Datum: 21.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turn- und Festhalle Küps
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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21.03.2023
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ö
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informativ
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1.1. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 28.02.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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21.03.2023
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ö
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1.1 | |
Sachverhalt
TOP 9nö
Batteriespeicher für die PV-Anlage auf dem Dach der Grund- und Mittelschule Küps
Das Gremium beauftragte die Verwaltung, alle nötigen Schritte für die Realisierung eines Batteriespeichers für die PV-Anlage auf dem Dach der GMS Küps in die Wege zu leiten. Durch den Wegfall der Mehrwertsteuer bei Errichtung einer PV-Anlage, werden nun 24.672,14 € gespart, die für einen Batteriespeicher genutzt werden können. Daher wurden verschiedene Speichervarianten geprüft. Die neue Station der Niederspannungshauptverteilung bietet dazu eine entsprechende Platzreserve.
TOP 10nö
Feuerwehrwesen - Zuschuss zum Führerschein der Klasse C für aktive Feuerwehrleute
Der Marktgemeinderat Küps beschloss für seine aktiven Feuerwehrleute eine pauschale Kostenübernahme für die notwendige Verkehrsausbildung zum Führen eines Feuerwehrfahrzeuges im Sinne der Führerscheinklasse C. Der Zuschuss beträgt maximal 1.800 €. Die verbleibenden Kosten für den Führerschein sieht das Gremium als Eigenanteil für den anteiligen Erwerb der privaten Fahrerlaubnis.
TOP 11nö
Museumskonzept; Gestaltungswettbewerb für die Museumsräume im Markt Küps
Der Marktgemeinderat begrüßte den Vergabevorschlag der vorab installierten Jury im Rahmen des Gestaltungswettbewerbes für die entsprechenden Planungsleistungen an die Agentur Liquid, Augsburg. Eine Vergabe des Gesamtauftrages erfolgte nicht. Das Gremium schlug vor, in einem ersten Schritt, auf Grundlage des vorgestellten Basispaketes, einen belastbaren Vorentwurf erarbeiten zu lassen. Dieser soll als Grundlage für die Abstimmung mit möglichen Fördermittelgebern sowie Spendern für die Beauftragung einer Entwurfs- und Ausführungsplanung durch den Marktgemeinderat dienen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten.
TOP 12nö
Ausbau der Ortsstraße „Melanger“ – Vergabe der Straßen- und Tiefbauarbeiten
Für den Bauabschnitt BA III „Ausbau der Ortsstraße Melanger“ wurde vom Planungsbüro IVS – Kronach eine öffentliche Ausschreibung nach VOB/A durchgeführt. Bei der Submission vom 14.02.2023 wurden von vier Baufirmen Angebote eingereicht. Die Angebotssummen vom günstigsten bzw. teuersten Bieter lagen zwischen 876.445,20 € und 1.382.563,96 € brutto. Der Auftrag wurde an die Firma Schindhelm als wirtschaftlichsten Bieter vergeben.
TOP 13nö
Trinkwasserleitung im Bereich Küps-Kugelgasse – Vergabe der Bauleistungen
Für die Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Trinkwasserleitung im Bereich „Kugelgasse“ des Hauptortes Küps wurde vom Ingenieurbüro SRP aus Kronach eine öffentliche Ausschreibung nach VOB Teil A durchgeführt. Bei der Submission vom 16.02.2023 wurden von fünf Baufirmen Angebote eingereicht. Die Angebotssummen liegen zwischen 361.035,40 € und 548.268,85 € brutto. Der Auftrag wurde an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Schmittnägel aus Wallenfels vergeben.
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1.2. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bürgerstiftung "Unser Markt Küps" - Stiftungsvermögen und Verteilung der Spenden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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21.03.2023
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ö
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1.2 | |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister informierte das Gremium über den aktuellen Stand zum Stiftungsvermögen der Küpser Bürgerstiftung und der zu verteilenden Spenden.
