Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind. Erster Bürgermeister Bernd Rebhan fasste die entsprechenden nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 19.03.2025 zusammen und gab diese bekannt.
TOP 6.1nö – Informationen des Ersten Bürgermeisters – Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus Schmölz - Vergabeentscheidung
Der Erste Bürgermeister informierte das Gremium über die zwischenzeitlich vergebenen Gewerke. Die Verwaltung hat im Sinne der gültigen Beschlusslage folgende Firmen beauftragt. Die Beauftragung erhielt der jeweils wirtschaftlichste Bieter nach erfolgter Ausschreibung und Prüfung durch das Planungsbüro:
Dachdeckungsarbeiten: Hannweber, Stockheim (11.811,24 €)
Gerüstarbeiten: Walter Ermler GmbH, Coburg (5.462,70 €)
Klempnerarbeiten: Hannweber, Stockheim (4.501,91 €)
Zimmerer- und Hochbauarbeiten: Glückauf Dachdecker GmbH, Sonneberg (15.430,63 €)
TOP 8nö – Gehwegverbindung Kellerhaus|Friedhof Oberlangenstadt
Ausbau des vorhandenen Weges
Der Erste Bürgermeister berichtete über intensive Verhandlungen des Marktes Küps mit dem Staatlichen Bauamt über den Zustand der Zuwegungen vom Ortsbereich Kellerhaus zur Unterführung B173 in Richtung Friedhof Oberlangenstadt bzw. in Richtung Ortsmitte Oberlangenstadt. Die Vertreter des Staatlichen Bauamts stimmten einer Sanierungsmaßnahme zu - die Kosten der Einfahrtsherstellung übernimmt das Staatliche Bauamt. Bei den Kosten des Gehweges hätte der Markt Küps einen Anteil von 17.149,28 € brutto (38,4%) zu übernehmen. Dieser fällt an für die regelkonforme Abgrenzung des Gehwegbereichs in Richtung der angrenzenden Grundstücke. Ohne eine Einfassung mit Winkelelementen würde der Gehweg im vorhandenen Hangbereich bereits nach kürzester Zeit wieder abrutschen. Bereits seit vielen Jahren wird über den Zustand des Gehweges sowie die benannte Einfahrt am Kellerhaus Beschwerde geführt. Es ist daher zu begrüßen, dass nunmehr durch die staatlichen Stellen ein Ausbau erfolgt. Im Anschluss an die Maßnahmen sollen jedoch die Grundstücksverhältnisse geordnet und die Einfahrts- und Wegebereiche in das Eigentum des Marktes Küps übergeben werden.
Das Gremium beschloss den Ausbau des vorhandenen Gehweges. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, den Auftrag für die notwendige Abstützung aus Winkelelementen zu erteilen. Die Kosten liegen bei ca. 17.000 €. Die Firma Rädlinger Straßen- und Tiefbau erhielt den Auftrag als wirtschaftlichster Bieter. Im Anschluss wurde die Verwaltung aufgefordert, den notwendigen Grunderwerb mit dem Staatlichen Bauamt zu vollziehen.