Datum: 27.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:02 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.02.2024
|
ö
|
informativ
|
1 | |
zum Seitenanfang
1.1. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.02.2024
|
ö
|
|
1.1 | |
Sachverhalt
Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.
Erster Bürgermeister Bernd Rebhan fasste die entsprechenden nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 30.01.2024 zusammen und gab diese bekannt.
TOP 5nö – Kommunales Förderprogramm – Gemeindeumbaumanagement
Verkehrsgefahrenentschärfung im Ortsteil Küps – Auftragsvergabe Ampelanlage
Im Sinne der bekannten Gefahrenlage im Bereich „Radweg“ hatte das Gremium bereits in öffentlicher Sitzung beschlossen, eine sog. „Pförtnerampel“ zu Testzwecken zu installieren. Das Gremium vergab die Leistungen zur Installation dieser Ampelanlage nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma A.S.I aus Fürth. Anschließend dazu wird das Gemeindeumbaumanagement die Begleitung und Evaluation der Maßnahme durchführen.
TOP 7nö – Spenden und Schenkungen – Finanzielle Unterstützung des Caritasverbandes im Landkreis Kronach zur Anaschaffung eines neuen mobilen Verkaufswagens für das „Caritas-Lädla“
Das Gremium unterstützte mit seinem Beschluss die Anschaffung des neuen Verkaufsfahrzeuges für das „Caritas-Lädla“ und sicherte dem Caritasverband im Landkreis Kronach e.V. für diesen Zweck einen Zuschuss i.H.v. 1.000 € zu
zum Seitenanfang
1.2. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Dorferneuerung Theisenort - Baubeginn Krebsbachstraße Bauabschnitt III; Sachstand weitere Projekte im Rahmen der Dorferneuerung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.02.2024
|
ö
|
informativ
|
1.2 | |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Bernd Rebhan freute sich mitteilen zu können, dass ab der kommenden Woche die Bauarbeiten für den Bauabschnitt III in der Krebsbachstraße in Theisenort wieder anlaufen. Ende November konnte mit der Asphaltierung der Tragschicht der zweite der insgesamt drei Bauabschnitte fertiggestellt werden. Damit sind mittlerweile 250 von 390 Metern der Sanierungsstrecke grundhaft erneuert worden. Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf 1.188.000 Euro brutto. Der Eigenanteil der Marktgemeinde Küps liegt bei 365.000 Euro. Die nunmehr anlaufenden Tief- und Straßenbauarbeiten der Firma Schindhelm finden unter Vollsperrung für den Durchgangsverkehr statt. Der reibungslose Verlauf der bisherigen Bauarbeiten ist insbesondere der guten Zusammenarbeit mit den betroffenen Anliegern geschuldet. Diese soll sich auch 2024 fortsetzen. Mit der Fertigstellung der Bauarbeiten ist Ende des Jahres zu rechnen.
Der Erste Bürgermeister betonte, dass im Rahmen der Dorferneuerung Theisenort gemeinsam viel erreicht werden konnte. Ihm war es daher wichtig, nun die letzten Projekte auf den Weg zu bringen. In einem entsprechenden Antrag an das Amt für Ländliche Entwicklung formulierte er daher die Erwartung von Vorstandschaft und Marktgemeinde, insbesondere nachfolgende Projekte für eine Umsetzung vorsehen zu können:
1. Historischer Rundweg um das Schloss und die Alte Wache Theisenort, laufende Nummer 3 der Projektbeschreibung zur Dorferneuerung Theisenort. Damit soll ein ehemaliger Fußweg wieder begehbar gemacht sowie Hinweisschilder mit Informationen zur Theisenorter Geschichte angebracht werden.
2. Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Friedhof Theisenort. Gerade angesichts der demografischen Entwicklung ist die Barrierefreiheit anzustreben. Diesbezüglich wurden mit den Grundstückseigentümern bereits Vorgespräche geführt.
