Datum: 17.10.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.10.2023
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ö
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informativ
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1 | |
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1.1. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.09.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.10.2023
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ö
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1.1 | |
Sachverhalt
Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.
Erster Bürgermeister Bernd Rebhan fasste die entsprechenden nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 12.09.2023 zusammen und gab diese bekannt.
TOP 12nö
Hochwasserschutz und bauliche Entwicklungen in Überschwemmungsgebieten – Schaffung eines Flächenpools für Retentionsausgleiche
Um die bauliche Entwicklung auch in Überschwemmungs- und Hochwassergebieten zu ermöglichen, beschloss der Marktgemeinderat einen Flächenpool für notwendige Retentionsausgleiche bei Baumaßnahmen zu schaffen. Dieser soll im Bereich der Rodach oberhalb von Küps geschaffen werden. Bei Baumaßnahmen können sich Bauwerber in den Flächenpool „einkaufen“ und so die vom „neuen Baukörper“ verursachte Verdrängungsmasse des Wassers sichern und damit ein Bauvorhaben durch entsprechende Maßnahmen realisieren.
TOP 11nö
Förderung der Kirchen im Markt Küps – Erneuerung des Blitzschutzes am Kindergarten Johannisthal
Das Gremium billigte einen Zuschuss an die Kath. Kirchenstiftung Johannisthal für die Erneuerung der Blitzschutzanlage am Kindergarten ‚St. Theresia‘ Johannisthal mit ca. 625 €.
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1.2. Informationen des Ersten Bürgermeisters - Grund- und Mittelschule Küps - Ersatzneubau des Grundschulgebäudes mit Sport- und Kulturhalle; Vergabeentscheidungen und Baufortschritt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.10.2023
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ö
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1.2 | |
Sachverhalt
„Stück für Stück wird die Gebäudehülle an der neuen Grundschule winterfest gemacht“, informierte Bürgermeister Bernd Rebhan über den Baufortschritt. Die Dachdeckerarbeiten sind fast komplett abgeschlossen, Fensterfronten sind ebenfalls schon ein gutes Stück weit eingebaut. Die Aufträge für den Sonnenschutz sowie den Blitzschutz sind erteilt, auch der Auftrag für die Außenputzarbeiten ist vergeben. Bei diesen Gewerken, die der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 12.09.2023 (TOP 9nö) vergeben hat, sollen heuer noch sichtbare Fortschritte erzielt werden (witterungsabhängig).
Im Innenbereich sind die Trockenbauarbeiten in vollem Gange. Weitgehend sind die Isolier- und Deckenabdichtungsarbeiten abgeschlossen. Seine Ausführungen ergänzte er mit einigen Fotos.
Die Ausschreibungsergebnisse für die Gewerke, die aufgrund des Vergabevorschlags des Architekten nach erfolgter EU-weiter Ausschreibung an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter vom Marktgemeinderat vergeben wurden:
Sonnenschutz:
Schneider Business GmbH, 08626 Adorf: 118.591,07 €
Bepreistes LV vor Ausschreibung: 129.037,65 €
Kostenschätzung 2020: 107.100,00 €
Blitzschutz:
Blitzschutz Müller, 07937 Langenwolschendorf: 21.077,28 €
Bepreistes LV vor Ausschreibung: 27.065,12 €
Kostenschätzung 2020: 48.000,00 €
Außenputzarbeiten:
Zeuß & Gäßlein, 96328 Küps: 185.085,56 €
Bepreistes LV vor Ausschreibung: 192.988,25 €
Kostenschätzung 2020: 157.080,00 €
In der heutigen Sitzung stünden noch die Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär sowie Gebäudeautomation auf der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung. Gerade bei den jetzt anstehenden Gewerken seien die Preissteigerungen der letzten drei Jahre unausweichlich. Themen wie Inflation und Lieferprobleme würden hier durchschlagen.
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2. Kommunales Förderprogramm - Fassadenprogramm i. R. des Gemeindeumbaumanagements; Abschluss einer Sanierungsvereinbarung für das Anwesen Bahnhofstraße 21, Flurnummer 1385 Gemarkung Küps
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.10.2023
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ö
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Sachverhalt
Der Eigentümer des Anwesens Bahnhofstraße 21 (Flurnummer 1385 Gemarkung Küps) plant umfangreiche Sanierungsmaßnahmen am Gebäude inkl. der Gewerbeeinheit im Erdgeschoss. Nach Beratung und Prüfung durch die Sanierungsberaterin und das Gemeindeumbaumanagement werden die Maßnahmen als fachgerecht und gestalterisch wertvoll bewertet. Eine Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms wird als möglich und sinnvoll erachtet.
