Datum: 18.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turn- und Festhalle Küps
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Informationen
1.1 Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 13.09.2022
1.2 Informationen des Ersten Bürgermeisters - Ergebnisse zu den Bündelausschreibungen für die kommunale Strombeschaffung in Bayern
1.3 Informationen des Ersten Bürgermeisters - Planungsstand "Lerchenhoftrasse" - Mitteilung des Staatlichen Bauamtes Bamberg
1.4 Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bauleitplanung im Markt Küps - möglicher Windpark "Ebneth-Reuth-Küps"; Projektierung durch die Firma iTerra energy GmbH, Frankfurt
2 Bauantrag-Nr. 49/2022; Neubau einer Leichtbau-Lagerhalle, FlNr. 314/7 Gemarkung Schmölz; Bauort: Nähe Luitpoldstraße

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1. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö informativ 1
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1.1. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 13.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö 1.1

Sachverhalt

Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.

Erster Bürgermeister Bernd Rebhan fasste die entsprechenden nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 13.09.2022 zusammen und gab diese bekannt.

TOP 10.1nö - Verlängerung der Nutzungsfrist für das Obere Schloss

Der Erste Bürgermeister informierte das Gremium über die Verlängerung des Nutzungsrechtes der Remise und Teile des Haupthauses des „Oberen Schlosses“. Demnach konnte mit der Eigentümerin die Nutzung des musealen Teiles bis zum 31.12.2068 notariell beurkundet werden.  

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1.2. Informationen des Ersten Bürgermeisters - Ergebnisse zu den Bündelausschreibungen für die kommunale Strombeschaffung in Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö 1.2

Sachverhalt

Der Markt Küps hat aufgrund des Beschlusses vom 16.03.2021 (TOP 4) an der Strombündelausschreibung 2023-2025 über die Ausschreibung der Firma Kubus teilgenommen. Im o.g. Beschluss wurde seitens des Gremiums festgelegt, Normalstrom (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich) zu beschaffen. 

Insgesamt waren als Teilnehmer der Bündelausschreibung 524 Auftraggeber von der Ausschreibung erfasst und 14 Lose ausgeschrieben - der Zuschlag erfolgte am 30.08.2022. 

Für das Los Oberfranken Normalstrom Landkreise Bamberg, Forchheim, Kronach und Lichtenfels hat die eins, Energie in Sachsen GmbH & Co. KG das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Der Arbeitspreis Energie liegt bei 46,2920 ct/kWh. Im Rahmen der Bündelausschreibung 2020-2022 lag der Arbeitspreis noch bei 4,7120 ct/kWh (gleicher Angebotsnehmer).


 

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1.3. Informationen des Ersten Bürgermeisters - Planungsstand "Lerchenhoftrasse" - Mitteilung des Staatlichen Bauamtes Bamberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö 1.3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informierte das Gremium über die E-Mail des Staatlichen Bauamtes Bamberg vom 13.10.2022 zum Thema „Lerchenhoftrasse“. Wie die Bauoberrätin Lisa Bauernsachs von der Abteilung Planung im Staatlichen Bauamt mitteilt, ist das Urteil des VGH vom 21.06.2022 seit dem 07.10.2022 rechtskräftig. Die Klage des BUND ist damit abgehandelt. Derzeit stünden noch zwei weitere private Klagen aus. 

In Kürze wird mit dem Staatlichen Bauamt ein Abstimmungsgespräch stattfinden, um die Vorgehensweise der damit zusammenhängenden notwendigen Maßnahmen des Marktes Küps, wie z.B. den Hochwasserschutz Johannisthal, abzustimmen

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1.4. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bauleitplanung im Markt Küps - möglicher Windpark "Ebneth-Reuth-Küps"; Projektierung durch die Firma iTerra energy GmbH, Frankfurt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Bürgermeister Bernd Rebhan informierte über den Sachstand zum beantragten Bauleitverfahren durch die iTerra energy GmbH:
  1. Ausweisung der Windvorranggebiete
Der Marktgemeinderat hat sich in den Sitzungen vom 17.07.2012 und 01.10.2013 mit der Änderung des Regionalplans Oberfranken-West und der Anhörung zur Fortschreibung des Ziels BV 2.5.2 „Windenergie“ befasst und dabei jeweils einstimmig beschlossen, keine Hinweise, Ergänzungen oder Einwände vorzubringen. 