Auf den vorgenannten Antrag gab das Amt für Ländliche Entwicklung, Herr Thomas Müller, bekannt, dass weitere Maßnahmen in der DE Theisenort nicht mehr gefördert werden können. Die Dorferneuerung Theisenort wurde bereits im Jahre 2003 eingeleitet. Nach der bisherigen Verfahrenslaufzeit von 21 Jahren wurden sehr viele Maßnahmen erfolgreich umgesetzt. Die beiden letzten Maßnahmen, der Ausbau der Gypsmühlstraße und aktuell noch der Ausbau der Krebsbachstraße runden die Vielzahl an gelungenen Maßnahmen in Theisenort ab. Der Gesamtzuschussbedarf, wie im Förderprojekt zu Beginn der Dorferneuerung beschrieben, ist von 971.000 € auf aktuell 3.200.000 € gestiegen. Insofern seien die Fördermittel für Theisenort um mehr als das 3-fache durch das Amt für Ländliche Entwicklung erhöht worden und damit mehr als ausgereizt. Für die DE Theisenort ist die Vorgabe an die Teilnehmergemeinschaft, nun mit der Abmarkung und Vermessung auf den Abschluss der Dorferneuerung hinzuarbeiten.
Der Erste Bürgermeister bedauerte abschließend, dass es ihm nicht gelungen sei, die beiden vorgestellten Maßnahmen noch in das Förderprojekt zu integrieren. Letztlich sei jedoch die Argumentation des Amtes aufgrund einer Verdreifachung der Förderzuschüsse innerhalb des Projektzeitraums und anlaufender Projekte, wie der Dorferneuerung Oberlangenstadt-Hummenberg und Au, nachvollziehbar. Er dankte dem Amt für Ländliche Entwicklung daher für die immens große Unterstützung bei all diesen Projekten sowie für die stets gute Zusammenarbeit.
zum Seitenanfang
1.3. Informationen des Ersten Bürgermeisters - Einladung zur zentralen Bürgerversammlung in Küps am 13.03.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.02.2024
|
ö
|
|
1.3 | |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Bernd Rebhan lud die Mitglieder des Gremiums sowie alle Bürgerinnen und Bürger zur zentralen Bürgerversammlung am Mittwoch, den 13.03.2023 in die Turn- und Festhalle nach Küps ein – Beginn ist 19.00 Uhr. Neben vielen aktuellen Themen aus der Marktgemeinde wird Nicola Völkel vom Gemeindlichen Umbaumanagement (GUM) auch das angedachte Verkehrskonzept zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich „Radweg“ vorstellen.
zum Seitenanfang
2. Grund- und Mittelschule Küps; Ersatzneubau einer Grundschule und Schulsporthalle mit Versammlungsstätte; Vorstellung der Außenanlagenplanung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.02.2024
|
ö
|
beschließend
|
2 | |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister Bernd Rebhan begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Kersten Schöttner, sowie Herrn Martin Herrmann vom Architekturbüro Schöttner aus Wallenfels.
Das Architekturbüro erläuterte dem Gremium den aktuellen Baufortschritt und Sachstand der einzelnen Gewerke. Parallel dazu laufen die Planungen für die Außenanlagen auf dem Schulgelände. Im Rahmen der vorgelegten Entwurfsplanung wurden insbesondere folgende Eckpunkte besprochen:
- Reduzierung und Rückbau der vorhandenen Außensportanlagen und damit verbundene Einsparung kostenintensiver Stützmauern
Zufahrt zum Schulgebäude/Halle mit Parkplätzen im Bereich der Auffahrt vom Hirtengraben
Gestaltung des Bereiches Pausenhof/Umgriff der Halle mit Abtreppung
„Torlösung“ im Bereich des Pausenhofes in Richtung Zufahrt
Landschaftsgestaltung im Bereich Jugendtreff „Kiwi“ mit Auflassung der maroden Treppenanlage und Errichtung eines Boulderblocks
Verlegung des Schulgartens in den Bereich „Kiwi“
Insgesamt handle es sich um eine bodenständige, einfache Gestaltungsplanung. Die Entwicklungsschritte wurden mit der Verwaltung und der Schulleitung vorab besprochen und diskutiert.