Der Marktgemeinderat wurde war zuletzt am 21.06.2022, TOP 1.2 zu Spenden, Zustiftungen und Stiftungsvermögen informiert. Laut Meldung vom 16.02.2023 der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, die die administrative Abwicklung der Spenden und Zustiftungen für die „Bürgerstiftung unser Markt Küps“ durchführt, beträgt der Bestand an Spenden insgesamt 205,17 € - der Stiftungsgrundstock liegt bei 35.676,00 €. Noch nicht berücksichtigt sind Zinsen auf das Stiftungsvermögen sowie die Verwaltungskosten 2022.
Der Stiftungsrat hatte im Rahmen seiner Sitzung am 28.02.2023 beschlossen, die Spenden i.H.v. rund 200 € dem Förderverein für die Küpser Orchester e.V. als Zuschuss zur Anschaffung von Herrentrachten zu gewähren. Der Erste Bürgermeister dankte den Stiftungsräten für dieses Votum und dem Förderverein für die Küpser Orchester e.V. für deren ehrenamtliches Engagement.
Abschließend dankte der Erste Bürgermeister der Familie von Künsberg-Langenstadt. Baronin Maria Elisabeth von Künsberg-Langenstadt hatte im Rahmen ihres 90. Geburtstages auf Präsente verzichtet und stattdessen um Spenden bzw. Zustiftungen für die Küpser Bürgerstiftung gebeten.
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2. Dorferneuerung Tüschnitz; Abschluss des Dorferneuerungsverfahrens; Übernahme der neu geschaffenen und gemeinschaftlichen Anlagen;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister informierte darüber, dass das Dorferneuerungsverfahren Tüschnitz nunmehr mit Schlussfeststellung zum Abschluss gebracht werden kann. Der Verwaltung wurde folgende Vereinbarung zur Gegenzeichnung vorgelegt:
Im Verfahren der Ländlichen Entwicklung wurden öffentliche und gemeinschaftliche Anlagen von der Teilnehmergemeinschaft neu geschaffen. Der Markt Küps übernimmt im Flurbereinigungsplan die Unterhaltung und ordnungsgemäße Instandhaltung, soweit diese Anlagen nicht bereits in seiner Baulast stehen oder kraft Gesetzes vorher auf ihn übergehen.
Abschließende Regelungen zu Eigentum, Sicherung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen werden im Flurbereinigungsplan getroffen.
Der Erste Bürgermeister drückte seine auch ganz persönliche Freude darüber aus, dass bei der Dorferneuerung Tüschnitz nunmehr mit Schlussfeststellung auch die letzten verwaltungstechnischen Dinge abgewickelt sind. Zuletzt wurden mit den Beteiligten die geplanten Grundstücksveränderungen im Detail erörtert, welche nunmehr grundbuchamtlich vollzogen werden können. Damit ist der letzte Schritt einer langen Etappe getan. Der Markt Küps erwirbt im Zuge des Verfahrens Flächen, u.a. den herausgemarkten Tüschnitzbach sowie Flächen für die Hochwasserfreilegung und den Straßenbau.
Bernd Rebhan machte darauf aufmerksam, dass private Maßnahmen im Dorferneuerungsgebiet weiterhin durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) gefördert werden können. Verschiedene Maßnahmen, wie die Gestaltung von Häuserfronten, von Hofeinfahrten und Vorgärten würden finanziell unterstützt. Bei ortsbildprägenden Anwesen könne sich der Förderbetrag auf bis zu 40 Prozent der Gesamtsumme belaufen.
Ausdrücklich dankte Bernd Rebhan allen Beteiligten, ohne die ein solcher Erfolg in Tüschnitz nicht möglich gewesen wäre. Lange Jahre habe sich Karl-Heinz Sapper vom ALE federführend eingebracht, genauso wie die Verwaltung im Rathaus mit seinem Vorgänger Herbert Schneider. Stellvertretend galt sein besonderer Dank dem Sachgebietsleiter Joachim Block vom ALE Bamberg sowie dem Vorsitzenden der Tüschnitzer Vorstandschaft, Joachim Heusinger, der ab 1. Mai diesen Jahres seinen wohlverdienten Ruhestand antritt.
