Datum: 27.06.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:08 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.06.2023
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ö
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informativ
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1.1. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.05.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.06.2023
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ö
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1.1 | |
Sachverhalt
Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.
Erster Bürgermeister Bernd Rebhan fasste die entsprechenden nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 23.05.2023 zusammen und gab diese bekannt.
TOP 6.1 nö – Ersatzneubau der Grund- und Mittelschule Küps – Vergabe der Leichtmetallbau- und Verglasungsarbeiten
Der Erste Bürgermeister informierte das Gremium, das sin Vollzug des MGR-Beschlusses vom 21.03.2023 (TOP 3 nö) die ausgeschriebenen Leichtmetallbau- und Verglasungsarbeiten für den Neubau der Grund- und Mittelschule an die Firma JMF Metallbau GmbH, Grabfeld als wirtschaftlichsten Bieter vergeben wurden. Die Bruttoauftragssumme liegt bei 1.024.660,21 €.
TOP 7 b) nö Ersatzneubau der Grund- und Mittelschule Küps – Vergabeentscheidungen
Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Auftragsvergaben der Gewerke
- Trockenbauarbeiten
Sonnenschutz
Mobile Trennwände und
Äußerer Blitzschutz
auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) durchzuführen und im Anschluss im Sinne der Vergabevorschläge des Architekten zu vergeben.
Die Submission für die Trockenbauarbeiten fand am heutigen Dienstag, 27.06.2023 um 11.00 Uhr im Rathaus Küps statt. Die ungeprüften Angebote werden derzeit vom Architekturbüro gesichtet und geprüft. Im Anschluss wird der Auftrag im Sinne der Beschlusslage vergeben.
Abschließend informierte der Erste Bürgermeister das Gremium über den Fortgang der aktuell anstehenden Arbeiten am Neubau des Schulgebäudes:
Die Firma Döring & Reuth wird bis August die Dachdecker- und Klempnerarbeiten fertigstellen.
Mit dem Montagebeginn für Fenster-, Türen- und Aluelemente durch die Firma JMF wird im August gerechnet- der Termin ist jedoch abhängig von den Lieferzeiten des Herstellers.
Mit den Trockenbauarbeiten wird voraussichtlich Ende August – Anfang September begonnen werden.
Vom Architekturbüro Schöttner werden derzeit die Ausschreibungen für Sonnenschutz und Außenputz vorbereitet und im Juli versandt.
Durch die Haustechnikprojektanten werden die Ausschreibungen für die Technikgewerke derzeit fertiggestellt. Diese sollen im Juli verschickt werden. Der Beginn auf der Baustelle ist im Oktober vorgesehen.
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1.2. Informationen des Ersten Bürgermeisters - Auszeichnung des Marktes Küps als Unterstützer im "Team Energiewende"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.06.2023
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ö
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1.2 | |
Sachverhalt
Oberfrankens Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz hat den Markt Küps zum offiziellen Unterstützer der bayerischen Initiative "Team Energiewende Bayern" ernannt.
Die Auszeichnung konnte Erster Bürgermeister Bernd Rebhan am Freitag, den 16.06.2023 in Bayreuth persönlich entgegennehmen.
In ihrer Ansprache betonte die Regierungspräsidentin, dass für eine erfolgreiche Umsetzung von Klimaschutz und Energiewende alle gemeinsam gefordert seien: die staatliche Ebene, die Kommunen, die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger. Den neuen "Unterstützern" dankte sie für ihr Engagement: "Jeder, der sich für Klimaschutz und Energiewende einsetzt, ist Teil eines Teams mit einem wichtigen gemeinsamen Ziel. Man braucht aber auch Vorbilder im Team, die ihre Erfahrungen weitergeben und andere motivieren. Die Institutionen, die wir heute würdigen, nehmen eine solche aktive Vorreiterrolle ein. Sie bringen die Energiewende mit eigenen Projekten voran und setzen sich für noch mehr Akzeptanz und Engagement in der Bevölkerung für die Energiewende ein", so Piwernetz.