Des Weiteren wird in Kürze das Ausschreibungsverfahren für die Außenanlagen durchgeführt. Die Unterlagen hierzu werden aktuell vom Architekturbüro Schöttner vorbereitet.
Im Anschluss präsentierten die beiden Architekten das angedachte Farbkonzept des neuen Schulkomplexes. Man habe hier die Farben des bestehenden Mittelschulgebäudes aufgenommen, so Architekt Herrmann. Die Sport- und Kulturhalle, als eigenständiger Bau, solle mit einem „edlen“ Blau vom Schulbereich (Gelbtöne) abgesetzt werden. Als „Eyecatcher“ wird eine Wand der neuen Schule in rot gestaltet. Hierbei handle es sich nur um eine grobe Entwurfsplanung. Die Detailplanung würde nach Zustimmung durch das Gremium erfolgen, so Schöttner.
Das Gremium hatte im Anschluss an den Sachvortrag einige Fragen zur vorgestellten Planung. Die beiden Architekten standen den Mitgliedern des Marktgemeinderates Rede und Antwort.
MGR Manfred Pauli erkundigte sich nach der Heizleistung der neuen Anlage, der benötigten Menge an Biomasse und der damit verbundenen Verkehrsbelastung durch Lieferfahrzeuge.
MGRin Christina Härtlein freute sich über das aus ihrer Sicht „wirklich gute Konzept“ und die vorgestellte Planung der Außenanlagen. Sie bat die Planer, die Verschattung des Pausenhofes und evtl. Unterstellmöglichkeiten bei schlechtem Wetter für die Schülerinnen und Schüler noch einmal darzustellen und bei Bedarf ggf. weitere Maßnahmen in die Planung mit aufzunehmen.
MGR Dr. Ralf Pohl hatte Fragen zur Entwässerung des neuen Pausenhofes, dem geplanten Boulderblock, der sportlichen Nutzung der Sport- und Kulturhalle sowie dem geschätzten Personalaufwand zur geplanten Heizanlage.
MGR Dieter Lau erkundigte sich nach den pädagogischen Sportmöglichkeiten auf der neuen Außensportanlagen.
MGR Hubertus von Künsberg sprach sich für ein pflegeleichtes Pflaster und eine Fassade aus hellem Holz aus.
MGR Nikolai Hiesl bat die Planung der Zufahrten und Einfriedungen (Tore, Zäune) im Hinblick auf notwendige Rettungseinsätze (Feuerwehr, Rettungswagen) zu prüfen und das Schließsystem anzupassen.
MGR Bernd Steger erkundigte sich nach der Höhe der Schornsteine der neuen Heizanlage sowie nach Filterkomponenten zum Thema „Feinstaub“.
MGR Felix Boxdörfer bat zu prüfen, ob die Treppenanlage am Hallenbad bei der Umgestaltung der Außenanlege noch nötig ist, oder ob diese evtl. zurückgebaut werden kann.
MGR Heiko Meusel schilderte seine schlechten Erfahrungen mit dunklen Fassadenplatten. Insbesondere im Sommer führe dies zu einer zusätzlichen Aufheizung der Gebäude. Er bat eine Wärmeschutzberechnung durchzuführen und sprach sich für eine nachhaltige Fassadengestaltung der Eingangshalle mit Douglasien- oder Lärchenholz aus.
