Datum: 24.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turn- und Festhalle Küps
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Informationen
1.1 Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.04.2022
1.2 Informationen des Ersten Bürgermeisters; Grund- und Mittelschule Küps - Ersatzneubau einer Grundschule und Geräteraum; Förderbescheid der Regierung von Oberfranken
2 Wahlen - Vollzug des GLKrWG Wahl des Ersten Bürgermeisters des Marktes Küps am 29.01.2023 Berufung des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters
3 Bebauungs- und Grünordnungsplan "Bahnhofsviertel" und 3. Änderung Bebauungsplan für das Gebiet "Industrie"; Behandlung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
4 Bekanntgabe der Eckdaten zum Haushalt 2022
5 DE Theisenort, Krebsbachstraße, Erneuerung der Straßenbeleuchtung
6 Bauantrag-Nr. 25/2022; Bauvorhaben: Ersatzneubau - Landwirtschaftliche Lagerhalle, Flur-Nr. 237 Gemarkung Hain; Bauort Tiefenklein, Eichrangen
7 Bauantrag-Nr. 26/2022; Bauvorhaben: Erweiterung und Sanierung der Bodenplatte & Errichtung eines Regenwasserspeichers an der Kompostieranlage, Flur-Nr. 237 Gemarkung Hain; Bauort Tiefenklein, Eichrangen

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1. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö informativ 1
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1.1. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö 1.1

Sachverhalt

Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.

Erster Bürgermeister Bernd Rebhan fasste die entsprechenden nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 12.04.2022 zusammen und gab diese bekannt.


TOP 7nö Bestellung einer Kassenverwalterin und deren Stellvertretung
Das Gremium hat Frau Tamara Pohl zur Kassenverwalterin bestellt. Stellvertreterin ist Jasmin Lang.

TOP 9nö – Hochwasserschutz Johannisthal
Das Gremium stimmte dem Erwerb einer Teilfläche für den Hochwasserschutz Johannisthal in der Gemarkung Neuses mit 1.480 qm zu.  

TOP 10nö – Schulwesen, Neuausstattung der Fachräume 
Der Marktgemeinderat vergab den Auftrag für die Neuausstattung der Werkräume für das Unterrichtsfach „WTG“ nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter (ASS, Stockheim 36.093,41 €).

TOP 11nö – Schulhausneubau, Auftragsvergabe „Zimmereiarbeiten“ und „Gerüstarbeiten“
Das Gremium beauftragte die Verwaltung mit den Auftragsvergaben für die beiden Gewerke Zimmereiarbeiten und Gerüstarbeiten im Sinne der Vergabevorschläge und auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (BVOB) durchzuführen.

TOP 12nö – Ausbau Melanger „BA II“ – Erneuerung Oberflächenkanal Tannleitenweg“
Der Marktgemeinderat Küps vergab die Bauleistungen nach erfolgter beschränkter Ausschreibung im Sinne der VOB/A an die Bietergemeinschaft Krumpholz, Rohrbau/imterra Microtunnelbau zum Preis von ca. 708.000 € brutto.

TOP 13nö – Förderung der Kirchen im Markt Küps
Einem Zuschussantrag des Dekanats Kronach zur Beseitigung sicherheitstechnischer Mängel am Kindergarten St. Theresia Johannisthal wurde zugestimmt. Der Markt Küps zahlt hierzu einen Zuschuss im Rahmen seiner „Richtlinie zur Förderung der Jugend- und Vereins-arbeit im Markt Küps“ mit max. 2.330 €. 

TOP 16.1 nöU – Vergabe der Erdarbeiten für die Flächenbereinigung und Sanierung der Grundstücke eines ehemaligen Sägewerks
Der Marktgemeinderat vergab den Auftrag für die Flächenbereinigung der rund 8.000 qm großen Fläche im Gemeindeteil Oberlangenstadt an die Firma Erd- und Tiefbau GmbH Ersbach aus Oelschnitz als wirtschaftlichsten Bieter. Die Kosten liegen bei ca. 385.000 €. 



