Datum: 21.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turn- und Festhalle Küps
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Informationen
1.1 Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 18.10.2022
1.2 Information des Ersten Bürgermeisters; Nachfragen in der Bürgerversammlung zum Themenkomplex "Windpark Ebneth-Reuth-Küps"
2 Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplans für das Sondergebiet ,,RaiBa Bürgersolarpark Emmersheim"; Behandlung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Satzungsbeschluss
3 Windpark Ebneth-Reuth-Küps; Aufstellungsbeschluss
4 Bebauungs- und Grünordnungsplan "Bahnhofsviertel" und 3. Änderung Bebauungsplan für das Gebiet "Industrie"; Behandlung der Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

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1. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 21.11.2022 ö informativ 1
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1.1. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 18.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 21.11.2022 ö 1.1

Sachverhalt

Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.

Erster Bürgermeister Bernd Rebhan fasste die entsprechenden nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 18.10.2022 zusammen und gab diese bekannt.

TOP 4nö - Beauftragung einer Verkehrserhebung für den Markt Küps
Im Rahmen des Projekts KEK³ wurde die verkehrsmäßige Situation des Ortskerns Küps mehrfach erörtert und als problematisch erkannt. Um entsprechende Weichenstellungen vornehmen zu können, beauftragte das Gremium in einem ersten Schritt die genauen Verkehrsbelastungen näher zu bestimmen. Hier sollen insbesondere die Verkehrsflüsse und Verkehrsbelastungen im Bereich „Bahnhofstraße“, Knoten B173 / Radweg, Marktplatz und Röthenstraße analysiert werden.

TOP6nö – Kommunales Denkmalkonzept; Zwischenerwerb des Anwesens Marktplatz 6, Küps „Weidmannshaus“
Das Gremium hat den Zwischenerwerb des Anwesens „Marktplatz 6, Küps“ beschlossen. Eine kommunale Nutzung für das ortsbildprägende Gebäude kann der Markt Küps nicht abbilden. Daher ist das Ziel, aktiv auf mögliche Investoren und Institutionen zuzugehen und realistische Sanierungs- und Nutzungsvarianten im Sinne der vorliegenden Machbarkeitsstudie aufzuzeigen und das Gebäude im Anschluss wieder zu veräußern. In Kürze soll es dazu weitergehende Entscheidungen geben.

TOP 8nö – Elektromobilität – Änderung des Anbieters für die Betriebsführung der Ladesäule
Das Gremium stimmte einem Anbieterwechsel des Unterhalts- Wartungs- und Betreibervertrages der Elektroladesäule vor dem Rathaus zu. Neuer Betreiber ist die bayernwerk e-mobil GmbH.

TOP 9nö - Ausgleich des Betriebskostendefizits für den Kindergarten Theisenort
Der Marktgemeinderat stimmte dem Ausgleich des Betriebskostendefizites für die Jahre 2020 und 2021 des Kindergartens Theisenort zu. Als eingruppige Einrichtung sei hier ein Alleinstellungsmerkmal vorhanden, was den Ausgleich des Defizits rechtfertige, so das Gremium. 

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1.2. Information des Ersten Bürgermeisters; Nachfragen in der Bürgerversammlung zum Themenkomplex "Windpark Ebneth-Reuth-Küps"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 21.11.2022 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informierte darüber, dass im Rahmen der zentralen Bürgerversammlung in Küps Nachfragen zum Themenkomplex „Windpark Ebneth-Reuth-Küps“ gestellt wurden. Eine Beantwortung dieser Fragen bis zur heutigen Marktgemeinderatssitzung wurde in Aussicht gestellt. Nachfolgend werden die Fragestellungen und die Antworten der Firma iTerra dargelegt:

Wolfgang Neumann: 
Der Investor der Windkraftanlagen im Bereich Ebneth (i-Terra) hat bei der Bürgerveranstaltung in Burgkunstadt von einem Windgutachten gesprochen. Trotz mehrmaliger Anfragen wurden bislang keine Unterlagen geliefert. Diese sind sehr wichtig für weitere Entscheidungen und für die Bürger. Er bat die Gemeinde um Unterstützung.