Noch einmal erinnerte das Gemeindeoberhaupt daran, welch Erfolgsgeschichte für Tüschnitz und letztlich auch für den Markt Küps das Dorferneuerungsverfahren Tüschnitz bedeutete. Obwohl der Ortsteil 1996 erst einmal nur mit knapp 200 000 Mark in die Förderung aufgenommen worden ist und fast alle Pläne abgelehnt wurden, hat man sich nicht entmutigen lassen. Und so ist es zur Jahrtausendwende gelungen, die Dorferneuerung vom Förderprojekt in Schmölz abzukoppeln und mit einem eigenen Förderprojekt auszustatten. Schnell wurden die Ziele definiert: die Lösung der Hochwasserproblematik, ein dorfgerechter Ausbau des Schlossrings und des Beikheimer Wegs, die Neugestaltung des Bereichs ehemaliges Wasserschloss, die Sanierung und Erweiterung des Mehrzweckhauses, des Umgriffs Ehrenmal und des Mehrzweckhauses, des Brunnens am Pachtershaus, des Umgriffs Eiche und gestalterische Maßnahmen an der Ortsdurchfahrt KC 13 standen auf der Wunschliste ganz oben. Kostenvolumen: 1,8 Millionen Mark. Schon 2001 waren alle Maßnahmen als förderungswürdig erachtet worden.
Vieles konnte bis heute verwirklicht werden. Die wichtigsten Projekte ließ Bernd Rebhan nochmals Revue passieren:
- Erstellung einer Ortschronik – Otto Mühlherr übernahm die Personalkosten.
Gestaltung des Kernbereichs Wasserschloss. Die Grundmauern des ehemaligen Wasserschlosses wurden bis auf Bodenniveau aufgemauert und verfüllt. Der Fortgang der Arbeiten am Schlossplatz wird 1999 besprochen – nach monatelangem Stopp der Arbeiten. 2003: Mit dem ruinenartigen Aufbau des ehemaligen Wasserschlosses wurde begonnen
Hochwasserschutz: Planungen für die Schaffung von Rückhaltebecken im Bereich Grundbach und Bäch wurden vorangetrieben – und gestalteten sich bisweilen schwierig. 2002 wurde das Gebiet der Dorferneuerung erweitert. 2004 lagen die Ausführungskosten für die Hochwasserfreilegung bereits bei 970 000 Euro. In den folgenden Jahren drohten die Kosten zu explodieren, mehrmals geriet das Projekt Hochwasserfreilegung in Gefahr, doch gemeinsam mit den Tüschnitzern konnten immer praktikable Lösungen gefunden werden.
Lindenrundwanderweg und Boulebahn entstehen.
2004 fand der Spatenstich für die Erweiterung des Mehrzweckhauses statt, am 27. Juni 2005 wurde schon Richtfest gefeiert. Im Herbst 2006 war die Sanierung und Erweiterung des Mehrzweckhauses abgeschlossen. 130 freiwillige Helfer haben 9000 Arbeitsstunden geleistet.
Ökumenische Kapelle – geweiht wurde sie am 24. Juni 2007. Aktive des Obst- und Gartenbauvereins Tüschnitz pflanzten das Weidenlabyrinth, das heute den Rahmen für den Spielplatz bildet.
Planungen für den Schlossring und den Beikheimer Weg sowie die zusätzlich aufgenommene Ortsstraße Zur Hall: Kosten 519 000 Euro zuzüglich weiteren 600 000 Euro für den Kanal. 2009 starteten die Baumaßnahmen.
Holzbrücke und Wackelbrücke führen zum Schlossplatz.
Der Schlossplatzpavillon entsteht. Hinter dem Mehrzweckhaus wird ein kleines Amphitheater angelegt.
Der historische Brunnen wurde wiederhergestellt.
Ein Backhaus hinter dem Mehrzweckhaus entsteht.
