Datum: 12.04.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turn- und Festhalle Küps
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Informationen
1.1 Informationen des Ersten Bürgermeisters; Altlastenbeseitigung der ehemaligen Lackfabrik in der Weinbergstraße 9/11 in Küps; Abschlussdokumentation
1.2 Informationen des Ersten Bürgermeisters; Planfeststellung Hochwasserschutz Johannisthal, Hochwasserentlastung im Bereich der B 173 neu, Gewässer 3. Ordnung, Krebsbach
2 Vorlage der Jahresrechnung 2021 (Art. 102 Abs. 2 GO)
3 Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet "südlich der Ringstraße" im Gemeindeteil Küps; Aufstellungsbeschluss, Genehmigung des Planentwurfes, Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
4 Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet "Erweiterung Am Berg" im Gemeindeteil Schmölz; Aufstellungsbeschluss, Genehmigung des Planentwurfes, Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
5 Bauantrag-Nr. 12/2022; Bauvorhaben: Errichtung eines Garagenhofes, FlNr. 465/2 Gemarkung Küps, Weinbergstraße 4
6 Bauantrag-Nr. 19/2022; Bauvorhaben: Überdachung best. Fahrsilo zur landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle, FlNr. 78 + 76 Gemarkung Burkersdorf; Bauort: Ruhstein 6

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1. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 12.04.2022 ö informativ 1
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1.1. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Altlastenbeseitigung der ehemaligen Lackfabrik in der Weinbergstraße 9/11 in Küps; Abschlussdokumentation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 12.04.2022 ö 1.1

Sachverhalt

Bürgermeister Bernd Rebhan informierte den Marktgemeinderat, dass mit Datum vom 08.04.2022 nunmehr die Abschlussdokumentation vom Ingenieurbüro Main Umwelt GmbH Bad Berneck zur Altlastenbeseitigung vorliege.

Zusammenfassend wird in den mit Anlagen insgesamt 348 Seiten umfassenden Dokument festgestellt:

Mit der Beräumung der unterirdischen Anlagenteile, bestehend aus einem Heizöltank, 2 x 60  m³  Chemikalientanks, einem 4-Kammertank und dem Aushub der oberflächennahen Auffüllung sowie weiterer bei der Flächenbeweissicherung ermittelten, schädlichen Bodenveränderungen und Beweissicherung der Aushubhohlformen, der Untersuchung und mittelbar zutretenden Grundwassers wurden für den Standort der ehem. Lackfabrik in der Weinbergstr. 9/11 in Küps die schädlichen Bodenveränderungen/Altlasten, die als Quelle vorlagen, beseitigt.

Die ergriffenen Maßnahmen lassen nach Abschluss der Altlastenbeseitigung als Quellensanierung folgende Fazits ziehen:

  1. Es konnte mit den Untersuchungen belegt werden, dass im Untersuchungsraster keine Beeinträchtigung der Schutzgüter Grundwasser und Mensch vorliegt.
  2. Die Grundwasseruntersuchungen belegen, dass die Grundwasserverunreinigung beseitigt wurde.
  3. Die Einhaltung der vorgeschlagenen Vorsorgewerte der BBodSchV Anhang 2 Nr. 4, ergänzt durch die sich teils entsprechenden Zuordnungswerte des Verfüllleitfadens in den nicht ausgehobenen Bereichen und den Aushubhohlformen steht dafür ein, dass auch künftig keine Anhaltspunkte für das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen zu besorgen sind.
  4. Durch die Verwendung von natürlichen Gesteinsschotter zur Geländeprofilierung und Aushubhohlformauffüllung entstehen ebenfalls keine schädlichen Bodenveränderungen oder Grundwasserverunreinigungen.
  5. Eine Nutzung als Wohnbebauung kann erfolgen.

Nach unserer Auffassung kann das Gelände der ehem. Lackfabrik in der Weinbergstr. 9/11 in Küps mit den Fl.-Nr. 447, 447/6 und 447/7 der Gemarkung Küps aus dem Altlastenkataster ohne Einschränkung entlassen werden.

Die Abschlussdokumentation kann nunmehr dem Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt vorgelegt werden, um die Bestätigung der Altlastenfreiheit zu erhalten. Danach ist der Weg frei für die Weiterveräußerung zur Wohnbebauung betonte der Bürgermeister mit Blick auf die erfolgreiche Entwicklung auf diesem Grundstück. Der über fast fünf Jahre währende Einsatz für die Beräumung der Fläche habe sich gelohnt. Sein Dank galt dem Freistaat Bayern für die Fördermittel (Förderoffensive Nordostbayern/EFRE), den beteiligten Förderstellen Amt für ländliche Entwicklung und der Regierung von Oberfranken sowie der Verwaltung für die Umsetzung, namentlich Christian Ebertsch.

