Informationen des Ersten Bürgermeisters | Sachstand Umsetzung der Grundsteuerreform


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 30.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2024 ö beschließend 1.3

Sachverhalt

Mit großen Schritten nähern wir uns dem 1. Januar 2025, an dem die neue Grundsteuer in Kraft tritt, berichtete Bürgermeister Bernd Rebhan vom großen Aufwand, den die Reform in den Rathausverwaltungen mache. Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und versah dies mit einer Öffnungsklausel, die den Ländern wiederum die Einführung eines abweichenden Systems ermöglichte. Hiervon machte der Bayerische Landtag Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG). Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt.

Da die bisherigen Hebesätze mit Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraums, d.h. zum 1. Januar 2025, automatisch ihre Geltung verlieren (vgl. § 25 Abs. 2 GrStG), sollte jede Gemeinde die ab dem 1. Januar 2025 gültigen, neuen Hebesätze noch im Kalenderjahr 2024 festlegen. Hebesätze wurden in Bayern vielerorts bislang im Rahmen der Haushaltssatzungen bekanntgemacht. Dies ist zwar weiterhin grundsätzlich möglich. Aufgrund der Tatsache, dass einerseits über die Höhe der neuen Hebesätze sinnvoll erst nach Kenntnis über die jeweiligen Grundsteuermessbeträge im eigenen Gemeindegebiet diskutiert werden kann und andererseits aber noch vor dem 1. Januar 2025 eine Bekanntmachung der Hebesätze erfolgen soll, wird sich allerdings vielerorts eine von der Haushaltssatzung separate Bekanntmachung der Hebesätze durch eine sogenannte Hebesatzsatzung empfehlen, so der Bayerischer Gemeindetag in seiner Mitteilung. Die Verwaltung plant daher eine entsprechende Beschlussvorlage für November/Dezember 2024.

An die 80 bis 90 Prozent der Messbeträge seien mittlerweile durch die Finanzämter festgesetzt. Die digital übersandten neuen Messbetragsbescheide des Finanzamtes Kronach müssen in der Kämmerei manuell mit den vorhandenen Grundsteuerakten abgeglichen werden. Die in CIPkom vorhandenen Daten sind im nächsten Schritt mit dem übermittelten Bescheid abzustimmen. Letztlich müssen die entdeckten Fehler beim Finanzamt berichtigt werden. Die Fehlerpalette reicht von falschen Hausnummern oder Aktenzeichen über komplett falsche Angaben zu Eigentümern, Grundstücksgrößen oder Wohnflächen.

Insgesamt sind noch rund 1800 solcher Vorgänge in der Kämmerei zu erledigen. Durch das Finanzamt werden dazu noch weitere Messbescheide erlassen. Der zu leistende Gesamtaufwand wird sich so auf mehr als 5000 Fälle belaufen. Bürgermeister Bernd Rebhan dankte an dieser Stelle dem Team aus der Kämmerei für die Erledigung dieser immensen Zusatzaufgabe.

Die Marktgemeinde Küps hat die gezeigte mit einem Hebesatz von 330 Punkten einen unterdurchschnittlichen Satz, wie die Übersicht belegt. Zuletzt hat die Marktgemeinde den Hebesatz im Jahr 2018 angepasst. Mit Blick auf das ohnehin nötige Versenden neuer Grundsteuerbescheide zum Jahr 2025 hat die Marktgemeinde zwischenzeitlich von einer Veränderung des Hebesatzes abgesehen. Aus Sicht der Verwaltung ist eine gewisse Anpassung des Grundsteueraufkommens an die erweiterten Aufgaben (z. B. kostenlose Glasfaseranschlüsse) im Zuge der Reform anzustreben. Zudem hat die Kommunalaufsicht im Landratsamt bei den Genehmigungen der Haushaltssatzungen zuletzt immer wieder darauf hingewiesen, dass die Hebesätze mindestens auf das Niveau des jeweiligen Landes- oder Landkreisdurchschnitts angehoben werden sollten. Begründet wurde dies damit, dass der Markt Küps im Zuge der Haushaltskonsolidierung alle Möglichkeiten zur besseren Ausschöpfung der gemeindeeigenen Einnahmequellen wahrnehmen sollte.

Im Zuge der Grundsteuerreform ist ab 2025 mit einer Reduzierung des Hebesatzes zu rechnen. Da die Datengrundlagen derzeit erarbeitet werden, lässt sich die Größenordnung noch nicht abschätzen. 

Wie sich der Nivellierungshebesatz (bislang 310 Punkte), der für die Berechnung der Umlagekraft entscheidend ist, langfristig entwickeln wird, ist derzeit absolut offen. Nach einer Mitteilung des Bayerischen Gemeindetages werden die Grundsteuerkraftzahlen für drei Jahre „eingefroren“. Das heißt die Grundsteuerkraftzahlen 2026, die sich aus den Grundsteuereinnahmen 2024 ergeben, gelten auch für die Steuerkraft und den kommunalen Finanzausgleich 2027 bis 2029.

Datenstand vom 01.08.2024 13:02 Uhr