 

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1.2. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Grund- und Mittelschule Küps - Ersatzneubau einer Grundschule und Geräteraum; Förderbescheid der Regierung von Oberfranken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö 1.2

Sachverhalt

Bereits mit Schreiben vom 30.10.2020 erteilte die Regierung von Oberfranken die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Beginn der Arbeiten zur technischen Neuanbindung der Gebäude und der Errichtung eines Ersatzneubaus für einen Geräteraum. Ergänzt wurde dies durch das Schreiben vom 15.06.2021, mit dem die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn für vorgenannte Maßnahmen und zusätzlich dem Ersatzneubau der Grundschule erteilt wurde.

Mit Schreiben vom 20.05.2022 wurde nun von der Regierung von Oberfranken der Zuschussbescheid erlassen, nachdem der Haushalt 2022 des Freistaates Bayern beschlossen ist und die Mittel dadurch – teilweise – zur Verfügung stehen. Die Gesamtausgaben für den Grundschultrakt und den Geräteraum wurden mit 10.884.191 € ermittelt. Davon zuwendungsfähig sind nach den anrechenbaren Flächen des abstrakten Raumprogramms und den Kostenpauschalen ein Gesamtbetrag von 7.864.485 €. Hierauf erhält der Markt Küps einen Zuschuss nach Art. 10 BayFAG von ca. 5.890.000 €, der Eigenmittelanteil liegt somit bei ca. 4.994.191 €. Für das Jahr 2022 konnte aus dem Gesamtzuschuss ein Teilbetrag von vorerst zwei Mio. € bereitgestellt werden.

Daneben wird die neue Turn- und Kulturhalle errichtet. Zu den veranschlagten Gesamtkosten mit ca. 4.858.000 € sind bereits Zuschüsse aus dem Kommunalinvestitionsförderungsprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Bayern (KIP-S) in Höhe von 2.290.700 € und dem Städtebauförderungsprogramm Lebendige Zentren mit 975.000 € zugesagt worden.

Erster Bürgermeister Bernd Rebhan bedankte sich in diesem Zusammenhang für die Unterstützung durch den Freistaat Bayern, hier insbesondere den Verantwortlichen in den beteiligten Bayerischen Staatsministerien und der Regierung von Oberfranken, hier insbesondere Frau Rosalinde Neukum für die sehr gute Zusammenarbeit. Nicht zuletzt aber auch bei allen Beteiligten im Arch.-Büro Kersten Schöttner, sowie den Ing.-Büros TechnoPlan GmbH, SRP Ingenieur-Consult GmbH und Berndorfer GmbH. Sein Dank galt ebenso allen beteiligten Firmen, mit deren Hilfe dieses für Küps und insbesondere unsere Kinder bedeutende und notwendige Projekt nunmehr Gestalt annimmt.

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2. Wahlen - Vollzug des GLKrWG Wahl des Ersten Bürgermeisters des Marktes Küps am 29.01.2023 Berufung des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö 2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat muss aus dem Kreis der in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG genannten Personen (Erster Bürgermeister, einer der weiteren Bürgermeister, ein sonstiges Marktgemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten – die genannte Reihenfolge ist hierbei nicht verbindlich) einen Wahlleiter und seinen Stellvertreter berufen. 

Ausgeschlossen von der Berufung ist, wer mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt ist, für diese Wahl eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder Beauftragter eines Wahlvorschlages, bzw. dessen Stellvertreter ist.

Nachdem es um den Vollzug des strengen, stark formell geprägten Wahlrechts geht, sollten zweckmäßigerweise, wie schon bei allen Wahlen in der Vergangenheit auch, sachkundige Bedienstete des Marktes Küps berufen werden.
                       