MGRin Ursula Eberle-Berlips bedankte sich beim Architekturbüro Schöttner für die Vorstellung des Baufortschrittes und der anstehenden Planung der Außenanlagen und des Farbkonzeptes. Sie lobte die beiden Architekten namens der CSU-Fraktion für den bislang reibungslosen und unfallfreien Baufortschritt und die damit verbundene Gesamtkonzeption. Die neue Küpser Schule sei ein zukunftsweisendes Projekt, bei dem die pädagogische und bauliche Entwicklung Hand in Hand umgesetzt würden, so Eberle-Berlips.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die vorgestellten Planungen zu den Außenanlagen und zum Farbkonzept des Neubaus der Grundschule mit Sport- und Kulturhalle zur Kenntnis und stimmt diesen zu.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragsvergabe für das Gewerk Außenanlagen auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) durchzuführen und zu vergeben, sofern kein rechtzeitiger Sitzungstermin des Marktgemeinderates oder des Bau- und Umweltausschusses zur Verfügung steht – in diesem Fall ist das Gremium in seiner nächsten Sitzung hierüber zu informieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Haushalt 2023; Beratung und Beschlussfassung zu Haushaltssatzung/ -plan
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.02.2024
|
ö
|
|
3 | |
Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2023, der solide finanziert ist, wird heute zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Beschlussfassung über den Haushalt 2023 erfolgt auf Grund von personellen Veränderungen in der Finanzverwaltung verspätet. Lt. Rücksprache mit der Aufsichtsbehörde im Landratsamt Kronach ist die Aufstellung und Beschlussfassung eines Haushaltsplanes 2023, auch im Nachhinein, zwingend notwendig.
Der Haushaltsplan 2023 ist weitestgehend auf tatsächliche Zahlen aufgebaut. Er enthält u. a. auch Maßnahmen, die vom Gremium meist einstimmig auf den Weg gebracht wurden. Der Haushaltsplan 2023 wird heute zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf ausführliche Darstellungen, wie z. B. die Entwicklung der Grund- und Gewerbesteuer oder eine Schuldenstatistik wird auf Grund der fortgeschrittenen Zeit (das Jahr 2023 ist bereits Vergangenheit) verzichtet. Auch die Prioritätenliste ist zu aktualisieren. Diesbezüglich sollen in den nächsten Wochen weitere Gespräche mit den Fraktionen erfolgen, betonte Bürgermeister Bernd Rebhan. Beim Finanzplan bestünde gerade auch mit Blick auf die Kreisumlage ohnehin noch erhebliche Unklarheit. Bernd Rebhan zeigte sich froh, dass der Rückstand jetzt im Wesentlichen aufgearbeitet und man nunmehr wieder auf dem Laufenden sei. Die Grafiken werden mit der Vorlage des Haushaltsplanes 2024 ausführlich dargestellt und mitgeteilt.
Im Haushaltsplan 2023 sind die großen Investitionen in den Neubau der Grundschule sowie die Investitionen in die Sport- und Kulturhalle maßgebend (ca. 2,65 Mio. €). Massive Preissteigerungen, insbesondere bei den Roh- und Baustoffen, leisten ihren Beitrag zu nicht geplanten und höheren Ausgaben. Baumaßnahmen wie der Teilabschnitt Melanger (140.000 €), das Baugebiet „Südlich der Ringstraße“ (330.000 €), der Anteil für die DE Theisenort (53.000 €), Investitionen in Kanal- und Wasserleitungen (430.000 €), dazu Anteil am Abwasserverband Kronach-Süd mit 682.000 € und 600.000 € für die Erneuerung von Wasserleitungen) sowie die Herstellung der Altlastenfreiheit auf dem Grundstück in der Nageler Straße mit 656.000 €, wurden im Haushalt 2023 abfinanziert. Darüber hinaus wurden in die Sanierung der Anwesen „Am Plan 2“ sowie des früheren Postgebäudes „Am Bahnhof 3“ 320.000 € bzw. 720.000 € investiert (FONOB-Maßnahme). Für den weiteren Breitbandausbau fielen 90.000 € an, die Schaffung einer Photovoltaikanlage auf dem Schulgebäude kostete 121.000 €, der neue Gerätewagen Logistik (GW-L 2) rund 220.000 € und schließlich wurden 176.000 € in das bewegliche Bauhofvermögen gesteckt (u. a. HAKO). Letztlich konnten diese Maßnahmen ohne weitere Verschuldung durchgeführt werden. Zahlreiche Investitionen werden sich jedoch verzögert auf die Folgehaushalte auswirken.
