Datum: 31.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turn- und Festhalle
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Informationen
1.1 Informationen des Zweiten Bürgermeisters; Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahl zum Ersten Bürgermeister im Markt Küps
1.2 Informationen - Antrittsrede des Ersten Bürgermeisters Bernd Rebhan
1.3 Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.12.2022
1.4 Informationen des Ersten Bürgermeisters; Museum "Ritter, Burgen und Kantone"; beschränkte Ausschreibung für die Gestaltung der Museumsräume; Auslobung eines Gestaltungswettbewerbs - hier: Präsentation der Lösungsvorschläge
2 Bebauungs- und Grünordnungsplan "Bahnhofsviertel" und 3. Änderung Bebauungsplan für das Gebiet "Industrie"; Behandlung der Stellungnahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
3 Feuerwehrwesen - Fuhrpark; Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für die Küpser Feuerwehren; Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für die FF Küps
4 Bauantrag-Nr. 54/2022; Bauvoranfrage: Ersatzneubau Scheune mit Wohnung, Einstellplatz für landwirtschaftliche Geräte, FlNr.371 Gemarkung Theisenort; Bauort: Rödern
5 Unvorhergesehenes und Sonstiges

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1. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 31.01.2023 ö informativ 1
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1.1. Informationen des Zweiten Bürgermeisters; Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahl zum Ersten Bürgermeister im Markt Küps

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 31.01.2023 ö 1.1

Sachverhalt

Der Zweite Bürgermeister Thomas Meyer informierte das Gremium vom reibungslosen Ablauf der Wahl zum Ersten Bürgermeister im Markt Küps am Sonntag, den 29.01.2023. Sein besonderer Dank galt den rund 90 ehrenamtlichen Wahlhelfern, die in den 13 Wahllokalen für einen reibungslosen Ablauf an der Wahlhandlung sorgten.

In seiner Sitzung am Montag, den 30.01.2023 hat der Gemeindewahlausschuss die vom Gemeindewahlleiter aus den Stimmbezirken vorgelegten Wahlunterlagen geprüft. Veränderungen hab sich nicht ergeben, sodass im Anschluss das amtliche Endergebnis der Bürgermeisterwahl festgestellt wurde:

Anzahl der Stimmberechtigten:                                                 6.343
Anzahl der Personen, die gewählt haben:                                 3.531
Anzahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen:                 3.476
Anzahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel:         55

Dabei entfielen auf die einzelnen Bewerber folgende Stimmen:

Rebhan, Bernd                 (CSU)                 2.277 Stimmen         (65,51%)

Friedlein, Thomas                (SPD)                 1.199 Stimmen         (34,49%)

Der Wahlausschuss hat festgestellt, dass Bernd Rebhan mit 2.277 gültigen Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Ersten Bürgermeister wiedergewählt ist. 

Bernd Rebhan hat die Wahl beim Gemeindewahlleiter vorbehaltslos angenommen.

Zweiter Bürgermeister Thomas Meyer gratulierte dem Ersten Bürgermeister Bernd Rebhan namens des Gremiums zu dessen Wiederwahl. Die Fraktionen im Marktgemeinderat erhielten im Anschluss die Möglichkeit sich den Wünschen anzuschließen.

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1.2. Informationen - Antrittsrede des Ersten Bürgermeisters Bernd Rebhan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 31.01.2023 ö 1.2

Sachverhalt

Zu Beginn der Sitzung des Marktgemeinderates richtete der am Sonntag, den 29.01.2023 wiedergewählte Erste Bürgermeister Bernd Rebhan das Wort an das Gremium und die im Rahmen der öffentlichen Sitzung erschienene Zuhörerschaft: 

„Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, nach sechs Jahren an der Spitze unserer Marktgemeinde, sehr vielen Entscheidungen hier im Gremium, zahlreichen gemeinsam erreichten Fortschritten, unzähligen Terminen, Jahreshauptversammlungen, auch Festen und Jubiläen, ist eine Wahl schon ein besonderer Markstein. 65,5 % der Wählerinnen und Wähler haben sich bei der Wahl am vergangenen Sonntag für mich ausgesprochen. 

