Datum: 22.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turn- und Festhalle Küps
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Verkehrserziehung im Markt Küps - Errichtung eines zentralen Verkehrsübungsplatzes im Landkreis Kronach; Abschluss einer Zweckvereinbarung/Kooperationsvereinbarung
2 Feuerwehrwesen - Digitalisierung der Alarmierungswege der Freiwilligen Feuerwehren im Markt Küps
3 Feuerwehrwesen - Ersatzbeschaffung von Druckluftflaschen für die Atemschutzgeräteträger
4 Fuhrpark des gemeindlichen Bauhofes; Ersatzbeschaffung eines Radladers
5 Bauantrag-Nr. 11/2022; Neubau einer Leichtbau-Lagerhalle, FlNr. 314/5 & 314/7 Gemarkung Schmölz; Bauort: Schafgasse 4 a
6 Bauleitplanung im Markt Küps - vorhabensbezogener Bebauungsplan Sondergebiet ,,Raiba Bürgersolarpark Löhlein" mit Flächennutzungsplanänderung

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1. Verkehrserziehung im Markt Küps - Errichtung eines zentralen Verkehrsübungsplatzes im Landkreis Kronach; Abschluss einer Zweckvereinbarung/Kooperationsvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö 1

Sachverhalt

Die Verkehrserzieher der beiden Polizeiinspektionen Kronach und Ludwigsstadt organisieren die im Grundschullehrplan vorgesehene Radfahrausbildung für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen. Pro Schuljahr werden rund 500 Kinder beschult. Regelmäßig in der Zeit von März/April bis Oktober/November (fast täglich, außerhalb der Ferienzeit) findet die Ausbildung statt.

Rechtliches:
Der Verkehrsübungsplatz ist eine Einrichtung, auf welcher der im Lehrplan der Grundschule vorgesehene Verkehrsunterricht für das Radfahren mit praktischen Übungen erfolgt. Nach Art. 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) fallen unter den für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand alle Aufwendungen für die Bereitstellung der Schulanlage einschließlich Sportflächen und Erholungsflächen. Träger des Schulaufwandes für Grundschulen sind die Gemeinden (Art. 8 BaySchFG).

Anforderungen (Gem. Bekanntmachung von StMI und StMUK vom 15.05.2003):
Der Übungsplatz sollte „eine dem Straßenverkehr ähnliche Gestaltung“ aufweisen und somit realitätsnah das Radfahren im Schonraum ermöglichen. Nötig sind u. a.
  • sichtbare Fahrbahnbegrenzungen
  • Bordsteinkanten
  • Fahrradwege
  • eine feste Beschilderung und ein Kreisverkehr
  • fest installierte Ampelanlage und
  • eine Mindestgröße von 30 x 60 Metern.

Ziel:
Bislang waren die Verkehrserzieher der Polizei mit einem 30 Jahre alten und erneuerungsbedürftigen Lkw auf den verschiedenen Übungsplätzen wie Pausenhöfen oder anderen Schulplätzen unterwegs. Viele der geforderten Bedingungen konnten dabei oftmals nicht eingehalten werden.  Ziel der Bemühungen ist es seit langer Zeit, einen zentralen Verkehrsübungsplatz für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen zu schaffen. In vielen Landkreisen wurden in den letzten Jahren Verkehrsübungsplätze nach neuesten Standards geschaffen. Erstmals haben sich die Bürgermeister bei einer Sitzung des Kreisverbandes des Bayerischen Gemeindetages am 25. April 2019 mit der Materie beschäftigt. 

Bei der Sitzung am 18.10.2019 in Teuschnitz wurde die Vorentscheidung für den Standort Kronach (Schulzentrum) getroffen. Vorausgegangen waren Besichtigungen verschiedener Plätze. Die Verkehrserzieher haben den Standort Kronach dabei favorisiert. Bereits am 26.07.2019 hat sich der Zweckverband Schulzentrum in seiner Sitzung bereiterklärt, den Platz sowie Mensa und Toiletten zur Verfügung zu stellen sowie die dort stehenden Garagen auf seine Kosten versetzen zu lassen.