Der Erste Bürgermeister schlug deshalb vor, Torsten Michel als Gemeindewahlleiter und Eva Jäckisch als Stellvertreterin für die Wahl des Ersten Bürgermeisters des Marktes Küps am 29.01.2023 zu berufen.                                                                                                                        
                                
                                                                                                               
Beschluss:
Für die im Betreff genannte Wahl werden die Bediensteten des Marktes Küps, Torsten Michel zum Wahlleiter und Eva Jäckisch zur Stellvertreterin des Wahlleiters berufen.
                                                                                                                                               
Abstimmung: einstimmig
                                                                                                                                               

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bebauungs- und Grünordnungsplan "Bahnhofsviertel" und 3. Änderung Bebauungsplan für das Gebiet "Industrie"; Behandlung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Zeit vom 17. Januar 2022 bis einschließlich 18. Februar 2022 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durchgeführt.

Für die während dieser Frist eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere auch aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, war eine intensive Sachbehandlung der eingegangenen Einwendungen notwendig. Hierzu fanden auch interfraktionelle Arbeitsgespräche mit den jeweiligen Einwendern statt.  Nach nunmehriger Vorlage der daraus resultierenden Ergebnisse ist nun eine abschließende Abwägung der Stellungnahmen möglich. 

Die während dieser Frist eingegangenen Stellungnahmen sind in der Zusammenstellung des Ingenieurbüros BFS+, Bamberg, vom 24.05.2022, die zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt wird, behandelt. Im Rahmen der Sitzung wurden alle Einwände seitens des Planungsbüros BFS+ (Herr Dworschak) ausführlich dargestellt und die damit verbundenen vorgenommenen Veränderungen am Bebauungsplan erläutert. 

Die darin enthaltenen Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und zwar: 

  1. Träger öffentlicher Belange (1-12)
  2. Öffentlichkeit (P1- P10)
  3. Sonstige Planänderungen
  4. Verfahren

wurden vorgetragen und einstimmig gebilligt. Ausnahme sind die in der Anlage getroffenen Rückstellungen.

MGRin Ursula Eberle-Berlips lobte die Arbeit der Verwaltung. Noch nie sei ein Bebauungsplanverfahren so intensiv und gemeinsam mit dem Marktgemeinderat behandelt worden, wie der des Bahnhofsviertels. Die Verwaltung habe dazu nicht nur mit Herrn Dworschak einen ausgezeichneten und fachkundigen Planer engagiert, sondern auch alle Fraktionen aktiv in die Planungen eingebunden. Der Bebauungsplan sei für alle eine solide und zukunftsweisende Planungsgrundlage für das Küpser Bahnhofsviertel, so Eberle-Berlips. 

Beschluss

Die Zusammenstellung des Ingenieurbüros BFS+, Bamberg, vom 24.05.2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses, wobei nach entsprechender Abwägung mit den darin getroffenen Feststellungen Einverständnis besteht. Über die jeweiligen Abwägungspunkte wurde jeweils einzeln abgestimmt. Die Ergebnisse sind in den Planentwurf einzuarbeiten und die öffentliche Auslegung in die Wege zu leiten.  Die im Sinne der Abwägung noch offenen Punkte sind vor einer entsprechenden Auslegung abschließend zu klären. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe der Eckdaten zum Haushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö 4

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Bernd Rebhan informierte, dass in der heutigen Sitzung lediglich die Haushaltseckdaten bekanntgemacht und in einem interfraktionellen Gespräch nochmals eingehend erläutert werden. Der Haushalt wird dann am 21.06.2022 dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Zuletzt wurde die Jahresrechnung 2021 einstimmig genehmigt, damit sei eine solide Grundlage für den Haushalt 2022 gegeben.

Der Haushalt 2022 wird wesentlich von den Investitionen in den Schulbau geprägt. Angesichts der Rahmenbedingungen, wie massiv gestiegenen Baupreisen und hoher Auslastung der Baufirmen, stehen die im Plan vorgesehenen Maßnahmen unter dem Finanzierungsvorbehalt.

