Datum: 02.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Informationen
1.1 Informationen des Ersten Bürgermeisters - Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.10.2021
2 Liegenschaften; Stellplätze im Feuerwehr-Gerätehaus Schmölz
3 Bauantrag-Nr. 5/2022; Bauvorhaben: Sanierung und Erweiterung des Wohn- und Geschäftshauses, Bauort: FlNr. 113/3, 116 Gemarkung Küps, Radweg 4
4 Bauantrag-Nr. 1/2022; Bauvorhaben: Abriss eines Schuppens, Errichtung einer Garage und eines Carports, FlNr. 1255/7 Gemarkung Küps; Bauort: Birkenweg 14
5 Bauantrag-Nr. 2/2022; Bauvorhaben: Errichtung eines Sendemastes, FlNr. 484 Gemarkung Küps; Bauort: Weinberg
6 Bauantrag-Nr. 4/2022; Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, FlNr. 645/3 Gemarkung Oberlangenstadt; Bauort: Brunnstubenweg 5
7 Bauantrag-Nr. 6/2022; Bauvorhaben: Anbau eines Turmlagers für Bleche, FlNr. 314/3 Gemarkung Schmölz; Bauort: Schafgasse 4 a
8 Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Schafgasse/Wachholder; Errichtung einer Einfriedung zur öffentlichen Verkehrsfläche, Bauort: Schafgasse 9b, Flur-Nr. 301, Gemarkung Schmölz
9 Bekanntmachung von Vorlagen im Genehmigungs-Freistellungsverfahren
10 Bekanntmachung weitergeleiteter Bauanträge
11 Bekanntgabe von verkauften Baugrundstücken

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1. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö informativ 1
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1.1. Informationen des Ersten Bürgermeisters - Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö 1.1

Sachverhalt

Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind. Erster Bürgermeister Bernd Rebhan fasste die entsprechenden nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 13.10.2021 zusammen und gab diese bekannt.


TOP 10nö
Förderoffensive Nord-Ost-Bayern – Gemeindliches Anwesen „Am Plan 2“; Küps
Abbruch und Neubau – Vergabeentscheidungen

Das Gremium vergab auf Grundlage der vorliegenden Auswertungsergebnisse und Vergabeempfehlungen des Architekturbüros 3D Detsch bzw. des Planungsbüros Berndorfer, Kronach die folgenden Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter:

Gewerk                                Bieter                                        Summe

Abbruch-/Rückbau                        Reuter, Wallenfels                        23.462.30 €

Baumeisterarbeiten                        Hartfil KG, Küps                        149.297,50 €

Zimmer-/Holzbauarbeiten                Dennewill GmbH, Marktrodach        23.437,23 €

Dachdeckungsarbeiten                Dennewill GmbH, Marktrodach        23.957,44 €

Klempnerarbeiten                        Max Weber, Ludwigsstadt                4.413,87 €

Gerüstarbeiten                        GEPA GmbH, Marktgraitz                4.405,28 €

Heizung/Sanitärtechnik                Griebel, Lauscha                        58.659,03 €

Raumlufttechnische Anlage        Wärmehaus, Stockheim                14.220,74 €        

Elektrotechnik                        Elektro Schnell, Johannisthal        52.656,89 €

TOP 11nö
Kündigung des Pachtvertrages für das Grundstück FlNr. 380/2 der Gemarkung Küps
AWO-Garagen „Am Anger“ mit Ablösung der Garagen

Die AWO Küps hatte den bestehenden Pachtvertrag für das o.g. Grundstück des Marktes Küps zum 31.12.2021 gekündigt. Auf dem Grundstück wurden 1997 Doppelgaragen im Rahmen einer vertraglichen Regelung durch die AWO errichtet. Der Bau- und Umweltausschuss stimmte nun, aufgrund des Hinweises der AWO, selbst keine direkte Verwendung für die Garagen mehr zu haben, im Sinne der damals getroffenen vertraglichen Reglung mit dem Markt Küps zu, die Garagen zum Zeitwert abzulösen und zu übernehmen. 
 
                                        

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2. Liegenschaften; Stellplätze im Feuerwehr-Gerätehaus Schmölz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö 2

Sachverhalt

Vor Beginn der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses fand hierzu ein Ortstermin mit Begehung des Feuerwehr-Gerätehauses in Schmölz statt. 