Dr. Ralf Pohl: 
Bei der Bürgerversammlung hatten die Investoren erklärt, dass zwei WKA nur „gedrosselt“ mit einer geringeren Leistung eingesetzt werden. Es wäre wichtig zu wissen, um welche Anlagen es sich handelt.

Antwort der Firma iTerra:
„Unsere internen Gutachten können wir noch nicht freigeben, dies werden wir erst machen können, wenn die Standorte der Windenergieanlagen endgültig feststehen. Eine Offenlegung findet jedoch spätestens statt, wenn das Kaufangebot über die Gesellschaftsanteile konkret vorliegt.

Dennoch finden Sie in der Anlage den relevanten Ausschnitt über die zu erwartenden Windenergieerträge und über die voraussichtlichen Verluste durch eine Drosselung der Leistung bei Nacht für 2 WEA. Dies beträfe die beiden nördlichen Anlagen.

Wir gehen von einem durchschnittlichen Jahresertrag pro WEA von 14.283 MWh/a aus. Der Gesamtpark mit 6 WEA hätte demnach einen Jahresertrag in Höhe von 85.700,0 MWh/a. Dies ist der Nettowert nach Abzug aller Verluste, also auch der Schallreduzierungen der WEA 1 und 2.

Die Ertragsverluste durch eine schallreduzierte Fahrweise der WEA bei Nacht betragen für die WEA 1 1,2% und für die WEA 2 3,3% und befinden sich somit in einem Bereich, der für die Wirtschaftlichkeit der einzelnen WEA nicht relevant ist.“

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2. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplans für das Sondergebiet ,,RaiBa Bürgersolarpark Emmersheim"; Behandlung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 21.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Zeit vom 04.10.2022 bis 04.11.2022 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durchgeführt.

Die während dieser Frist eingegangenen Stellungnahmen sind in der Zusammenstellung des Ingenieurbüros IVS, Kronach, vom 21.11.2022, die zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt wird, behandelt.

Nach einer kurzen Aussprache kam es zu folgendem Beschluss:

Beschluss

Die während der echten Bürgerbeteiligung vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Bürger, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Bebauungsplanung wurden vom Marktgemeinderat des Marktes Küps in der Sitzung am 21.11.2022 behandelt. Die Zusammenstellung des Ingenieurbüros IVS, Kronach, vom 21.11.2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses, wobei nach entsprechender Abwägung mit den darin getroffenen Feststellungen Einverständnis besteht und die Hinweise zur Kenntnis genommen werden. Nach diesem Abwägungsbeschluss werden die Planungsunterlagen überarbeitet; eine verfahrensmäßige Abdeckung der Änderung ist nicht erforderlich.
Gleichzeitig beschließt der Marktgemeinderat den vorhabensbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet "Raiba Bürgersolarpark Emmersheim" in der Fassung vom 21.11.2022 sowie die Änderung des Flächennutzungsplans.

Aufgrund der §§ 2 Abs. 1, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. S. 4147), in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung-GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) und Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286), erlässt der Markt Küps folgende Satzung:

§ 1
Der vorhabensbezogene Bebauungsplan des Marktes Küps für das Sondergebiet „Raiba Bürgersolarpark Emmersheim“, betreffend die unter Punkt 5.8. der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführten Grundstücke, nach der zum Bestandteil dieser Satzung erklärten Zeichnung mit verbindlichen Festsetzungen und der Begründung, gefertigt vom Ingenieurbüro IVS, in der Fassung vom 21.11.2022 wird hiermit beschlossen.

§ 2
Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Windpark Ebneth-Reuth-Küps; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 21.11.2022 ö 3

Sachverhalt

1.        Bisherige Befassungen mit der Thematik Windpark Ebneth/Reuth/Küps
Bürgermeister Bernd Rebhan erinnerte an die Informationen in der Sitzung vom 13.09.2022 und die Projektvorstellung in der Sitzung vom 04.10.2022 durch iTerra (jeweils nö). In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.10.22 und durch weitere Veröffentlichungen wie im Mitteilungsblatt sind alle bislang vorliegenden Details über die Planungen weitergegeben worden. Darüber hinaus fand am 25.10.2022 eine öffentliche gemeinsame Informationsveranstaltung in der Stadthalle Burgkunstadt statt. Alle Präsentationen und weiteren Unterlagen wurden jeweils in das Ratsinformationssystem eingestellt, mit dem Ziel, das Verfahren mit größtmöglicher Transparenz durchzuführen. Der Erste Bürgermeister verwies dazu auch auf seine Ausführung in der Bürgerversammlung vom 15.11.2022.