Die weiteren Abläufe wurden bei der Sitzung am 17.07.2020 besprochen (Beauftragung Ingenieurbüro Kropf durch die Stadt Kronach, Vorbereitung eines Vertragswerks). Seit dieser Zeit fanden keine Präsenzveranstaltungen mehr statt.

Mehrere Besprechungen mit der Stadt Kronach und dem Landratsamt fanden in der Zwischenzeit statt, bei Onlinekonferenzen des Gemeindetages am 04.02.2021, 25.06.2021 und 19.11.2021 wurden die baulichen Notwendigkeiten (Aufenthaltsräume, Toiletten, Abstellräume) und die rechtlichen Rahmenbedingungen (Zweckvereinbarung der Gemeinden, Kooperationsvereinbarung mit dem Zweckverband Schulzentrum, Finanzierung, mögliche Zuschüsse) ausführlich erörtert.

Im Rahmen der Onlinekonferenz am 14.12.2021 wurde der Entwurf der Zweckvereinbarung grundsätzlich befürwortet. Anschließend erfolgten verschiedene Gespräche mit dem Landratsamt im Hinblick auf den laufenden Betrieb/Unterhalt.

Nachdem die Zweckvereinbarung im Landratsamt grundsätzlich Zustimmung gefunden und Verkehrserzieher Heiko Sesselmann noch offene Fragen zur Notwendigkeit der Räumlichkeiten beantwortet hatte, wurde die Zweckvereinbarung bei der Onlinekonferenz am 12.01.2022 von den Bürgermeistern befürwortet. 
Schließlich fand am 27.01.2022 die finale Onlinekonferenz mit allen Beteiligten (Städte und Gemeinden, Polizei, Planer, Landratsamt) statt.  Die Kostenentwicklung war dabei noch ein wesentliches Thema (Erhöhung der MWSt., Baupreisentwicklung usw.). Die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband soll über eine Kooperationsvereinbarung geregelt werden. Die Gemeinden sprachen sich dafür aus, dass typische Hausmeistertätigkeiten über den Zweckverband geregelt werden. Für größere Maßnahmen, die in einigen Jahren anstehen könnten, müsse ggfls. der Weg über eine Investitionskostenumlage gegangen werden. Die Onlinekonferenz gab „grünes Licht“ für die Zweckvereinbarung/Kooperationsvereinbarung und beauftragte die Stadt Kronach, die Baugenehmigung einzuholen und die Fördermittel zu beantragen. Die Abwicklung der Maßnahme soll 2022 noch beginnen und 2023 abgeschlossen werden.

Die gefundene Lösung schafft optimale Bedingungen für die Radfahrerausbildung im Landkreis und ermöglicht durch die Anbindung am Schulzentrum auch Synergien. Auch aus Sicht der Marktgemeinde ist die gefundene Lösung durch die Nähe zur Kreisstadt von Vorteil. Eine 70 m lange Asphaltfläche auf dem Schulgelände vorzuhalten wäre ebenfalls sehr aufwändig gewesen. Der neu entstehende Schulhof ist in den Planungen stattdessen auch für die Mittags- und Ganztagsbetreuung vorgesehen.

MGR Dr. Ralf Pohl sah die Verkehrserziehung der Kinder als wichtige Aufgabe der Kommunen an.  Das Projekt sei sehr sinnvoll und sollte deshalb unterstützt werden. Besonders hob er die Zusammenarbeit der Landkreiskommunen hervor. So habe man eine für alle Beteiligten sorgfältig geplante und kostensparende Lösung finden können, so Dr. Pohl.

