Die Jahresrechnung 2023 des Marktes Küps wurde dem Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vorgelegt. Aufgrund der Abschlussübersicht wurden die Soll- und Ist-Ergebnisse der Jahresrechnung und in groben Zügen die finanzielle und wirtschaftliche Abwicklung erläutert. Insbesondere wurde die Zuführung zum Vermögenshaushalt und die Schuldenentwicklung dargelegt.
Der Entwurf des Rechenschaftsberichtes 2023 zur Jahresrechnung und diese Beschlussvorlage wurden den Marktgemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungsladung bereitgestellt.
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 17.404.795,51 € ab. Dies entspricht einer Unterschreitung des Haushaltsansatzes um 364.784,49 €.
Der Löwenanteil der Einnahmenmehrung entfällt auf die Gewerbesteuer mit 2.254.240,06 € und die Einkommensteuer mit 3.955.539,00 €.
Die TOP 10 der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind der Anlage „Rechenschaftsbericht 2023“ zu entnehmen.
Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt 3.029.713,57 €. Der Haushaltsplan 2023 sah eine Zuführung von 2.367.050,00 € vor. Im Verwaltungshaushalt wurden somit 662.663 € mehr erwirtschaftet als ursprünglich geplant. Gründe dafür sind die bereits erwähnten Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt. Die gesetzlich geforderte Mindestzuführung (in Höhe der ordentlichen Tilgung = 1.245.552,43 €) konnte nicht nur erreicht, sondern erheblich übertroffen werden. Es standen somit freie Mittel für Investitionen bzw. Minderung der Neuverschuldung zur Verfügung.
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben nach Abgang alter Haushaltseinnahmereste (2.903.100,00 €) bzw. Haushaltsausgabereste (1.492.043,90 €) mit jeweils 1.884.337,94 € ab. Dies entspricht einer Unterschreitung des Haushaltsansatzes (9.881.650 €) um ca. 7,99 Mio. €.
Negatives Ergebnis bei den Kreditaufnahmen:
Der Haushaltseinnahmerest für Kreditaufnahmen musste mit 2.772.100,00 € teilweise in Abgang gestellt werden, da die Kreditermächtigung nicht im vollen Umfang benötigt wurde und Haushaltseinnahmereste nur einmal übertragen werden dürfen. Gleiches gilt für die restlichen Abgänge an Haushaltseinnahmeresten.
Zu den Abgängen von Haushaltsausgaberesten:
Der Abgang an Haushaltseinnahmeresten hätte im Ergebnis der Jahresrechnung zu einem Fehlbetrag geführt. Um dies zu verhindern, wurden - soweit möglich - bei verschiedenen Investitionsmaßnahmen, die aus dem Jahr 2022 übertragenen Haushaltsausgabereste ebenfalls in Abgang gebracht. Das war möglich, weil die Ausgaben in diesen Bereichen aufgrund des Baufortschrittes kassentechnisch nicht in der erwarteten Höhe angefallen waren. Zudem wurden im Haushalt 2024 die noch zu erwartenden Ausgaben in voller Höhe veranschlagt.
Neue Haushaltsausgabereste wurden nur dort gebildet, wo es zur Restfinanzierung einer Maßnahme erforderlich war und im Haushalt 2024 nicht genügend Mittel eingeplant waren.
Der größte Anteil an den Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt ist die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt (3.029.713,57 €). An zweiter Stelle steht der Förderbetrag (weitere Abschlagszahlung) für die Sanierung der Remise des Oberen Schlosses in Höhe von 413.000,00 €.
Die TOP 10 der Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt sind der Anlage „Rechenschaftsbericht 2023“ zu entnehmen.
Trotz einer sparsamen Haushaltsführung wurden zahlreiche Investitionsmaßnahmen begonnen bzw. durchgeführt. Zu erwähnen sind hier die Beschaffung von Endgeräten des digitalen BOS-Funks zur digitalen Alarmierung (Förderung mit 80%) und die Anschaffung des Feuerwehrfahrzeuges GWL-2 für die FW Küps (Fördersumme 38.900 €), die Großbaumaßnahme an der GMS Küps mit Neubau Grundschule und der Sport- und Kulturhalle sowie Sanierung der Ortsstraße „Melanger“. Die Erschließung des Baugebiets „Lohäcker“ konnte abgeschlossen werden. Die Erschließung des Baugebiets „Südlich der Ringstraße“ konnte bis auf kleine Abschlussarbeiten weitestgehend abgeschlossen werden. Die Dorferneuerung Theisenort und Oberlangenstadt sind in vollem Gange. Für den Bauhof wurde ein PKW (Bauhofleiter) und der Hako Citymaster im Gesamtwert von ca. 175.500 € angeschafft. Die Errichtung der PV-Anlage auf der GMS Küps hat mit ca. 120.600 € zu Buche geschlagen. Für 571.939 € wurden in verschiedenen Straßen (Mühlberg, Krebsbachstraße, Melanger, Kugelgasse) die Trinkwasserleitungen erneuert. Für die Sanierung „Alte Post“, Am Bahnhof 3, wurden ca. 711.406 € und für die Sanierung des Grundstücks „Nageler Straße 42“ ca. 652.781 € aufgewendet. Beide Sanierungsmaßnahmen werden entsprechend gefördert.
Aufgrund der Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes durch Kredite entfällt die Bildung einer allgemeinen Rücklage. Die rechnerische Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von 48.813,27 €, in der 48.465,91 € für Bausparverträge enthalten sind, wurde im Jahr 2023 mit 347,36 € sofort wieder entnommen. Rücklagenentnahmen dienen unmittelbar der Finanzierung von Investitionen und reduzieren die Kredit-Neuaufnahmen. Aufgrund der Höhe dieser Rücklage handelt es sich nur um eine „technische“ Abschlussbuchung. Eine Mindest-Rücklage von ca. 1% der Durchschnittsausgaben der letzten drei Verwaltungshaushalte, in Höhe von etwa 180 Tsd. €, ist durch die Bausparverträge mit ca. 319.182 € vorhanden.
Zu Beginn des Haushaltsjahres betrug der Schuldenstand 17,435 Mio. €. Eine Kreditaufnahme wurde nicht durchgeführt. Die Pro-Kopf-Verschuldung betrug zum Jahresende 1.716,22 €.
Der Erste Bürgermeister stellte abschließend fest, dass im Sinne der Geschäftsordnung des Marktes Küps und gemäß Art. 103 Abs. 2 GO die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchzuführen ist. Vorab wären die Haushaltsreste und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen, sofern nicht bereits durch Einzelbeschlüsse während des Jahres geschehen. Mit Blick auf die vielfältigen Aufgaben und damit Investitionen, die im Jahr 2023 begonnen, abgeschlossen und auch fortgeführt wurden, sprach er von einer soliden Haushaltsentwicklung.
Beschlussvorschlag:
- Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom wesentlichen Inhalt der Jahresrechnung 2023 der Marktgemeinde Küps.
- Die neu gebildeten Haushaltsreste und die außer- und überplanmäßigen Ausgaben, wie in der Sachdarstellung aufgeführt, werden genehmigt.
- Die Jahresrechnung ist zusammen mit dem Rechenschaftsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung vorzulegen.