Dennoch ist eine dauerhafte Leistungsfähigkeit gegeben. Trotz der vielfältigen Aufgaben liegen die Hebesätze bei den Steuern am unteren Durchschnitt. Die Wassergebühren wurden auf Grund der Verluste zum 01.01.2024 angehoben. Eine Neukalkulation der Kanalgebühren muss im Jahre 2024 durchgeführt werden.
Verwaltungshaushalt:
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.769.580 € ab.
Vermögenshaushalt:
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.881.650 € ab.
MGRin Ursula Eberle-Berlips dankte dem neuen Kämmerer namens der CSU-Fraktion für das nun vorliegende Zahlenwerk zum Haushalt 2023. Nach kurzer Einarbeitungszeit habe er eine solide Finanzierungsgrundlage vorgelegt, die in Einzelheiten mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt sei. Besonders erfreulich sei, dass die Neuverschuldung verhindert werden konnte. Der Markt Küps sei dauerhaft leitungsfähig und könne sich seinen Pflichtaufgaben widmen. Dennoch seien die Aussichten aufgrund der gestiegenen Energiepreise, der anstehenden Anhebung der Kreisumlage und der allgemeinen Kostensteigerungen „nicht rosig“. Man müsse versuchen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu handeln und das vorhandene Geld mit Augenmaß einsetzen. Dabei solle man die angestoßenen Maßnahmen weiter voranführen und Prioritäten genau beleuchten: „Kosten verschieben wo möglich und streichen wo nötig“, so Eberle-Berlips wörtlich.
Abschließend dankte sie dem Ersten Bürgermeister und der Rathausverwaltung für den gezeigten Einsatz und forderte das Gremium auf, den Markt Küps auch in Zukunft mit Weitsicht und dem notwendigen Fingerspitzengefühl für anstehende Aufgaben voranzubringen. Die CSU-Fraktion werde dem vorgelegten Haushalt für 2023 zustimmen.
MGR Dr. Ralf Pohl sah erheblichen Nachbesserungsbedarf beim vorgelegten Haushalt für 2023. Aus seiner Sicht sei eine Bewertung nicht abschließend möglich, weil viele wichtige Unterlagen nicht vorgelegt wurden. Im fehle es an ausreichender Genauigkeit und vielen notwendigen Informationen. Er bezweifelte, dass der Haushalt rein formal einer Prüfung standhalten werde. Inhaltlich hätte der Markt Küps mittelfristig zu wenig Eigenmittel – die freie Spitze liege bei nur 1 Mio. Euro mit der die anstehenden Investitionsherausforderungen geschultert werden müssten. Er forderte zum Sparen auf – die Gemeinde müsse „finanziell besser werden“, so Pohl, um die anstehenden Herausforderungen auch weiterhin bedienen und sicherstellen zu können.
MGR Nikolai Hiesl freute sich, dass die „haushaltsfreie“ Zeit mit der Vorlage des Haushaltes 2023 nun beendet werden konnte. Es läge ein aus seiner Sicht solides Zahlenwerk vor, das sich an den tatsächlichen Verhältnissen des Jahres 2023 orientiere. Der Markt Küps werde demnach, trotz aller Herausforderungen, auch weiterhin seinen Pflichtaufgaben nachkommen können, so Hiesl.
Beschluss
H a u s h a l t s s a t z u n g für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Küps folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.769.580 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.881.650 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 €
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt wird auf 5.874.178 €
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für
die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A),
die Grundstücke (Grundsteuer B) und
die Gewerbesteuer
wurden mit der Hebesatzsatzung vom 02.11.2017 festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5
zum Seitenanfang
4. Wasserwerk, Hallenbad und Photovoltaikanlage Küps; Bekanntgabe und Feststellung der Abschlussergebnisse zum 31.12.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.02.2024
|
ö
|
|
4 | |
Sachverhalt
Wasserversorgung und Photovoltaikanlage
Auftrag und Auftragsdurchführung
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) München, hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2022 für die Wasserversorgung und für die Photovoltaikanlage durchgeführt. Die hierzu notwendigen Arbeiten wurden durch Herrn Dipl.-Volkswirt Bernd Ackermann im Februar 2024 durchgeführt.