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1.2. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Planfeststellung Hochwasserschutz Johannisthal, Hochwasserentlastung im Bereich der B 173 neu, Gewässer 3. Ordnung, Krebsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 12.04.2022 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informierte darüber, dass für die mit Antrag vom 19.02.2021 beantragte Planfeststellung zum Hochwasserschutz Johannisthal das Landratsamt Kronach mit Schreiben vom 11.04.2022 einen Planfeststellungsbeschluss erlassen hat. Damit ist nun sogenanntes wasserwirtschaftliches Baurecht für die Hochwasserschutzmaßnahme gegeben.  Die Umsetzung ist nunmehr von der entsprechenden gerichtlichen Entscheidung in Sachen Lerchenhoftrasse und deren baulichen Verwirklichung abhängig. 

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2. Vorlage der Jahresrechnung 2021 (Art. 102 Abs. 2 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 12.04.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2021 des Marktes Küps wurde dem Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vorgelegt. Aufgrund der Abschlussübersicht wurden die Soll- und Ist-Ergebnisse bzw. die Bestandsverprobung der Jahresrechnung und in groben Zügen die finanzielle und wirtschaftliche Abwicklung erläutert. Insbesondere wurde auf die Zuführung zum Vermögenshaushalt und die Schuldenentwicklung näher eingegangen.

Der Entwurf des Rechenschaftsberichtes zur Jahresrechnung und diese Beschlussvorlage wurden den Marktgemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungsladung bereitgestellt.

Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 17.503.782,23 € ab. Dies entspricht einer Überschreitung des Haushaltsansatzes (16.351.150 €) um 1.152.632,23 €.

Das Sollergebnis beinhaltet u.a. Mehreinnahmen bei der Personalkostenerstattung für die Kitas (158 Tsd. €), dem Betriebskostenzuschuss – Bundesanteil für die Kitas (88 Tsd. €), der Gewerbesteuer (634 Tsd. €), der Einkommensteuer (374 Tsd. €) und dem Einkommensteuerersatz (63 Tsd. €).
Es entstanden aber auch Mindereinnahmen, die direkten Einfluss auf das Abschlussergebnis haben, wie z.B. beim Zuschuss für den Straßenbau (- 57 Tsd. €) und bei der Kostenerstattung für die Benutzung gemeindlicher Kanäle (- 42 Tsd. €).
Mehrausgaben sind insbesondere bei den Personalkostenzuschüssen für die Kindergärten (45 Tsd. €), dem Unterhalt der Wasser-Hausanschlüsse (27 Tsd. €) und der Gewerbesteuerumlage (56 Tsd. €) angefallen.
Bedeutende Minderausgaben entstanden bei der Machbarkeitsstudie für das Neue Schloss (- 77 Tsd. €), dem Verfahren für KEK³ (- 54 Tsd. €), dem Stromverbrauch für die Straßenbeleuchtung (- 74 Tsd. €) und dem Unterhalt der Kanalisation (- 80 Tsd. €).
Die Liste ist noch wesentlich umfangreicher, weshalb auf die Aufstellungen im Rechenschaftsbericht und die kurzen Hinweise dazu verwiesen wird.

Haushaltsausgabereste (HAR) wurden im Verwaltungshaushalt bei den im Haushalt hierfür bestimmten Haushaltsstellen in Höhe von insgesamt 55.000 € gebildet; die betreffenden Ausgabepositionen im Haushalt 2022 können entsprechend niedriger veranschlagt werden. Gleichzeitig mussten nicht ausgeschöpfte HAR aus dem Vorjahr in Höhe von 80.526,77 € in Abgang gestellt werden, weil deren Übertrag nur für maximal ein Jahr möglich ist.

Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt 4.000.696,57 €. Der Haushalt 2021 sah eine Zuführung von 1.902.750 € vor. Im Verwaltungshaushalt wurden somit ca. 2,1 Mio. € mehr erwirtschaftet als ursprünglich geplant. Gründe dafür sind die bereits erwähnten Mehreinnahmen und Minderausgaben im Verwaltungshaushalt. Die gesetzlich geforderte Mindestzuführung (in Höhe der ordentlichen Tilgung = 1.077.004,82 €) konnte nicht nur erreicht, sondern erheblich übertroffen werden. Es standen somit freie Mittel für Investitionen bzw. Minderung der Neuverschuldung zur Verfügung.

Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 8.933.075,38 € ab. Dies entspricht einer Unterschreitung des Haushaltsansatzes (16.188.850 €) um ca. 7,26 Mio. €.

Mehreinnahmen wurden z.B. beim Verkauf von Bauland (102 Tsd. €) erzielt.
Die gravierendsten Mindereinnahmen waren bei den Zuweisungen für die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich der GMS Küps (- 1,25 Mio. €), der Sanierung des Oberes Schlosses - Remise (Haus Schemenau; - 160 Tsd. €), i.R.d. Dorferneuerung Burkersdorf (- 450 Tsd. €), der Beseitigung der Bahnübergänge in Oberlangenstadt  (- 150 Tsd. €), dem Neubau/Sanierung im Bereich Wasserversorgung (- 1,5 Mio. €), dem Breitbandausbau (- 1,16 Mio. €), den Grundstücksverkäufen (- 207 Tsd. €), den Maßnahmen im Rahmen der Nordostbayernoffensive (- 596 Tsd. €) und der Rekultivierung von Grundstücken (- 540 Tsd. €) festzustellen.
Mehrausgaben gab es beispielsweise bei der Erschließung des Baugebietes „Melanger/Zettlitz“ (65 Tsd. €), der Erweiterung der Straßenbeleuchtung (58 Tsd. €) und dem Ausbau der Wasserversorgung (196 Tsd. €).
Die Liste der Minderausgaben ist noch erheblich länger, deshalb sind hier nur die größten Beträge genannt: Grund- und Mittelschule Küps (- 1,23 Mio. €), Neubau/Sanierung von Kitas (- 278 Tsd. €), Gehweg entlang KC 22 in Burkersdorf (- 205 Tsd. €), Kanalsanierungen (- 562 Tsd. €), Errichtung von Photovoltaikanlagen (- 300 Tsd. €), Breitbandausbau (- 1,4 Mio. €), Ersatzneubau „Am Plan 2“ (- 678 Tsd. €), Sanierung „Alte Post“ Am Bahnhof 3 (- 971 Tsd. €) und Rekultivierung „Nageler Straße 42“ (- 645 Tsd. €).

Trotz der vorgenannten Einsparungen sind zahlreiche Investitionsmaßnahmen begonnen bzw. auch durchgeführt worden (z.B. Anschaffung Feuerwehrfahrzeuge für Oberlangenstadt und Tüschnitz, Beginn der Großbaumaßnahmen an der GMS Küps mit Neubau Grundschule und Sport-/Kulturhalle, Sanierung und Umbau des Oberen Schlosses Küps zu einem Museum, Neubau Kindergarten Küps, Dorferneuerungsmaßnahmen Theisenort und Burkersdorf, Ortsdurchfahrt Hain, Erschließung des Baugebietes „Lohäcker“ in Burkersdorf und „Melanger/Zettlitz“ in Küps, Straßenbeleuchtung, Maßnahmen für die Abwasserbeseitigung und Wassergewinnung/-aufbereitung, Breitbandausbau (Verlegung von Leerrohren), Maßnahmen im Förderprogramm „Nordostbayern“ und der Grunderwerb für die Erschließung des Gewerbegebietes „Luitpoldlinden“ in Schmölz).

Für die Maßnahmen, die noch abzuwickeln sind, konnten neue Haushaltsausgabereste (HAR) im Vermögenshaushalt mit 3.644.000 € gebildet werden. Finanziert werden diese HAR durch Haushaltseinnahmereste (HER) im Bereich der Zuschüsse und der Kreditneuaufnahme in Höhe von insgesamt 4.836.450 €. Nach dem Haushaltsrecht zählen die HER und HAR zu den Soll-Einnahmen/-Ausgaben des Jahres 2021 und sind somit in den bereits genannten Abschlusssummen enthalten. Die HAR werden bei der Aufstellung des Haushaltes 2022 berücksichtigt und reduzieren damit den Mittelbedarf im Jahr 2022. Es mussten aber auch HER für eingeplante Zuschüsse in Höhe von 1.559.725,31 € in Abgang gestellt werden, weil auch deren Übertrag nur einmal möglich ist. Diese Einnahmenminderung konnte nur durch die erhöhte Zuführung vom Verwaltungshaushalt abgefangen werden.