Anlass der Besichtigung war die für das Jahr 2025 anstehende Beschaffung eines neuen Feuerwehr-Fahrzeuges „HLF 10“ für die Feuerwehr Schmölz. Aufgrund der zu erwartenden Abmaße solcher Fahrzeugtypen, werden die derzeit vorhandenen und ohnehin schon beengten Stellplatzmöglichkeiten im Feuerwehr-Gerätehaus Schmölz nicht ausreichen. 

Architekt Alexander Hempfling (Büro 3D, Kronach) erläuterte den Mitgliedern des Gremiums die aktuell baulich beengte Situation im Gebäude und zeigte im Anschluss evtl. mögliche Lösungsvorschläge auf.

Um eine Planung zeitgerecht auf den Weg zu bringen, sollte der Bau- und Umweltausschuss die Verwaltung nun damit beauftragen, ein tragfähiges Konzept für das Feuerwehr-Gerätehaus Schmölz zu erarbeiten, so der Erste Bürgermeister. Dies wäre dem Gremium in absehbarer Zeit vorzustellen und zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Ziel ist es, ein neues HLF 10 im Schmölzer Feuerwehrhaus unterzubringen. 
 

Beschluss

Im Sinne des Sachvortrages wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit einem Planungsbüro ein Konzept für das Feuerwehr-Gerätehaus Schmölz zu erarbeiten. Dies ist im Anschluss dem Gremium erneut zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag-Nr. 5/2022; Bauvorhaben: Sanierung und Erweiterung des Wohn- und Geschäftshauses, Bauort: FlNr. 113/3, 116 Gemarkung Küps, Radweg 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Küps und ist nach dem gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesen als MI = Mischgebiet. Das Bauvorhaben hält den Rahmen der vorhandenen Bebauung ein. Die Erschließung ist gesichert. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag-Nr. 1/2022; Bauvorhaben: Abriss eines Schuppens, Errichtung einer Garage und eines Carports, FlNr. 1255/7 Gemarkung Küps; Bauort: Birkenweg 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Küps und ist nach dem gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesen als WA = allgemeines Wohngebiet. Das Bauvorhaben hält den Rahmen der vorhandenen Bebauung ein. Die Erschließung ist gesichert. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt, unter der Voraussetzung, dass die Abstandsflächen von den jeweiligen Nachbarn übernommen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag-Nr. 2/2022; Bauvorhaben: Errichtung eines Sendemastes, FlNr. 484 Gemarkung Küps; Bauort: Weinberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich von Küps, in einem Gebiet, das nach dem gültigen Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen ist. Das Bauvorhaben gilt nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB als Anlage der öffentlichen Ver- und Entsorgung (Rundfunk-/Fernsehtürme/Sendemasten) als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich. Für die Genehmigungsfähigkeit ist Voraussetzung, dass öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Dies ist der Fall.  Die ausreichende Erschließung ist gesichert. 

Im Zuge der Diskussion zeigte sich der Natur- und Umweltbeauftragte Hubertus von Künsberg-Langenstadt nicht begeistert. Er wollte wissen, ob etwas zur Strahlenbelastung und den Eingriff in die Ökologie des Umfeldes der Anlage bekannt sei. BGM Bernd Rebhan erläuterte, dass es hier ausschließlich um die Behandlung des Bauantrages zur Errichtung der Mastanlage gehe, welche Technik verbaut werde und wann, sei derzeit nicht bekannt.
 