Abschließend dankte Bernd Rebhan für die Aufmerksamkeit im Namen aller am Projekt Beteiligter. Ein solches Projekt ist ein Gemeinschaftswerk, betonte er. In diesem Zusammenhang erinnerte er nochmals an den zwischenzeitlich verstorbenen Dieter Wedel, welcher als langjähriger Vorsitzender des Vereins Tüschnitz aktiv die Geschicke des Verfahrens maßgeblich mit entwickelte.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zum Abschluss der Dorferneuerungsverfahrens zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorlegte Abschlussvereinbarung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Grund- und Mittelschule Küps;
Ersatzneubau einer Grundschule und Sport- und Kulturhalle
Ausschreibungsverfahren Leichtmetallbau- und Verglasungsarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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21.03.2023
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Die Zimmererarbeiten schreiten weiter mit großen Fortschritten voran, so konnte am 16.02.2023 das Richtfest an der Grund- und Mittelschule gefeiert werden. Auch die Klempnerarbeiten, welche von der Fa. Döring & Reuth GmbH, Bayreuth ausgeführt werden, haben bereits begonnen.
Der Erste Bürgermeister Bernd Rebhan setzte das Gremium in Kenntnis, dass die Ausschreibungsunterlagen für das Gewerk „Leichtmetallbau- und Verglasungsarbeiten“ vom Architekturbüro Schöttner erstellt wurden und das EU-weite offene Vergabeverfahren im Moment durchgeführt wird.
Wie bei den bisherigen Ausschreibungen erfolgt unmittelbar nach Angebotsöffnung die Prüfung und Wertung der Angebote durch das v. g. Architekturbüro.
Beschluss
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragsvergabe für das Gewerk „Leichtmetallbau- und Verglasungsarbeiten“ im Sinne des Vergabevorschlages und auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) durchzuführen; das Gremium ist in seiner nächsten Sitzung hierüber zu informieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Förderung des Ehrenamtes im Markt Küps - Anpassung der 'Richtlinie für die Vergabe des Ehrenamtspreises durch den Markt Küps'
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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21.03.2023
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ö
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4 | |
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat Küps hat mit seinen Beschlüssen (Sitzungen vom 18.09.2018 und 23.10.2018) einen jährlichen Ehrenamtspreis installiert und die dazugehörigen Richtlinien festgelegt. Empfänger sind insbesondere Vereine, Organisationen und Gruppen. Der Preis soll als öffentliche Anerkennung für Verdienste um das Ehrenamt, außergewöhnliches Engagement oder innovative Ideen im Bereich des freiwilligen Engagements verliehen werden. Er ist mit 500 € dotiert und wird von den beiden ortsansässigen Banken finanziert.
Der Ehrenamtspreis wurde bislang dreimal verliehen. Preisträger waren im Jahr
2019: DLRG Ortsverband Küps e.V.
(Ehrenamtliche Badeaufsicht seit 30 Jahren)
2020: Helferkreis Hubertus
(Ehrenamtliche Hilfs- und Integrationsaufgabe in der Asylunterkunft)
2021: Aktive Feuerwehrfrauen- und männer im Markt Küps
2022: Förderverein für die Küpser Orchester im Markt Küps e.V.
Beschlossen wurde, für die Vergabeentscheidung ein Gremium aus je einem Vertreter der Fraktionen im MGR zu bilden. Diese Jury trifft eine Vorauswahl zur Preisvergabe und schlägt diese dem Marktgemeinderat vor - dieser wiederrum beschließt letztlich die Vergabe in nichtöffentlicher Sitzung. Die Fraktionen haben für das Gremium der Wahlperiode 2020 - 2026 als Jurymitglieder die MGR Manfred Pauli (CSU), Wolfgang Neumann (SPD) und Heiko Meusel (FW) benannt.
Änderung der Vergaberichtlinie
Im Rahmen der Sitzung des Marktgemeinderates Küps am 28.02.2023 schlug die Jury vor, den Ehrenamtspreis 2023 zu verleihen. Im Anschluss an den Vergabevorschlag bat die Jury das Gremium um eine Änderung der aktuellen Vergaberichtlinien.
Vergeben werden insgesamt 500 € jährlich insbesondere an Vereine, Organisationen oder Gruppen. Der Empfänger soll die Voraussetzungen des § 10b Abs.1 Einkommensteuergesetz i. V. m. Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung erfüllen.