Im Protokoll der Sitzung vom 01.10.2013 ist folgender Sachverhalt enthalten:

Im Gebiet des Marktes Küps bzw. im direkt angrenzenden Bereich sind folgende Vorranggebiete (VRG) ausgewiesen: 
- 69 Hain – Ost (Markt Küps, Gemeinde Weißenbrunn, Stadt Burgkunstadt) 
- 81 Ebneth – Nordost (Stadt Burgkunstadt, Markt Küps) 
- 84 Reuth – West (Stadt Burgkunstadt)“

Weiter heißt es:
„Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher meist zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen möglich. 

- Vorranggebiet 69: 
Siedlungsabstand zum Wohngebiet 700 m in Hain, Weides, Wildenberg und 1000 m in Kirchlein 

- Vorranggebiet 81 
Siedlungsabstand zum Wohngebiet 1000 m in Hummenberg und 700 m in Ebneth 

- Vorranggebiet 84 
Siedlungsabstand zum Wohngebiet 1000 m in Kirchlein und zum Misch-/Dorfgebiet 700 m in Reuth“

Die Lage der Windvorrangflächen ist im Internet abrufbar unter https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/mam/service/raumordnung_landesplanung_regionalplanung/regionalplanung/region_4/4_windenergie_verbindlicherklaerung_tekturkarte.pdf
(Beschluss des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West vom 08.04.2014, verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken
vom 11.09.2014 Nr. 24-8154)

  1. 10 H-Regelung
Gemäß der sogenannten 10 H-Regelung, die am 21. November 2014 in Kraft getreten ist, hängt die Privilegierung von Windenergieanlagen (WEA) nach § 35 Abs. 1Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) davon ab, dass diese einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu geschützten Wohngebäuden einhalten (Art. 82 Abs. 1 Bayerische Bauordnung – BayBO). Für WEA, die aufgrund der 10 H-Regelung im Außenbereich nicht mehr nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert zulässig sind, können Gemeinden durch einen Bebauungsplan Baurecht schaffen, d. h. Gebiete für Anlagen festsetzen, die der Windenergie dienen (§ 11 Abs. 2 BauNVO). Auch ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB) ist möglich. Die Gemeinden sind hier nicht an den Abstand von 10 H gebunden, da Art. 82 Abs. 1 BayBO nur die Privilegierung im unbeplanten Außenbereich einschränkt, aber keinen allgemein gültigen Mindestabstand festschreibt.
Im Bereich der Stadt Burgkunstadt gab es bereits seit 2013/2014 Bestrebungen, WEA in den VRG zu errichten. Für einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan gab es allerdings keine Mehrheit. In seiner Sitzung vom 02.07.2019 fasste der Stadtrat den Beschluss, keinen Bebauungsplan für die geplante Errichtung von Windkraftanlagen auf den ausgewiesenen Vorrangflächen Nrn. 81 und 84 zwischen Hainweiher und Reuth sowie zwischen Ebneth, Burkersdorf und Oberlangenstadt aufzustellen und den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern, um die geltende 10 H-Regelung zu unterschreiten.