Die Marktgemeinde hat sich bereits dreimal erfolgreich für das Beratungsprojekt "Kommunales Energiecoaching" bei der Regierung von Oberfranken beworben. Im Ergebnis konnte eine Reihe von Maßnahmen identifiziert und umgesetzt werden:
Ein herausragendes Projekt war die energetische Optimierung der Kläranlage: gemeinsam mit der Stadt Kronach und der Gemeinde Weißenbrunn konnte eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit knapp 360 kWp (Kilowatt-Peak) zur Eigenversorgung der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Kronach-Süd in Nagel realisiert werden. Mit einer neuen stromsparenden Mikrogasturbine, die die alten Blockheizkraftwerke ersetzt und das anfallende Klärgas rückstandsfrei verbrennt, wird zusätzlich Strom erzeugt. Die dabei entstehende Abwärme wird für den Abbauprozess im Faulturm genutzt. In der Belebungsanlage wurde durch den Einsatz energieeffizienterer Komponenten der Stromverbrauch deutlich reduziert. Auch auf dem Dach der Schwimmhalle der Grund- und Mittelschule Küps wurde eine PV-Anlage installiert.
Durch die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED konnte der ursprüngliche Stromverbrauch auf weniger als ein Viertel reduziert werden. Außerdem konnten Energieeinsparungen in kommunalen Gebäuden erzielt werden, vor allem durch die Optimierung von Heizungs-Steuerungen.
Darüber hinaus hat die Marktgemeinde ein Konzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen erstellen lassen. Über die örtliche Bank sind dadurch zwei Freiflächenanlagen mit Bürgerbeteiligung entstanden. Zudem ist ein Teil des gemeindlichen Fuhrparks auf Elektromobilität umgestellt.
Bereits 2010 hat die Marktgemeinde im Zuge der Dorferneuerung ein Nahwärmenetz im Ortsteil Nagel realisiert. Für den Betrieb hat sie die Nägler Bioenergie GmbH mitgegründet. Ein Biomasseheizhaus versorgt dabei mehr als 20 Privathaushalte mit Wärme aus heimischen Holzhackschnitzeln. Derzeit laufen die Planungen für ein gemeindeübergreifendes Nahwärmenetz in Au mit ca. 50 Anschlussnehmern, darunter auch gemeindliche Liegenschaften. Die Gemeinde ist als Mitglied der Genossenschaft Nahwärme Au eG auch hier aktiv beteiligt.
Es sind noch zahlreiche weitere Projekte geplant, wie zum Beispiel weitere gemeindliche Gebäude mit PV-Anlagen zu bestücken. Oder einen Aktionstag durchzuführen, bei dem private Hausbesitzer ihre Projekte (wie z.B. Photovoltaikanlagen, Pelletsheizungen, Wärmepumpen) Interessierten vorstellen können. Um weitere Fortschritte auf dem Gebiet der Energieeinsparungen und Energieeffizienz zu erzielen, hat sich die Marktgemeinde um eine Teilnahme an einem kommunalen Energieeffizienznetzwerk beworben. Dabei werden Maßnahmen mit fachlicher Begleitung und durch interkommunalen Erfahrungsaustausch entwickelt und umgesetzt; das Programm wird vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert.
Aktuell laufen die Planungen für einen landkreisübergreifenden Windpark gemeinsam mit der Stadt Burgkunstadt (Markt Küps – Windpark Ebneth-Reuth-Küps). Der Markt Küps will die Interessen aller seiner Bürger in den anstehenden Verfahren bestmöglich vertreten und setzt auf frühzeitige Information, Beteiligung und Transparenz.
Der Markt Küps setzt Schritt für Schritt die Energiewende um. Wie er dabei auch seine Bürgerinnen und Bürger mitnehmen und motivieren will, beschreibt die Gemeinde folgendermaßen:
"Im Rahmen der Bayerischen Energietage werden wir zum Beispiel unsere Bürgerinnen und Bürger über die Nutzung der Solarenergie im privaten Bereich informieren. Wir sind überzeugt, dass man für Klimaschutz und Energiewende etwas machen kann und muss. Die Menschen werden Maßnahmen aber eher akzeptieren, wenn sie etwas davon haben. Man sollte deshalb die Menschen mit Argumenten überzeugen."