Der konkrete Sanierungsvorschlag ist im Beratungsprotokoll der Sanierungsberatung festgehalten. Alle Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Satzung innerhalb von 5 Jahren abzuschließen.
Konkret steht in diesem Jahr der Austausch der Ladentür an. Weiterhin geplant ist v. a. die Neugestaltung der Fassade, der Austausch von Fenstern, die Anbringung neuer Werbeanlagen und ggf. ergänzende Maßnahmen.
Gemäß Satzung des Kommunalen Förderprogramms werden Sanierungsmaßnahmen mit 30 % der förderfähigen Kosten (maximal 20.000,00 €) bezuschusst. Der kommunale Eigenanteil läge also im Maximum bei 8.000,00 €. Im vorliegenden Fall ist ein Erreichen der Höchstfördersumme wahrscheinlich.
Mit Beschluss des Marktgemeinderats wird eine Sanierungsvereinbarung zwischen der Marktgemeinde und den Eigentümern geschlossen. Vor Umsetzung der Maßnahmen sind Vergleichsangebote durch die Eigentümer einzureichen und durch die Sanierungsberaterin zu prüfen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Förderung der Maßnahmen am Anwesen Bahnhofstraße 21 über das kommunale Förderprogramm gemäß vorliegender Antragstellung und Sanierungsberatung zu. Es wird eine Sanierungsvereinbarung mit den Eigentümern geschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Windpark Burgkunstadt-Küps;
Bebauungsplan „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Küps“;
Sachstandsmitteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.10.2023
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ö
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informativ
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3 | |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister informierte über einen stattgefundenen Scoping-Termin zum Windpark Burgkunstadt-Küps beim Landratsamt Lichtenfels. Ziel des Termins war die inhaltliche Abstimmung zwischen dem Vorhabensträger iTerra, den beauftragten Planern, den beteiligten Kommunen und den Fachabteilungen der Landratsämter.
Das Projekt wurde kurz vorgestellt und insbesondere die nachfolgenden bereits durchgeführten Verfahrensschritte erläutert:
- Einstieg in die Bauleitplanverfahren im November 2022,
Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen im April 2023
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 15.05.2023 bis einschließlich 22.06.2023
2. Bürgerinformationsveranstaltung am 26.05.2023, Stadthalle Burgkunstadt
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 21.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023
Zum laufenden Bebauungsplanverfahren wurden Detailerörterungen u.a. folgender Themen diskutiert und abgestimmt:
- Aufteilung in Bebauungsplanverfahren und immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
- Ausdehnung der Sondergebiete (SO)
- Vollständige Festsetzung der Vorranggebiete als SO
- Erschließung und Brandschutz
- Ausgleichsmaßnahmen und Wiederaufforstung
- Lärmkontingentierung im SO
In Bezug auf das weitere Bebauungsplanverfahren ist mit den nächsten Entscheidungsschritten durch die Gremien frühestens im ersten Quartal 2024 zu rechnen. Bis dahin sind noch einzelne Detailerörterungen notwendig, die die Anlagenstandorte noch minimal verschieben könnten (Baugrund, Wasserschutzgebiet etc.). Dies bedeutet, dass auch erst dann eine Abwägung und Diskussion über die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsschritte vorgenommen werden kann.
Ein Bebauungsplanentwurf wurde vorgelegt und liegt dieser Beschlussvorlage bei. Der Bebauungsplan ist aktuell als Angebotsbebauungsplan aufgebaut und enthält keine Angaben über zu verbauende Anlagensysteme etc.. Die Maximalhöhe der Windkraftanlagen ist auf 250 Meter beschränkt.
Neben dem Bauleitverfahren ist auch ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig. Der Umfang der vorzulegenden Unterlagen wurde abgestimmt. Festzustellen ist, dass dieses Genehmigungsverfahren erst angestrengt werden kann, wenn die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Rechtskraft erlangt haben.
Für die nunmehr umzusetzenden Baugrunduntersuchungen (Bohrungen und Erdaufschlüsse bis zu 20 – 30 Meter Tiefe) im Bereich der Windkraftanlagenstandorte sind Rodungen notwendig. Entsprechende Rodungsanträge wurden gestellt und sind teilweise bereits genehmigt. Der Rodungsantrag für den Gemarkungsbereich Oberlangenstadt liegt bei. Die Rodungen sollen kurzfristig erfolgen. Anschließend kann mit den Bodensondierungen begonnen werden.
Ohne Abstimmung
Datenstand vom 24.10.2023 11:16 Uhr