  1. Gesetzliche Neuregelungen
In Folge der Bundestagswahl 2021 hat die Ampelkoalition ein Windenergie-an-Land-Gesetz (WaLG) beschlossen, in dem verbindliche Ausbauquoten für die Bundesländer festgelegt wurden. Der Freistaat Bayern hat daher seine Flächenkulisse für Windenergie zu erweitern und muss bis Dezember 2027 1,1 % der Landesfläche für Windkraftanlagen ausweisen. Der Anteil soll bis 31. Dezember 2032 auf 1,8 Prozent der Landesfläche ansteigen. In einem ersten Schritt sollen deshalb die schon seit 2014 bestehenden Windvorranggebiete genutzt werden, um den Flächenanteil für Windenergie zu erhöhen. Bayern hatte die 10H-Regelung eingeführt, um den Abstand zu bebauten Flächen zu erhöhen. Schon im Frühjahr 2023 werden die bestehenden Windvorranggebiete aus dieser 10H-Regelung herausgenommen. Die Immissionsgrenzwerte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind jedoch weiter einzuhalten, die Abstände sind abhängig von der Umgebung der WEA und der entsprechenden Schallausbreitung. 

  1. Weitere Entwicklung des geplanten Windparks Ebneth-Reuth-Küps
Mit der iTerra Energy GmbH, Gießen, gibt es seit 2017 ein Unternehmen, das gemeinsam mit der Grundstücksvermittlungsgesellschaft Ebneth-Reuth oHG den Windpark Ebneth-Reuth-Küps vorantreibt. Die iTerra Energy GmbH hat verschiedene vorbereitende Maßnahmen, wie die Vermessung von Flächen und die arten- und naturschutzfachliche Betrachtung bereits begonnen. Darüber hinaus wurden weitere Anstrengungen unternommen, auf politischer Ebene im Stadtrat für das Vorhaben zu werben. Diese nicht unerheblichen Aufwendungen hat iTerra getätigt in der Annahme, dass die WEA früher oder später aufgrund der klimapolitischen Notwendigkeit ohnehin gebaut werden müssen. Durch die geopolitischen Rahmenbedingungen hat sich die Notwendigkeit noch einmal entsprechend beschleunigt.
Der Stadtrat Burgkunstadt hatte am 2. August 2022 (nö) einen Beschluss gefasst, bei der die Planungen begrüßt wurden. Auch ein Aufstellungsbeschluss wurde in Aussicht gestellt. In einer weiteren Sitzung des Stadtrates vom 8. September 2022 war schließlich in der öffentlichen Sitzung ein Aufstellungsbeschluss vorgesehen, der allerdings dann von der Tagesordnung genommen wurde.


  1. Details zum geplanten Windpark

Der Markt Küps hat auf Nachfrage die Information durch die Stadt Burgkunstadt erhalten, dass die Projektierungsfirma iTerra energy GmbH, Frankfurt, auf dem Gebiet der Stadt Burgkunstadt den Bau von Windkraftanlagen unter anderem im Bereich Ebneth und Hummenberg beplant. Von der Gesamtfläche ist größtenteils das Stadtgebiet Burgkunstadt betroffen. Wenige Flächen sind aber auch auf dem Gemeindegebiet des Marktes Küps vorhanden. Deshalb hat die Marktgemeinde Küps darüber zu befinden, wie sie mit dem Projektwunsch umgeht. 

Auf Initiative des Ersten Bürgermeisters fanden erstmals am 14.09.2022 Gespräche zur Thematik „Windpark Ebneth/Reuth/Küps“ mit dem Investor (iTerra) im Rathaus Küps statt. Am 15. September fand ein Abstimmungsgespräch des Marktes Küps mit der Stadt Burgkunstadt statt. Auch der Windkümmerer der Regierung von Oberfranken, Herr Treml-Franz, war mit vor Ort. 