Aufgrund der Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes durch Kredite entfällt die Bildung einer allgemeinen Rücklage. Die rechnerische Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von 48.419,71 €, in der 48.278,04 € für Bausparverträge enthalten sind, wurde im Jahr 2022 mit 141,67 € sofort wieder entnommen. Rücklagenentnahmen dienen unmittelbar der Finanzierung von Investitionen und reduzieren die Kredit-Neuaufnahmen. Aufgrund der Höhe dieser Rücklage handelt es sich nur um eine „technische“ Abschlussbuchung. Eine Mindest-Rücklage von ca. 1% der Durchschnittsausgaben der letzten 3 Verwaltungshaushalte, in Höhe von etwa 162 Tsd. €, ist durch die Bausparverträge mit ca. 223 Tsd. € vorhanden.

Zu Beginn des Haushaltsjahres betrug der Schuldenstand 11,734 Mio. € (ohne HER aus 2020). Von der Kreditermächtigung aus dem Haushalt 2020 (HER = 1,592 Mio. €) und dem Jahr 2021 wurden Darlehen über insgesamt 1,7 Mio. € aufgenommen, die zur Finanzierung der Anschaffung des Feuerwehrfahrzeuges LF 10 der FF Oberlangenstadt, dem Neubau der Kita Küps, dem Neubau der Grundschule Küps und für die allg. Kanal- und Wasserleitungsmaßnahmen verwendet wurden. Die verbleibende Kreditermächtigung aus dem Jahr 2021 mit 1.376.450 € wurde als HER übertragen. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgung im Jahr 2021 (1.077 Tsd. €) beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2021 somit 12,357 Mio. € (ohne HER). Das entspricht einem Schuldenanstieg von ca. 623 Tsd. € gegenüber dem Vorjahr, was insbesondere durch die Vorfinanzierung der großen Investitionsmaßnahmen (Schule, Kindergarten, Dorferneuerung Burkersdorf usw.) begründet ist.

Der Erste Bürgermeister stellte abschließend fest, dass im Sinne der Geschäftsordnung des Marktes Küps und gemäß Art. 103 Abs. 2 GO die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchzuführen ist. Vorab wären die Haushaltsreste und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen, sofern nicht bereits durch Einzelbeschlüsse während des Jahres geschehen. Mit Blick auf die vielfältigen Aufgaben und damit Investitionen, die im Jahr 2021 begonnen, abgeschlossen und auch fortgeführt wurden, sprach er von einer guten Haushaltsentwicklung.

MGRin Ursula Eberle-Berlips sah die finanzielle Situation der Marktgemeinde sehr positiv. Man habe mehr Einnahmen erzielt und weniger ausgegeben. Insgesamt könne man mit dem festgestellten und vorgelegten Ergebnis sehr zufrieden sein. Trotz vieler zukunftsweisender Projekte mussten zwar neue Schulden aufgenommen werden, weil Zuschüsse noch nicht eingingen bzw. erst im Jahr 2022 eingehen werden und deshalb der Markt Küps vorfinanzierte.

MGR Dr. Pohl bezeichnete die Jahresrechnung als soliden Abschluss. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit über 4 Mio. € ist, soweit er sich erinnern kann, in dieser Höhe bisher einmalig. Er gab jedoch zu bedenken, dass der Markt Küps ein hohes Investitionsvolumen vor sich herschiebt, was sich insbesondere durch die hohe Differenz zwischen Vermögenshaushalt und Rechnungsergebnis mit ca. 7,2 Mio. € widerspiegelt. Der Markt Küps habe in den nächsten Jahren viele Großprojekte zu schultern. Dies sei unter den aktuellen Umständen eine besondere Herausforderung.

MGR Niklai Hiesl dankte, wie schon vorher sein/e Kollegin/Kollege im Marktgemeinderat, der Verwaltung und dem Ersten Bürgermeister für den soliden und ordentlichen Jahresabschluss. Obwohl viele wichtige und zukunftsweisende Projekte im Markt Küps auf den Weg gebracht wurden, konnten dennoch die kommunalen Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten werden.

Beschluss

Die neu gebildeten Haushaltsreste und die außer- und überplanmäßigen Ausgaben, wie in der Sachdarstellung aufgeführt, werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet "südlich der Ringstraße" im Gemeindeteil Küps; Aufstellungsbeschluss, Genehmigung des Planentwurfes, Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu lenken und zu leiten, hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 23.11.2021 die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes „südlich der Ringstraße“ grundsätzlich befürwortet und das Ingenieurbüro IVS GmbH, Kronach, mit der Planung beauftragt.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich im Mitteilungsblatt bekannt zu geben und auch in unsere Homepage einzustellen.
Der Bebauungsplan-Vorentwurf vom 12.04.2022 wurde dem Gremium zur Genehmigung vorgelegt und erläutert.