Einige Investitionen, auf die nachfolgend noch näher eingegangen wird, beruhen auch heute noch auf überschlägige Kostenermittlungen, so dass sich hier Veränderungen – sowohl im positiven als auch negativen Sinn – ergeben, können bzw. konnten nicht im Finanzplan berücksichtigt werden, weil grundlegende Daten oder Entscheidungen zum heutigen Zeitpunkt fehlen. Veränderungen bis zur Beschlussfassung über den Haushalt werden berücksichtigt und auch die „Feinabstimmungen“, wie z.B. die kalkulatorischen Kosten, Kreditzinsen/-tilgung und Umsatzsteuerbeträge, sind noch einzuarbeiten.

Der Haushaltsentwurf 2022 (in Klammern jeweils der Ansatz 2021 zum Vergleich) schließt für den Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ca. 17,7 Mio. € (16.351.150 €) ab. Der Vermögenshaushalt umfasst insgesamt ca. 16,9 Mio.€ (16.188.850 €).

Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt ca. 2,6 Mio. € (1.902.750 €) und liegt damit über der Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung von ca. 1,2 Mio. €, so dass ca. 1,4 Mio. € als Eigenmittel für Investitionen zur Verfügung stehen.
Aufgrund des sehr hohen Investitionsanteils am Haushalt (vgl. Vermögenshaushalt) sind Kreditneuaufnahmen von ca. 5,1 Mio. € für deren Finanzierung erforderlich, wovon ca. 3 Mio. € auf rentierliche und ca. 2,1 Mio. € auf unrentierliche Verschuldung entfallen. Unter Berücksichtigung der Haushaltseinnahmereste (HER) für Kreditaufnahmen aus dem Jahr 2021 mit 1,377 Mio. €, die volle Kreditaufnahme für 2022 und abzüglich der Tilgung 2022, steigt die Verschuldung des Marktes Küps bis zum 31.12.2022 auf ca. 17,6 Mio. €. Wie in den Vorjahren auch immer praktiziert, muss die tatsächliche Entwicklung des Jahres 2022 abgewartet werden, ob die volle Kreditaufnahme tatsächlich erforderlich ist. Bei positiver Entwicklung der Einnahmen werden erfahrungsgemäß lediglich die HER – wenn notwendig – und die Kreditermächtigung für 2022 teilweise sehr spät im Haushaltsjahr in Anspruch genommen bzw. als HER ins nächste Jahr übertragen und so zur Finanzierung der Investitionen bereitgestellt.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass der Zinssatz für Investitionsdarlehen derzeit wieder ansteigt, im Vergleich zu den Zinsen vor 5, 10 oder 15 Jahren aber immer noch als niedrig angesehen werden kann. In den Förderprogrammen der KfW, BayernLabo und LfA Förderbank werden derzeit für Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren, Zinsfestschreibung für 10 Jahre, Zinsen mit ca. 1,5 % p.a. erhoben; Tendenz steigend. Die Entwicklung der Zinsen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht beurteilt werden und insbesondere keine Aussage darüber getroffen werden, ob die derzeitige Niedrigzinsphase weiterhin bestehen bleibt.
Die wesentlichen Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2022 (in Klammern das Jahr 2021) wurden wie folgt veranschlagt:
Grund- und Gewerbesteuer (brutto)         3.167.400 €        (2.652.000 €)
Einkommen-/Umsatzsteuerbeteiligungen        4.050.000 €        (3.680.000 €)
Schlüsselzuweisungen        3.197.700 €        (3.113.900 €)
Sonstige Zuweisungen        467.850 €        (367.900 €)
Benutzungsgebühren und ähnl. Entgelte        2.353.250 €        (2.245.000 €)
Zuweisungen/Zuschüsse        1.574.950 €        (1.614.050 €)

