Datum: 28.02.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turn- und Festhalle Küps
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
28.02.2023
|
ö
|
informativ
|
1 | |
zum Seitenanfang
1.1. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 31.01.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
28.02.2023
|
ö
|
|
1.1 | |
Sachverhalt
Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.
Erster Bürgermeister Bernd Rebhan fasste die entsprechenden nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 31.01.2023 zusammen und gab diese bekannt.
TOP 7nö - Erneuerung der Trinkwasserleitungen ‚Mühlberg‘ - Schmölz
Vergabe der Bauleistungen
Für die Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Trinkwasserleitung im Bereich „Mühlberg“ des Ortsteiles Schmölz vergab das Gremium nach öffentlicher Ausschreibung die Bauleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Otto Heil aus Bad Kissingen. Die Auftragssumme liegt bei 472.523,38 €.
TOP 8 nö - Personalwesen
Ersatzeinstellung im Bereich des Bürgerbüros
Der Marktgemeinderat beschloss, eine Ersatzeinstellung für den Bereich des Hauptamtes (Bürgerbüro). Hier konnten inzwischen Bewerbungsgespräche geführt werden - eine Einstellung soll zum 01.04.2023 erfolgen.
zum Seitenanfang
1.2. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Ersatzbeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF (ohne PFPN 10-1000) für die FF Hain - Zuschussgenehmigung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
28.02.2023
|
ö
|
informativ
|
1.2 | |
Sachverhalt
In seiner Sitzung vom 13.12.2022 hat der Marktgemeinderat die Neubeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges ohne PFPN 10-1000 für die FF Hain beschlossen. Aufgrund dessen wurde die Maßnahme bei der Regierung von Oberfranken zur Bezuschussung eingereicht. Mit Bescheid vom 23.02.2023 hat die Regierung von Oberfranken für die Beschaffung einen Zuschuss von 29.130,00 € bewilligt, der im Haushaltsjahr 2024 zur Auszahlung kommen kann. Mit der Maßnahme muss spätestens bis 30.09.2023 begonnen werden.
Die Verwaltung strebt eine Sammelbestellung mit der Stadt Wallenfels oder der Gemeinde Großheirath an.
zum Seitenanfang
2. Kommunales Förderprogramm - Gemeindeumbaumanagement;
Jahresbericht 2022;
Festlegung des Verfügungsfonds 2023;
Sanierungsvereinbarungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
28.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
2 | |
Sachverhalt
Jahresbericht 2022
Der Erste Bürgermeister informierte darüber, dass der im Rahmen der Städtebauförderung begangene Weg, ein Gemeindeumbaumanagement einzurichten, sich bislang sehr positiv entwickelt habe und bereits einige Erfolge zeige. Er freue sich daher, in heutiger Sitzung Frau Völkel und Herrn Schramm vom Büro Planwerk, Nürnberg, begrüßen zu können, die anschließend über die bislang erfolgten Maßnahmen berichtete.
Insgesamt zeigt sich durch die beachtliche Zahl an Beratungen, die bislang schon erfolgt sind, dass gerade im Ortszentrum von Küps erheblicher Sanierungsbedarf gegeben ist und das Instrument des Kommunalen Fassadenprogramms und die damit verbundene Beratungsleistung durch die entsprechenden Grundstückseigentümer nachhaltig abgefragt wird. Es wurden bereits einige Sanierungsvereinbarungen geschlossen.
Im Anschluss an die Sachdarstellung durch das Büro hatten die Mitglieder des Gremiums die Möglichkeit, offene Fragen aus erster Hand beantwortet zu bekommen.
Frau Völkel und Herr Schramm erläuterten in diesem Zusammenhang, dass die Resonanz auf das Kommunale Förderprogramm sowohl im Hinblick auf die Anzahl der Interessenten und Beratungsgespräche als auch auf die letztlich tatsächlich eingereichten Anträge als „extrem positiv“ zu sehen wäre.