Für dieses überaus große Vertrauen, das mir am vergangenen Sonntag ausgesprochen wurde, danke ich allen von ganzem Herzen. „Wenn der Stimmzettel gesprochen hat, so hat die höchste Instanz gesprochen“, so das Zitat von Victor Hugo, dem französischen Schriftsteller und Politiker.

In dem Ergebnis sehe ich einen Vertrauensvorschuss, aber auch eine Bestätigung meiner, ja unserer Arbeit. Ich beziehe ausdrücklich hier die Verwaltung mit ein, die in den letzten Jahren nicht nur eine große Umbruchsituation meistern musste, sondern auch eine enorme Aufgabenflut zu erledigen hatte. Dafür ein herzliches Dankeschön meiner, unserer Verwaltung!

Ausdrücklich einbeziehen möchte ich auch hier das Gremium. Wir haben in den letzten sechs Jahren sehr viele Entscheidungen einstimmig getroffen, mehr als 90 %, im Bauausschuss über 98%. Auch wenn sich manche hier im Saal ein anderes Ergebnis gewünscht haben, haben wir für diesen Weg eine deutliche Zustimmung von den Wählerinnen und Wählern erhalten.

Diesen Weg des Miteinanders möchte ich gerne weitergehen, die Aufgabenpalette ist vielfältig und jeder Einzelne hier ist auch Multiplikator. Deswegen bitte ich darum, dass wir nach den Tagen des Wahlkampfs die Stärken unserer Marktgemeinde wieder in den Mittelpunkt stellen. Herausstellen möchte ich den insgesamt sachorientierten Wahlkampf, lieber Thomas Friedlein, auch dafür ein Danke.

Packen wir‘s gemeinsam an. Vielen Dank!“ 

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1.3. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 31.01.2023 ö 1.3

Sachverhalt

Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.

Erster Bürgermeister Bernd Rebhan fasste die entsprechenden nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 13.12.2022 zusammen und gab diese bekannt.

TOP 7nö 
Förderung des Vereinswesens im Markt Küps, Zuschussantrag der TSF Theisenort – Pflaster und Zaunarbeiten

Das Gremium billigte im Rahmen seiner Förderrichtlinie für die Jugend- und Vereinsarbeit den TSF Theisenort einen Zuschuss i.H.v. 2.392,00 € für Pflaster- und Zaunarbeiten an der Sportanlage. 

TOP 8nö
Bauwesen, Erschließung des Wohngebietes „südl. der Ringstraße“ in Küps
Vergabe der Bauleistungen

Das Gremium beschloss, nach erfolgter Ausschreibung, den Auftrag für die Bauleistungen für das Neubaugebiet „südl. der Ringstraße“ an die Firma STL aus Sonneberg als wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Kosten liegen bei rund 340.000 €. Damit liegen die Kosten deutlich unter der Kostenschätzung des Planungsbüros.

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1.4. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Museum "Ritter, Burgen und Kantone"; beschränkte Ausschreibung für die Gestaltung der Museumsräume; Auslobung eines Gestaltungswettbewerbs - hier: Präsentation der Lösungsvorschläge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 31.01.2023 ö informativ 1.4

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 25.09.2019 beschloss der Marktgemeinderat die Erstellung eines Museumskonzeptes, welches zwischenzeitlich auch mit Herrn Dr. Flügel von der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern abgestimmt wurde. In seiner Sitzung am 26.07.2022 wurde dieses Museumskonzept unter dem Arbeitstitel „Ritter, Burgen und Kantone“ dem Marktgemeinderat vorgestellt. Das von Dr. Liebert vorgestellte Museumskonzept fand die Zustimmung des Marktgemeinderates. Auf der vorgestellten Basis sollte der Themenbereich „Reichsritterschaftliche Geschichte mit Gefolge und Untertanen“ museal aufbereitet und mit diesen Inhalten im Küpser Museums realisiert werden. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, auf dieser Basis die inhaltliche und gegenständliche Bestückung des Museums weiter zu betreiben und auf den Weg zu bringen.