Fraktionsübergreifend wurde festgelegt: 
  1. Steingärten zu verbieten,
  2. Errichtung von Zisternen zu verpflichten.
Die Errichtung von Solarthermie und / oder Photovoltaik soll unter Umständen verpflichtend festgelegt werden. Hierzu erarbeitet die Verwaltung mit dem Planungsbüro einen Auflagenvorschlag für den Bebauungsplan bis zur nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung.

Beschluss

Dem vorliegenden Planentwurf in der Fassung vom 12.04.2022 wird zugestimmt mit den in der Sachdarstellung fraktionsübergreifend erarbeiteten Festlegungen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden ist in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet "Erweiterung Am Berg" im Gemeindeteil Schmölz; Aufstellungsbeschluss, Genehmigung des Planentwurfes, Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu lenken und zu leiten, hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 23.11.2021 die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes „Erweiterung Am Berg“ grundsätzlich befürwortet und das Ingenieurbüro IVS GmbH, Kronach, mit der Planung beauftragt.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich im Mitteilungsblatt bekannt zu geben und auch in unsere Homepage einzustellen.
Der Bebauungsplan-Vorentwurf vom 12.04.2022 wurde dem Gremium zur Genehmigung vorgelegt und erläutert.

Fraktionsübergreifend wurde festgelegt: 
  1. Steingärten zu verbieten,
  2. Errichtung von Zisternen zu verpflichten.
Die Errichtung von Solarthermie und / oder Photovoltaik soll unter Umständen verpflichtend festgelegt werden. Hierzu erarbeitet die Verwaltung mit dem Planungsbüro einen Auflagenvorschlag für den Bebauungsplan bis zur nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung.

Beschluss

Dem vorliegenden Planentwurf in der Fassung vom 12.04.2022 wird zugestimmt mit den in der Sachdarstellung fraktionsübergreifend erarbeiteten Festlegungen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden ist in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Bauantrag-Nr. 12/2022; Bauvorhaben: Errichtung eines Garagenhofes, FlNr. 465/2 Gemarkung Küps, Weinbergstraße 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer Garagenanlage mit insgesamt 36 Fertiggaragen und einer verkehrlichen Erschließung in Richtung der Weinbergstraße. In diesem Bereich ist auch die Neuanbindung der Einmündung der Weinbergstraße an die Bundesstraße B173 neu zu gestalten. Hierbei könnten auch Flächen des Baugrundstückes benötigt werden und der Flächenbedarf beträfe im ungünstigsten Fall den Bereich der vier westlichsten Garagen. Es ist vereinbart, dass der Bauherr diese in diesem Fall zurückbauen wird. Dies ist als Genehmigungsauflage im entsprechenden Bescheid mit aufzunehmen.
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Industrie“ des Gemeindeteiles Küps und ist im gültigen Flächennutzugsplan ausgewiesen als GE = Gewerbegebiet. Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein; die Erschließung ist gesichert. Die noch nötige Abstandsflächenübernahme durch den Besitzer der Flur-Nr. 465/4 ist vom Bauherrn selbst einzuholen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt unter der Voraussetzung, dass der Bauherr sich vertraglich verpflichtet, die vier westlichen Garagen bei einer Umsetzung der Bundesstraßenneuanbindung zurückzubauen. Dies ist in den Genehmigungsbescheid aufzunehmen. Die Verwaltung weist den Bauherrn auf die noch nötige Abstandsflächenübernahme hin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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6. Bauantrag-Nr. 19/2022; Bauvorhaben: Überdachung best. Fahrsilo zur landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle, FlNr. 78 + 76 Gemarkung Burkersdorf; Bauort: Ruhstein 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das o.g. Bauvorhaben liegt zum Teil im unbeplanten Innenbereich des Gemeindeteils Burkersdorf, in einem Gebiet, das nach dem gültigen Flächennutzungsplan als MD = dörfliches Mischgebiet ausgewiesen ist. Weiterhin liegt es teilweise im Außenbereich, ausgewiesen als landwirtschaftliche Nutzfläche. Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1. BauGB. Auf dem Grundstück FlNr. 76 befindet sich gemäß Flächennutzungsplan erhaltenswerter Gehölzbestand. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2022 08:52 Uhr