In diesem Zusammenhang erläuterte Herr Schramm noch kurz die aktuelle Verkehrszählung in den Kreuzungsbereichen „Radweg“ und „B 173“. Die dort aufgezeichneten Daten werde man nun auswerten und gemeinsam mit der Verwaltung und den zuständigen Baulastträgern nach Optimierungsmöglichkeiten und Lösungsvorschlägen für das vorhandene Verkehrsaufkommen suchen.
Verfügungsfond 2023
Das seit November 2021 durch das Büro Planwerk betreute Gemeindeumbau-management wird über das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ gefördert. Ein Instrument in diesem Förderprogramm ist die Einrichtung eines sog. Verfügungsfonds. Über diesen Fonds sollen dem Umbaumanagement Mittel zur Umsetzung eigener Projekte und für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt werden. Der Verfügungsfonds wird durch die Städtebauförderung zu 60% finanziell bezuschusst und für ein Jahr beantragt.
Die geplanten Projekte des Umbaumanagements orientieren sich an den im Entwicklungskonzept KEK³ festgelegten Maßnahmenvorschlägen. Im Jahr 2022 wurden darüber beispielsweise die Gestaltung und der Druck von Werbematerialien gefördert, die Honorare im Zusammenhang mit der Veranstaltungsreihe „Sanieren, Wohnen, Gestalten“ sowie die durchgeführte Verkehrserhebung.
Für 2023 sind nun weitere Projekte geplant (siehe Anhang). Dazu zählt beispielsweise die Unterstützung von Eigentümern bei der Vermarktung vorhandener Leerstände/Baulücken oder die Beseitigung von Missständen durch Gestaltung/Beklebung von Schaufenstern. Mit der geplanten Parkraumerhebung soll die bereits durchgeführte Verkehrszählung ergänzt werden, um die konzeptionellen Grundlagen für eine Verkehrsberuhigung im Ortskern zu vervollständigen. Zusätzlich sollen in diesem Jahr auch Projekte aus dem Bereich Tourismus (z.B. Aktionstag Schlösser) angestoßen werden.
Sanierungsvereinbarungen
Am Hirtengraben 10
Der Eigentümer des Anwesens am Hirtengraben 10 plant Sanierungsmaßnahmen am Gebäude. Nach Beratung und Prüfung durch die Sanierungsberaterin und das Gemeindeumbaumanagement werden die Maßnahmen als fachgerecht und gestalterisch wertvoll bewertet. Insbesondere die Sanierung des Sandsteinsockels dient dessen Erhalt und damit wertvoller historischer Bausubstanz im Ortskern. Außerdem findet sich im Keller des Gebäudes die Mikwe, die als Baudenkmal geschützt ist und durch den Eigentümer seit vielen Jahren bestens gepflegt und betreut wird.
Eine Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms wird somit als möglich und sinnvoll erachtet. Der konkrete Sanierungsvorschlag ist im Beratungsprotokoll der Sanierungsberatung festgehalten. Alle Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Satzung innerhalb von 5 Jahren abzuschließen.
Der Eigentümer legt vor Durchführung der Maßnahmen Vergleichsangebote von Handwerksfirmen vor und klärt, ob für die Sanierungsarbeiten der Kelleraußenwände vorab eine Bauerlaubnis nach Denkmalschutzgesetz beantragt werden muss.
Gemäß Satzung des Kommunalen Förderprogramms werden Sanierungsmaßnahmen mit 30% der förderfähigen Kosten, maximal 20.000 € bezuschusst, der kommunale Eigenanteil läge also im Maximum bei 8.000 € (40 %). Die Kosten der oben aufgeführten Sanierungsmaßnahmen werden allerdings voraussichtlich deutlich niedriger liegen.