In Absprache mit der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern wurde daher als nächster Schritt ein Gestaltungswettbewerb für die Innenausstattung des zu bestückenden Museums ausgelobt. Parallel dazu läuft ein Prozess der Aufarbeitung inhaltlicher Museumsthemen an, welcher die im Rahmen des Museumsbesuchs zu vermittelnden Inhalten herausarbeiten und vertiefen soll. 

Die Ausschreibung für den Gestaltungswettbewerb ist zwischenzeitlich erfolgt. Von vier angeschriebenen Büros gaben drei ein entsprechendes Gestaltungs- und Ausstattungskonzept ab. Auf Grundlage dieser Konzepte soll nunmehr der weitere Planungs- und Realisierungsweg bis zur tatsächlichen Umsetzung beschritten werden. Jedes der Büros stellt sein Konzept im Rahmen einer entsprechenden Präsentation vor. Für die Präsentation wurde in Absprache mit der Landesstelle der 22. Februar 2023 ab 11.00 Uhr festgesetzt. Pro Konzept ist mit Auf- und Abbau, Präsentation und Nachbesprechung jeweils eine Stunde angesetzt. Neben Vertretern der Landesstelle, des Vereins KulturKüps e.V. sowie der Kreisheimatpflege soll auch jeweils ein Vertreter jeder Marktgemeinderatsfraktion dem Entscheidergremium angehören, welches aufgrund der vorgelegten Präsentationen einen Vergabevorschlag für den Marktgemeinderat ausarbeitet. Die entsprechende Vergabeentscheidung kann dann in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates erfolgen. 

Die Fraktionen werden gebeten, bis Ende der Woche einen jeweiligen Vertreter zu benennen, welcher die entsprechenden Informationen zu den bereits eingegangenen Konzeptvorschlägen erhält und als Mitglied an der oben genannten Präsentationsveranstaltung teilnimmt. 

Auch für den Teil der archivarischen und inhaltlichen Aufarbeitung der Museumsinhalte wird um Benennung geeigneter „Fachpersonen“ gebeten. In jedem Fall sollte hierbei neben Herrn Dr. Liebert auch die Kreisheimatpflege einen entsprechenden Vertreter entsenden. Um weitere Vorschläge wird gebeten. 

Ohne Abstimmung

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2. Bebauungs- und Grünordnungsplan "Bahnhofsviertel" und 3. Änderung Bebauungsplan für das Gebiet "Industrie"; Behandlung der Stellungnahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 31.01.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Zeit vom 12. Dezember bis einschließlich 30. Dezember 2022 wurde die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durchgeführt.

Für die während dieser Frist eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere auch aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, war eine intensive Sachbehandlung der eingegangenen Einwendungen notwendig. Nach nunmehriger Vorlage der daraus resultierenden Ergebnisse ist nun eine abschließende Abwägung der Stellungnahmen möglich. 

Die während dieser Frist eingegangenen Stellungnahmen sind in der Zusammenstellung des Ingenieurbüros BFS+, Bamberg, vom 31.01.2023, die zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt wird, behandelt. Im Rahmen der Sitzung wurden alle Einwände seitens des Planungsbüros BFS+ (Herr Dworschak) ausführlich dargestellt und die damit verbundenen redaktionellen Veränderungen im Bereich der Hinweise und Begründung zum Bebauungsplan erläutert. 

Beschluss

Der Markt Küps nimmt Kenntnis von der Durchführung der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Bahnhofsviertel" und 3. Änderung für das Gebiet "Industrie".
Der Markt Küps billigt den vom Büro BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 31.01.2023 mit Begründung und Umweltbericht vom 31.01.2023 sowie den heute beschlossenen Planänderungen.