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2. Jahresrechnung 2022; Bericht zur Jahresrechnung 2022 und Genehmigung von neuen Haushaltsresten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.06.2023
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2 | |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2022 des Marktes Küps wurde dem Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vorgelegt. Aufgrund der Abschlussübersicht wurden die Soll- und Ist-Ergebnisse bzw. die Bestandsverprobung der Jahresrechnung und in groben Zügen die finanzielle und wirtschaftliche Abwicklung erläutert.
Der Entwurf des Rechenschaftsberichtes zur Jahresrechnung und diese Beschlussvorlage wurden den Marktgemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungsladung bereitgestellt.
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 19.770.517,23 € ab. Dies entspricht einer Überschreitung des Haushaltsansatzes (17.776.650 €) um 1.993.867,23 €.
Das Sollergebnis beinhaltet u.a. Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuernachzahlungszinsen (313 Tsd. €), der Gewerbesteuer (1,479 Mio €), der Einkommensteuer (225 Tsd. €) und dem Grunderwerbsteueranteil (103 Tsd. €).
Es entstanden aber auch Mindereinnahmen bei den Personalkostenzuschüssen für die Kindergärten (- 120 Tsd. €)
Mehrausgaben sind insbesondere für KEK³ mit Gemeindeumbaumanagement (67 Tsd. €) und bei der Gewerbesteuerumlage (119 Tsd. €) angefallen.
Bedeutende Minderausgaben entstanden bei Personalkostenzuschüssen für die Kindergärten (- 529 Tsd. €) und Stromkosten bei der Straßenbeleuchtung (- 113 Tsd. €).
Die Liste ist noch wesentlich umfangreicher, weshalb auf die Aufstellungen im Rechenschaftsbericht und die kurzen Hinweise dazu verwiesen wird.
Haushaltsausgabereste (HAR) wurden im Verwaltungshaushalt bei den im Haushalt hierfür bestimmten Haushaltsstellen in Höhe von insgesamt 213.300 € gebildet; die betreffenden Ausgabepositionen im Haushalt 2023 können entsprechend niedriger veranschlagt werden.
Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt 5.772.112,55 €. Der Haushalt 2022 sah eine Zuführung von 2.375.550 € vor. Im Verwaltungshaushalt wurden somit ca. 3,4 Mio. € mehr erwirtschaftet als ursprünglich geplant. Gründe dafür sind die bereits erwähnten Mehreinnahmen und Minderausgaben im Verwaltungshaushalt.
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 16.372.216,50 € ab. Dies entspricht einer Unterschreitung des Haushaltsansatzes (16.525.650 €) von 153.433,50€.
Mehreinnahmen wurden z.B. beim Zuschuss für den Breitbandausbau (266 Tsd. €) erzielt.
Die gravierendsten Mindereinnahmen waren bei den Zuweisungen für den Neubau der Sport- und Kulturhalle (- 158 Tsd. €), der Sanierung des Oberes Schlosses – Remise (- 790 Tsd.€), Zuschuss für die Sanierung/Neubau von Straßen (- 227 Tsd. €), der Beseitigung der Bahnübergänge in Oberlangenstadt (- 150 Tsd. €), Zuweisung für den Neubau „Am Plan 2“ (- 385 Tsd. €), Zuschuss für die Sanierung „Alte Post“ Am Bahnhof 3 (- 303 Tsd. €), den Grundstücksverkäufen (- 210 Tsd. €) und der Rekultivierung von Grundstücken (- 400 Tsd. €) festzustellen.
Mehrausgaben gab es beispielsweise bei der Sanierung Oberes Schloss - Remise ( 144 Tsd. €) und beim Breitbandausbau ( 291 Tsd. €).
Die Liste der Minderausgaben ist noch erheblich länger, deshalb sind hier nur die größten Beträge genannt: Um- und Ausbauten von Straßen ( - 121 Tsd. €), Sanierung Ortsstraße „Melanger“ (- 249 Tsd. €), Erschließung BG „Lohäcker“ (- 231 Tsd. €) und DE Theisenort ( - 107 Tsd. €).