MGRin Ursula Eberle-Berlips lobte die Vorbereitung durch den Vorsitzenden des Bay. Gemeindetags des Kreisverbandes Kronach, Bernd Rebhan. Dank seiner Hilfe war es möglich, eine zielgerichtete Lösung für einen zentralen Verkehrsübungsplatz auf den Weg zu bringen. Besonders lobenswert sei die konstruktive interkommunale Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder. Aus ihrer Sicht sollte das Projekt unterstützt und die Zweckvereinbarung abgeschlossen werden, so Eberle-Berlips.

Finanzen

70% des gemeindlichen Anteils im HH-Jahr 2022 (75.000 €)
30% des gemeindlichen Anteils im HH-Jahr 2023 (36.000 €)

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgelegten Zweckvereinbarung zum zentralen Verkehrsübungsplatz zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Feuerwehrwesen - Digitalisierung der Alarmierungswege der Freiwilligen Feuerwehren im Markt Küps

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö 2

Sachverhalt

Im Zuge der Neuordnung des Funk- und Alarmierungssystems aller Rettungskräfte sind auch die Feuerwehren betroffen. Die Errichtung des digitalen Funknetzes ist inzwischen weit fortgeschritten. Das Netz, das gemeinsam von allen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben genutzt wird (BOS), löst letztlich die bisherigen analogen Funksysteme ab. Derzeit werden im sog. „dritten Migrationsabschnitt“ auch die Bereiche der ILS Coburg umgestellt. Betroffen davon sind auch die Alarmierungswege „Sirene“ und „Funkmeldeempfänger“ im Markt Küps. 

Funkmeldeempfänger - Umstellung der persönlichen Alarmierung auf digitale „BOS-Tetra Pager“

In der Marktgemeinde Küps sind derzeit 264 Feuerwehrfrauen und -männer aktiv. Davon tragen 110 Einsatzkräfte sog. „Funkwecker“ (Funkmeldeempfänger). Durch die Umstellung auf die neue, digitale Alarmierungstechnik, wird die Beschaffung neuer Endgeräte (sog. „BOS-Pager“) mit entsprechenden Sicherheitskarten nötig.

Der Freistaat Bayern bietet den Landkreisen, Städten und Gemeinden an, als Abrufberechtigte an zentralen Ausschreibungen teilzunehmen. Die Vergabe soll als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch die Vergabestelle bei der Regierung von Oberbayern durchgeführt werden. Die Kosten für die Durchführung des Vergabeverfahrens trägt der Freistaat Bayern. Eine gesonderte Ausschreibung durch den Markt Küps ist demnach nicht erforderlich. In den vorangegangenen Ausschreibungen des Freistaates Bayern hat sich gezeigt, dass vorteilhafte Konditionen hinsichtlich des Preises, der Gewährleistung und der Wartung erzielt werden konnten. Die Software der Integrierten Leitstellen ermöglicht die Alarmierung digitaler Pager bereits, auch die Hardware wird derzeit angepasst. Nach aktuellem Zeitplan wird damit gerechnet, dass die benötigten Pager voraussichtlich beginnend im zweiten Quartal 2022 abgerufen werden können, sofern die entsprechenden Voraussetzungen in den Leitstellen geschaffen wurden.

Darüber hinaus hat der Freistaat Bayern ein Sonderförderprogramm für Zuwendungen zur Beschaffung der Endgeräte des digitalen BOS-Funks in Bayern (Sonderförderprogramm Digitalfunk) aufgelegt. 

Die Kosten eines BOS-Tetra-Pagers (inkl. Akku, Heimzusatz und Antenne, Gürtelclip, Gürtelholster oder Tragetasche und Ladegerät mit Ladekabel wurden im Rahmen der Ausschreibung mit 555,73 € (brutto) ermittelt. Daraus ergibt sich folgender Kostenrahmen für den Markt Küps:

Kosten pro Gerät:                                555,73 €
Förderung in Höhe von 80 %                444,58 €
Anteil Markt Küps:                                111,15 €
Gesamtkosten für die Gemeinde:        111,15 €                 110                 12.226,50 €
BOS Sicherheitskarte:                            7,50 €                 110         =             825,00 €
Gesamtkosten für die Gemeinde:                                                13.051,50 €