Abstimmungsergebnis 21 : 0

Satzungsbeschluss 
Der Marktgemeinderat Küps beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 des BauGB den vom Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg gefertigten Bebauungs- und Grünord-nungsplan "Bahnhofsviertel"" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Industrie" in der Fassung vom 21.11.2022 mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 21.11.2022 und den geringfügigen redaktionellen Klarstellungen vom 31.01.2023 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Feuerwehrwesen - Fuhrpark; Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für die Küpser Feuerwehren; Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für die FF Küps

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 31.01.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Bernd Rebhan informierte das Gremium über die aktuelle Fahrzeugsituation der FF Küps. Demnach verfügt die FF Küps als Stützpunktwehr derzeit über einen Fuhrpark mit insgesamt 5 Fahrzeugen, bestehend aus einem Einsatzleitwagen (ELW – Baujahr: 2018), zwei Löschfahrzeugen (LF 8 – Baujahr: 1986, LF16 (Baujahr: 1993), einem Tanklöschfahrzeug (TLF 4000 – Baujahr: 2014) und einer Drehleiter (DLK – Baujahr: 1997).  

Gerätewagen Logistik (GWL II) für LF 8
Im Zuge der Feuerwehrbedarfsplanung hat der Marktgemeinderat am 27.03.2020 beschlossen, das LF 8 der Küpser Wehr durch einen Gerätewagen Logistik (GWL II) zu ersetzen. Durch diese Entscheidung kann das über 37 Jahre alte Fahrzeug im Fuhrpark der FF Küps außer Betrieb genommen werden. 
Im Zuge des Ausschreibungsverfahrens erhielten die Firmen MAN Trucks GmbH, Deutschland (Fahrgestell) und die Fa. Lentner (Aufbau) die entsprechenden Aufträge.  Das Fahrgestell (MAN) wurde Ende Dezember 2022 geliefert und erhält derzeit bei Lentner die notwendigen Sonderaufbauten. Im Frühjahr kann die Beladung des Fahrzeuges im Rahmen einer freihändigen Vergabe erfolgen. Als Auslieferungszeitpunkt für die GWL ist der Spätsommer vorgesehen.

Löschfahrzeug (LF) 16/12
Die Marktgemeinde Küps beschaffte im Jahr 1993 aufgrund der positiven Entwicklung der Einwohnerzahlen, der wachsenden Gewerbeentwicklung Löschgruppenfahrzeug 16/12 (LF 16/12), um den neuen Anforderungen im Bereich des technischen Hilfsdienstes und Brandschutzes gerecht zu werden. Aufgrund der vielseitigen Ausrüstungsgegenstände ist das LF 16/12 als „Allrounder“ bei Brandereignissen und technischer Hilfeleistung das erstausrückende Fahrzeug. Dem Angriffstrupp wird bei Einsatz dieses Fahrzeuges ermöglicht, kurz nach dem Eintreffen an der Einsatzstelle, einen gezielten und effektiven Erstangriff vorzunehmen, im Rahmen der THL ist das Fahrzeug aufgrund seiner Beladung nahezu universell einsetzbar. Das LF 16 steht im Jahr 2023 30 Jahre im Dienst der Küpser Feuerwehr. 

Drehleiter (DLK 23/12) 
Im Jahr 2002 wurde erstmals eine Drehleiter durch die Marktgemeinde Küps beschafft und im Jahr 2013 durch eine gebrauchte Drehleiter des Herstellers IVECO-Magirus (Baujahr 1997) ersetzt. Mit dieser Beschaffung konnte der Schutzbereich vieler baulichen Objekte im Markt Küps erweitert und darüber hinaus die Notwendigkeit weiterer Rettungsmöglichkeiten sichergestellt werden.

