Datum: 30.01.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Kommunales Förderprogramm - Gemeindeumbaumanagement; Jahresbericht 2023; Festlegung des Verfügungsfonds 2024; Verkehrsgefahrenentschärfung Ortskern Küps - Festlegung des Erprobungszeitraums
2 Grund- und Mittelschule Küps; Ersatzneubau einer Grundschule und Schulsporthalle mit Versammlungsstätte; Ausschreibungsverfahren "Mobile Trennwandelemente" und "Starkstromanlagen"
3 Förderung des Ehrenamtes im Markt Küps - Anpassung der "Richtlinie zur Vergabe des Ehrenamtspreises durch den Markt Küps"

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1. Kommunales Förderprogramm - Gemeindeumbaumanagement; Jahresbericht 2023; Festlegung des Verfügungsfonds 2024; Verkehrsgefahrenentschärfung Ortskern Küps - Festlegung des Erprobungszeitraums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 30.01.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Jahresbericht 2023
Der Erste Bürgermeister informierte darüber, dass der im Rahmen der Städtebauförderung begangene Weg, ein Gemeindeumbaumanagement einzurichten, sich bislang sehr positiv entwickelt habe und bereits weitere Erfolge zeige. Er freue sich daher, in heutiger Sitzung Frau Völkel vom Büro Planwerk, Nürnberg, begrüßen zu können, die anschließend über die bislang erfolgten Maßnahmen berichtete.  
Insgesamt zeigt sich durch die beachtliche Zahl an Beratungen, die bislang schon erfolgt sind, dass gerade im Ortszentrum von Küps erheblicher Sanierungsbedarf gegeben ist und das Instrument des Kommunalen Fassadenprogramms und die damit verbundene Beratungsleistung durch die entsprechenden Grundstückseigentümer nachhaltig abgefragt wird. Es wurden bereits einige Sanierungsvereinbarungen geschlossen. 
Im Anschluss an die Sachdarstellung durch das Büro hatten die Mitglieder des Gremiums die Möglichkeit, offene Fragen aus erster Hand beantwortet zu bekommen. 

Frau Völkel erläuterte in diesem Zusammenhang, dass die Resonanz auf das Kommunale Förderprogramm sowohl im Hinblick auf die Anzahl der Interessenten und Beratungsgespräche als auch auf die letztlich tatsächlich eingereichten Anträge als „extrem positiv“ zu sehen wäre.

Verfügungsfond 2024
Das seit November 2021 durch das Büro Planwerk betreute Gemeindeumbau-management wird über das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ gefördert. Ein Instrument in diesem Förderprogramm ist die Einrichtung eines sog. Verfügungsfonds. Über diesen Fonds sollen dem Umbaumanagement Mittel zur Umsetzung eigener Projekte und für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt werden. Der Verfügungsfonds wird durch die Städtebauförderung zu 60% finanziell bezuschusst und für ein Jahr beantragt. 

Die geplanten Projekte des Umbaumanagements orientieren sich an den im Entwicklungskonzept KEK³ festgelegten Maßnahmenvorschlägen. Im Jahr 2022/2023 wurden darüber beispielsweise die Gestaltung und der Druck von Werbematerialien gefördert, die Honorare im Zusammenhang mit der Veranstaltungsreihe „Sanieren, Wohnen, Gestalten“ sowie die durchgeführte Verkehrserhebung. 

Für 2024 sind nun weitere Projekte geplant (siehe Anhang). Dazu zählt beispielsweise die Unterstützung bei der Innenentwicklung durch Fachvorträge, die Verkehrsgefahrenentschärfung Radweg mittels Ampel-Testphase sowie den Ausbau im Bereich „Tourismus und Wegenetz“ durch die Vermarktung der gemeindlichen Schlösser im Rahmen von Aktionstagen. 

Verkehrssituation Altort Küps - Temporäre Lichtsignalanlage Marktplatz / Radweg
Die verkehrliche Situation am Radweg / Marktplatz ist bekannt: für Autofahrer ist ein Begegnungsverkehr nur bedingt möglich, die Straße ist schmal und wenn Traktoren oder LKWs entgegenkommen, wird es eng. Für Fußgänger bleibt nur ein schmaler Gehweg. Mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen oder Krücken ist der Weg kaum nutzbar. Und selbst für „gesunde“ Fußgänger ist die fußläufige Verbindung kein Spaß. 

Da baulich keine Veränderungen/Verbreiterungen möglich sind und die Straße weiterhin eine wichtige Verkehrsachse darstellt, kann Raum für Fußgänger und Radfahrer nur geschaffen werden, indem die Spurbreiten für den Fahrzeugverkehr reduziert werden. Dies ist nur möglich, wenn der Verkehr durch eine verkehrsabhängig geschaltete Ampelanlage abwechselnd durch die Engstelle gelassen wird, also in wechselnder Einbahnregelung. 