Pfarrweg 10
Der Eigentümer des Anwesens Pfarrweg 10 plant Sanierungsmaßnahmen am Gebäude. Nach Beratung und Prüfung durch die Sanierungsberaterin und das Gemeindeumbaumanagement werden die Maßnahmen als fachgerecht und gestalterisch wertvoll bewertet. Der vorhandene Sandsteinsockel an Gebäude und Scheune wird saniert und somit historische Bausubstanz erhalten, außerdem wird die Fassade erneuert. Der Austausch der Fenster dient sowohl der energetischen Sanierung als auch einer optischen Aufwertung (überputzbare Rollladenkästen, Austausch Fensterbänke).
Eine Förderung im Rahmen des kommunalen Förderprogramms wird somit als möglich und sinnvoll erachtet. Der konkrete Sanierungsvorschlag ist im Beratungsprotokoll der Sanierungsberatung festgehalten. Alle Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Satzung innerhalb von 5 Jahren abzuschließen. Ziel ist aber eine Umsetzung noch in diesem Jahr.
Der Eigentümer hat vor Durchführung der Maßnahmen bereits Vergleichsangebote von Handwerksfirmen für den Austausch der Fenster vorgelegt. Auf Basis dieser werden für den Austausch der Fenster inkl. Rollladenkästen und Fensterbänken Kosten von gut 20.000 € erwartet. Die Fördersumme beträgt also rd. 6.000 € (30%). Für die Marktgemeinde verbleibt davon ein Eigenanteil von 40 %, also rd. 2.400 €.
Für die Fassadenarbeiten werden Vergleichsangebote noch nachgereicht. Gemäß Satzung des Kommunalen Förderprogramms werden Sanierungsmaßnahmen mit 30% der förderfähigen Kosten, maximal 20.000 € bezuschusst, der kommunale Eigenanteil läge also im Maximum in Summe der Gewerke bei 8.000,-- € (40 %).
Finanzen
Verfügungsfond 15.000 €, davon 6.000 € Eigenanteil MK
Sanierungsförderung „Am Hirtengraben 10“ max. 20.000 €, davon 8.000 € Eigenanteil MK
Sanierungsförderung „Pfarrweg 10“ max. 20.000 €, davon 8.000 € Eigenanteil MK
Beschluss
Der Marktgemeinderat begrüßt die Darstellung der umfangreichen Maßnahmen des Gemeindeumbaumanagements, wie im Jahresbericht dargestellt. Das Gremium sieht die städtebauliche Entwicklung von Küps damit auf dem richtigen Weg und wird diesen durch weitere positive Entscheidungen und Einplanung entsprechender Finanzmittel entsprechend unterstützen.
Der Marktgemeinderat stimmt der Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen durch das Gemeindeumbaumanagement und der Übernahme des kommunalen Eigenanteils von voraussichtlich 6.000 € zu.
Der Marktgemeinderat stimmt der Förderung der Maßnahmen am Gebäude Hirtengraben 10 über das Kommunale Förderprogramm gemäß vorliegender Antragstellung und Sanierungsberatung zu. Es wird eine Sanierungsvereinbarung mit dem Eigentümer geschlossen.
Der Marktgemeinderat stimmt der Förderung der Maßnahmen am Gebäude Pfarrweg 10 über das Kommunale Förderprogramm gemäß vorliegender Antragstellung und Sanierungsberatung zu. Es wird eine Sanierungsvereinbarung mit dem Eigentümer geschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Allgemeine Verwaltung; Sitzungsdienst der gemeindlichen Gremien
Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
28.02.2023
|
ö
|
|
3 | |
Sachverhalt
Die Sitzungen gemeindlicher Gremien finden im Sinne des §22 (2) Satz 1 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps grundsätzlich im Rathaus statt.
In der Hochphase der Corona-Pandemie hatte das BayStMI die Kommunen gebeten, die im Sinne der jeweils gültigen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung geltenden Bestimmungen zu Abstands- und Maskenpflicht sowie Impf- bzw. Genesungsnachweis auch bei Sitzungen gemeindlicher Gremien umzusetzen.
Der Marktgemeinderat Küps hatte daraufhin in seiner Sitzung am 21.09.2021 beschlossen, Sitzungen gemeindlicher Gremien zur Einhaltung der notwendigen Abstände und weiterer Hygienevorschriften bis auf weiteres in der Turn- und Festhalle, Am Hirtengraben abzuhalten.