Aktuelle Situation 
Wie die beiden Kommandanten der Küpser Feuerwehren mitteilen, sind seit einiger Zeit immer wieder kostspielige Reparaturen an den beiden Fahrzeugen nötig. Dies sei schlichtweg dem Alter und der Einsatzzeit dieser Fahrzeuge geschuldet. Nachdem sich die Ersatzteilversorgung inzwischen äußerst schwierig gestaltet, mussten die Fahrzeuge zeitweise außer Dienst gestellt und in Fachwerkstätten gebracht werden. Auch die Mitarbeiter der Fachwerkstätten weisen auf die schwierige Ersatzteilsituation immer wieder explizit hin. Die bekräftigt die Kommandantschaft der Küpser Wehr mit Schreiben vom 15.01.2023 ausdrücklich:

 „Hinsichtlich des erweiterten Einsatzspektrums der Freiwilligen Feuerwehr Küps ist es erforderlich, die vorhandenen Fahrzeuge durch leistungsfähige Fahrzeuge zu ersetzen. Eine Ersatzbeschaffung ist jetzt aufgrund der langen Lieferzeiten unumgänglich. Bei unserer Drehleiter häufen sich die kostenintensiven Reparaturen - technische Mängel führen immer wieder dazu, dass die Drehleiter nicht oder nur bedingt einsatzbereit ist. Das Fahrzeug wird zunehmend den erforderlichen Anforderungen nicht mehr gerecht.“, so Markus Rieger und Felix Boxdörfer in ihrem o.g. Schreiben. 

Im Namen der Freiwilligen Feuerwehr Küps beantragen die beiden Kommandanten Markus Rieger und Felix Boxdörfer deshalb die Ersatzbeschaffung 

  • einer neuen Drehleiter Automatisch mit Korb (DLAK 23/12)
  • eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs 20 (HLF 20)

zum nächstmöglichen Zeitpunkt. 

Erster Bürgermeister Bernd Rebhan verdeutlichte dem Gremium in diesem Zusammenhang die Sonderstellung der FF Küps. Demnach nimmt die Küpser Wehr als Stützpunktwehr eine tragende, regionale Schlüsselfunktion in der Marktgemeinde Küps ein. Aufgrund der Qualifikation ihrer Einsatzkräfte, ihrer vorhandenen Gerätschaften und deren Ausstattung wird sie von der ILS (integrierte Rettungsleitstelle) oft regelmäßig überregional alarmiert und eingesetzt. 

Eine moderne, funktionierende und verlässliche Ausrüstung sei dabei für die Sicherheit aller Betroffenen unerlässlich. Der Markt Küps müsse bei Einsätzen sowohl die Sicherheit der aktiven, ehrenamtlichen Einsatzkräfte, als auch die der Menschen in Not sicherstellen. Dabei müssten sich alle Beteiligten auf die Funktionalität und die Einsatzbereitschaft der vorhandenen Gerätschaften im Notfall verlassen können, so Bürgermeister Rebhan. 

Im Sinne des BayFwG hat der Markt Küps als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass zur Erfüllung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung seine gemeindlichen Feuerwehren entsprechend ausgerüstet sind. Dabei haben sich in den letzten Jahrzehnten auch die Anforderungen an die Sicherheit der Marktgemeinde entwickelt. In ihrem Schreiben verweisen die beiden Kommandanten auf das seit Beschaffung der beiden o.g. Fahrzeuge erheblich veränderte Gefahrenpotential im Markt Küps: 


  • Gewerbeansiedlungen und Erweiterungen bestehender Gewerbebetriebe  

  • Alten- und Pflegeheim mit den pflegebedürftigen und bettlägerigen Bewohnern 

  • Intensivpflegestation 

  • Wohnanlagen „Betreutes Wohnen“

  • Vergrößerung der Gemeinde und Erweiterung des Schutzbereiches durch Neubaugebiete und große Wohneinheiten (Stichwort: „Lessingstraße“)

  • Sondergebiete mit erhöhtem Schutzbedarf, u.a. Solarparks und Windkraftanlagen

    • Objekte mit besonders schützenswerten Personengruppen (z.B. Kindergärten mit Kinderkrippen, Schulen)

    • Versammlungsstätten (Turn- und Festhalle / neue Sport- und Kulturhalle)

    • Sammelunterkunft (Hubertusstraße, Oberlangenstadt)

  • Große landwirtschaftliche Betriebe mit vielen Tieren 

  • Straßennetz: B 303, B 173, B 85, St 2200   

  • Eisenbahnstrecke mit deutlicher Zunahme des Güter- und Personennahverkehrs 


„Es ist davon auszugehen, dass durch anstehende Infrastrukturprojekte die Anzahl der potenziellen Gefahren sogar noch erhöhen wird“, so die Kommandanten weiter. 