In der Praxis können aufgrund dieser Regelung einige Vorschläge aus der Bevölkerung bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Die Jury schlug deshalb vor, die Richtlinien zu öffnen und die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit nach dem Steuerrecht aus der Richtlinie zu streichen. Hier sollte die tatsächliche ehrenamtliche Leistung für den Markt Küps in den Vordergrund gestellt werden, so die Jury. Der Marktgemeinderat sollte daher überdenken und selbst entscheiden, ob das ehrenamtliche Engagement nur deshalb nicht gewürdigt werden darf, weil eine ehrenamtliche Gruppierung die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts nicht erfüllt.
Auch aus Sicht der Verwaltung sollte dem Vorschlag der Jury gefolgt und das ehrenamtliche Engagement in den Vordergrund gestellt werden. Für die Vergabe eines Ehrenamtspreises müssen alle Gruppierungen ohne Einschränkung im Markt Küps in Frage kommen können. Nachdem der Marktgemeinderat für den Ehrenamtspreis die Möglichkeit gegeben hat, auch Gruppen außerhalb von Vereinsstrukturen auszeichnen zu können, ist es wahrscheinlich, dass die in der Richtlinie genannte „Soll“-Vorgabe auch künftig nicht immer eingehalten werden kann. Der Passus mit dem Verweis auf §10b EStG sollte deshalb gestrichen werden.
Die Verwaltung hat diesbezüglich eine neue Richtline ausgearbeitet und formuliert, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
MGR Heiko Meusel als Mitglied der Vergabejury erklärte, man solle den Passus zum Ausschluss politischer Parteien, Gruppierungen und Jugendgruppen aus der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Markt Küps mit in die Vergaberichtlinie einarbeiten. Damit solle die Richtlinie zur Vergabe des Ehrenamtspreises an bestehende Regelungen angeglichen werden. Die Konsequenz sei, dass politische Parteien, Fraktionen und deren Jugendgruppen für die Vergabe des Ehrenamtspreises auszunehmen sind, so Meusel.
MGR Dr. Ralf Pohl gab zu bedenken, dass die Streichung der Gemeinnützigkeit i.S.d. Steuerrechts der Jury evtl. die Vergabe des Ehrenamtspreises sogar erschweren könnte. Mit dieser bisherigen Einschränkung hätte die Jury ein Werkzeug an der Hand, welches klare Vorgaben für die Vergabe definiert, so Pohl.
MGR Manfred Pauli als Mitglied der Vergabejury befürwortete den Vorschlag der Verwaltung, die Vergaberichtlinien zu erweitern und zu öffnen. Es sollte nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne steuerlicher Vorschriften im Vordergrund stehen, sondern vielmehr das Engagement für das Küpser Ehrenamt, so Pauli.
Erster Bürgermeister Bernd Rebhan erklärte, dass lediglich der Beschluss aus der letzten Sitzung vollzogen wird. Auf Vorschlag der Vergabejury beschloss der Marktgemeinderat, die Richtlinie zu vereinfachen und zu überarbeiten. Der jetzt vorgelegte Entwurf öffne die Vergabe des Ehrenamtspreises auch für nicht organisierte Gruppen, die keine Gemeinnützigkeit i.S.d. Steuerrechts nachweisen können. Ziel der vorgelegten Änderung der Richtlinie sei es, ausschließlich die Bedeutung des für den Markt Küps geleisteten Ehrenamtes -ohne jegliche Einschränkung- in den Mittelpunkt zu stellen.
MGR Nikolai Hiesl erläuterte, dass der Auftrag des Gremiums an die Verwaltung lediglich die Änderung der Vergaberichtlinie gewesen sei – inhaltlich habe man sich hier nicht festgelegt und auch nichts diskutiert. Seiner Meinung nach wäre eine Orientierung an der bestehenden Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Markt Küps für jedermann nachvollziehbar und deshalb sinnvoll.
