Datum: 23.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Informationen
2 Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.03.2024
3 Ganztägige Bildungs-, Betreuungs- und Verpflegungsangebote für Grundschulkinder im Markt Küps; Kommunale Bedarfsplanung
4 Grund- und Mittelschule Küps; Ersatzneubau einer Grundschule und Schulsporthalle mit Versammlungsstätte; Brandschutztechnische Ertüchtigung des Hauptgebäudes und Sanierung des Westtraktes; Sachstand und weiteres Vorgehen
5 Unvorhergesehenes und Sonstiges
5.1 U Bauantrag 11/2024, Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienwohnhaus mit 10 Wohneinheiten, Bauort: Flur-Nr. 1231/11 Gemarkung Küps, Lauschaweg 15

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1. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2024 ö informativ 1
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2. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2024 ö 2

Sachverhalt

Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.

Erster Bürgermeister Bernd Rebhan fasste die entsprechenden nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 19.03.2024 zusammen und gab diese bekannt.

TOP 2 nö – Schulwesen – Ausstattung der Küpser Schule mit digitalen Medien
Der Markt Küps nutzt seine Fördermöglichkeit im Rahmen des Förderprogramms „dBIR“ „Digitale Bildungsinfrastruktur an Schulen“. Nach erfolgter Ausschreibung vergab der Marktgemeinderat Küps die Aufträge für sog. „Digiboards“ (digitale Tafeln), Laptops und Netzwerkkomponenten für das Schulnetzwerk an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 130.000 €. Die Förderung liegt bei 90%. Die Komponenten sollen im neuen Schulhaus verbaut werden.

TOP 3 nö – Friedhofswesen; Kirchlicher Friedhof in Schmölz
Das Gremium beschloss, im Sinne des Antrages der Kirchengemeinde Schmölz, die Kirchengemeinde bei verschiedenen Friedhofsthemen zu unterstützen. So wird der Bauhof die Anlage pflegearmer Bestattungsformen auf dem kirchlichen Friedhof übernehmen. Darüber hinaus verzichtet die Gemeinde auf die Verrechnung des „Gießwassers“ auf dem Friedhof und unterstützt die Kirchengemeinde mit einem jährlichen finanziellen Festbetrag für die Parkanlage.

TOP 4nö – Sanierung und Ausbau des Verbindungsweges zwischen dem Friedhof und der „Schneckengasse“ in Theisenort 
Das Gremium vergab die Bauleistungen zur Sanierung/Erneuerung des Verbindungsweges zwischen dem Friedhof Theisenort und der Ortsstraße „Schneckengasse“ an die Fa. Schindhelm als wirtschaftlichsten Bieter nach erfolgter Ausschreibung und Angebotsprüfung. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 62.000 €.

TOP 5nö – Ortsstraße „Melanger“, Beauftragung zusätzlicher Bauleistungen
Der Marktgemeinderat beschloss, im Zuge der städtebaulich geförderten Maßnahme auch das Teilstück „Melanger“ (Stich zu den Hausnummern 8a und 8b) zu erneuern. Dies befindet sich in einem schlechten Zustand. Den Auftrag erhielt die Firma Schindhelm – die Kosten liegen bei 56.000 €.

TOP 6nö – Amtliches Mitteilungsblatt im Markt Küps
Der Markt Küps wird auch weiterhin allen seinen Bürgern 14-tägig und kostenlos das „Küpser Blättla“ zur Verfügung stellen. Das Gremium beschloss auf Vorschlag der Verwaltung, zum kommenden Jahr einen neuen Vertrag mit der Linus Wittich KG aus Forchheim abzuschließen. Dazu wird es einige Neuerungen geben: Das Küpser Amtsblatt erscheint künftig in Vollfarbe und neuem Design. Vorab hatte die Verwaltung verschiedene Alternativen geprüft, sich jedoch für eine Verlängerung der inzwischen über 45 Jahre währenden Partnerschaft entschieden.   


