Kommunales Förderprogramm - Fassadenprogramm i.R. des Gemeindeumbaumanagements; Abschluss einer Sanierungsvereinbarung für das Anwesen Kulmbacher Straße 14, FlNr. 267 und 268 Gemarkung Küps


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 28.01.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Eigentümer des Anwesens „Kulmbacher Straße 14“ (FlNr. 267 und 268 Gemarkung Küps) plant umfangreiche Sanierungsmaßnahmen am Gebäude sowie Neugestaltung der Außenanlagen. Nach Beratung und Prüfung durch die Sanierungsberaterin und das Gemeindeumbaumanagement werden die Maßnahmen als fachgerecht und gestalterisch wertvoll bewertet. Eine Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms wird als möglich und sinnvoll erachtet. 

Der konkrete Sanierungsvorschlag ist im Beratungsprotokoll der Sanierungsberatung festgehalten. Alle Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Satzung innerhalb von 5 Jahren abzuschließen. 

Konkret ist die Sanierung der Fassade inkl. Sockel sowie die Gestaltung der Außenanlagen (Pflasterarbeiten, Einfriedung und Begrünung) geplant.

Gemäß Satzung des Kommunalen Förderprogramms werden Sanierungsmaßnahmen mit 30 % der förderfähigen Kosten (maximal 20.000 €) bezuschusst. Der kommunale Eigenanteil läge also im Maximum bei 8.000 €. 

Mit Beschluss des Marktgemeinderates wird eine Sanierungsvereinbarung zwischen der Marktgemeinde und dem Eigentümer geschlossen. Vor Umsetzung der Maßnahmen sind Vergleichsangebote durch den Eigentümer einzureichen und durch die Sanierungsberaterin zu prüfen.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Förderung der Maßnahmen am Anwesen „Kulmbacher Straße 14“ über das Kommunale Förderprogramm gemäß vorliegender Antragstellung und Sanierungsberatung zu. Es wird eine Sanierungsvereinbarung mit dem Eigentümer geschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2025 08:31 Uhr