Datum: 18.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kulturhaus Hain
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Küps
Nichtöffentliche Sitzung, 18:15 Uhr bis 18:30 Uhr
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
3 Informationen
3.1 Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.03.2023
3.2 Informationen des Ersten Bürgermeisters - Feuerwehrwesen; Beschaffung eines GW-L2 für die FF Küps
4 Windpark Burgkunstadt-Küps; Bebauungsplan „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Küps“ sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren; Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
5 Feuerwehrwesen - Fuhrpark; Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für die Küpser Feuerwehren; Sachstand und weitere Vorgehensweise zur Ersatzbeschaffung einer DL(A)K 23/12 für die FF Küps
6 Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO)
7 50 Jahre Eingemeindung von Hain - die zweite freiwillige Eingemeindung

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3. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö informativ 3
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3.1. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö 3.1

Sachverhalt

TOP 9nö - Förderung der Kirchen im Markt Küps – Zuschussantrag des Dekanats Kronach 

Der Marktgemeinderat billigte den Zuschussantrag des Dekanats Kronach für die Erneuerung der Anschaffung neuer Stühle im Kindergarten St. Theresia Johannisthal. Auf die förderfähigen Kosten von ca. 3.841,18 € wird entsprechend den „Richtlinien zur Förderung der Jugend- und Vereinsarbeit im Markt Küps“ ein Zuschuss von 10% bzw. maximal 385,00 € gewährt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt zu Lasten des Haushaltes 2023; die Mittel sind bei der Haushaltsplanung 2023 mit zu berücksichtigen.

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3.2. Informationen des Ersten Bürgermeisters - Feuerwehrwesen; Beschaffung eines GW-L2 für die FF Küps

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö 3.2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informierte das Gremium über den aktuellen Stand des neuen Feuerwehrfahrzeuges für die FF Küps. Mit Beschluss vom 24.03.2020 hatte der Marktgemeinderat Küps beschlossen, einen Gerätewagen Logistik GW-L2 für die FF Küps als Ersatz für das 1986 angeschaffte Löschfahrzeug (LF 8) anzuschaffen. 

Im Rahmen der Ausschreibung erhielt die Firma MAN Trucks den Auftrag zur Lieferung des Fahrgestells, der Aufbau wurde an die Firma Lentner aus Hohenlinden als wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Für die Beladung des Fahrzeuges wurde im Zuge der Ausschreibung kein Angebot eingereicht.

Das MAN-Fahrgestell wurde am 14.12.2022 an die Firma Lentner ausgeliefert. Am 02.03.2023 fand die Rohbauabnahme des Aufbaus des neuen Gerätewagens Logistik für die FF Küps bei der Firma Lentner in Hohenlinden statt (Teilnehmer: Kommandantschaft der FF Küps und Erster Bürgermeister). Bernd Rebhan konnte berichten, dass der Auslieferungszeitpunkt für das neue Fahrzeug neu terminiert ist (Frühjahr 2023) und das Fahrzeug vermutlich deutlich früher in den Dienst der FF Küps gestellt werden kann. Ursprünglich war die Auslieferung für den Spätsommer 2023 terminiert. 

Inzwischen hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Kommandantschaft der Küpser Wehr eine beschränkte Angebotsaufforderung für die Beladung des Fahrzeuges durchgeführt. Ein Teil der Beladung wird aus dem alten Fahrzeug übernommen. Eine Ausschreibung war deshalb nur für die zusätzlichen Komponenten nötig geworden. Die beschränkte Angebotsaufforderung und freihändige Vergabe ist lt. Reg.v.Ofr. möglich, weil im Zuge der öffentlichen Ausschreibung kein Angebot eines potentiellen Bieters eingereicht wurde.

Insgesamt wurden drei Firmen gebeten, ein entsprechendes Angebot auf Basis des erstellten Leistungsverzeichnisses (Beladeliste) für die Beladung des Fahrzeuges abzugeben. Zwei Angebote sind für die Beschaffung der Beladungskomponenten beim Markt Küps eingegangen.

Die Firma Ludwig aus Bayreuth hat mit ca. 33.756 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Kosten für die Beladung des Fahrzeuges liegen deutlich unter dem geschätzten Kostenrahmen. Im Zuge eines Individualangebotes zu Beginn der Ausschreibung war von Beschaffungskosten in Höhe von ca. 65.000 € ausgegangen worden.