Trotz der vorgenannten Einsparungen sind zahlreiche Investitionsmaßnahmen begonnen bzw. auch durchgeführt worden (z.B. Großbaumaßnahmen an der GMS Küps mit Neubau Grundschule und Sport-/Kulturhalle, Fertigstellung Oberes Schloss – Remise, Neubau Kindergarten Küps, Dorferneuerungsmaßnahme Theisenort, Erschließung des Baugebietes „Südlich der Ringstraße“ in Küps, Ausbau „Melanger“, Parkplatz „Am Hirtengraben“, Maßnahmen für die Abwasserbeseitigung und Wassergewinnung/-aufbereitung, Breitbandausbau (Verlegung von Leerrohren) und Maßnahmen im Förderprogramm „Nordostbayern“.
Für die Maßnahmen, die noch abzuwickeln sind, konnten neue Haushaltsausgabereste (HAR) im Vermögenshaushalt mit 9.388.100 € gebildet werden. Finanziert werden diese HAR durch Haushaltseinnahmereste (HER) im Bereich der Zuschüsse und der Kreditneuaufnahme in Höhe von insgesamt 7.294.100 €. Nach dem Haushaltsrecht zählen die HER und HAR zu den Soll-Einnahmen/-Ausgaben des Jahres 2022 und sind somit in den bereits genannten Abschlusssummen enthalten. Die HAR werden bei der Aufstellung des Haushaltes 2023 berücksichtigt und reduzieren damit den Mittelbedarf im Jahr 2023. Es mussten aber auch HER für eingeplante Zuschüsse in Höhe von 660.000 € in Abgang gestellt werden, weil auch deren Übertrag nur einmal möglich ist. Diese Einnahmenminderung konnte durch Minderausgaben und die erhöhte Zuführung vom Verwaltungshaushalt abgefangen werden.
Aufgrund der Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes durch Kredite entfällt die Bildung einer allgemeinen Rücklage. Die rechnerische Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von 48.687,39 €, in der 48.340,03 € für Bausparverträge enthalten sind, wurde im Jahr 2023 mit 347,36 € sofort wieder entnommen. Rücklagenentnahmen dienen unmittelbar der Finanzierung von Investitionen und reduzieren die Kredit-Neuaufnahmen. Aufgrund der Höhe dieser Rücklage handelt es sich nur um eine „technische“ Abschlussbuchung. Eine Mindest-Rücklage von ca. 1% der Durchschnittsausgaben der letzten 3 Verwaltungshaushalte, in Höhe von etwa 176 Tsd. €, ist durch die Bausparverträge mit ca. 272 Tsd. € vorhanden.
Zu Beginn des Haushaltsjahres betrug der Schuldenstand 13,057 Mio. € (ohne HER aus 2021). Der Haushaltseinnahmerest 2021 ( 1,572 Mio. €) wurde in voller Höhe als Darlehen im Jahr 2022 aufgenommen. Die Kreditermächtigung aus dem Haushalt 2022 ( 4,967 Mio €) wurde lediglich mit 195 Tsd. € in Anspruch genommen, der Rest wird als HER ins Jahr 2023 übertragen. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgung im Jahr 2022 (1.206 Tsd. €) beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2022 somit 13,423 Mio. € (ohne HER). Das entspricht einem Schuldenanstieg von ca. 366 Tsd. € gegenüber dem Vorjahr, was insbesondere durch die Vorfinanzierung der großen Investitionsmaßnahmen (Schule, Kindergarten, usw.) begründet ist.
Die Kreditaufnahme ausschließlich aufgrund des HER aus 2021 begründet auch die Verschiebung zwischen rentierlicher und unrentierlicher Verschuldung.
Der Erste Bürgermeister stellte abschließend fest, dass im Sinne der Geschäftsordnung des Marktes Küps und gemäß Art. 103 Abs. 2 GO die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchzuführen ist. Vorab wären die Haushaltsreste und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen, sofern nicht bereits durch Einzelbeschlüsse während des Jahres geschehen. Mit Blick auf die vielfältigen Aufgaben und damit Investitionen, die im Jahr 2022 begonnen, abgeschlossen und auch fortgeführt wurden, sprach er von einer positiven Haushaltsentwicklung.
