Datum: 27.04.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Informationen
1.1 Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.02.2022
1.2 Informationen des Ersten Bürgermeisters; Gemeindliches Anwesen 'Alte Post', Am Bahnhof 3 - Abbruch des Nebengebäudes
1.3 Informationen des Ersten Bürgermeisters; Aufstellung des Bebauungsplans "südlich der Ringstraße"; Aufstellung des Bebauungsplans "Erweiterung Am Berg"; Festlegung der Nutzung solarer Strahlungsenergie
2 Landschaftspflegemaßnahmen; Maßnahmenliste 2022
3 Bekanntmachung von Vorlagen im Genehmigungs-Freistellungsverfahren
4 Bekanntmachung weitergeleiteter Bauanträge
5 Bekanntgabe von anzeigepflichtigen Bauvorhaben

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1. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2022 ö informativ 1
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1.1. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2022 ö 1.1

Sachverhalt

Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind. Erster Bürgermeister Bernd Rebhan fasste die entsprechenden nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 02.02.2022 zusammen und gab diese bekannt.

TOP 12.2.nö
Ertüchtigung der Flucht- und Rettungswege im Rathaus Küps - Vergabeentscheidung
Bürgermeister Bernd Rebhan informierte über die Vergaben bei der Ertüchtigung der Flucht- und Rettungswege bzw. Neubewertung des Brandschutzes im Rathaus Küps.
Der Auftrag erging an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter:

Gerüstbauarbeiten:                                Kellner & Bär, Stadtsteinach:        6.048,13 €
Abbruch- und Maurerarbeiten:                Hartfil KG, Küps                        4.053,74 €
Dachdecker- und Klempnerarbeiten:        Gehring GmbH, Stadtsteinach        42.704,94 €

TOP 13nö
Abschluss einer Sondernutzungsvereinbarung i.S.d. Art. 18 BayStrWG
Das Gremium stimmte einer Sondernutzungsvereinbarung nach dem Bay. Straßen- und Wegegesetz mit der Vantage Towers AG, Düsseldorf zur Nutzung gemeindlicher Feld- und Waldwege im Rahmen des Baus eines Mobilfunkmastens im Bereich „Küps - Weinberg“ zu. 

TOP 14nö
Wasserversorgung – Erneuerung der Armaturen im Bereich der OD Au (KC 13)
Der BUA beauftragte nach erfolgter Ausschreibung und Feststellung des Submissionsergebnisses die Firma STL aus Sonneberg, die Unterflurhydranten, Schieberkreuze und Hausanschlussschieber im Bereich der Ortsdurchfahrt Au zu erneuern.
Diese werden im Vorfeld der Sanierung der Kreisstraße KC 13 im Gemeindeteil Au durchgeführt. STL gab das wirtschaftlichste Angebot ab - die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 155.000 €.

TOP 15nö
Sanierung der Ortsstraße „Melanger“ – Billigung von Mehrkosten
Das Gremium billigte Mehrkosten bei der Sanierung der Ortsstraße „Melanger“ i.H.v. rund 325.000 €. Diese waren nötig geworden, weil im Zuge der Baumaßnahme festgestellt wurde, dass die marode Wasserleitung auf einer Länge von rund 116 m zwischen dem „Birkenweg“ und „Melm“ ausgetauscht werden musste. Auch im Bereich der Kanal- und Gasanschlüsse ergaben sich marginale Kostensteigerungen.

TOP 16nö 
Das Gremium stimmte der Teileinziehung eines gemeindlichen Feldweges in der Gemarkung Burkersdorf zu, weil dieser jede Verkehrsbedeutung verloren hat. Die Einziehung wurde auf den Zeitraum des Betriebes der dort entstehenden PV-Anlage begrenzt.  Die Verwaltung wurde beauftragt im Anschluss eine erneute öffentliche Widmung zu prüfen. 

TOP 17nö – Gemeindeumbaumanagement
Vergabe von Leistungen der Sanierungsberatung i.S.d. Komm. Förder- und Fassadenprogramms
Der Bau- und Umweltausschuss beauftragte die Verwaltung – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Fördermittelgeber – nach erfolgter Angebotseinholung, die Leistungen zur Sanierungsberatung im Zuge des kommunalen Förderprogramms „Fassadenprogramm i.R.d. Gemeindeumbaumanagements“ an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Im Zuge des Tagesordnungspunktes war der Umfang der Beratungstätigkeit vorgestellt worden. Die Abrechnung erfolgt je Beratungsfall. 