Aufgrund des vorhandenen Beschlusses des Gremiums zur Gesamtbeschaffungsmaßnahme wurde nun auch der finale Auftrag für die Beladung des Fahrzeuges an die Firma Ludwig aus Bayreuth erteilt. Die Gesamtkosten des Fahrzeuges liegen demnach bei

Los 1 – Fahrgestell        99.960,00 €
Los 2 - Aufbau        183.471,00 €
Los 3 – Beladung:        33.756,00 €

Insgesamt:        317.187,00 €

Der Staatszuschuss für dieses Fahrzeug (Bescheid Regierung von Oberfranken vom 07.05.2020) liegt bei 39.800 €. Der Eigenanteil des Marktes Küps demnach bei ca. 277.000€. Dem Marktgemeinderat war im Jahr 2020 ein Kostenrahmen von ca. 270.000 € für das Fahrzeug vorgestellt worden. Dieser wurde, trotz erheblicher konjunkturbedingter Kostensteigerungen somit nur geringfügig überschritten (ca. 2,6%).
 
Sobald der Auslieferungszeitpunkt des neuen Fahrzeugs in Erfahrung gebracht werden kann, wird das auszusondernde Löschfahrzeug LF 8 außer Dienst gestellt. Das Fahrzeug wird sofort im Anschluss seitens der Verwaltung des Marktes Küps (über die Plattform „Zoll-Auktion“) zum Kauf angeboten.

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4. Windpark Burgkunstadt-Küps; Bebauungsplan „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Küps“ sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren; Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die iTerra energy GmbH beabsichtigt, im Bereich der beiden regionalplanerisch festgesetzten Vorranggebiete (VRG) für die Windenenergie 81 und 84 den Windpark Burgkunstadt-Küps, bestehend aus sechs Windenergieanlagen, zu errichten. Im westlichen Vorranggebiet 81, das sich im Norden auf die Gemarkung Oberlangenstadt (Markt Küps) und im Süden auf die Gemarkung Ebneth (Stadt Burgkunstadt) erstreckt, sind insgesamt drei Windenergieanlagen vorgesehen, von denen eine im Gemeindegebiet Küps errichtet werden soll. Der östliche Teil des Windparks (Vorranggebiet 84) befindet sich vollständig auf dem Burgkunstadter Gemeindegebiet.

Nach Beratung des Projektes in den Gremien des Marktes Küps und der Stadt Burgkunstadt wurde das Projekt der interessierten Öffentlichkeit in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung am 25.10.2022 vorgestellt.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.11.2022 beschlossen, für die Umsetzung der Planung einen Bebauungsplan aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Bereits am 08.11.2022 hat der Stadtrat der Stadt Burgkunstadt entsprechende Bauleitplanverfahren eingeleitet, für die Teile des Windparks, die im Burgkunstadter Stadtgebiet liegen.

In beiden Kommunen erfolgte die Beschlussfassung jeweils unter dem Vorbehalt eines rechtswirksam geschlossenen städtebaulichen Vertrages zwischen der Windpark Ebneth/Reuth GmbH als Projektgesellschaft der iTerra energy Gmbh und dem Markt Küps bzw. der Stadt Burgkunstadt.

Zwischenzeitlich wurde das Planungsbüro TB MARKERT PartG mbB, Nürnberg durch die Windpark Ebneth/Reuth GmbH mit den für die Umsetzung des Windparks erforderlichen Bauleitplanungen in Küps und Burgkunstadt beauftragt. Die Kosten für die Planung trägt der Vorhabenträger.

In einem gemeinsamen Auftakttermin der Verwaltungen des Marktes Küps und der Stadt Burgkunstadt am 27.02.2023 mit dem Vorhabenträger und den hinzugezogenen Fachplanern wurde der weitere Verfahrensablauf diskutiert. Im Ergebnis wird seitens der Verwaltungen dem Marktgemeinderat Küps und dem Stadtrat Burgkunstadt vorgeschlagen, die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Parallel sollten die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen.
Nachdem die Auswirkungen von Windenergieanlagen, insbesondere hinsichtlich des Landschaftsbildes, des Schattenwurfes und der Geräuscheinwirkungen nicht an der jeweiligen Gemeindegrenze enden, wird vorgeschlagen, die Planunterlagen der beiden Kommunen im Sinne einer Bürgerfreundlichkeit jeweils in beiden Rathäusern während der Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung parallel bereitzuhalten. Zusätzlich könnte während dieser Phase ein Abendtermin mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung für die interessierte Öffentlichkeit erfolgen. Ein möglicher Termin wurde hier bereits von den beiden Verwaltungen abgestimmt und könnte am 26.05.2023 in der Stadthalle Burgkunstadt erfolgen.