Sirenen – Umstellung der öffentlichen Alarmierung auf digitale Technik

Sirenen besitzen als Warnmittel in der Bevölkerung nach wie vor einen hohen Stellenwert. Aufgrund ihres Weckeffekts und des Umstandes, dass sie nicht wie andere Warnmittel weggelegt oder abgeschaltet werden können, nehmen sie auch weiterhin einen wichtigen Platz im Warnmittelmix der Bundesrepublik und insbesondere in Bayern ein. Der Ausbau der Sirenennetze in den Ländern wird auch in Zukunft eine tragende Rolle bei der Warnung der Bevölkerung übernehmen, so das Bay. Staatsministerium des Inneren. Deshalb sollen auch Sirenen, neben all den anderen Warnmitteln und Warnmultiplikatoren, in das Gesamtsystem der digitalen Alarmierung eingebunden werden.
 
Der Markt Küps verfügt derzeit über insgesamt neun Sirenenanlagen im Gemeindegebiet. 
Das bereits angesprochene Sonderförderprogramm „Digitalfunk“ fördert die digitale Anbindung der bestehenden Sirenen (nur Hardware ohne Installation) mit max. 80% der Kosten, höchstens 2.181 € pro Standort. Der Eigenanteil für die Umrüstung der bislang analog betriebenen Sirenen auf digitale Alarmierungsstandards wird derzeit (mangels Erfahrungswerten der Reg.v. Ofr.) mit ca. 1.500 € pro Standort angegeben. Insgesamt kämen auf den Markt Küps für die Umrüstung der Anlagen Gesamtkosten in Höhe von rund 13.500 € zu.
 
Die Verwaltung schlägt vor, die angesprochenen „Pager“ für die persönliche Alarmierung anzuschaffen und die neun Sirenenstandorte auf digitale öffentliche Alarmierung umzustellen.

Finanzen

Gesamtkosten für die Umstellung auf digitale Alarmierung im Markt Küps ca. 26.500 €
13.000 € (HH-Stelle: 1300/9350) und 13.500 € (HH-Stelle: 1300/5010)

Beschluss

Der Marktgemeinderat Küps nimmt die Sachdarstellung zur Kenntnis. Die zügige Umstellung auf digitale Alarmierungssysteme wird seitens des Gremiums unterstützt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne der Sachdarstellung die Beschaffung der Pager und die Umrüstung der Sirenenanlagen auf den Weg zu bringen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Feuerwehrwesen - Ersatzbeschaffung von Druckluftflaschen für die Atemschutzgeräteträger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö 3

Sachverhalt

Die Freiwilligen Feuerwehren Küps, Schmölz und Oberlangenstadt der Marktgemeinde Küps wurden 2007 (vor 15 Jahren) mit neuen Druckluftflaschen ausgestattet. Nachdem diese im Mai 2022 die maximale Zulassungsdauer erreichen, müssen nun 30 neue Druckluftflaschen 6,8 l/300 bar, mit Abströmsicherung, Lebenszeit 30 Jahre, beschafft werden.

FF Küps:                        14 Stück
FF Schmölz:                          8 Stück
FF Oberlangenstadt:          8 Stück

In der Marktgemeinde gibt es zusätzlich noch die Atemschutzwehren Johannisthal und Theisenort. In Johannisthal sind die 8 Druckluftflaschen noch bis 2042 und in Theisenort die 8 Druckluftflaschen bis 2049 zulässig. In der Gesamtzahl sind 85 ausgebildete Atemschutzträger in den Wehren aktiv.

Insgesamt wurden drei verschiedene Angebote eingeholt, welche folgendes Ergebnis liefern (brutto inkl. 19% MwSt.):

NeoVia GmbH                        15.087,00 €
Ludwig Feuerschutz                        19.951,82 €
Feuerwehrlenz                        24.163,55 €

Das günstigste und auch wirtschaftlichste Angebot wurde somit von der Firma NeoVia GmbH, Ludwigsfelde, abgegeben.