Dazu die entsprechenden Ausgaben:
Personalausgaben        2.226.750 €        (2.187.500 €)
Unterhalt der Grundstücke und baul. Anlagen        178.500 €        (195.000 €)
Unterhalt sonst. Vermögen        777.500 €        (547.500 €)
Bewirtschaftungskosten        411.900 €        (429.750 €)
Verwaltungs- und Betriebsausgaben        700.400 €        (746.650 €)
Steuern, Versicherungen        480.700 €        (534.750 €)
Zuschüsse an soziale u. ähnliche Einrichtungen        2.556.400 €        (2.388.900 €)
Zuweisungen an Zweckverbände        654.350 €        (696.100 €)
Zinsen        216.450 €        (243.150 €)
Kreisumlage (Hebesatz 2021=41,0 %; 2022=42,0%)        3.566.900 €        (3.265.700 €)

Die nennenswerten Differenzen bei den Einnahmen erklären sich wie folgt:
  1. Grund-/Gewerbesteuer
    Zunahme der Gewerbesteuereinnahmen aufgrund der aktuellen Vorauszahlungs- und Abrechnungsergebnisse.
  2. Einkommen-/Umsatzsteuerbeteiligung
    Die vom Bayer. Landesamt für Statistik im November 2021 prognostizierten Einnahmen wurde nicht in voller Höhe eingeplant, weil die Entwicklung insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie und den wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Krieges nicht abgeschätzt werden kann. Die Zuweisungen für das erste Quartal 2022 liegen ca. 143 Tsd. € über dem Wert des Vorjahres.
  3. Sonstige Zuweisungen
Enthalten ist die Finanzzuweisung gem. Art. 7 FAG (sog. Kopfbeträge) mit 143 Tsd. €, der Einkommensteuerersatz mit 290 Tsd. € und der Grunderwerbsteueranteil mit ca. 35 Tsd. €.
  1. Benutzungsgebühren
    Die Anpassung der Abwassergebühr zum 01.01.2022 (Erhöhung aufgrund von Fehlbeträgen aus Nachkalkulation und Investitionen des Abwasserverbandes Kronach-Süd) wirkt sich positiv in diesem Jahr aus. Enthalten ist auch die Umsatzsteuer, die jedoch erst mit der Feinabstimmung endgültig eingeplant werden kann.
  2. Zuweisungen/Zuschüsse
    Hier schlagen insbesondere die Zuweisungen vom Land für die Personalkostenzuschüsse zu Buche, die der Markt Küps an die Träger der Kindergärten zu zahlen hat. Dazu muss aber auch die Ausgabeposition unter „Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtungen“ beachtet werden. Sonderzahlungen, wie im Jahr 2021 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, sind in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten.

Im Bereich der Ausgaben sind folgende Differenzen zu erläutern, wobei auf die Haushaltsstellen, für die zusätzlich Haushaltsausgabereste (HAR) aus 2020 zur Verfügung stehen, nicht näher eingegangen wird:
  1. Personalausgaben
    Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist u.a. durch vorübergehende Doppelbesetzung wegen Neueinstellung i.Z.m. Verrentungen sowie Anpassungen der Tarifverträge und Besoldungsentgelte begründet.
  2. Unterhalt Grundstücke
Für das Jahr 2022 sind keine „größeren“ Instandhaltungsmaßnahmen vorgesehen.
  1. Verwaltungs- und Betriebsausgaben
Die Ausgabenminderung im Vergleich zum Vorjahr erklärt sich u.a. dadurch, dass keine Nachzahlung für die Schülerbeförderung wie im Jahr 2021 enthalten ist.
  1. Steuern und Versicherungen
Hier kommt es noch zu Veränderungen im Rahmen der sog. „Feinabstimmung“.
  1. Zuweisung an Zweckverbände
Hier ist ausschließlich die Betriebskostenumlage an den Abwasserverband Kronach-Süd enthalten.
  1. Kreisumlage
    Die Kreisumlage berechnet sich aus der Umlagekraft, multipliziert mit dem Hebesatz, der jährlich vom Landkreis festgesetzt wird (Vorjahr: 41,0 %; HH-Jahr: 42,0 %). Die Umlagekraft ist das Ergebnis aus der Steuerkraft (Werte des Vorvorjahres) und 80% der Schlüsselzuweisungen vom Vorjahr.