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1.2. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Gemeindliches Anwesen 'Alte Post', Am Bahnhof 3 - Abbruch des Nebengebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2022 ö 1.2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Bernd Rebhan gab dem Gremium bekannt, dass das Nebengebäude im Zuge der anstehenden Arbeiten abgebrochen wird, da eine Sanierung wirtschaftlich nicht realisierbar ist und der Erhalt einer künftigen Nutzung entgegensteht.

Da das Gebäude zu den Bahngleisen barrierefrei ist, entfalle eine Nutzung als Garagengebäude. In den zuletzt geschätzten Sanierungskosten von 1.783.614,50 Euro (Stand 13.10.2021/BUA-Sitzung) sei der Aufwand für das Nebengebäude auch nicht enthalten. Weil rund um das Gebäude keine Grünfläche vorhanden ist und auch Kfz-Stellplätze notwendig sind, sei einer anderen und wesentlich sinnvolleren und vor allem auch deutlich günstigere Lösung bei der Ausschreibung der Abbruch-/Baumeisterarbeiten der Vorrang gegeben worden, so Bürgermeister Rebhan.

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1.3. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Aufstellung des Bebauungsplans "südlich der Ringstraße"; Aufstellung des Bebauungsplans "Erweiterung Am Berg"; Festlegung der Nutzung solarer Strahlungsenergie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2022 ö informativ 1.3

Sachverhalt

In seiner letzten Sitzung am 12. April 2022 erteilte der Marktgemeinderat der Verwaltung den Auftrag, eine textliche Festsetzung zur Nutzung solarer Strahlungsenergie, insbesondere durch Photovoltaik nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB (Solarfestsetzung) zu erarbeiten. 
Der Marktgemeinderat legte zur Begründung der Solarfestsetzungen in den Bebauungsplänen als Gründe insbesondere fest:  Neben der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und den Belangen des globalen Klimaschutzes stehen zur städtebaulichen Rechtfertigung der Solarfestsetzungen die Ausführungen zur Nutzung erneuerbarer Energien nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 f BauGB im Mittelpunkt. Auch Belange der lokalen Wertschöpfung nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 a BauGB mit dem Fokus auf die kommunale Wirtschaftsförderung für den Bereich der erneuerbaren Energien spricht dafür, entsprechende Festsetzungen niederzulegen. Die Verwaltung schlägt daher folgende textliche Festsetzung zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie (Solarfestsetzung) vor: 
„Im gesamten Geltungsbereich dieses Bebauungsplans sind geeignete Dachflächen der Hauptgebäude mit Photovoltaikmodulen zur Nutzung der einfallenden solaren Strahlungsenergie auszustatten. Eine Kombination mit Solarwärmekollektoren ist möglich.“  Aus folgenden Gründen sollte aus Sicht der Verwaltung von flächen- oder leistungsmäßigen Vorgaben entsprechender Module bzw. Kollektoren abgesehen werden:
 
       Dachneigung, Dachform und Dachausrichtung haben eine erheblich höhere Auswirkung auf die gewonnene Energie als die reine Nutzfläche. Aus diesem Grund ist die Leistung der PV-Anlage deutlich höher zu werten als die Größe. Darüber hinaus würde es den Bauherren deutlich in der Größe des Grundrisses und der Wahl der Dachform einschränken.
       PV-Anlagen von über 10 kWp werden nicht mehr als Liebhaberei betrachtet, sondern unterliegen einer Gewinnerzielungsabsicht, sind einkommensteuerpflichtig und bedeuten einen Mehraufwand in der Steuererklärung. Dies liegt nicht im Interesse der Bauherren. 
       In der Regel liegt bei aktuellen Planungen das Hauptaugenmerk auf ein energieeffizientes Bauen. Eine überdimensionierte PV-Anlage würde den Energiebedarf des Hauses deutlich übersteigen. Dies wäre nicht im Sinne einer Nachhaltigkeit und noch weniger wirtschaftlich. 
       Strom darf je nach Energieanbieter, nur in einer bestimmten Höhe ins Netz eingespeist werden. Eine Überproduktion durch eine zu große PV-Anlage widerspricht auch hier dem Grundgedanken der Nachhaltigkeit, da überschüssige Energie nicht verwertet wird. Hinzu kommt, dass es nicht wirtschaftlich ist.
       Momentan ist ein enormer Preisanstieg der Baukosten, sowie eine nachteilige Zinsentwicklung zu verzeichnen. Dadurch entstehen momentan erhebliche Mehrkosten beim Bau eines Eigenheims, weshalb eine PV-Anlage auch nur so groß sein sollte, dass sie effektiv, v.a. zur Eigenbedarfsdeckung, genutzt werden kann. Eine PV-Anlage, die aufgrund der Flächenvorgabe u.U. überdimensioniert ist, sollte diesbezüglich in Frage gestellt werden.