Inzwischen hat sich die pandemische Lage deutlich entspannt. Die Infektionszahlen befinden sich auf einem niedrigen Niveau. Quarantänebestimmungen wurden außer Kraft gesetzt und die Vorgaben zu Masken- und Nachweispflichten (bspw. „3G-Regelung“) aufgehoben.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, Sitzungen des Marktgemeinderates Küps ab Mai 2023 wieder im Rathaus Küps / Sitzungssaal abzuhalten.
Beschluss
Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 21.09.2021 wird aufgehoben. Die Sitzungen gemeindlicher Gremien finden im Sinne des §22(2) Satz 1 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps ab Mai 2023 wieder im Rathaus Küps, Sitzungssaal statt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Küpser Entwicklungskonzept KEK³;
Erlass von Aufhebungssatzungen zu den Sanierungssatzungen für die Sanierungsgebiete "Ortskern Küps" (1995) und "Östlich der Bahnhofstraße" (2002)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
28.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
4 | |
Sachverhalt
Noch immer sind die alten Sanierungssatzungen für Küps aus den Jahren 1995 „Ortskern Küps“ sowie 2002 „Östlich der Bahnhofstraße“ in Kraft. Diese sollen nunmehr gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 4 BauGB aufgehoben werden. Nach dieser Vorschrift sind Satzungen zu verlängern oder aufzuheben, die bereits länger als 15 Jahre in Kraft gesetzt wurden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Ortskern Küps“ aus dem Jahr 1995 sowie die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Östlich der Bahnhofsstraße“ aus dem Jahr 2002 wie nachfolgend dargestellt:
Satzung
über die Aufhebung der Sanierungssatzungen für das Sanierungsgebiet „Ortskern Küps“ und das Sanierungsgebiet „Östlich der Bahnhofstraße“
Aufgrund des § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) und in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für Bayern (GO) in der jeweils gültigen Fassung beschließt der Marktgemeinderat des Marktes Küps folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung des Marktes Küps über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Küps“, beschlossen in der Marktgemeinderatssitzung am 18.07.1995 und öffentlich bekanntgemacht am 04.08.1995 sowie die Satzung des Marktes Küps über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Östlich der Bahnhofstraße“, beschlossen in der Marktgemeinderatssitzung am 11.12.2001 und öffentlich bekanntgemacht am 11.01.2002, werden aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung wird gemäß § 162 Absatz 2 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Personenstandswesen, Bestellung des Ersten Bürgermeisters Bernd Rebhan zum Trauungsbeamten i.S.d. § 2 Abs. 3 AVPStG
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
28.02.2023
|
ö
|
|
5 | |
Sachverhalt
Gemeinden können ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, um den praktischen Bedürfnissen im Standesamt vor Ort Rechnung zu tragen. Im Sinne des §2 Abs. 3 AVPStG ist es deshalb als Ausnahmeregelung möglich, Bürgermeister zu Standesbeamten mit eingeschränktem Aufgabenbereich zu bestellen (sog. „Trauungsbeamte“ für Eheschließungen und Lebenspartnerschaften). Die Bestellung der Bürgermeister erlischt spätestens mit Ablauf ihrer Amtszeit.