Im Vermögenshaushalt wird mit folgenden, wesentlichen Einnahmen gerechnet:
Verkauf von Grundstücken        318.000 €        (1.482.500 €)
Beiträge und ähnliche Entgelte        127.000 €        (700.000 €)
Zuweisungen und Zuschüsse        8.744.200 €        (10.552.100 €)

Dazu die entsprechenden Ausgaben:
Erwerb von Grundstücken        303.500 €        (1.012.500 €)
Erwerb von bewegl. Sachen        707.000 €        (449.000 €)
Baumaßnahmen        13.653.400 €        (12.138.000 €)

Die besonders großen Differenzen bei den Einnahmen erklären sich wie folgt:
  1. Beim „Verkauf von Grundstücken“ sind hauptsächlich Bauplätze (Gewerbeflächen) und der Verkauf von Grundstücken im Rahmen des Förderprogramms Nordostbayern enthalten.
  1. Die Einnahmen für Beiträge beinhalten insbesondere Herstellungsbeiträge für Bebauungsänderungen und erstmaliger Bebauung von Baulücken.
  1. Zuweisungen und Zuschüsse
Enthalten sind die Zuweisungen für die Umstellung auf digitale Meldeempfänger der Feuerwehren, die Sanierung des „Oberen Schlosses“ (Museum), den Kindergarten Küps, die Maßnahmen im Zuge der Dorferneuerung Burkersdorf (Dorfgemeinschaftshaus, Straßenbau usw.), der Oberflächenwasserrückhaltung im Gebiet „Zettlitz“, dem Breitbandausbau, dem Ausbau des Obergeschosses im Anwesen Kanzleistraße 43, Johannisthal (ehem. Wohnung) und der Maßnahmen im Rahmen der „Förderoffensive Nordostbayern“. Des Weiteren sind die anteiligen Zuwendungen für die Großbaumaßnahme „Schule Küps“ berücksichtigt.

Differenzen in den Ausgaben:
  1. Insbesondere ist der Erwerb von Flächen für das Baugebiet „See“ und „Südlich der Ringstraße“, Küps vorgesehen.
  1. Erwerb von bewegl. Sachen
Nennenswert ist hier das Ersatzfahrzeug für die Freiw. Feuerwehr Küps, digitale Meldeempfänger für alle Wehren, EDV-Ausstattung für die Schulen, Ausstattung des Museums in der „Remise“, Radlader und Ersatzfahrzeug in den Bereichen Bauhof und Wasserversorgung.
  1. Baumaßnahmen (Ansätze über 100.000 € und ohne HAR)
- GMS Küps mit Neubau Grundschule Küps, Neubau Turn-/Festhalle, Sanierung Westgebäude, Sanierung Mittelschultrakt und Ersatzneubau Lagerraum
- Sanierung der Ortsstraße „Melanger“
- Gehweg entlang der OD Burkersdorf (Kreisstraße)
- Erschließung Baugebiet „Südlich der Ringstraße“, Küps
- Errichtung von Parkplätzen im „Hirtengraben“, Küps
- Kanalbaubaumaßnahmen (z.B. i.R.d. Dorferneuerungen, im Melanger usw.)
- Investitionskostenumlage an den Abwasserverband Kronach-Süd
- Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der GMS Küps
- Um- und Ausbauten in der Wasserversorgung (z.B. i.R.d. Dorferneuerungen, Melanger usw.)
- Breitbandausbau
- Neubau „Am Plan 2“, Küps
- Sanierung der „Alten Post“, Am Bahnhof 3
- Verschiedene Maßnahmen (Erwerb, Abbruch, Rekultivierung) im Rahmen des Förderprogrammes „Förderoffensive Nordostbayern“ und „Städtebauförderung“ (z.B. Röthenstraße 5 und Nageler Str. 42).

Im Finanzplanungszeitraum (2023 bis 2025) betragen die Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt jeweils:
2023        10,5 Mio. €
2024        16,3 Mio. €
2025        5,9 Mio. €

Die Zuführungen liegen in diesen Jahren nach heutiger Planung bei 2,5, 2,6 und 2,6 Mio. € und damit über der Mindestzuführung.