MGRin Ursula-Eberle-Berlips erklärte, dass man hier nichts durcheinanderbringen dürfe. Die Richtlinie zur Jugendförderung beziehe sich auf feste, strukturierte Organisationen – die Richtlinie zur Vergabe des Ehrenamtspreises soll das ehrenamtliche Engagement aller Bürgerinnen und Bürger über das übliche Vereinsleben hinaus würdigen. Diese Ehrung sollte für alle offen sein - Einschränkungen sollten aus ihrer Sicht hier nicht gemacht werden. Sie gab zu bedenken, dass die Vergabejury allein entscheide, welchen Vorschlag sie in den Marktgemeinderat einbringen will.
MGR Gerhard Sesselmann meinte, es käme in der Bevölkerung nicht gut an, wenn das politische Entscheidungsgremium politischen Gruppierungen einen Ehrenamtspreis zukommen lässt. Insofern favorisiere er einen Vorschlag, welcher die Richtlinie zur Vergabe des Ehrenamtspreises an die bestehende Jugendförderrichtlinie anpasst.
Auf Antrag der MGRin Ursula Eberle-Berlips wurde dieser Tagesordnung auf eine der nächsten Sitzungen vertagt. Die Fraktionen möchten sich vor einer neuen Beschlussfassung mit einer möglichen Änderung der Richtlinie beschäftigen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat Küps vertragt die Änderung der „Richtlinie für die Vergabe des Ehrenamtspreises im Markt Küps – Ehrenamtspreis-Richtlinie (EAP-R 2023)“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - Widmung, Umstufung und Absicht einer Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen im Baugebiet "Lohäcker" Burkersdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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21.03.2023
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die erforderlichen Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebiets. Ist eine Gemeindestraße ordnungsgemäß hergestellt, so hat die Straßenbaubehörde sie zu widmen (Art. 47 BayStrWG). Die Widmung von Straßen im Sinne des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer „öffentlichen Straße“ erhalten. Durch die Widmung von Straßen gehen die Verkehrssicherungs- und Unterhaltspflichten an die Gemeinde über. In der Widmung kann auch geregelt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden dürfen (z.B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr), dies regelt Art. 53 Nr. 2 BayStrWG. Die nachfolgenden Verkehrsflächen im Ortsteil Burkersdorf wurden im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Lohäcker“ neu gebaut und stehen im Eigentum sowie der Straßenbaulast des Marktes Küps. Sie werden gemäß Art. 6 und Art. 46 Nr. 2 (Ortsstraßen) bzw. Art. 53 Nr. 2 (beschränkt öffentlicher Weg) des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
- Widmung zur Ortsstraße Burkersdorf Nr. 10 „Lohäcker“
Im Zuge der Erschließung des Baugebietes Lohäcker wurde die Straße ‚Lohäcker‘ neu gebaut. Der Straßenname wurde durch den Marktgemeinderat Küps mit Beschluss vom 19.11.2019 – TOP ö2 festgelegt. Die Straße besteht aus den Flur-Nr. 179 (Teilfläche), 329, 331/3 (Teilfläche), 342/5.
Das Teilstück 1 der Ortsstraße beginnt im Norden an der Ortsstraße Steinachweg – Flur-Nr. 40 und verläuft circa 80 Meter in Richtung Süden und endet auf Höhe der nördlichen Grenze von Flur-Nr. 329/11. Das Teilstück 2 der Ortsstraße beginnt im Westen an der Grenze zur Flur-Nr. 179 und verläuft circa 170 Meter in Richtung Osten und endet an der Grenze zur Flur-Nr. 343/1. Das Teilstück 3 (westlicher Wendehammer) verläuft circa 22 Meter in Richtung Süden und endet im Süden an der Grenze zur Flur-Nr. 329/12 und 329/13. Das Teilstück 4 (östlicher Wendehammer) verläuft circa 29 Meter in Richtung Süden und endet im Süden an der Grenze zur Flur-Nr. 329/17 und 329/18.
Im Sinne des BayStrWG sind Ortsstraßen Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans im Sinn des Baugesetzbuchs dienen.