Angesichts des Kraftaktes, den der Markt Küps u.a. mit dem Schulneubau zu bewältigen habe, seien die Ergebnisse der Jahresrechnung zu begrüßen. Nach wie vor bleibe die Finanzsituation aber angespannt, nicht zuletzt durch die enorm gestiegenen Energie- und Baustoffpreise. Sein Dank galt Kämmerin Eva Zwosta für das umfassende Zahlenwerk.
MGRin Ursula Eberle-Berlips erklärte, dass sich die Haushaltslage glücklicherweise besser gestalte, als man dies erwarten konnte. Dennoch sei die finanzielle Lage der Marktgemeinde angespannt. Dies sei nicht zuletzt auch auf die aktuell schwierigen Rahmenbedingungen zurückzuführen. Man müsse Geduld haben und gut wirtschaften. Wie sich die wirtschaftliche Situation weiter entwickeln wird, könne man nicht prognostizieren, so Eberle-Berlips. Es gäbe viel zu tun und das koste viel Geld. Dennoch sah sie den Markt Küps auf einem guten Weg. Wichtig sei es, die Marktgemeinde weiterhin attraktiv zu gestalten – Ziel sei eine stabile Einwohnerzahl und ein moderner, florierender Wirtschaftsstandort.
MGR Dr. Ralf Pohl bezeichnete die Lage der Marktgemeinde als „finanziell sehr angespannt“. Die vorgelegten Zahlen zeigten, dass man derzeit eine große Investitionswelle vor sich herschiebe. Damit sei in der Folge zwangsläufig auch eine weitere Neuverschuldung verbunden, so Dr. Pohl. Er rief zur nachhaltigen Sparsamkeit auf. Man müsse sich in einer solch angestrengten Lage mehr auf die notwendigen Pflichtaufgaben der Gemeinde konzentrieren. Hinzu komme, dass die Gemeindeverwaltung personell vor großen Herausforderungen und einer Neustrukturierung in der Kämmerei stehe.
Beschluss
Der Jahresabschluss 2022 wird zur Kenntnis genommen. Die überplanmäßigen Ausgaben und Einnahmen sowie die neuen Haushalts-Reste, wie in der Sachdarstellung erläutert, werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Breitbandausbau im Markt Küps - Einstieg in das Bundesförderprogramm für Beratungs- bzw. Planungsleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.06.2023
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ö
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3 | |
Sachverhalt
Der Markt Küps setzt seinen digitalen Ausbau im Gemeindegebiet weiter fort, so Erster Bürgermeister Bernd Rebhan.
Aktuelle Erschließung
Der Markt Küps war die erste Gemeinde in Oberfranken, die einen Bescheid für den Ausbau von Glasfaseranschlüssen nach der Bay. Gigabitrichtlinie erhielt, erinnerte der Erste Bürgermeister. Mit Hilfe dieses staatlichen Förderprogramms konnte in den flächendeckenden Glasfaserausbau im Markt Küps eingestiegen werden. Insgesamt fördert der Freistaat den Ausbau mit rund 1,2 Mio Euro.
Die aktuell beauftragten Arbeiten liegen derzeit im anvisierten Zeitplan. Als Partner und Netzbetreiber hatte sich im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens der Gigabitrichtlinie des Freistaates Bayern die Firma smartservice aus Naila als wirtschaftlichster Bieter hervorgetan. Der Ausbau der Ortsteile Hain und Weides mit Hochgeschwindigkeits-Internetanschlüssen ist nahezu abgeschlossen. Derzeit werden im Ortsteil Burkersdorf weitere Glasfaseranschlüsse für alle Grundstücke (FTTB) gebaut. Nach Abschluss der Arbeiten folgt mit dem Ortsteil Tiefenklein der letzte Bauabschnitt im Süden der Marktgemeinde – „Damit ist der südliche Teil der Marktgemeinde Küps vollständig mit hochmodernen Glasfaseranschlüssen versorgt“, so Erster Bürgermeister Bernd Rebhan.
