Datum: 15.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Wasserversorgung Küps; Vorstellung der Ergebnisse der hydraulischen Berechnung zur Wasserversorgung im Ortsteil Schmölz
2 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz - Widmung öffentlicher Verkehrsflächen, Verlängerung der Ortsstraße 8 "Zettlitzweg I"
3 Bekanntmachung von Vorlagen im Genehmigungs-Freistellungsverfahren
4 Bekanntmachung weitergeleiteter Bauanträge
5 Bekanntgabe von verkauften Baugrundstücken

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1. Wasserversorgung Küps; Vorstellung der Ergebnisse der hydraulischen Berechnung zur Wasserversorgung im Ortsteil Schmölz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.03.2023 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Sachbearbeiter Herr Betz des Ingenieurbüros SRP aus Kronach stellt dem Gremium die Ergebnisse, der in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.06.2022 beauftragten, hydraulischen Berechnung des Wasserleitungsnetzes im Ortsteil Schmölz vor.
Die Ergebnisse der Berechnung wurden am 10.11.2022 der Verwaltung übergeben und dienen als Planungsgrundlage für den laufenden Unterhalt des Leitungsnetzes sowie für zukünftige bauliche Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen.

Inhalte der Berechnung sind insbesondere:
  • die Druckverhältnisse im Bestandsnetz
  • die Vermeidung von Stagnationsbereichen
  • die Überprüfung der Leistungsfähigkeit bei maximalem Wasserverbrauch (zum Beispiel beim Löscheinsatz)
  • die Schwachstellenanalyse mit Verbesserungsvorschlägen
  • die Auswirkungen von zukünftigen Erweiterungen des Leitungsnetzes

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2. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz - Widmung öffentlicher Verkehrsflächen, Verlängerung der Ortsstraße 8 "Zettlitzweg I"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.03.2023 ö 2

Sachverhalt

Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die erforderlichen Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebiets. Ist eine Gemeindestraße ordnungsgemäß hergestellt, so hat die Straßenbaubehörde sie zu widmen (Art. 47 BayStrWG). Die Widmung von Straßen im Sinne des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer „öffentlichen Straße“ erhalten. Durch die Widmung von Straßen gehen die Verkehrssicherungs- und Unterhaltspflichten an die Gemeinde über. Die nachfolgende Verkehrsfläche im Ortsteil Küps wurde im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Zettlitzweg / Melanger“ neu gebaut und steht im Eigentum sowie der Straßenbaulast des Marktes Küps. Sie wird gemäß Art. 6 und Art. 46 Nr. 2 (Ortsstraßen) des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Gemeindestraße i.S.d. Art. 46 Nr. 2 – Verlängerung der Ortstraße Nr. 8 „Zettlitzweg I“ – Ortsteil Küps

Durch die Erschließung der vier Bauparzellen des Baugebietes „Zettlitzweg / Melanger“ wurde die bereits gewidmete Ortsstraße Nr. 8 „Zettlitzweg I“ im Bereich des oberen Friedhofparkplatzes ausgebaut und um 38,0 m verlängert. Die Straße besteht aus den Flur-Nr. 63, 1200, und Teilstücken von 67. Neuer Endpunkt des Straßenastes „a“ wird die Flur-Nr. 1200/15, 1200/17. Im Sinne des BayStrWG sind Ortsstraßen Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans im Sinn des Baugesetzbuchs dienen.

Art:                                 Gemeindestraße, Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG)
Widmungsbeschränkung:        Keine
Bezeichnung:                 Ortsstraße Nr. 8 „Zettlitzweg I“ – Ortsteil Küps
Flur-Nr.:                         Gemarkung Küps, Flur-Nr. 63, 1200 und Teilstücke von 67
Verlängerung:                 38,0 Meter
Ende Ast „a“:                 Flur-Nr. 1200/15 und 1200/17 Gemarkung Küps

Beschluss

Das zusätzliche Teilstück der Flur-Nr. 1200 der Gemarkung Küps ist als Ortsstraße zu widmen und der Ortsstraße Nr. 8 „Zettlitzweg I“ zuzurechnen. Die Widmung ist amtlich bekannt zu machen und im Anschluss in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bekanntmachung von Vorlagen im Genehmigungs-Freistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.03.2023 ö informativ 3

Sachverhalt

BA 53/2022     Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage,
                        FlNr. 329/5 + 179/4 Gemarkung Burkersdorf;
                        Bauort: Lohäcker 1

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4. Bekanntmachung weitergeleiteter Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.03.2023 ö informativ 4

Sachverhalt

BA 2/2023      Neubau einer Garage, FlNr. 201, Gemarkung Tüschnitz;
                       Bauort: Zur Hall 6

BA 3/2023     Nutzungsänderung eines Verkaufsraumes in eine Garage,
                      FlNr. 291 Gemarkung Küps;
                      Bauort: Marktplatz 8 

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5. Bekanntgabe von verkauften Baugrundstücken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.03.2023 ö informativ 5

Sachverhalt

Aus dem Baugebiet „südlich der Ringstraße“ wurden bisher zwei Bauplätze aus FlNr. 761 Gemarkung Küps zu ca. 1.205 qm sowie ca. 955 qm veräußert.

Datenstand vom 17.03.2023 10:41 Uhr