Die Verwaltung weiß sich daher mit der gewählten Formulierung der textlichen Festsetzung auf dem richtigen Weg und wird diese in den Bebauungsplanentwurf mit aufnehmen. 

Ohne Beschlussfassung

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2. Landschaftspflegemaßnahmen; Maßnahmenliste 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2022 ö 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.03.2022 hat der Landschaftspflegeverband Frankenwald die Maßnahmenliste für die im Jahr 2022 vorgesehenen Landschaftspflegemaßnahmen übersandt. Nach dieser Maßnahmenliste sind für den Bereich des Marktes Küps nachfolgende Maßnahmen vorgesehen: 

Nr.                Gemarkung                      FlNr.          Größe                  Maßnahme                           € 

004/22          Burkersdorf                      KC 22           0,320 km            Amphibienzaun                455,70
005/22          Tiefenklein                       205               0,190 km            Amphibienzaun                371,00 
029/22          Oberlangenstadt           453               70 m                   Bibermanagement        5.600,00 
036/22          Schmölz                          99/6,99/7      0,5000                Entbuschung                     800,00
070/22          Hain                                62/1               6 Bäume           Streuobstpflanzung           540,00 
062/21-R       Küps                               641/1             20 Bäume          Streuobstpflanzung          216,49
084/22          Küps                               641/1             45 Bäume          Streuobstpflege              2.366,99

Aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen errechnet sich ein voraussichtlicher Eigenanteil in Höhe von 46,39 €. Die genaue Berechnung erfolgt am Jahresende, bzw. Anfang nächsten Jahres, wobei die tatsächlich entstandenen Maßnahmenkosten zugrunde gelegt werden. 

Wie bereits in den letzten Jahren wird zusätzlich ein Verwaltungskostenzuschuss von 5 % der Gesamtkosten der Maßnahmen erhoben. Diese Verwaltungskostenpauschale beträgt voraussichtlich 723,53 € und wird nicht mit dem Mitgliedsbeitrag verrechnet, so dass sie in jedem Falle zu zahlen ist. Wie beim Eigenanteil werden die tatsächlich entstandenen Maßnahmenkosten zugrunde gelegt. 

Finanzen

Voraussichtlicher Eigenanteil: 46,39 €
Voraussichtliche Verwaltungskostenpauschale: 723,53 €

Beschluss

Das Einvernehmen zu der vom Landschaftspflegeverband Frankenwald vorgelegten Maßnahmenliste 2022 wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bekanntmachung von Vorlagen im Genehmigungs-Freistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2022 ö informativ 3

Sachverhalt

BA 9/2022     Neubau Doppelgarage mit Anbau,
                       FlNr. 329/10 mit 331/4 Gemarkung Burkersdorf;
                       Bauort: Lohäcker 11

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4. Bekanntmachung weitergeleiteter Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2022 ö informativ 4

Sachverhalt

BA 11/2022     Anbau eines Treppenhauses,
                         FlNr. 123 Gemarkung Oberlangenstadt;
                         Bauort: Alte Poststraße 2

BA 16/2022     Änderung bestehender Aral-Werbeanlage
                        auf Aral /Rewe To Go Design
                        FlNr. 517 Gemarkung Johannisthal;
                        Bauort: Kanzleistraße 1

BA 17/2022     Anbau einer Terrassenüberdachung mit Verglasung,
                        FlNr. 1185 und 1177/2 Gemarkung Küps; 
                        Bauort: Thüringer Straße 7 

BA 21/2022     energetische Sanierung und Erweiterung eines 
                        Wohnhauses incl. Carport;
                        FlNr. 295/22 Gemarkung Oberlangenstadt;
                        Bauort: Grabenweg 6 

BA 22/2022     Nutzungsänderung eines bestehenden Möbellagers 
                        und Ausstellungsgebäudes zu Wohnzwecken;
                        FlNr. 540/1 Gemarkung Küps;
                        Bauort: Erlenweg 1

BA 23/2022     Überdachung an Bestand und Gaslager
                         FlNr. 465/3 Gemarkung Küps;
                         Bauort: Industriestraße 5 


  

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5. Bekanntgabe von anzeigepflichtigen Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2022 ö informativ 5

Sachverhalt

BA 10/2022     Abriss ehemaliges Stall- und Scheunengebäude, 
                        FlNr. 83 Gemarkung Hain;
                        Abbruchort: Zur Kalten Staude 8

Datenstand vom 02.05.2022 13:04 Uhr