Aufgrund der dargestellten Faktenlage hat sich der Marktgemeinderat bereits im Rahmen der Aufstellung des Maßnahmenkatalogs zum Entwicklungskonzept KEK³ im Jahr 2021 einstimmig für ein entsprechendes Projekt ausgesprochen. Im Oktober 2022 wurde dann ebenfalls einhellig eine entsprechende Verkehrserhebung beauftragt, welche dann Anfang 2023 mit dem Ergebnis vorgestellt wurde, im Rahmen einer Erprobung die Möglichkeiten einer Lichtsignalanlage für die genannte Problemstellung auszuloten. Zuletzt befasste sich das Gremium im November 2023 mit dem Sachverhalt und stimmte der Erstellung einer Fachplanung für eine entsprechende Lichtsignalanlage zu. Auch diese Entscheidung wurde einstimmig getroffen. 

Ein im September 2023 vorgelegtes Verkehrsgutachten hat die Verkehrsmengen auf den relevanten Straßen, die Knotenströme im Kreuzungsbereich und die Spitzenzeiten ermittelt. 
Seit Dezember 2023 liegt nun auch eine konkrete Planung der Ampelanlage vor (sog. Verkehrstechnische Unterlagen). Diese umfasst die Signalpläne, also die maximale Dauer der „Rot-Phasen“ der Ampel, Freigabezeiten, Standorte, etc. . 

Auf Basis dieser Gutachten ist es nun grundsätzlich möglich, die Ampelanlage in einer Testphase zu erproben. Diese soll etwa zehn Wochen dauern und im Frühjahr 2024 erfolgen (Details siehe Präsentation Gemeindeumbaumanagement). 

Das Landratsamt als Straßenverkehrsbehörde hat der Durchführung einer Testphase unter Vorbehalt zugestimmt, allerdings im Detail mit Hinweisen und Anpassungswünschen. Diese sind in den vorliegenden Signalplänen noch einzuarbeiten. 

Die Erprobungsphase der Ampelanlage wird begleitet durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit und Gespräche mit den Anwohnern und Institutionen vor Ort. Dies übernimmt im Wesentlichen das Stadtumbaumanagement. Es ist ebenfalls vorgesehen, weitere Verkehrszählungen und -überwachungen durchzuführen, um ggf. Anpassungen vornehmen zu können, sollten diese für eine dauerhafte Einrichtung nötig werden. Die Maßnahme wird durch die Regierung von Oberfranken / Städtebauförderung ideell und finanziell unterstützt; ein entsprechender Förderantrag ist bereits gestellt. 

Die Mitglieder des Marktgemeinderates dankten Nicola Völkel für ihren Vortrag. Die Verkehrssituation in diesem Bereich von Küps sei ein großes Sicherheitsrisiko für die schwächsten aller Verkehrsteilnehmer, nämlich Schulkinder, Fußgänger mit Handicap und ältere Menschen. Aufgrund der geringen Gehsteigbreite und des weiter zunehmenden Verkehrsaufkommens sei es unabdingbar, Lösungen für diesen Hauptverkehrsknotenpunkt in Küps auszuloten. Das Ampelkonzept könnte hier wertvolle Informationen liefern. Mit diesem Schritt kann nun erprobt werden, ob und wie sich eine Verkehrsentlastung und damit eine Verbesserung des potentiellen Sicherheitsrisikos im Bereich „Radweg“ abbilden lässt. Interessant wäre auch zu erfahren, ob sich in diesem Zusammenhang das Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf ihre Routenführung und Streckenwahl ändern wird. Diesbezüglich wären parallele Verkehrszählungen und entsprechende Messungen während der Erprobungsphase an den Ausweichstrecken „Tannleite“ und „Kugelgasse“ denkbar. Geprüft werden könnte in diesem Zusammenhang auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h und eine mögliche Anpassung der Parkplatzsituation, so die Meinung des Gremiums. 
   

Finanzen

Verfügungsfond 11.000 €, davon 4.400 € Eigenanteil MK

Beschluss

Der Marktgemeinderat begrüßt die Darstellung der umfangreichen Maßnahmen des Gemeindeumbaumanagements, wie im Jahresbericht dargestellt. Das Gremium sieht die städtebauliche Entwicklung von Küps damit auf dem richtigen Weg und wird diesen durch weitere positive Entscheidungen und Einplanung entsprechender Finanzmittel entsprechend unterstützen. 

Der Marktgemeinderat stimmt der Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen durch das Gemeindeumbaumanagement und der Übernahme des Kommunalen Eigenanteils von voraussichtlich 4.400 € zu.

Der Marktgemeinderat stimmt grundsätzlich der Durchführung einer Testphase der Ampelanlage im Bereich Radweg im Frühjahr 2024 für eine Dauer von 10 Wochen wie vorgestellt zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Grund- und Mittelschule Küps; Ersatzneubau einer Grundschule und Schulsporthalle mit Versammlungsstätte; Ausschreibungsverfahren "Mobile Trennwandelemente" und "Starkstromanlagen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 30.01.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Bernd Rebhan setzte das Gremium in Kenntnis, dass das Architekturbüro Schöttner, Wallenfels die Ausschreibungsunterlagen für das Gewerk „Mobile Trennwandelemente“ erstellt hat und das EU-weite offene Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Submissionstermin für o.g. Gewerk war der heutige 30.01.2024 um 11:00 Uhr. Wie bei den bisherigen Ausschreibungen erfolgt nun unmittelbar nach der Angebotseröffnung die Prüfung und Wertung der Angebote durch das v.g. Architekturbüro.