Der Vermögenshaushalt liegt im Jahren 2023 erneut über dem Vorjahr. Im Jahr 2024 steigt das Haushaltsvolumen nochmals an, was insbesondere auf die großen Investitionen im Bereich der Grund- und Mittelschule Küps zurückzuführen ist. 2025, mit Fertigstellung dieser Großbaumaßnahme, reduziert sich das Investitionsvolumen. Zum Teil erhebliche Kreditaufnahmen sind die Folge. Für verschiedene Investitionen (z.B. Dorferneuerungen Oberlangenstadt und Au) sind noch keine belastbaren Kosten bekannt, aufgrund der bisherigen Beschlüsse des Marktgemeinderates sollen diese Maßnahmen in den nächsten Jahren aber durchgeführt werden. Angesichts der beschlossenen Haushaltskonsolidierung und der enormen Verschuldung des Marktes Küps bleibt aber kein anderer Weg, als die Investitionen extrem zurückzufahren, um die Finanzkraft des Marktes zu stärken und auf Dauer den Schuldenberg abzubauen.
Baumaßnahmen:
2023        14,5 Mio. €
2024        11,8 Mio. €
2025        3,0 Mio. €

Die größten Positionen im Finanzplan stellen folgende Investitionen (> 100 Tsd. € und ohne HAR):
- Ersatzbeschaffung von Feuerlöschfahrzeugen für Küps, Hain und Schmölz
- Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Schmölz
- EDV-Anschaffungen im Rahmen des Förderprogramms „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)“
- GMS Küps Neubau Grundschule Küps, Neubau Turn- und Veranstaltungshalle, Sanierung Westgebäude und Mittelschultrakt
- Sanierung/Umbau des Kindergartens Oberlangenstadt
- Gemeindeverbindungsstraße Hain - Burkersdorf
- Gehwegbau in Burkersdorf und Au (i.R.d. Ausbaus der Kreisstraßen)
- Dorferneuerungen Oberlangenstadt und Au
- Verbesserung Hochwasserschutz Johannisthal
- Investitionskostenumlage an den Abwasserverband Kronach-Süd
- Breitbandausbau
- Neubau „Am Plan 2“

Die Investitionssummen sind zum Teil die Ergebnisse aus überschlägigen Kostenschätzungen und können sich insbesondere in Höhe und Verteilung auf die Haushaltsjahre noch ändern.

Die Folge dieser erheblichen Investitionen sind weitere Kreditaufnahmen und zwar:
2023        2,7 Mio. €
2024        3,1 Mio. €
2025        0,7 Mio. €
Die Zahlen können sich angesichts der vorgesehenen Maßnahmen und Kostensteigerungen verändern. Insbesondere wenn verlässliche Zahlen für vorgesehene Maßnahmen und im Besonderen Terminpläne vorliegen (z.B. Dorferneuerung Oberlangenstadt und Au, Hochwasserschutz usw.).

Die Verschuldung zum Ende des Finanzplanungszeitraumes beträgt überschlägig ca. 20 Mio. €. Gründe für diesen erheblichen Anstieg der Verschuldung sind die bereits aufgeführten Investitionen, an erster Stelle die Grund- und Mittelschule Küps. Ohne die umfangreiche Förderung durch den Freistaat Bayern wären diese notwendigen Maßnahmen nicht möglich.

Der Stellenplan, der Bestandteil des Haushaltes ist und damit auch Satzungscharakter hat, zeigt im Vergleich zum Vorjahr geringe Veränderungen. Während die Anzahl der Beamten (7) gleichgeblieben ist, hat sich die Gesamtzahl bei den Arbeitnehmern gegenüber dem Jahr 2021 (Stand 30.06.) von 23,47 auf 25,47 erhöht, was mit Personalveränderungen im Bereich der Verwaltung, z.B. vorübergehend zweifacher Besetzung (Einarbeitungsphase), begründet ist. Zwei Stellen sind aufgrund Zeitvertrag als „künftig wegfallend – kw“ gekennzeichnet.