Ebenfalls bereits mit Glasfaser versorgt, sind die Neubaugebiete „Melm II“ und „Zettlitzweg/Melanger“ in Küps, sowie „Lohäcker“ in Burkersdorf. Auch das Neubaugebiet „südl. der Ringstraße“ in Küps wird wieder Glasfaseranschlüsse erhalten. In Teilen von Theisenort, Rödern und Hummenberg, der Viehgasse und Teilen der Frankenstraße, des Zettlitzweges und der Ringstraße in Küps wurden bereits Glasfaseranschlüsse realisiert. Im Zuge des Förderverfahrens „Höfebonus“ des Freistaates Bayern wurden 2021 nahezu alle außerhalb der Wohnbebauung liegenden Einzelanwesen mit Glasfaser erschlossen. Auch die beiden Schulen in Johannisthal und Küps erhielten, wie das Rathaus und der Bauhof auch, einen staatlich geförderten Glasfaseranschluss.
Darüber hinaus verlegt der Markt Küps weiterhin bei allen Tiefbaumaßnahmen eigenwirtschaftlich Leerrohre, sog. „Speedpipe-Verbünde“, wie z.B. in den Bereichen der Ortsstraßen Melanger, Krebsbachstraße und Gypsmühlstraße, um eine spätere Anbindung an ein entstehendes Glasfasernetz unkompliziert realisieren zu können.
Zusätzlich will die Firma „glasfaserplus“, eine Tochter der Deutschen Telekom, einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau für den Ortsteil Küps realisieren. Dazu hat der Markt Küps einen sogenannten „Letter of Intent“ mit der Firma vereinbart. Der Ausbau soll in den nächsten 3 Jahren erfolgen.
Einstieg in die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
Erster Bürgermeister Bernd Rebhan erklärte, dass der Ausbau der Marktgemeinde mit schnellen Internetanschlüssen eine Daueraufgabe bleibe. Der Fokus läge hierbei darauf, die vorhandenen Netze ständig auf den Prüfstand zu stellen, zu optimieren und nach Verbesserungs- und Fördermöglichkeiten zu suchen.
Die neue „Gigabitförderung 2.0“ des Bundes ist am 3. April 2023 gestartet. Zuvor hatte der Bund seine Gigabitförderung plötzlich und ohne Vorankündigung im Oktober 2022 gestoppt. Durch die Änderungen im Bundesprogramm ergeben sich neue Fördermöglichkeiten für Gebiete, die bereits mit mehr als 100 Mbit/s im Download versorgt sind.
Die veröffentlichte Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0), soll den Ausbau der digitalen Infrastruktur, wo zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse im Bundesgebiet notwendig, voran treiben. Die Bundesrichtlinie fokussiert sich dabei auf Gebietskörperschaften mit dem größten Nachholbedarf und unterstützt den Ausbau in, für den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die Netzbetreiber unwirtschaftlichen, Gebieten. Mit der Ausgestaltung des Förderprogramms soll dabei das effiziente Nebeneinander zwischen privatwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau gewährleistet werden.
Im Sinne der „Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0“ werden notwendige Ausgaben für die Beauftragung externer Beratungsleistungen gefördert, die der Vorbereitung bzw. der Durchführung solcher Maßnahmen dienen. Die Höchstfördersumme liegt bei 50.000 €.
Erster Bürgermeister Bernd Rebhan schlug deshalb vor, in das Bundesförderverfahren einzusteigen und im Anschluss ein Planungsbüro mit der Durchführung der Planung zu beauftragen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt den Einstieg in das Bundesförderprogramm „Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0“ – zunächst für die Beratungs- und Planungsleistungen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Erhalt des Förderbescheides, ein Büro mit den Beratungs- und Planungsleistungen zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Kommunales Förderprogramm - Fassadenprogramm i.R. des Gemeindeumbaumanagements; Abschluss einer Sanierungsvereinbarung für das Anwesen Kantstraße 17, FlNr. 448/1 Gemarkung Küps
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.06.2023
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Die Eigentümer des Anwesens Kantstraße 17 (Flurnr: 448/1) haben ihr Wohnhaus bereits vor 2-3 Jahren umfassend saniert. Nun planen sie Sanierungsmaßnahmen am Nebengebäude und eine Revitalisierung dessen als Ladengeschäft (Second-hand-Laden für Baby- und Kinderkleidung). Nach Beratung und Prüfung durch die Sanierungsberaterin und das Gemeindeumbaumanagement werden die Maßnahmen als fachgerecht und gestalterisch wertvoll bewertet. Auch wenn es sich bei den zu sanierenden Gebäuden nicht um einen „wertvollen Altbestand“, sondern um zweckdienliche Nebengebäude handelt, werden die geplanten Sanierungsmaßnahmen befürwortet, da das Nebengebäude durch die geplante Revitalisierung zum Ladengeschäft als durchaus anzuerkennendes Vorhaben einzustufen und eine Verbesserung des Ortsbildes in diesem Bereich zu erwarten ist.