Außerdem hat das Planungsbüro Berndorfer, Kronach die Ausschreibungsunterlagen für das Gewerk „Starkstromanlagen“ erstellt. Das EU-weite offene Vergabeverfahren läuft bereits und der Submissionstermin ist am Donnerstag, den 01.02.2024 um 11:00 Uhr. Auch hier wird unmittelbar nach Angebotseröffnung mit der Prüfung und Wertung der Angebote begonnen.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragsvergabe für die Gewerke „Mobile Trennwandelemente“, sowie „Starkstromanlagen“ im Sinne der Vergabevorschläge und auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) durchzuführen und zu vergeben, sofern kein rechtzeitiger Sitzungstermin des Marktgemeinderates oder des Bau- und Umweltausschusses zur Verfügung steht – in diesem Fall ist das Gremium in seiner nächsten Sitzung hierüber zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Förderung des Ehrenamtes im Markt Küps - Anpassung der "Richtlinie zur Vergabe des Ehrenamtspreises durch den Markt Küps"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 30.01.2024 ö 3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Küps hat mit seinen Beschlüssen (Sitzungen vom 18.09.2018 und 23.10.2018) einen jährlichen Ehrenamtspreis installiert und die dazugehörigen Richtlinien festgelegt. Empfänger sind insbesondere Vereine, Organisationen und Gruppen. Der Preis soll als öffentliche Anerkennung für Verdienste um das Ehrenamt, außergewöhnliches Engagement oder innovative Ideen im Bereich des freiwilligen Engagements verliehen werden. Er ist mit 500 € dotiert und wird von den beiden ortsansässigen Banken finanziert. 

Der Ehrenamtspreis wurde bislang fünfmal verliehen. Preisträger waren im Jahr

2019:         DLRG Ortsverband Küps e.V. 

2020:         Helferkreis Hubertus        

2021:        Aktive Feuerwehrfrauen- und männer im Markt Küps

2022:        Förderverein für die Küpser Orchester im Markt Küps e.V.

2023:  Garten- und Naturfreunde Burkersdorf

Beschlossen wurde, für die Vergabeentscheidung ein Gremium aus je einem Vertreter der Fraktionen im MGR zu bilden. Diese Jury trifft eine Vorauswahl zur Preisvergabe und schlägt diese dem Marktgemeinderat vor - dieser wiederrum beschließt letztlich die Vergabe in nichtöffentlicher Sitzung. Die Fraktionen haben für das Gremium der Wahlperiode 2020 - 2026 als Jurymitglieder die MGR Manfred Pauli (CSU), Wolfgang Neumann (SPD) und Heiko Meusel (FW) benannt. 
                                                                               
Änderung der Vergaberichtlinie
Die Vergabejury hat im Rahmen der Sitzung des Marktgemeinderates Küps am 28.02.2023 dem Gremium vorgeschlagen, die aktuellen Vergaberichtlinien zu ändern. 

Vergeben werden insgesamt 500 € jährlich insbesondere an Vereine, Organisationen oder Gruppen. Der Empfänger soll die Voraussetzungen des § 10b Abs.1 Einkommensteuergesetz i. V. m. Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung erfüllen. 

In der Praxis können aufgrund dieser Regelung einige Vorschläge aus der Bevölkerung bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Die Jury schlug deshalb vor, die Richtlinien zu öffnen und die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit nach dem Steuerrecht aus der Richtlinie zu streichen. Hier sollte die tatsächliche ehrenamtliche Leistung für den Markt Küps in den Vordergrund gestellt werden, so die Jury. Der Marktgemeinderat solle selbst entscheiden, ob das ehrenamtliche Engagement nur deshalb nicht gewürdigt werden darf, weil eine ehrenamtliche Gruppierung die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts nicht erfüllt.  

Auch aus Sicht der Verwaltung sollte dem Vorschlag der Jury gefolgt und ausschließlich das ehrenamtliche Engagement in den Vordergrund gestellt werden. Für die Vergabe eines Ehrenamtspreises sollten alle Gruppierungen ohne Einschränkung im Markt Küps in Frage kommen können. Der entsprechende Passus mit dem Verweis auf §10b EStG sollte deshalb gestrichen und die Richtlinie angepasst werden.

Der Erste Bürgermeister Bernd Rebhan verwies in diesem Zusammenhang auf das gemeinsam geführte interfraktionelle Gespräch vom 17.01.2024. Die Verwaltung hat diesbezüglich eine neue Richtline ausgearbeitet und formuliert, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Beschluss

Das Gremium beschließt die neue Richtlinie zur Vergabe des Ehrenamtspreises durch den Markt Küps (EAP-R 2024). Die Richtlinie tritt zum 01.02.2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2024 08:46 Uhr