Um den geplanten Windpark in seiner Bedeutung als gemeinsames Projekt des Marktes Küps und der Stadt Burgkunstadt herauszustellen, wurden im Dialog der beiden Verwaltungen eine vereinheitlichte Bezeichnung der aufzustellenden Bauleitpläne besprochen. Vorgeschlagen werden die folgenden Bezeichnungen:

Markt Küps:
Bebauungsplan „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Küps“

Stadt Burgkunstadt:
Bebauungsplan „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Burgkunstadt West“
Bebauungsplan „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Burgkunstadt Ost“

Die für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorliegenden Unterlagen umfassen neben einem Lageplan des geplanten Windparks und der Darstellung der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans eine Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der wesentlichen Auswirkungen, ergänzt um Fachbeiträge zum Schallimmissionsschutz und Schattenwurf sowie eine Artenschutzkartierung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat erneuert den in der Sitzung des Marktgemeinderates am 21.11.2022 gefassten Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Flächennutzungsplanänderung umfassen jeweils die Grundstücke Fl.Nrn. 682 und 683 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 684 und 685, jeweils Gemarkung Oberlangenstadt.

Die Aufstellungsbeschlüsse stehen weiterhin unter der aufschiebenden Bedingung eines rechtswirksam geschlossenen städtebaulichen Vertrages zwischen der Windpark Ebneth/Reuth GmbH, Gottfried-Arnold-Str. 1, 35398 Gießen (Vorhabenträger) und dem Markt Küps sowie der Erfüllung der darin geregelten finanziellen Vorleistung des Unternehmens einschließlich seiner Verpflichtungen zum späteren Abschluss eines projektorientierten städtebaulichen Vertrags.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Küps“. Festgesetzt werden soll ein „Sonstiges Sondergebiet Windkraft“ nach § 11 BauNVO. In der parallelen Änderung des Flächennutzungsplans sollen entsprechende Sonderbauflächen Windkraft dargestellt werden.

Der Marktgemeinderat beschließt, die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu den in den Anlagen des Beschlusses dargestellten Allgemeinen Zielen und Zwecken und den voraussichtlichen Auswirkungen der beiden Bauleitpläne zu beteiligen.

Hierfür wird festgelegt, dass die Unterlagen innerhalb angemessener Frist sowohl im Rathaus des Marktes Küps als auch im Rathaus der Stadt Burgkunstadt bereitgehalten werden sollen. Zusätzlich soll der Öffentlichkeit auch in einer gemeinsamen Abendveranstaltung mit der Stadt Burgkunstadt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden.

Der Marktgemeinderat beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß §§ 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die vorgenannten Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Feuerwehrwesen - Fuhrpark; Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für die Küpser Feuerwehren; Sachstand und weitere Vorgehensweise zur Ersatzbeschaffung einer DL(A)K 23/12 für die FF Küps

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung vom 31. Januar 2023 hat der Marktgemeinderat die Ersatzbeschaffung einer Drehleiter DL(A)K 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr Küps beschlossen. Der Beschluss beinhaltet das Ziel, das Ausschreibungsverfahren soweit möglich im Zuge einer interkommunale Gemeinschaftsbeschaffung durchzuführen. Durch die Bemühungen des Ersten Bürgermeisters ist es inzwischen gelungen, mit dem Markt Mainleus einen Partner für die gemeinsame Beschaffung der Drehleiter im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zu gewinnen, dessen Gemeindegebiet sogar direkt an das des Markt Küps grenzt.    

Mittlerweile hat die Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 29.03.2023 die Zuwendung des Freistaates Bayern zur Beschaffung einer Drehleiter in Höhe von 258.800 Euro in Aussicht gestellt. Die Festbetragsfinanzierung bei der Beschaffung einer Drehleiter DL(A)K 23/12 beläuft sich für Kommunen, die zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf gehören, auf 236.300 Euro. Durch die gemeinsame Beschaffung der Drehleiter mit dem Markt Mainleus erhöht sich die Zuwendung um zehn Prozent des laut Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien des Freistaates Bayern festgelegten Basisfestbetrages von 225.000 Euro, somit um 22.500 Euro. 

Auch der Kreisausschuss des Landkreises Kronach hat in seiner Sitzung am 20. März 2023 über den Landkreiszuschuss zur neuen Drehleiter der FF Küps beschlossen. Die Höhe des Kreiszuschusses entspricht grundsätzlich der Höhe der staatlichen Förderung, maximal jedoch dem vom Markt Küps zu tragenden Eigenanteil. Die Zuwendung des Landkreises Kronach beträgt somit maximal 236.300 Euro. 