Art: Widmung zur Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG)
Bezeichnung: Nr. 10, Lohäcker – OT Burkersdorf
MGR Beschluss 19.11.2019, TOP ö02
Flur-Nr.: Gemarkung Burkersdorf, 179 (Teilfläche), 329, 331/3 (Teilfläche), 342/5
Beginn, Ende:
Teilstück 1: Steinachweg Flur-Nr. 40, auf Höhe der nördl. Grenze von Flur-Nr. 329/11
Teilstück 2: Flur-Nr. 179, an der Grenze zur Flur-Nr. 343/1
Teilstück 3: an der Grenze zur Flur-Nr. 329/12 und 329/13 (westl. Wendehammer)
Teilstück 4: an der Grenze zur Flur-Nr. 329/17 und 329/18 (östl. Wendehammer)
Gesamtlänge: 301 Meter
- Umstufung einer Teillänge des Feld- und Waldweges Burkersdorf ÖFW 04 „Scheelangerweg und Hinterlohweg“ zur Ortstraße Nr. 10 „Lohäcker“
Das in Punkt 1 beschriebene Teilstück 1 der Ortsstraße Burkersdorf Nr. 10 „Lohäcker“ ist Bestandteil des als teilweise ausgebauten Feld- und Waldweg gewidmeten ÖFW 04 – Scheelangerweg und Hinterlohweg und wird nur umgestuft. Durch die anstehende Widmung zur Ortsstraße verkürzt sich der Feld- und Waldweg Hinterlohweg entsprechend. Die einvernehmliche Umstufung ist von der Verwaltung bei der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Art: Umstufung des ausgebauten Feld- und Waldweges
zur Ortsstraße (Art. 7 Abs. 2 BayStrWG)
Bezeichnung: ÖFW 04 „Scheelangerweg und Hinterlohweg - OT Burkersdorf
Flur-Nr.: Gemarkung Burkersdorf, 179 (Teilfläche)
Beginn: Steinachweg Flur-Nr. 40
Ende: auf Höhe der nördl. Grenze von Flur-Nr. 329/11
Gesamtlänge: 80 Meter
- Widmung zum beschränkt öffentlichen Weg Burkersdorf Nr. 4 – Rad- und Fußweg Waldstraße - Lohäcker
Im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Lohäcker“ wurde ein Weg zur rad- und fußläufigen Erschließung der beiden Ortsstraßen Waldstraße und Lohäcker neu hergestellt. Der Weg beginnt im Norden an der Ortsstraße Waldstraße – Flur-Nr. 330/13 und verläuft circa 81 Meter in Richtung Süden und endet an der Ortsstraße Lohäcker – Flur-Nr. 329. Im Sinne des BayStrWG sind beschränkt-öffentliche Wege Straßen, die einem beschränkt-öffentlichen Verkehr dienen und eine besondere Zweckbestimmung haben können. Hierzu zählen die Geh- und Radwege, soweit diese nicht Bestandteile anderer Straßen sind (selbstständige Geh- und Radwege).
Art: Widmung zum beschränkt öffentlichen Weg (Art. 53 Nr.2 BayStrWG)
Bezeichnung: Nr. 4 - OT Burkersdorf, Rad- und Fußweg Waldstraße - Lohäcker
Flur-Nr.: Gemarkung Burkersdorf, 331/1
Beginn: Waldstraße, Flur-Nr. 330/13
Ende: Lohäcker, Flur-Nr. 329
Gesamtlänge: 81 Meter
- Absicht der Einziehung einer Teillänge des Feld- und Waldweges Burkersdorf ÖFW 15 „Flur-Nr. 331“
Durch die Erschließung des Baugebietes „Lohäcker“ hat das nördliche Teilstück seine Verkehrsbedeutung als Feld- und Waldweg verloren und ist einzuziehen. Im Sinne des Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes ist eine öffentlich gewidmete Straße dann einzuziehen, wenn diese jede Verkehrsbedeutung verloren hat oder bei Vorliegen von überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls. Der einzuziehende Weg beginnt nördlich an der Waldstraße – Flur-Nr. 330/13 und verläuft circa 140 Meter in Richtung Süden, knickt dann 20 Meter nach Osten ab und endet bei der Grenze zu Flur-Nr. 332 bzw. 331. Die Zuwegung der östlich des Baugebietes anliegenden landwirtschaftlichen Flächen Flur-Nr. 332, 343/1, 8/2, 8/3, 8/4, 8/5, 8/6, 8/7 ist über das verbleibende Teilstück des ÖFW 15 mit den Flur-Nr. 331 und 347/1 gegeben. Das einzuziehende Teilstück wird somit für die anliegenden Grundstücke nicht mehr benötigt.