Die Beratung erfolgte auf der Grundlage der kameralistischen Buchhaltung des Marktes Küps sowie der dem BKPV vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünfte mit berufsüblicher Sorgfalt. Eine eingehende Überprüfung der Wertansätze war nicht Gegenstand des Auftrages.
Steuerliche Verhältnisse
Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht keine Gewerbesteuerpflicht. Da noch ausreichend Verlustvorträge vorhanden sind, fiel keine Körperschaftssteuer an.
Jahresabschluss 2022
Der Jahresabschluss 2022 schließt mit folgenden Summen:
Bilanz in Aktiva und Passiva 10.471.882,88 €
Jahresverlust 74.205,16 €
Wirtschaftliche Verhältnisse
Die bereinigte Bilanzsumme nahm im Berichtsjahr infolge der unter den Abschreibungen liegenden Investitionen um 95 T€ auf 10,277 Mio € ab. Auf der Aktivseite verminderte sich das mit den Ertragszuschüssen saldierte Anlagevermögen leicht um 50 T€. Der Anteil des Anlagevermögens beträgt unverändert 97 %; er entspricht vergleichbaren, anlageintensiven Versorgungsbetrieben.
Die kurzfristigen Forderungen enthalten neben der Umsatzsteuererstattung in den wesentlichen Forderungen aus Gebühren und Beiträgen sowie die Wasserendabrechnung.
Auf der Passivseite beträgt der Eigenkapitalanteil wie im Vorjahr 16 %; er ist damit weiterhin
als knapp zu beurteilen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde sind trotz der Investitionen (414 T€) und des Fehlbetrages in Summe um 13 T€ zurückgegangen. Die gesamten Investitionen wurden somit neben der Selbstfinanzierung (erwirtschaftete Abschreibungen zuzüglich Jahresergebnis und abzüglich Auflösung Ertragszuschüsse) im Wesentlichen durch die Zunahme der Verbindlichkeiten finanziert.
Ertragslage Wasserversorgung
Die Ertragslage der Wasserversorgung ist in 2022, wie Vorjahr, durch ein negatives Ergebnis
gekennzeichnet. Im Wesentlichen aufgrund rückläufiger betrieblicher Aufwendungen stellt
sich jedoch eine Ergebnisverbesserung von 59 T€ ein.
Auf der Ertragsseite sind die Umsatzerlöse aus Wasserlieferungen analog zur verkauften
Wassermenge einprozentig gestiegen. Die übrigen Erträge nahmen leicht ab, so dass die
Betriebserträge insgesamt um 5 T € auf 895 T € zugegangen sind.
Ebenso reduzierten sich die betrieblichen Aufwendungen um 6 % oder 64 T € gegenüber
dem Vorjahr.
Innerhalb der betrieblichen Aufwendungen nahmen die Wasser- und Strombezugsaufwendung um 4 T € bzw. 11 T € ab. Infolge der neuen Strombezugskonditionen in den Folgejahren wird jedoch von einer deutlichen Erhöhung dieser Aufwandsposition ab 2023 ausgegangen.
Zudem verringerten sich auch die Aufwendungen für Betrieb und Unterhalt um 77 T € auf insgesamt 281 T €. Die Leistungen des Bauhofs betragen hierbei 101 T € nach 89 T € im Vorjahr.
Außer Aushilfen werden dem Betrieb keine Mitarbeiter mehr direkt zugeordnet, so dass nur
ein geringer Personalaufwand ausgewiesen wird.
Die Abschreibungen sind infolge höherer Investitionen um 40 T € angestiegen. Der Anteil der Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen) an den gesamten betrieblichen Aufwendungen ist mit 52 % gegenüber dem Vorjahr mit 45 % höher.
Bei einem durchschnittlichen Schuldenstand von 8,6 Mio € gegenüber der Gemeinde sind 81 T € an Verrechnungszinsen auszuweisen. Dabei hat sich der Zinssatz infolge des Vorjahres nicht verändert.
Die anderen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich um 14 T €.
Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Ertragslage der Wasserversorgung nicht zufriedenstellend.