2.        Rechtliche Rahmenbedingungen
Kurz skizzierte er nochmals die Entwicklung, die sich mit den neuen Regelungen auf Bundesebene verändert habe: Vor dem Hintergrund der klima-, energie- und sicherheitspolitischen Herausforderungen der Gegenwart habe der Bund am 20.07.2022 das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Mangel verfügbarer Fläche für den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land zu beheben.

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) als Teil des Wind-an-Land-Gesetzes sieht hierbei eine Verteilung sogenannter "Flächenbeitragswerte" auf die Länder vor. Demnach sollen bis Ende des Jahres 2027 1,1 % und bis Ende des Jahres 2032 1,8 % der Landesfläche Bayerns für Windkraftanlagen ausgewiesen sein.

Mit Blick auf das geforderte „Herunterbrechen“ der Flächenbeitragswerte hat sich der Freistaat Bayern dazu entschieden, den 18 Planungsregionen in Bayern aufzutragen, in ihren Regionalplänen im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten (weitere) Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen.

Um die bayerische 10H-Regelung mit dem beschriebenen System aus Wind-an-Land-Gesetz, Windenergieflächenbedarfsgesetz, Baugesetzbuch, Landesplanung, Regionalplanung und gemeindlicher Bauleitplanung in Einklang zu bringen, hat der Bayerische Landtag am 27.10.2022 schließlich eine Modifizierung der bayerischen 10H-Abstandsregelung der bayerischen Bauordnung beschlossen. Diese Änderung trat zum 16.11.2022 in Kraft und wird bereits dann Wirkung auf die Privilegierung der Windenergie nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zeigen.

Die 10H-Regelung besteht auch nach dem 16.11.2022 zwar im Grunde fort. Sie findet nach dem neuen Art. 82 Abs. 5 BayBO jedoch keine Anwendung auf Windenergievorhaben, welche u. a.. in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraft im Sinn des Art. 14 Abs.2 Satz1 Nr.1 und 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes oder auf Sonderbauflächen oder in Sondergebieten für Windkraft, die durch Flächennutzungsplan festgesetzt sind, errichtet werden.

Mit Inkrafttreten des neuen Art. 82 Abs. 5 BayBO sind in Bayern grundsätzlich Windkraftanlagen in den o.g. Ausnahmefällen auch unterhalb des Mindestabstandes von 10H bauplanungsrechtlich zulässig. 

3.        Vorgaben der Regionalplanung
Neben dem Windvorranggebiet Hain-Ost sind im Gebiet des Marktes Küps bzw. im direkt angrenzenden Bereich die beiden Vorranggebiete 81 Ebneth – Nordost (Stadt Burgkunstadt, Markt Küps) und 84 Reuth – West (Stadt Burgkunstadt) ausgewiesen. Alle Vorranggebiete sind vom Regionalen Planungsverband am 08.04.2014 beschlossen und mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 11.09.2014 für verbindlich erklärt worden. 

4.        Konkrete Planungsabsicht von iTerra
Seitens der iTerra Energy GmbH, Gießen, ist in diesem VRG ein Bauleitverfahren angestrebt. Die Grundstücksvermittlungsgesellschaft Ebneth-Reuth oHG hat den Windpark Ebneth-Reuth-Küps vorangetrieben und das Unternehmen bereits seit Jahren als Investor eingebunden. Geplant sind bis zu sechs Windräder mit einer Gesamthöhe von rund 250 Metern, drei auf Höhe der Landkreisgrenze zwischen Ebneth und Hummenberg. Eine Windkraftanlage davon ist in der Gemarkung Oberlangenstadt geplant. Die weiteren drei Windenergieanlagen sollen bei Reuth auf dem Gebiet der Stadt Burgkunstadt aufgestellt werden, allerdings auch in der Nähe der Gemarkungsgrenze zu Burkersdorf.