Eine Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms wird als möglich und sinnvoll erachtet. Der konkrete Sanierungsvorschlag ist im Beratungsprotokoll der Sanierungsberatung festgehalten. Alle Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Satzung innerhalb von fünf Jahren abzuschließen.
Die Eigentümer haben vor Durchführung der Maßnahmen bereits Vergleichsangebote von Handwerksfirmen für diverse Gewerke vorgelegt (Dacharbeiten, Fenster -und Haustürarbeiten, Garagentor). Auf Basis dieser Angebote werden für die Sanierungsarbeiten Kosten von rd. 18.000 € erwartet. Die Fördersumme beträgt also rd. 5.400 € (30%). Für die Marktgemeinde verbleibt davon ein Eigenanteil von 40 %, also rd. 2.200 €.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Förderung der Maßnahmen am Gebäude Kantstraße 17 über das Kommunale Förderprogramm gemäß vorliegender Antragstellung und Sanierungsberatung zu. Es wird eine Sanierungsvereinbarung mit den Eigentümern geschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Kommunales Förderprogramm - Fassadenprogramm i.R. des Gemeindeumbaumanagements; Abschluss einer Sanierungsvereinbarung für das Anwesen Goethestraße 20, FlNr. 460/4 Gemarkung Küps
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.06.2023
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Die Eigentümer des Anwesens Goethestraße 20 (FlurNr. 460/4) planen Sanierungsmaßnahmen an den Außenanlagen und der Einfriedung ihres Grundstückes. Nach Beratung und Prüfung durch die Sanierungsberaterin und das Gemeindeumbaumanagement werden die Maßnahmen als fachgerecht und gestalterisch wertvoll bewertet. Eine Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms wird als möglich und sinnvoll erachtet. Auch wenn sich die Maßnahmen nicht auf das Gebäude selbst beziehen, entsprechen sie Ziel und Zweck des Förderprogramms. Durch die Gestaltung der Einfriedung wird eine positive Wirkung auf den öffentlichen Raum erreicht, durch die Neugestaltung der Zufahrt eine Entsiegelung und langfristige Nutzbarkeit der Außenanlagen.
Der konkrete Sanierungsvorschlag ist im Beratungsprotokoll der Sanierungsberatung festgehalten. Alle Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Satzung innerhalb von fünf Jahren abzuschließen.
Konkret stehen in diesem Jahr Sanierungsmaßnahmen an Tor und Einfriedung an (Erneuerung des Zaunes um gesamtes Grundstück inkl. Eingangstor), sowie im nächsten Jahr der Rückbau der asphaltierten Zufahrt.
Gemäß Satzung des Kommunalen Förderprogramms werden Sanierungsmaßnahmen mit 30 % der förderfähigen Kosten (maximal 20.000 €) bezuschusst. Der kommunale Eigenanteil läge also im Maximum bei 8.000 €. Im vorliegenden Fall ist ein Erreichen der Höchstfördersumme wahrscheinlich.