Ertragslage Photovoltaikanlage
Ende 2009 ist eine Photovoltaikanlage in Betrieb gegangen. Diese wird als Energieversorgungsunternehmen mit der Wasserversorgung zusammengefasst. Im Jahr 2022 weist dieser Betriebszweig einen Überschuss von 26 T € (i.Vj. 18 T €) aus.
Anlagevermögen
Dem beigefügten zusammengefassten Anlagennachweis liegt ein über EDV geführter Einzelnachweis zugrunde.
Ergänzende Angaben
Die technische Wartung und der Betrieb werden durch Personal und Geräte des Bauhofes durchgeführt.
Die kaufmännischen Belange werden durch die Marktgemeindeverwaltung gegen Zahlung eines Verwaltungskostenbeitrages abgewickelt.
Beratungsvermerk
Es wurde auftragsgemäß eine Beratung zum beigefügten Jahresabschluss - bestehend aus
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung der gemeindlichen Versorgungsbetriebe (Wasserversorgung und Photovoltaik) für das Wirtschaftsjahr 2022 unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen durchgeführt. Grundlage für die Beratung waren die vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt wurden, sowie die dem BKPV erteilten Auskünfte.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den gesetzlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Marktgemeinde.
Zur Beurteilung der Plausibilität der vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise wurden Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen sprechen.
Hallenbad
Die Gegenüberstellung der Einnahme und der Ausgabe ergibt im Geschäftsjahr 2022 einen Jahresverlust von 95.260,29 €.
Finanzen
./.
Beschluss
Wasserversorgung und Photovoltaik
- Der Jahresabschluss 2022 wird festgestellt.
Der Jahresverlust über 74.205,16 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Künftig erzielte Gewinne sind jeweils den Rücklagen des Betriebs gewerblicher Art zuzuführen.
Die Verrechnungsschulden gegenüber der Gemeinde sind weiterhin mit 2%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu verzinsen.
Hallenbad
- Der Jahresabschluss 2022 wird festgestellt.
- Der Jahresverlust über 95.260,29 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Künftig erzielte Gewinne sind jeweils den Rücklagen des Betriebs gewerblicher Art zuzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. (Redaktionelle) Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugend- und Vereinsarbeit im Markt Küps
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Küps)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.02.2024
|
ö
|
|
5 | |
Sachverhalt
Der Freistaat Bayern unterstützt auf Antrag jährlich Vereine, die entsprechende Übungsleiter haben, mit einer Vereinspauschale. Diese erhalten eine staatliche Förderung, die das Landratsamt ausreicht. Die Vereinspauschale wurde im Haushaltsjahr 2023 vom Freistaat Bayern aus Gründen der zusätzlichen Belastungen in Folge des Krieges in der Ukraine verdoppelt. Daraus ergibt sich eine Fördereinheit von 0,60 €/Mitgliedereinheit (Mitgliedereinheit = < 27 Jahre = 10,0 und > 27 Jahre = 1,0).
Die Marktgemeinde Küps gehört zu den wenigen Kommunen, die diese Förderung als freiwillige Leistung zusätzlich als Unterstützung für das Ehrenamt bezahlt. An dieser Unterstützung soll weiterhin festgehalten werden.
Die Jugend- und Vereinsarbeit ist ein hohes Gut einer Kommune. Dennoch müsse sich aktuell die Kommune auf ihren Pflichtbereich für volkswirtschaftlich wichtige Investitionen, wie Bau und Infrastruktur, konzentrieren. Nur so kann Wohlstand gesichert und erhalten bleiben.
Da sich die gemeindliche Richtlinie pauschal auf die staatlichen Förderungen bezieht, soll nunmehr die redaktionelle Änderung vorgenommen werden. Hintergrund sind die zusätzlichen Leistungen des Freistaats Bayern im Verlauf der Pandemie und des Ukraine -Krieges
Lt. der Richtlinie zur Förderung der Jugend- und Vereinsarbeit wäre der Zuschuss in gleicher Höhe, wie der vom Landratsamt Kronach festgesetzte staatliche Zuwendungsbetrag, zu gewähren. Mit der redaktionellen Änderung wird die freiwillige Leistung der Marktgemeinde konkretisiert.