Die dort erhaltenen Informationen wurden dem Marktgemeinderat Küps im Rahmen einer Sondersitzung des Marktgemeinderates am 04.10.2022 durch den potenziellen Investor, die Firma iTerra, vorgestellt. Ziel war es - aufgrund der Informationen der Stadt Burgkunstadt- zunächst das politische Entscheidungsgremium über die aktuellen Planungsstände und Inhalte zu informieren. Die Herren Frank Sauvigny, Geschäftsführer Recht und Regulierung und Projektleiter Uwe Koch von der Firma iTerra energy GmbH aus Frankfurt am Main präsentierten dem Gremium in dieser Sitzung die bisherigen Planungen.

iTerra beschreibt das Vorhaben Windpark im Bereich Ebneth/Küps/Reuth, mit sechs Windkraftanlagen, davon derzeit fünf Anlagen auf dem Stadtgebiet Burgkunstadt, eine Anlage würde sich auf der Oberlangenstadter Flur (Markt Küps) befinden. Die Planung sei jedoch noch nicht endgültig. Im Zuge eines Bauleitverfahrens bestünde die Möglichkeit, die Standorte der Anlagen noch zu verändern. Dies könne durch einer Bauleitplanung gesteuert werden. 

Die sechs Windräder mit je 250 Meter Gesamthöhe Höhe (Nabenhöhe 165 Meter) erreichen eine Nennleistung von je 42 Megawatt, produzieren insgesamt rund 14.000.000 kWh pro Windrad und könnten demnach rund 24.000 Haushalte mit Strom versorgen. Der Netzanschlusspunkt sei noch nicht bekannt. Derzeit werde versucht eine Einspeisungsmöglichkeit an der in unmittelbarer Nähe entstehenden „neuen Stromtrasse“ zu erreichen. 
Der Stadtrat Burgkunstadt hatte bereits 2019 über ein mögliches Bauleitverfahren Beschluss gefasst. Eine Zustimmung zur Planung konnte damals nicht erreicht werden, weshalb die Planung zunächst nicht weiterverfolgt wurde. ITerra zeigte sich überrascht, dass die Stadt Burgkunstadt im August 2022 die Initiative ergriffen hat, um das Projekt im Jahr 2022 wieder aufzunehmen und voranzutreiben. iTerra sei von der Eilbedürftigkeit der Stadt Burgkunstadt regelrecht überholt worden, so der Investor.

Die Stadt Burgkunstadt möchte in ein Bauleitverfahren einsteigen und habe mit der Planung eines Bauleitverfahrens die Firma TB Markert beauftragt. iTerra begrüße die Einleitung eines Bauleitverfahrens. Dies biete eine maximale Bürgerbeteiligung. Der Investor könne so gemeinsam mit den Kommunen und den Bürgern die Anlagen planen. Allen Beteiligten biete das Verfahren eine Plattform für Diskussionen und gemeinsame Verhandlungsebenen. Mit dem geplanten Wegfall der 10-H-Reglung in Bayern wäre ein Bau ohne Bauleitverfahren möglich. 

Bereits 2017 wurde eine oHG aller beteiligten Grundstückseigentümer gegründet. Mit dem Ziel, deren Interessen im Zuge einer Planung durchzusetzen. Die iTerra hat sich im Zuge der Bürgerbeteiligung mit der oHG alle Flächen für die Realisierung des Windparks gesichert. 

Bürger und Kommunen könnten von diesem Windpark profitieren, so der Investor. Während die Gemeinden neben der Förderung nach §6 EEG mit 0,02 Cent/kWh an den Einnahmen beteiligt werden, fallen gegen Ende des Abschreibungszeitraums kumulierte Gewerbesteuereinnahmen an. Darüber hinaus werden den Kommunen Beteiligungsmöglichkeiten angeboten. Auch die Bürger sollen in Form von Sparbriefen oder auch einem vergünstigten Stromtarif profitieren können. Hier seien die Details noch zu klären.

iTerra hat inzwischen ein Schallgutachten in Auftrag gegeben. Der Bau der Anlagen wäre BImSchG-konform. Selbst unter Volllast könnten die vorgegebenen Schallrichtwerte eingehalten werden. Zusätzlich bestehe die Möglichkeit, die Anlagen über die installierte Steuerungstechnik so zu regulieren, dass die Schallimmissionen reduziert werden können (z.B. durch Verlangsamung der Drehzahl). Der Abstand zur Bebauung betrage i.d.R. rund 1.000 Meter – die geforderten Mindestabstände im Sinne der aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben werden damit erreicht. 