Finanzen

15.087,00 € brutto (HH-Stelle: 1300.9350)

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die benötigten 30 Druckluftflaschen zu bestellen und das wirtschaftlichste und günstigste Angebot der Fa. NeoVia anzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Fuhrpark des gemeindlichen Bauhofes; Ersatzbeschaffung eines Radladers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Durch die Bauhofleitung wurde mitgeteilt, dass der 14 Jahre alte Atlas Radlader AR 60, Erstzulassung 02.04.2008, einer Ersatzbeschaffung bedarf. Das Fahrzeug ist grundsätzlich noch einsatzbereit, jedoch aufgrund seines Alters und der hohen Einsatzdichte im Bauhof zwischenzeitlich mit zunehmenden Schwächen behaftet. 

Einsatzbereiche sind u.a. der Winterdienst (Salzbefüllung), der Straßenunterhalt sowie Baustellentransporte, Aufstellung von Hinweisschildern bei Veranstaltungen sowie Transporte sonstiger Güter und Schwerlasten mit und ohne Paletten, Kehrarbeiten im Bereich der Grünflächenunterhaltung und des Straßenbaues etc.. Im Rahmen dieser Aufstellung zeichnet sich ab, welch wichtiges Fahrzeug der Radlader für die Arbeit des Bauhofes darstellt. Deshalb ist es unbedingt notwendig, frühzeitig Ersatz zu beschaffen.

Als Ersatzbeschaffung wurden die Radlader Yanmar V80 oder Altlas AR 400 ausgewählt. Grund hierfür waren insbesondere folgende Aspekte: 
  • Sehr hohe Auskipphöhe für die Beladung im Winterdienst.  
  • Einsatz auch im Winterdienst auf der Strecke möglich. 
  • Durch eine Fahrzeugbreite von nur max. 1,80 m ist ein Einsatz auch in beengten Verhältnissen (z.B. auf den Friedhofswegen) möglich. 
  • Verbauung eines Inchpedals.  Mit dem Inchpedal wird bei hydrostatischen Antrieben eine Trennung des Fahrantriebs von Förder- und Hebeantrieben erreicht. Dieses mit dem linken Fuß zu bedienende Pedal, sorgt dafür, dass langsame Rangierfahrten bei gleichzeitig hoher Ladekraft möglich sind. 

Insgesamt wurden durch Bauhofleiter Jürgen Ludwig und seinen Stellvertreter Manuel Büttner drei Vergleichsangebote entsprechender Ersatzfahrzeuge eingeholt. Die Radlader wurden dabei jeweils auch im Einsatz überprüft. Der Angebotsvergleich stellt sich wie folgt dar:  
1. Firma KLMV, Kulmbach – Radlader Yanmar V80 – Gesamtkosten brutto 68.615,40 €. 
2. Firma Müller - Radlader Weidmann – Gesamtkosten brutto 74.355,00 €. 
3. Firma Becker, Haßfurt – Radlader Atlas AR 400 – Gesamtkosten brutto 62.945,05 €. 

Das wirtschaftlichste Angebot lieferte demnach die Firma Becker aus Haßfurt, wobei das Fahrzeug als Aktionsgerät unmittelbar verfügbar wäre. Lieferzeit für ein reguläres Neufahrzeug läge laut Auskunft der Anbieter bei ca. einem halben bis zu einem dreiviertel Jahr. 