Hubertus von Künsberg-Langenstadt regte an, den Bauherren zumindest auf ökologische Ausgleichsmaßnahmen hinzuweisen. Denkbar wäre z.B. die Pflanzung einer in der Nähe liegenden Streuobstwiese mit Obstbäumen. Diese Anregung wurde durch den Ersten Bürgermeister als Hinweis zu dem in der nichtöffentlichen Sitzung folgenden Tagesordnungspunkt Nr. 13 übernommen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauantrag-Nr. 4/2022; Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, FlNr. 645/3 Gemarkung Oberlangenstadt; Bauort: Brunnstubenweg 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich des Gemeindeteiles Oberlangenstadt und ist im gültigen Flächennutzugsplan ausgewiesen als WA = allgemeines Wohngebiet. Das Bauvorhaben hält den Rahmen der vorhandenen Umgebungsbebauung ein; die Erschließung ist gesichert. Das Anwesen erhält die Bezeichnung „Brunnstubenweg 5“.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Bauantrag-Nr. 6/2022; Bauvorhaben: Anbau eines Turmlagers für Bleche, FlNr. 314/3 Gemarkung Schmölz; Bauort: Schafgasse 4 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des, sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes für das Gebiet „zwischen KC 13 und Schafgasse, nördlich der St 2200“ im Gemeindeteil Schmölz. 

Dieses Bauleitverfahren war Voraussetzung für die Genehmigung einer Produktionshalle (Bauantrag 39/2011, LRA-Nr. B-2011-277) auf dem Grundstück FlNr. 314/1 Gemarkung Schmölz und wurde mit dem Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates am 13.12.2011 in Gang gesetzt. 

Das Verfahren wurde fortgesetzt mit der frühzeitigen Beteiligung, der Würdigung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen mit der Beschlussfassung, die getroffenen Feststellungen einzuarbeiten und nachfolgend die öffentliche Beteiligung durchzuführen.

In diesem Zusammenhang wurden auch die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens, weitere Abstimmungen mit dem Straßenbauamt und dem Landratsamt durch das laufende Planfeststellungsverfahren B 303 neu und dessen mögliche Auswirkungen auf das Baugebiet sowie Anschlussvarianten an die KC 13, erforderlich sowie die Festlegung von Ausgleichsflächen/-maßnahmen.

Die Ergebnisse des hierzu notwendigen schalltechnischen Gutachtens Nr. 12.6185/1 vom 26.06.2012 der IBAS Industriegesellschaft wurden eingearbeitet.

Zum Bauantrag 39/2011 wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, unter der Voraussetzung, dass der Bauherr gegenüber dem Markt Küps nach § 33 Absatz 1 Nr. 3 BauGB erklärt, die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes für sich und seine Rechtsnachfolger anzuerkennen. 

Zu den jeweils nachfolgenden Bauanträgen wurde ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen unter der genannten Voraussetzung erteilt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt unter der Voraussetzung der Erklärung nach § 33 Absatz 1 Nr. 3 BauGB des Bauherrn gegenüber dem Markt Küps, die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes für sich und seine Rechtsnachfolger anzuerkennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Schafgasse/Wachholder; Errichtung einer Einfriedung zur öffentlichen Verkehrsfläche, Bauort: Schafgasse 9b, Flur-Nr. 301, Gemarkung Schmölz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Abweichend zu den Vorgaben des gültigen Bebauungsplans Schafgasse/Wachholder wurde vom Bauherrn ein blickdichter Gartenzaun mit einer Höhe bis zu 1.93 m über Gelände errichtet. Nach einer Ortseinsicht durch die Bauüberwachung des Landkreises Kronach wurde der Eigentümer des Grundstückes aufgefordert einen Antrag auf isolierte Befreiung vom B-Plan beim Markt Küps zu stellen.
Grundsätzlich sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2.00 m nach BayBO innerorts verfahrensfrei zulässig, sofern die Regeln örtlicher Bauvorschriften wie Bebauungspläne eingehalten werden. Entsprechend des beigefügten hier gültigen Bebauungsplans sind zu öffentlichen Verkehrsflächen Zäune nur bis zu einer Höhe über Gelände von 1.20 m und Hecken bis zu 1.50 m zulässig. Diese Regelung wird von der Nachbarbebauung des Baugebietes eingehalten und begründet sich aus dem ortsprägenden Charakter von Einfriedungen aber auch aus der besseren Verkehrssicherheit sowie Einsehbarkeit insbesondere im Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich der öffentlichen Straße. Eine Befreiung von den Festsetzungen ist nur bei triftigen Gründen durch den Markt Küps möglich, wurde innerhalb des Baugebietes noch nicht gewährt und hätte auch Vorbildcharakter für zukünftige Einfriedungen.
In der beigefügten Begründung weist der Antragsteller auf die ehemalige deutlich höhere Hecke hin, das hohe Verkehrsaufkommen in der Schafgasse sowie den Wunsch, seinen Garten ungestört und unbeobachtet genießen zu können.
Im vorliegenden Fall wiegt das Allgemeininteresse nach einer besseren Verkehrssicherheit sowie Einsehbarkeit insbesondere im Kreuzungs- und Einmündungsbereich höher als das Einzelinteresse des Antragsstellers auf eine ungestörte und unbeobachtete Gartennutzung. Deshalb kann dem vorlegten Antrag nach Ansicht der Verwaltung nicht stattgegeben werden. Auch der ortsbildprägende Eindruck durch die zwei Meter hohe Einfriedung, welche zudem noch komplett blickdicht ist und daher einen mauerartigen Eindruck vermittelt, wirkt sich nachteilig auf das Umfeld und die Gestaltung des Baugebietes aus. Daher gilt es derlei Präzedenzfälle unbedingt zu vermeiden. 
Nach einer kurzen Aussprache über die Eindrücke der Gremiumsmitglieder im Rahmen der durchgeführten Ortseinsicht kam es zu folgendem Beschluss:

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur isolierten Befreiung wird nicht erteilt. Die dargelegten Gründe des Allgemeinwohls nach einer besseren Verkehrssicherheit sowie Einsehbarkeit insbesondere im Kreuzungs- und Einmündungsbereich werden ebenfalls gesehen und wiegen auch nach Meinung des Gremiums höher als das Einzelinteresse des Antragsstellers auf eine ungestörte und unbeobachtete Gartennutzung. Die Verwaltung wird damit beauftragt, das Ergebnis dem Grundstückseigentümer mitzuteilen. Die Beseitigungsanordnung ist der unteren Bauaufsichtsbehörde anzutragen. Als grundsätzlicher Richtwert für entsprechende Bauherrnberatung sollte in vergleichbaren Fällen eine maximale Zaunhöhe von 1,50 Meter – bei durchbrochenen Zäunen (Lattenzaun, Maschendraht, Doppelstabmattenzaun) – für entsprechende Befreiungen von Bebauungsplänen angenommen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Bekanntmachung von Vorlagen im Genehmigungs-Freistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö informativ 9

Sachverhalt

BA 65/2021    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen,
                       FlNr. 329/16 Gemarkung Burkersdorf,
                       Bauort: Lohäcker 12 


BA 7/2022     Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage,
                       FlNr. 508 Gemarkung Theisenort,
                       Bauort: Obere Dorfstraße 37 

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10. Bekanntmachung weitergeleiteter Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö informativ 10

Sachverhalt

BA 61/2021     Errichtung einer Poolüberdachung 
                        FlNr. 243/2 Gemarkung Küps;
                        Bauort: Kugelgasse 2

BA 64/2021    Errichtung/Anbringung von Werbeanlagen, 
                       FlNrn. 256 + 256/1 Gemarkung Oberlangenstadt;
                       Bauort: Lessingstraße 13 – 15 

BA 66/2021    Abbruch eines Balkons und Anbau einer verglasten Veranda (EG) / 
                       eines Wintergartens (OG) mit Liftanlage,
                       FlNr. 1191/4 Gemarkung Küps;
                       Bauort: Ringstraße 41 

BA 67/2021    Umnutzung der Aufenthaltsräume zu Wohnräumen,
                       FlNr. 411/2 Gemarkung Theisenort;
                       Bauort: Kachelmannsberg 2

BA 68/2021    Generalsanierung und Nutzungsänderung des denkmalgeschützten
                       Gebäudes „Am Bahnhof 3, Alte Post“ in Küps zu Wohn- und Praxisräumen,
                       FlNr. 452/7 Gemarkung Küps; - Tektur zu B-2021-6, 4/2021;
                       Bauort: Am Bahnhof 3 
 

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11. Bekanntgabe von verkauften Baugrundstücken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö informativ 11

Sachverhalt

Aus dem Baugebiet „Lohäcker“ im Gemeindeteil Burkersdorf wurde seit September 2021 das Grundstück Nr. 2 zu 757 qm veräußert; sowie das Grundstück Nr. 13 zu 891 qm.

Datenstand vom 25.02.2022 10:52 Uhr