Bisher wurden die Sportvereine mit 0,29 €/Mitgliedereinheit gefördert.
Synopse zur Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugend- und Vereinsarbeit im Markt Küps:
Förderrichtlinie 20.01.2004
|
Förderrichtlinie zum 01.01.2024
|
§ 4 Spezielle Förderbereiche
Abs. 3
Sportvereine-Übungsleiter-Entschädigung:
Der Markt Küps gewährt einen Zuschuss in gleicher Höhe wie die vom Landratsamt Kronach festgesetzte staatliche Zuwendung.
|
§ 4 Spezielle Förderbereiche
Abs. 3
Sportvereine-Übungsleiter-Entschädigung:
Der Markt Küps gewährt einen Zuschuss in Höhe von 0,30 € pro Mitgliedereinheit. Die Mitgliedereinheiten der Vereine werden in der jährlichen Meldung durch das Landratsamt Kronach festgesetzt.
|
MGR Dr. Ralf Pohl verwies auf die Hinweise im interfraktionellen Gespräch und rief dazu auf, die Förderungstatbestände nochmals zu prüfen. Aus seiner Sicht sei eine Anpassung an die vom Freistaat Bayern angesetzten Fördersätze weiterhin wünschenswert. Die Vereine leisten viel, hätten hohe Fixkosten und sollten dafür ausreichend unterstützt werden, so Pohl.
MGRin Ursula Eberle-Berlips erklärte, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Marktgemeinde handle, die andere Kommunen ihren Sportvereinen nicht bietet. Die Sportvereine würden neben der staatlichen Förderung zusätzlich finanziell unterstützt. Aus ihrer Sicht sei der vorgelegte Vorschlag gut, wertschätze die Jugendvereinsarbeit und sei deshalb ausreichend.
MGR Thomas Friedlein reichte der Vorschlag nicht. Er erklärte, man müsse deutlich mehr für die Vereine tun und solle deshalb die staatliche Förderung des Freistaates auch als Förderung des Marktes Küps zugrunde zu legen.
MGR Nikolai Hiesl sah den vorgelegten Vorschlag der Verwaltung als ‚absolut ausreichend‘ an. Insbesondere aus Sicht eines betroffenen Vereinsvorstandes könne er einer zusätzlichen, freiwilligen Förderung der Gemeinde als Ergänzung zu der staatlichen Förderung des Freistaates Bayern ohne Bedenken zustimmen.
Erster Bürgermeister Bernd Rebhan erinnerte abschließend, dass der Markt Küps eine der wenigen Gemeinden sei, die den Zuschuss des Freistaates durch eine individuelle Förderung ergänze. Das sei in der aktuellen finanziellen Situation nicht selbstverständlich. Mit der Änderung der Richtlinie werde erstmals ein eigener, inhaltlich konkretisierter Fördertatbestand geschaffen, der dem Markt Küps Planungssicherheit gebe und nicht an andere Fördermodalitäten gebunden sei, so Rebhan. Abschließend gab er zu bedenken, dass mit dieser Förderung auch Vereine ohne eigene Fixkosten (wie z.B. Sportheime) profitieren werden und so ggf. eine Ungleichbehandlung entstehen könnte.
Finanzen
Haushaltsstelle 0.5500.7021: Ersparnis 5.000,00 €/Jahr
Beschluss
§ 4 Abs. 3 der Richtlinien zur Förderung der Jugend- und Vereinsarbeit im Markt Küps wird zum 01.01.2024 redaktionell wie folgt geändert:
Sportvereine-Übungsleiter-Entschädigung: Der Markt Küps gewährt einen Zuschuss in Höhe von 0,30 € pro Mitgliedereinheit. Die Mitgliedereinheiten der Vereine werden in der jährlichen Meldung durch das Landratsamt Kronach festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
Datenstand vom 01.03.2024 07:51 Uhr