Zwischenzeitlich fand ein kurzer telefonischer Austausch mit dem Büro TB Markert, welchem die Bauleitplanung übertragen werden soll, statt. Für die Realisierung des Windparks ist es iTerra wichtig, einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit sollen die Darstellungen flächenscharf sowie maßstabsgerecht und zum anderen sichergestellt werden, dass sämtliche von den Rotoren überstrichene Flächen innerhalb des Bebauungsplanes liegen (auch eine Vorgabe des RPV zur Anrechenbarkeit solcher Flächen – Beschluss des Planungsausschusses vom 17.11.2022). 

Das Bebauungsplanverfahren ermöglicht es, alle anstehenden Fragen abzuarbeiten und dabei eine Beschleunigung der Abläufe zu erreichen. Die Einbindung der betroffenen Kommune einerseits und zudem aller Beteiligten (Anwohner, Träger öffentlicher Belange, u. a.) bringe die gewünschte Rechtssicherheit. Der Aufstellungsbeschluss selbst hat noch keine Rechtswirkung.  In der Folgezeit sind noch diverse Verträge wie z. B. ein städtebaulicher Vertrag bzw. der Planungskostenerstattungsvertrag, Durchführungsvertrag bzw. ein projektorientierter städtebaulicher Vertrag zu schließen. Weiterhin muss die Beteiligung der Marktgemeinde Küps an dem Projekt in Absprache mit der Stadt Burgkunstadt vertraglich geregelt werden. Ein Entwurf eines städtebaulichen Vertrages war bereits im RiS eingestellt (Sitzung vom 18.10.2022). In Kürze erfolgen dazu weitere Entscheidungen.

Die beiden Vorranggebiete haben insgesamt eine Fläche von 66 Hektar. Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke, die auf einer beigefügten Planunterlage dargestellt wurden:

Flurstück 682 Gemarkung Oberlangenstadt mit 22.723,73 m²
Flurstück 683 Gemarkung Oberlangenstadt mit 68.870,61 m²
Flurstück 685 Gemarkung Oberlangenstadt mit 81.577,05 m²
Flurstücke gesamt: 173.171,39 m²
Flurstücksgrößen innerhalb des Windvorranggebietes: 113.315,22 m²

Letztlich müsse der Marktgemeinderat entscheiden, ob sich Küps auch für die Einleitung eines Bauleitverfahrens ausspreche. Seitens der Stadt Burgkunstadt hat man die Firma TB Markert beauftragt und in der Sitzung am 8.11.2022 die Einleitung eines Bauleitverfahrens mit großer Mehrheit beschlossen. Zuletzt hatte das Gremium lediglich eine Absichtserklärung getroffen und die Einleitung eines Bauleitverfahrens für den Windpark Ebneth/Küps in Aussicht (Sitzung vom 18.10.2022). Es bestand Einigkeit, dass eine konkrete Entscheidung erst nach der Informationsveranstaltung vom 25.10.2022 erfolgen könne. Durchwegs wurde auch betont, dass aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Windpark Hain-Ost eine Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation sehr wichtig sei. Dieses Verfahren würde dem Ziel, allen Betroffenen die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen und zu Einwendungen zu geben, entgegenkommen.  

MGRin Ursula Eberle Berlips sprach sich namens der CSU-Fraktion im Marktgemeinderat für die Einleitung des Bauleitverfahrens aus. Der Windpark wird kommen, so die Fraktionssprecherin. Mit diesem Instrument habe man die Möglichkeit die Bürger bestmöglich einzubinden, für Transparenz zu sorgen und Rechtssicherheit zu erreichen.

MGR Dr Ralf Pohl erläuterte, dass erneuerbare Energien wichtiger denn je seien. Mit den bisherigen Projekten (Windpark in Hain und PV Anlagen Emmersheim/Löhlein) habe der Markt Küps seinen Beitrag zur Energiewende geleistet. Das Bauleitverfahren biete die Chance steuernd in den Prozess einzugreifen und die Interessen der Bürgerschaft zu vertreten. Abschließend wünschte er sich, dass die Standorte der WKAs so ausgewählt werden, dass Geräuschimmissionen und Verschattung für die Küpser Bürgerschaft möglichst gering gehalten bzw. vermieden werden können.