Zuletzt hatte das Gremium mit Beschluss vom 28.03.2017 Ersten Bürgermeister Bernd Rebhan zum Trauungsbeamten der Amtsperiode 2017 bis 2023 für den Standesamtsbezirk Küps bestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, den wiedergewählten Ersten Bürgermeister Bernd Rebhan für die zweite Amtsperiode (ab 21.03.2023) erneut zum Trauungsbeamten des Marktes Küps zu bestellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat Küps bestellt den Ersten Bürgermeister Bernd Rebhan für den Standesamtsbezirk Küps im Sinne des § 2(3) AVPStG als Standesbeamten mit eingeschränktem Aufgabenbereich (sog. „Trauungsbeamte“).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Feuerwehrwesen; Schutzanzüge für die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
28.02.2023
|
ö
|
|
6 | |
Sachverhalt
Unter Top 4ö vom 18.02.2020 hat der Marktgemeinderat beschlossen, die Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehren mit dem neuen Schutzanzug der Marke Rosenbauer auszustatten. Die Marktgemeinde hat dabei ein Sonderförderungsprogramm des Freistaates genutzt und in einem ersten Schritt die ca. 70 Geräteträger ausgestattet. Schon damals wurde darauf hingewiesen, dass sich nach über zwei Jahrzehnten die Anforderungen an die Schutzausstattung für die Freiwilligen Feuerwehren verändert haben. Der bisherige Schutzanzug „Bayern 2000“ erfülle im Hinblick auf die Erkennbarkeit der Feuerwehrleute bis zur Schutzwirkung (auch bei Regen) die heutigen Standards nicht.
Im zweiten Schritt sind nunmehr auch die Schutzanzüge für die THL sukzessive zu ersetzen. Bei der Kommandantenbesprechung vom 21. April 2022 wurde vereinbart, daher bei Ersatzbeschaffungen nicht mehr auf den bisherigen Schutzanzug „Bayern 2000“ zurückzugreifen. Im Zuge dessen wurde die Firma Paul Ludwig aus Bayreuth gebeten, verschiedene Exemplare für THL-Schutzanzüge zur Auswahl vorzulegen. Letztlich einigten sich alle Kommandantinnen und Kommandanten der neun Freiwilligen Feuerwehren auf den Schutzanzug der Firma Rosenbauer.
Die Kosten belaufen sich pro Schutzanzug auf ca. 800 Euro brutto.
Bei der letzten Kommandantenbesprechung am 22.11.2022 wurde das weitere Vorgehen besprochen. Demnach sollen in den Jahren 2023 bis 2026 alle Aktiven, die bislang noch nicht ausgestattet sind, mit dem THL-Schutzanzug der Marke Rosenbauer ausgestattet werden. Insgesamt sind dafür jährlich 40.000 Euro an Haushaltsmitteln bereitzustellen.
Finanzen
40.000 Euro Hhst
Beschluss
Mit der Vorgehensweise besteht Einverständnis. Die Haushaltsmittel sind bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Bauantrag 05/2023; Umbau und Instandsetzung der integrativen Kindertagesstätte Spatzennest in Oberlangenstadt, Flur-Nr. 298/18, 298/20, 311/11 Gemarkung Oberlangenstadt, Alte Poststraße 43
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
28.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
7 | |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich des Ortsteiles Oberlangenstadt, im Bereich der Dorferneuerung, und ist nach dem gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Küps als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Das Bauvorhaben fügt sich entsprechend §34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Umgebung ein. Die Erschließung des Baugrundstückes ist gesichert.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Bauantrag 04/2023; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Abstellraum, Flur-Nr. 16 Gemarkung Schmölz, Johann-Georg-Herzog-Straße 23
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
28.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
8 | |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich des Ortsteiles Schmölz und ist nach dem gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Küps als Grünfläche mit erhaltenswerten Gehölzbestand ausgewiesen, ist aber ringsum bebaut. Das Grundstück liegt im Übergangsbereich zwischen dem Baugebiet „Sonnenleite“, gewidmet als WA = Wohngebiet allgemein, und dem unbeplanten Innenbereich, gewidmet als MI bzw. MD = Mischgebiet bzw. dörfliches Mischgebiet. Das Bauvorhaben fügt sich entsprechend §34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Die Gemeinde weist das Landratsamt auf das bestehende Wasservorkommen, evtl. Quelle oder Grundwasser, am Grundstück hin. Durch die Umsetzung des Bauvorhabens dürfen sich die Wasserverhältnisse der angrenzenden Grundstücke nicht verschlechtern.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.03.2023 08:45 Uhr