Die Normierung und Anforderungen an moderne Feuerwehrfahrzeuge hat sich gegenüber den Anschaffungen vor 30 Jahren inzwischen geändert, so der Erste Bürgermeister. So wurden die Löschgruppenfahrzeuge LF 16/12 durch Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 20 (HLF 20) ersetzt. Die Ausstattung, Beladung und der Einsatzbereich des HLF 20 ähnelt dem des LF 16 weitestgehend. Auch die Anforderungen an Feuerwehr-Drehleitern haben sich verändert. Hier wäre die DLAK 23/12 mit der sich im Bestand befindenden Leiter vergleichbar.  

Im Sinne der Ausführungen der beiden Kommandanten und der aktuellen Sachlage schlug der Erste Bürgermeister vor, das Feuerwehrfahrzeugkonzept im Markt Küps fortzuführen und für beide Fahrzeuge eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Die Anschaffung wird sich aufgrund der derzeit langen Lieferzeiten vermutlich frühestens 2025 realisieren lassen.

Stellungnahme der Kreisbrandinspektion
Kreisbrandrat KBR Joachim Ranzenberger hat seine Unterstützung und die Befürwortung dieser Anschaffung im Rahmen eines Telefonates zugesagt. Eine endgültige Stellungnahme erfolgt seitens des KBR nach der Beschlussfassung des Küpser Marktgemeinderates.

Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Ersatzbeschaffung der beiden Fahrzeuge belaufen sich wie folgt:

HLF 20
Anschaffungskosten ca.                                 580.000 €
Zuweisung Freistaat Bayern                        125.000 €
Eigenanteil Marktgemeinde Küps                        455.000 €

DL(A)K 23/12
Anschaffungskosten ca.                                 650.000 €
Zuweisung Freistaat Bayern                        236.300 €
Zuschuss Landkreis Kronach                        236.300 €
Eigenanteil Marktgemeinde Küps                        177.400 €

Finanzen

In den Jahren Jahre 2026-2027
Investitionsvolumen insgesamt         ca. 1,25 Mio. € 
Förderungen                         ca. 595.000 €
Eigenanteil der Marktgemeinde         ca. 630.000 €

Beschluss

Der Marktgemeinderat Küps beschließt die Ersatzbeschaffung der beiden Fahrzeuge für die FF Küps. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ersatzbeschaffung für eine DLAK 23/12 im Jahr 2026 und ein HLF 20 im Jahr 2027 auf den Weg zu bringen. Im Zuge des Ausschreibungsverfahren soll -soweit möglich- eine interkommunale Gemeinschaftsbeschaffung anvisiert werden. Dem Gremium sind die Ergebnisse der Ausschreibung zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Bauantrag-Nr. 54/2022; Bauvoranfrage: Ersatzneubau Scheune mit Wohnung, Einstellplatz für landwirtschaftliche Geräte, FlNr.371 Gemarkung Theisenort; Bauort: Rödern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 31.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich des Gemeindeteiles Rödern sowie im Landschaftsschutzgebiet „Roter Bühl“ und ist im gültigen Flächennutzungsplan als Fläche zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung ausgewiesen. Die Erschließung ist gesichert. Die Abwasserbeseitigung erfolgt mittels Kleinkläranlage. Die neue Dachform orientiert sich an die historisch schon einmal vorhandene Dachlandschaft. Die Vorgaben des BauGB §35 Abs. 4 zwecks einer Nutzungsänderung und geringfügige Erweiterung eines im Außenbereich privilegierten Gebäudes sind eingehalten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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5. Unvorhergesehenes und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 31.01.2023 ö informativ 5
Datenstand vom 03.02.2023 09:24 Uhr