Von den beiden Kommandanten Markus Rieger (FF Küps) und Christoph Zimmermann (FF Mainleus) wurde ein ausführlicher Anforderungskatalog für die neue Drehleiter erstellt. Bei einer gemeinsamen Besprechung der Verantwortlichen der beiden Feuerwehren sowie der Bürgermeister und der zuständigen Sachbearbeiter am 13. April 2023 im Rathaus Mainleus wurden die Einzelheiten für die Sammelbestellung detailliert besprochen. Fördervoraussetzung ist, dass im Wege der Sammelbestellung baugleiche Feuerwehrfahrzeuge des gleichen Fahrzeugtyps, des gleichen Fahrgestells und des gleichen Aufbaus beschafft werden.

Seitens des Marktes Mainleus ist vorgesehen, das auf die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen spezialisierte Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung GmbH (kurz IBG) aus Heilsbronn mit der Ausschreibung zu beauftragen. Die Marktgemeinde Küps hatte zuletzt auch bei der Beschaffung des neuen TSF für die FF Hain mit IBG und dessen Ansprechpartner für Beschaffungsmaßnahmen, Hansjörg Wattenbach, zusammengearbeitet.
Bei einer gemeinsamen Ausschreibung des Marktes Küps mit dem Markt Mainleus für die zu beschaffenden Drehleitern würden sich die Planungskosten des Ingenieurbüros für jede Kommune auf ca. 3.250 Euro belaufen. Somit würde sich für die beiden Marktgemeinden eine Ersparnis von jeweils ca. 1.750 Euro ergeben, da sich die Kosten bei einer alleinigen Ausschreibung auf ca. 5.000 Euro belaufen würden.  

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte für die Beschaffung der Drehleiter DL(A)K 23/12 für die FF Küps einzuleiten und das Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung GmbH (IBG) mit der Ausschreibung zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö 6

Sachverhalt

In Vollzug nach Art. 103 GO hat der Rechnungsprüfungsausschuss Küps die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 durchgeführt, wobei sich keine Beanstandungen aber Feststellungen und Anregungen ergaben. Die Niederschrift über das Ergebnis dieser Prüfung, wurde dem Marktgemeinderat in ihren wesentlichen Bestandteilen bekannt gegeben. Des Weiteren hat der Marktgemeinderat im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung vom 21.03.2023, TOP 10nö, über weitere Feststellungen und Anregungen aus der Rechnungsprüfung beraten.

Die Prüfungsfeststellungen und –anregungen des Prüfungsausschusses für künftige Haushaltspläne (mit der Stellungnahme der Verwaltung), die dem Marktgemeinderat mit der Ladung zur heutigen Sitzung übersandt wurden, sind auszugsweise von Marktgemeinderat Dr. Ralf Pohl in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses näher erläutert worden. Demnach fanden insgesamt sechs Sitzungen des Gremiums statt.

In seiner Niederschrift vom 02.03.2023 empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss dem Marktgemeinderat die Feststellung der geprüften Jahresrechnung und die Entlastung zu erteilen.

Beschluss

  1. Die Jahresrechnung 2021 wird im Sinne der Abschlussübersicht (Soll-/Ist-Ergebnis) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. 

Abstimmungsergebnis: 16:0

  1. Für die Jahresrechnung 2021 wird die Entlastung erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. 50 Jahre Eingemeindung von Hain - die zweite freiwillige Eingemeindung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö 7

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Bernd Rebhan freute sich, dass erstmals seit Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Küps eine Sitzung des Gremiums in einem Ortsteil der Marktgemeinde stattfinden konnte. Dies hatte der MGR so vorgesehen – aufgrund der Corona-Pandemie konnten diese jedoch in den letzten Jahren nicht realisiert werden. 

Bereits 2022 feierte Hain sein 50-jähriges Eingemeindungs-Jubiläum in den Markt Küps, so Rebhan. Er freue sich, die Festveranstaltung mit der heutigen Marktgemeinderatssitzung im Kulturhaus Hain unter Beteiligung der zahlreichen Zuhörerschaft der Hainerinnen und Hainer nachholen zu können. Ein ganz besonderer Gruß galt dem ehemaligen Ortschronisten, Lehrer und Schulleiter Dieter Baer.

Erster Bürgermeister Bernd Rebhan erinnerte in einem ausführlichen Vortrag an die freiwillige Eingemeindung der ehemals eigenständigen Gemeinde Hain in den Markt Küps im Jahre 1972. Dazu präsentierte er der zahlreich erschienenen anwesenden Bürgerschaft viele Aufzeichnungen, Bilder und Anekdoten von Dieter Baer. Insbesondere ging er auf die Ziele vor der Eingemeindung und das Erreichte seit der Eingemeindung ein. Die Präsentation ist Bestandteil dieser Niederschrift.


 

Datenstand vom 21.04.2023 08:24 Uhr