  1. Weiteres Vorgehen
Bürgermeister Bernd Rebhan betonte, dass ihm und dem Marktgemeinderat angesichts der Erfahrungen, die es mit dem Windpark Hain-Ost gegeben habe, daran gelegen sei, für größtmögliche Transparenz zu sorgen. Die Fraktionen seien in Besprechungen am 8.09. und 11.10.2022 über den Sachstand unterrichtet worden. Darüber hinaus hat der Marktgemeinderat Küps die Bürgerbeteiligung für dieses Projekt in den Vordergrund gestellt. Entscheidungen gebe es bislang nicht. Seitens der iTerra Energy wird die Einleitung eines Bauleitverfahrens angestrebt. Dieses Verfahren würde dem Ziel, allen Betroffenen die Möglichkeit zu Einwendungen zu geben, entgegenkommen.  
Der bestmögliche Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Lärmbelästigung ist außerdem ein zentrales Thema, das es noch sehr detailliert zu betrachten gilt. In Hain wurden Anlagen von GE (General Electric) gebaut, die für bewohnte Gebiete ungeeignet sind. iTerra wurde bereits auf diese Belastungen hingewiesen und hat die Aussage erteilt, dass im geplanten Windpark Anlagen der Firma Siemens, errichtet werden sollen.

Am Dienstag, 25.10.2022 -19.30 Uhr ist eine öffentliche Informationsveranstaltung für beide Kommunen in der Stadthalle Burgkunstadt, Jahnstraße 1, mit Herrn Sauvigny, geplant. 

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2. Bauantrag-Nr. 49/2022; Neubau einer Leichtbau-Lagerhalle, FlNr. 314/7 Gemarkung Schmölz; Bauort: Nähe Luitpoldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes für das Gebiet „zwischen KC 13 und Schafgasse, nördlich der St 2200“ im Gemeindeteil Schmölz. 

Dieses Bauleitverfahren war Voraussetzung für die Genehmigung einer Produktionshalle (Bauantrag 39/2011, LRA-Nr. B-2011-277) auf dem Grundstück FlNr. 314/1 Gemarkung Schmölz und wurde mit dem Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates am 13.12.2011 in Gang gesetzt. 

Das Verfahren wurde fortgesetzt mit der frühzeitigen Beteiligung, der Würdigung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen mit der Beschlussfassung, die getroffenen Feststellungen einzuarbeiten und nachfolgend die öffentliche Beteiligung durchzuführen. 

In diesem Zusammenhang wurden auch die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens, weitere Abstimmungen mit dem Straßenbauamt und dem Landratsamt durch das laufende Planfeststellungsverfahren B 303 neu und dessen mögliche Auswirkungen auf das Baugebiet sowie Anschlussvarianten an die KC 13 erforderlich, sowie die Festlegung von Ausgleichsflächen/-maßnahmen. 

Die Ergebnisse des hierzu notwendigen schalltechnischen Gutachtens Nr. 12.6185/1 vom 26.06.2012 der IBAS Ingenieurgesellschaft wurden eingearbeitet. 

Zum Bauantrag 39/2011 wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, unter der Voraussetzung, dass der Bauherr gegenüber dem Markt Küps nach § 33 Absatz 1 Nr. 3 BauGB erklärt, die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes für sich und seine Rechtsnachfolger anzuerkennen. 

Zu den jeweils nachfolgenden Bauanträgen wurde ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen unter der genannten Voraussetzung erteilt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt unter der Voraussetzung der Erklärung nach § 33 Absatz 1 Nr. 3 BauGB des Bauherrn gegenüber dem Markt Küps, die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes für sich und seine Rechtsnachfolger anzuerkennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2022 10:29 Uhr