Verpflichtungsermächtigungen sind im Bereich der Investitionsmaßnahmen an der GMS Küps wie folgt vorgesehen:
2022        7.853.000 €
2023        3.087.000 €

Die Zuführungen an den Vermögenshaushalt zeigen, dass die Mindestzuführung erreicht wird. Freie Mittel stehen somit für Investitionen zur Verfügung, werden jedoch durch den steigenden Schuldendienst gebunden. Endgültig wird dies im Rahmen der Feinabstimmung des Haushaltes/Finanzplanes ermittelt. Es ist deshalb gerade im investiven Bereich mit äußerster Vorsicht und Bedacht zu planen. Oberste Priorität muss sein, und so wurde es auch vom Marktgemeinderat in seiner Prioritätenliste grundsätzlich festgelegt, dass Kredite nur für unabweisbare Pflichtaufgaben, und tatsächlich auch nur hier, aufgenommen werden dürfen.

Insgesamt kann für das Jahr 2022 ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden, der von umfassenden Investitionen geprägt ist. Dabei bilde die Schule einen Investitionsschwerpunkt.

Die Haushaltsinformationen gab der Erste Bürgermeister dem Gremium mit der Bitte zur Kenntnis, sich in die Haushaltsberatungen einzubringen. Voraussichtlich am 31. Mai wird ein interfraktionelles Gespräch zum Haushalt 2022 stattfinden, zu dem noch gesondert eingeladen wird. Außerdem erhält jedes Marktgemeinderatsmitglied den Haushalt im Entwurf. Es ergeht schon jetzt die Bitte an die Fraktionen, aus ihrer Mitte einen oder auch zwei Vertreter zu benennen.

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5. DE Theisenort, Krebsbachstraße, Erneuerung der Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bei der in diesem Jahr anstehenden Dorferneuerungsmaßnahme in Theisenort „Krebsbachstraße“ soll auch die gemeindliche Straßenbeleuchtung getauscht werden. Hierzu liegt der Gemeindeverwaltung ein Angebot des Bayernwerkes über den Abbau der vorhandenen und die Errichtung von neun neuen Brennstellen des Typ Hess Oslo in DB701 Silber über 24.563 € brutto vor.  Der Mastabstand wurde wie schon im Bestand mit circa 40 m gewählt; der Leuchtentyp entspricht den im Bereich der DE Theisenort schon verbauten Leuchten.

Finanzen

24.546 € brutto im Haushaltsjahr 2022

Beschluss

Das Gremium ermächtigt die Verwaltung die Erneuerung der Beleuchtung beim Bayernwerk zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bauantrag-Nr. 25/2022; Bauvorhaben: Ersatzneubau - Landwirtschaftliche Lagerhalle, Flur-Nr. 237 Gemarkung Hain; Bauort Tiefenklein, Eichrangen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich des Gemeindeteiles Tiefenklein und ist im rechtsgültigen Flächenplan des Marktes Küps ausgewiesen als Fläche für die Ver- und Entsorgung (Kompostplatz). Das Bauvorhaben ist privilegiert (landwirtschaftliche Nutzung) nach § 35 Abs. 1 BauGB.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bauantrag-Nr. 26/2022; Bauvorhaben: Erweiterung und Sanierung der Bodenplatte & Errichtung eines Regenwasserspeichers an der Kompostieranlage, Flur-Nr. 237 Gemarkung Hain; Bauort Tiefenklein, Eichrangen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich des Gemeindeteiles Tiefenklein und ist im rechtsgültigen Flächenplan des Marktes Küps ausgewiesen als Fläche für die Ver- und Entsorgung (Kompostplatz). Das Bauvorhaben ist privilegiert (landwirtschaftliche Nutzung) nach § 35 Abs. 1 BauGB.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2022 10:48 Uhr