Mit Beschluss der Marktgemeinde wird eine Sanierungsvereinbarung zwischen der Marktgemeinde und den Eigentümern geschlossen. Vor Umsetzung der Maßnahmen sind Vergleichsangebote durch die Eigentümer einzureichen und durch die Sanierungsberaterin zu prüfen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Förderung der Maßnahmen an Einfriedung und Außenanlagen der Goethestraße 20 über das kommunale Förderprogramm gemäß vorliegender Antragstellung und Sanierungsberatung zu. Es wird eine Sanierungsvereinbarung mit den Eigentümern geschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Kommunales Förderprogramm - Fassadenprogramm i.R. des Gemeindeumbaumanagements; Abschluss einer Sanierungsvereinbarung für das Anwesen Melanger 1, FlNr. 17 Gemarkung Küps
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.06.2023
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ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt
Die Eigentümer des Anwesens Melanger 1 (Flurnr. 17) planen Sanierungsmaßnahmen an der Fassade ihrer Immobilie. Nach Beratung und Prüfung durch die Sanierungsberaterin und das Gemeindeumbaumanagement werden die Maßnahmen als fachgerecht und gestalterisch wertvoll bewertet. Insbesondere im Zusammenhang mit der Straßensanierung und der Gestaltung der Gehwegbereiche wird eine starke Verbesserung des Ortsbildes erreicht.
Eine Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms wird als möglich und sinnvoll erachtet. Der konkrete Sanierungsvorschlag ist im Beratungsprotokoll der Sanierungsberatung festgehalten. Alle Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Satzung innerhalb von fünf Jahren abzuschließen. Ziel ist aber eine Umsetzung noch in diesem Jahr aufgrund der anstehenden Straßensanierung.
Die Eigentümer haben vor Durchführung der Maßnahmen bereits Vergleichsangebote von Handwerksfirmen für die Putzer/Malerarbeiten vorgelegt. Auf Basis dieser Angebote werden für die Sanierungsarbeiten Kosten von rd. 20.000 € erwartet. Die Fördersumme beträgt also rd. 6.000 € (30 %). Für die Marktgemeinde verbleibt davon ein Eigenanteil von 40 %, also rd. 2.400 €. Weitere Kosten können ggf. noch bei Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an der Einfriedung des Grundstücks entstehen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Förderung der Maßnahmen am Gebäude (und ggf. der Einfriedung) Melanger 1 über das Kommunale Förderprogramm gemäß vorliegender Antragstellung und Sanierungsberatung zu. Es wird eine Sanierungsvereinbarung mit den Eigentümern geschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Kommunales Förderprogramm - Fassadenprogramm i.R. des Gemeindeumbaumanagements; Abschluss einer Sanierungsvereinbarung für das Anwesen Melanger 7 (FlNr. 25/3, 46, 48, 49) Küps
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.06.2023
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ö
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beschließend
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7 | |
Sachverhalt
Die Eigentümer des Anwesens Melanger 7 (Flurnr. 25/3, 46, 48, 49) planen umfangreiche Sanierungsmaßnamen an den Außenanlagen ihres Grundstückes. Da mehrere Bereiche direkt auf den öffentlichen Raum wirken (z. B. am Friedhofsweg), wird die Umsetzung der Maßnahmen und eine Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms als möglich und sinnvoll erachtet. Sowohl Wohnhaus als auch Nebengebäude, Zufahrt, Außentreppen, etc. befinden sich bereits in einem sehr guten und gestalterisch ansprechenden Zustand. Die Gestaltung der Außenanlagen ist somit außerdem als logische und notwendige Vervollständigung der Gesamtmaßnahme zu sehen, die den Sanierungszielen entspricht.
Der konkrete Sanierungsvorschlag ist im Beratungsprotokoll der Sanierungsberatung festgehalten. Alle Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Satzung innerhalb von fünf Jahren abzuschließen.
Die Eigentümer haben vor Durchführung der Maßnahmen bereits Vergleichsangebote von Handwerksfirmen vorgelegt. Auf Basis dieser Angebote werden für die Sanierungsarbeiten Kosten von rd. 23.500 € erwartet. Die Fördersumme beträgt also rd. 7.000 € (30 %). Für die Marktgemeinde verbleibt davon ein Eigenanteil von 40 %, also rd. 2.800 €).
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Förderung der Maßnahmen am Anwesen Melanger 7 über das Kommunale Förderprogramm gemäß vorliegender Antragstellung und Sanierungsberatung zu. Es wird eine Sanierungsvereinbarung mit den Eigentümern geschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.06.2023 14:50 Uhr