Über das Fahrzeug hinaus wird noch eine Kehrschaufel der Firma Tuchler benötigt, welche insbesondere bei der Aufnahme von Laub und groben Schmutz auf Pflaster und Asphaltflächen gut Dienste leistet. Auch dafür wurden Angebote eingeholt. Die Firma Becker liegt auch hier mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Höhe von 6.277,25 € brutto vorne, weshalb dieses Anbaugerät entsprechend angeschafft werden sollte.  Nach einer Aussprache kam es zu folgendem Beschluss:

Beschluss

Die notwendige Ersatzbeschaffung des Radladers im Bauhof kann nachvollzogen werden. 
Die von der Bauhofleitung durchgeführte Angebotseinholung wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung damit beauftragt, dass favorisierte und wirtschaftlichste Angebot für den Radlader und das Anbaugerät anzunehmen und den Kauf vertraglich zu fixieren. Die Kosten sind wie geplant im Haushalt 2022 bereitzustellen. Die Altgeräte sind höchstbietend über das öffentliche Portal Zoll-Auktion zu veräußern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Bauantrag-Nr. 11/2022; Neubau einer Leichtbau-Lagerhalle, FlNr. 314/5 & 314/7 Gemarkung Schmölz; Bauort: Schafgasse 4 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des, sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes für das Gebiet „zwischen KC 13 und Schafgasse, nördlich der St 2200“ im Gemeindeteil Schmölz. 

Dieses Bauleitverfahren war Voraussetzung für die Genehmigung einer Produktionshalle (Bauantrag 39/2011, LRA-Nr. B-2011-277) auf dem Grundstück FlNr. 314/1 Gemarkung Schmölz und wurde mit dem Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates am 13.12.2011 in Gang gesetzt. 

Das Verfahren wurde fortgesetzt mit der frühzeitigen Beteiligung, der Würdigung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen mit der Beschlussfassung, die getroffenen Feststellungen einzuarbeiten und nachfolgend die öffentliche Beteiligung durchzuführen.

In diesem Zusammenhang wurden auch die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens, weitere Abstimmungen mit dem Straßenbauamt und dem Landratsamt durch das laufende Planfeststellungsverfahren B 303 neu und dessen mögliche Auswirkungen auf das Baugebiet sowie Anschlussvarianten an die KC 13, erforderlich sowie die Festlegung von Ausgleichsflächen/-maßnahmen.

Die Ergebnisse des hierzu notwendigen schalltechnischen Gutachtens Nr. 12.6185/1 vom 26.06.2012 der IBAS Industriegesellschaft wurden eingearbeitet.

Zum Bauantrag 39/2011 wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, unter der Voraussetzung, dass der Bauherr gegenüber dem Markt Küps nach § 33 Absatz 1 Nr. 3 BauGB erklärt, die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes für sich und seine Rechtsnachfolger anzuerkennen. 

Zu den jeweils nachfolgenden Bauanträgen wurde ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen unter der genannten Voraussetzung erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt unter der Voraussetzung der Erklärung nach § 33 Absatz 1 Nr. 3 BauGB des Bauherrn gegenüber dem Markt Küps, die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes für sich und seine Rechtsnachfolger anzuerkennen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung im Markt Küps - vorhabensbezogener Bebauungsplan Sondergebiet ,,Raiba Bürgersolarpark Löhlein" mit Flächennutzungsplanänderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö 6

Sachverhalt

In der Zeit vom 20. Dezember 2021 bis 28. Januar 2022 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durchgeführt.

Die während dieser Frist vorgelegten Eingaben sind in der Zusammenstellung des Ingenieurbüros IVS, Kronach, vom 22. Februar 2022, die zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt wird, behandelt. Die Zusammenstellung wurde im Vorfeld der Sitzung den Gremiumsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Sitzung konnten noch offene Fragen erörtert und geklärt werden. 

Im Anschluss an die Diskussion kam es zu folgendem Beschluss:

Beschluss

Die Zusammenstellung des Ingenieurbüros IVS, Kronach, vom 22. Februar 2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses, wobei nach entsprechender Abwägung mit den darin getroffenen Feststellungen Einverständnis besteht. Die Ergebnisse sind in den Planentwurf einzuarbeiten und die öffentliche Auslegung in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2022 09:57 Uhr