Datum: 23.05.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.05.2023
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ö
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informativ
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1 | |
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1.1. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Zuweisung BayFAG für die Generalsanierung Haus f. Kinder Spatzennest in Oberlangenstadt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.05.2023
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ö
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informativ
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1.1 | |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 26.07.2022, TOP 3ö, wurde beschlossen, den Kindergarten Spatzennest in Oberlangenstadt zu sanieren. Auf der Basis unserer Anträge vom 07.09.2022 und 17.04.2023 bei der Regierung von Oberfranken konnte diese einen Fördersatz i.H.v. 78,35 % in Aussicht stellen.
Finanzierung:
Gesamtkosten: 3.470.000 €
Fördersatz: 78,35 % (geplant 71,44 %) 2.450.000 €
verbleiben: 1.020.000 €
abzüglich Anteil Kirche: 364.000 €
verbleiben: 656.000 €
In der Sitzung vom 26.07.2022 wurde der Eigenanteil noch auf 668.000 Euro festgelegt. Durch den höheren Fördersatz sinkt auch der Eigenanteil der Evangelischen Kirchengemeinde.
Erster Bürgermeister Bernd Rebhan dankte der Regierung von Oberfranken für die zügige Abwicklung des Antrags und Abgeordneten Jürgen Baumgärtner für die gute Unterstützung.
Da auch die Baugenehmigung durch das Landratsamt Kronach bereits erfolgte, können plangemäß die Bauarbeiten im Sommer 2023 beginnen. Als Interimslösung wird der bisherige Küpser Kindergarten genutzt.
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2. Kommunales Förderprogramm - Fassadenprogramm i.R. des Gemeindeumbaumanagements;
Abschluss einer Sanierungsvereinbarung für das Anwesen Röthenstraße 7, Flurnummer 68 und 55 Küps
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.05.2023
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Die Eigentümer des Anwesens Röthenstraße 7 (Flurnr: 55, 68) planen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude. Nach Beratung und Prüfung durch die Sanierungsberaterin und das Gemeindeumbaumanagement werden die Maßnahmen als fachgerecht und gestalterisch wertvoll bewertet. Eine Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms wird als möglich und sinnvoll erachtet.
Der konkrete Sanierungsvorschlag ist im Beratungsprotokoll der Sanierungsberatung festgehalten. Alle Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Satzung innerhalb von 5 Jahren abzuschließen.
Konkret stehen Sanierungsmaßnahmen an der Fassade des Gebäudes an (neuer Putz, Anstrich, Überblenden des Fliesensockels, Anstrich der Dachunterseite), die Neugestaltung des Eingangsbereichs (Anstrich Geländer und Haustüre), sowie die Sicherung der bestehenden Einfriedung.
Auf Basis bereits vorliegender Vergleichsangebote werden für die genannten Maßnahmen Kosten von mehr als 40.000,00 € erwartet. Gemäß Satzung des Kommunalen Förderprogramms werden Sanierungsmaßnahmen mit 30 % der förderfähigen Kosten (maximal 20.000,00 €) bezuschusst. Im vorliegenden Fall wird also voraussichtlich eine Fördersumme von 12.000,00 € erreicht. Der kommunale Eigenanteil läge also voraussichtlich bei 4.800,00 € (40 %) bzw. im Maximum bei Ausschöpfen der Höchstfördersumme bei 8.000,00 €.
Mit Beschluss der Marktgemeinde wird eine Sanierungsvereinbarung zwischen der Marktgemeinde und den Eigentümern geschlossen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Förderung der Maßnahmen am Gebäude und der Einfriedung Röthenstraße 7 über das Kommunale Förderprogramm gemäß vorliegender Antragstellung und Sanierungsberatung zu. Es wird eine Sanierungsvereinbarung mit den Eigentümern geschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Kommunales Förderprogramm - Fassadenprogramm i.R. des Gemeindeumbaumanagements;
Abschluss einer Sanierungsvereinbarung für das Anwesen Am Rathaus 5, Flurnummer 381/9 Küps
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.05.2023
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Die Eigentümer des Anwesens Am Rathaus 5 (Flurnr: 381/9) planen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude. Nach Beratung und Prüfung durch die Sanierungsberaterin und das Gemeindeumbaumanagement werden die Maßnahmen als fachgerecht und gestalterisch wertvoll bewertet. Eine Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms wird als möglich und sinnvoll erachtet.
Der konkrete Sanierungsvorschlag ist im Beratungsprotokoll der Sanierungsberatung festgehalten. Alle Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Satzung innerhalb von 5 Jahren abzuschließen.
Konkret stehen Sanierungsmaßnahmen an der Fassade des Gebäudes an (Anstrich, Sanierung Sandstein), der Austausch der Haustüren (Straßenseite), der Balkonüberdachung und eine Erneuerung der Einfriedung.
Gemäß Satzung des Kommunalen Förderprogramms werden Sanierungsmaßnahmen mit 30 % der förderfähigen Kosten (maximal 20.000,00 €) bezuschusst. Der kommunale Eigenanteil läge also im Maximum bei 8.000,00 €. Im vorliegenden Fall ist ein Erreichen der Höchstfördersumme wahrscheinlich.
Mit Beschluss der Marktgemeinde wird eine Sanierungsvereinbarung zwischen der Marktgemeinde und den Eigentümern geschlossen. Vor Umsetzung der Maßnahmen sind Vergleichsangebote durch die Eigentümer einzureichen und durch die Sanierungsberaterin zu prüfen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Förderung der Maßnahmen am Gebäude und der Einfriedung Am Rathaus 5 über das Kommunale Förderprogramm gemäß vorliegender Antragstellung und Sanierungsberatung zu. Es wird eine Sanierungsvereinbarung mit den Eigentümern geschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Bauantrag 10/2023, Aufstockung eines angebauten Nebengebäudes, Flur-Nr. 123 Gemarkung Oberlangenstadt, Alte Poststraße 2
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.05.2023
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich des Ortsteiles Oberlangenstadt und ist nach dem gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Küps als MI = Mischgebiet ausgewiesen. Das Bauvorhaben fügt sich entsprechend §34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Die untere Bauaufsichtsbehörde wird darauf hingewiesen, dass so die Abstandsflächen auf dem Grundstück des Freistaates Bayern liegen sowie das Obergeschoss dieses überbaut.
Das Gremium sah bei der Vorlage des Bauantrages erhebliche Bedenken beim Hochwasserschutz und beim Überbau öffentlicher Flächen. Nachdem es sich um eine unansehnliche Baumaßnahme an einem ortsbildprägenden Gebäude handle und der Bau bereits ohne Genehmigung errichtet sei, war sich das Gremium einig, dass das gemeindliche Einvernehmen in diesem Fall zu verweigern ist.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Bauantrag 11/2023, Anbau eines Nebengebäudes, Flur-Nr. 174/16 Gemarkung Theisenort, Landessiedlung 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.05.2023
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich des Ortsteiles Theisenort und ist nach dem gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Küps als WA = Wohngebiet allgemein ausgewiesen. Das Bauvorhaben fügt sich entsprechend §34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.05.2023 11:23 Uhr