MGR Nikolai Hiesl sah das Bauleitverfahren als richtigen Weg an. Am Windpark führe wohl kein Weg vorbei. Das Bauleitverfahren biete die maximale Transparenz für die Bürgerschaft. Man müsse dieses Instrument deshalb nutzen, um die Interessen der Bürgerschaft bestmöglich zu vertreten. 

Der Erste Bürgermeister Bernd Rebhan dankte dem Gremium für dessen Zustimmung. Im  Rahmen der Regionalplanung in den insgesamt 18 Planungsregionen würden derzeit weitere sog. „Potentialflächen“ geprüft. Hierbei handle es sich um Flächen, die derzeit nicht in die Vorranggebiete eingeflossen sind, aber auf denen Windkraftanlagen wirtschaftlich noch betreibbar wären, so Rebhan. 

Im Anschluss stellte er folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Einleitung eines Bauleitverfahrens für den Windpark Ebneth/Reuth/Küps mit dem Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB als „Sonstiges Sondergebiet Windkraft“ nach § 11BauNVO für das VRG 81 Ebneth-Nordost unter der aufschiebenden Bedingung eines rechtswirksam geschlossenen städtebaulichen Vertrages zwischen der Ebneth/Reuth GmbH, Gottfried-Arnold-Str. 1, 35398 Gießen (Vorhabensträger) und dem Markt Küps sowie der Erfüllung der darin geregelten finanziellen Vorleistung des Unternehmens einschließlich seiner Verpflichtungen zum späteren Abschluss eines projektorientierten städtebaulichen Vertrags.

Der Geltungsbereich betrifft dabei die dargestellten Flurnummern 682, 683 und 685 der Gemarkung Oberlangenstadt. Die Lage der Grundstücke geht aus dem beiliegenden Lageplan hervor. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah die Vertragsunterlagen einzuholen und dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bebauungs- und Grünordnungsplan "Bahnhofsviertel" und 3. Änderung Bebauungsplan für das Gebiet "Industrie"; Behandlung der Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 21.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Zeit vom 11. Juli 2022 bis einschließlich 26. August 2022 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durchgeführt.

Für die während dieser Frist eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere auch aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, war eine intensive Sachbehandlung der eingegangenen Einwendungen notwendig. Hierzu fanden auch interfraktionelle Arbeitsgespräche statt.  Nach nunmehriger Vorlage der daraus resultierenden Ergebnisse ist nun eine abschließende Abwägung der Stellungnahmen möglich. 

Die während dieser Frist eingegangenen Stellungnahmen sind in der Zusammenstellung des Ingenieurbüros BFS+, Bamberg, vom 21.11.2022, die zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt wird, behandelt. Im Rahmen der Sitzung wurden alle Einwände seitens des Planungsbüros BFS+ (Herr Dworschak) ausführlich dargestellt und die damit verbundenen vorgenommenen Veränderungen am Bebauungsplan erläutert. 

Die darin enthaltenen Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und zwar: 

  1. Träger öffentlicher Belange
  2. Öffentlichkeit
  3. Sonstige Planänderungen
  4. Verfahren

wurden vorgetragen und einstimmig gebilligt. 

Beschluss

Der Markt Küps nimmt Kenntnis von der Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Bahnhofsviertel" und 3. Änderung für das Gebiet "Industrie".

Der Markt Küps billigt den vom Büro BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 21.11.2022 mit Begründung und Umweltbericht vom 21.11.2022 sowie den heute beschlossenen Planänderungen.

Die so bezeichnete Planfassung vom 21.11.2022 ist nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann. 

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass Bedenken und Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung vorgebracht werden können; die Dauer der Auslegung wird angemessen verkürzt.

Die erneute Auslegung wird außerdem mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Die Träger öffentlicher Belange sind über die Beschlüsse und die erneute öffentliche Auslegung zu informieren. Ein geänderter Planentwurf inkl. Begründung ist, wenn nötig, beizugeben. 

Das Beteiligungsverfahren ist durch die BFS+ GmbH durchzuführen.

Die Träger öffentlicher Belange sind über die Beschlüsse und die öffentliche Auslegung zu informieren. Ein geänderter Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht ist, wenn nötig, beizugeben. 

Das Beteiligungsverfahren ist durch das Büro BFS+ GmbH durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.11.2022 08:28 Uhr