Im Nachgang zur Einziehung wird der Abschnitt zwischen den Ortsstraßen Waldstraße und Lohäcker entsprechend Punkt 3. des Beschlusses neu gewidmet.
Art: Absicht der Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweges
(Art. 53 Nr.1 BayStrWG)
Bezeichnung: OFW Nr. 15, „Flur-Nr.331“ - OT Burkersdorf,
Flur-Nr.: Gemarkung Burkersdorf, 331/1, 329 (Teilfläche) 331/3
Beginn: Waldstraße, Flur-Nr. 330/13
Ende: Flur-Nr. 331, 329
Gesamtlänge: 160 Meter
Beschluss
Die Widmungen und die Einziehungsabsicht sind amtlich bekannt zu machen, die Umwidmung ist der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen. Nach einer Wartefrist von drei Monaten ist für die Einziehung eine erneute Beschlussfassung unter Berücksichtigung der Einwände nötig. Im Anschluss sind die Änderungen in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - Widmung öffentlicher Verkehrsflächen, Verlängerung des beschränkt-öffentlichen Weg Nr. 49 "Fußweg Melm I - Melm II"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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21.03.2023
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ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt
Die nachfolgende Verkehrsfläche im Ortsteil Küps wurde neu ausgebaut und dient der besseren fußläufigen Verbindung der beiden Baugebiete Melm I & Melm II. Die neue Verkehrsfläche steht im Eigentum sowie der Straßenbaulast des Marktes Küps und verlängert den bereits gewidmeten beschränkt-öffentlichen Weg. Nr. 49 „Fußweg Melm I – Melm II“.
- Verlängerung des beschränkt öffentlichen Weges Nr. 49 „Fußweg Melm I – Melm II“
Der nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Weg wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zum beschränkt- öffentlichen Weg (Art. 52 Abs.2) gewidmet:
Bezeichnung: Weg-Nr. 49, Fußweg Melm I – Melm II – Ortsteil Küps
Flur-Nr.: Gemarkung Küps 1241/11
Anfangspunkt: Gemarkung Küps Flur-Nr. 1242 „Melm“
Endpunkt: Gemarkung Küps Flur-Nr. 1235 „Feld- und Waldweg Nr. 52“
Verlängerung: 40 Meter
Widmungsbeschränkung: Fußweg
Straßenbaulastträger: Markt Küps
Beschluss
Das zusätzliche Teilstück ist entsprechend den Ausführungen zu widmen und dem Fußweg „Melm I – Melm II“ zuzurechnen. Die Widmung ist amtlich bekannt zu machen und im Anschluss in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Bauantrag 06/2023; Anbau an das bestehende Vereinsgebäude des Turnvereins 1913 e.V. Schmölz, Flur-Nr. 192/6 Gemarkung Schmölz, Neuburg 6a
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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21.03.2023
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ö
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beschließend
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7 | |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich des Ortsteiles Schmölz und ist nach dem gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Küps als Grünfläche / Sportplatz ausgewiesen. Das Bauvorhaben fügt sich entsprechend §34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Die Gemeinde weist das Landratsamt auf das bestehende Wasservorkommen, evtl. Quelle oder Grundwasser, am Grundstück hin. Durch die Umsetzung des Bauvorhabens dürfen sich die Wasserverhältnisse der angrenzenden Grundstücke nicht verschlechtern.
Werden Quellfassungen und Ableitungen im Rahmen des Bauvorhabens angelegt, sind diese vom Bauherrn wieder an den dort vorhandenen Oberflächenwasserkanal anzubinden. Gleiches gilt für die Dachentwässerung und Oberflächenableitung.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.03.2023 09:31 Uhr