   

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3. Ganztägige Bildungs-, Betreuungs- und Verpflegungsangebote für Grundschulkinder im Markt Küps; Kommunale Bedarfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2024 ö 3

Sachverhalt

Ab 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe. Damit wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Ende der Grundschulzeit verlängert. Der Rechtsanspruch ist bundesgesetzlich im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt.

Mit Veröffentlichung der „Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ vom 23.08.2023 hat der Freistaat Bayern eine Finanzierungsmöglichkeit zum Aufbau von Ganztagesangeboten an staatlichen Schulen geschaffen. Damit werden Angebote unter staatlicher Schulaufsicht (Ganztagsgrundschule) i.S.d. Art. 6 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) für Kinder im Grundschulalter an öffentlichen Schulen in eigenen Ganztagsklassen in klassen- und jahrgangsübergreifender Form (offenes Ganztagsangebot) gefördert. 

Diese geschaffene staatliche Fördermöglichkeit möchte der Markt Küps beim Schulhausneubau nutzen. Das mehrmals vorgestellte und im Marktgemeinderat beschlossene Schulbaukonzept sieht vor, das bestehende ‚Westgebäude‘ nach Fertigstellung des neuen Grundschultraktes zu sanieren und künftig für die schulischen offenen Ganztagesangebote (oGTS) zu nutzen. 

Eine Förderung aus diesem Programm setzt voraus, dass die Bedarfsnotwendigkeit der Räumlichkeiten von rechtsanspruchserfüllenden Ganztagsangeboten im Rahmen des schulaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens für den Schulbau festgestellt wird und bis 31.12.2027 abgeschlossen ist. Hinzu kommt, dass die Betreuungsangebote die Vorgaben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufe 1 bis 4 erfüllen müssen. Eine Förderung aus diesem Programm setzt ferner voraus, dass die Bedarfsnotwendigkeit der Räumlichkeiten von rechtsanspruchserfüllenden Ganztagsangeboten im Rahmen des schulaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens für den Schulbau festgestellt wird.

In Absprache mit dem Landratsamt Kronach und dem Träger des offenen Ganztagesschulangebotes an der Küpser Schule (Caritasverband Landkreis Kronach) hat die Verwaltung des Marktes Küps die als Fördervoraussetzung notwendige ‚Kommunale Bedarfsplanung für ganztägige Bildungs-, Betreuungs- und Mittagsverpflegungsangebote‘ erarbeitet und mit diesem Tagesordnungspunkt dem Gremium vorgelegt. Diese ähnelt der kommunalen Bedarfsplanung für Kindertagesstätten i.S.d. Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG). Auch bei der Feststellung des Bedarfes an Betreuungsstrukturen in der Schule wurden vorhandene Basiswerte für die Analyse der Ganztagsschulbedarfe zugrunde gelegt. Maßstab waren die aktuellen Geburtenzahlen, Schülerzahlprognosen und vorhandenen Betreuungs- und Verpflegungszahlen (oGTS) des aktuellen Schuljahres im Markt Küps. Ein weiterer Baustein war der „Praxisleitfaden für die Bedarfsplanung“ des Bay. StMAS und die vom Freistaat Bayern 2023 veröffentliche Studie „Ganztagesbedarf von Grundschulkindern in Bayern“ (Fa. Prognos).

Nach Feststellung des aktuellen Bedarfes, unter Berücksichtigung möglicher gesellschaftlicher und struktureller Entwicklungen im Markt Küps, konnte der aktuell notwendige Bedarf mit 200 Betreuungsplätzen (Grundschule) und 225 Verpflegungsplätzen (Grund- und Mittelschule) ermittelt werden. 

Damit erreicht der Markt Küps eine Betreuungsquote von 66% für alle Grundschüler (nachrichtlich: Ermittelter Betreuungsbedarf in Bayern: 67%). Der Verpflegungsbedarf liegt bei 100% aller betreuten Kinder.

Die Kommunale Bedarfsplanung des Marktes Küps in der vorliegenden Form wurde mit der Regierung von Oberfranken vorbesprochen und abgestimmt. Das Kreisjugendamt Kronach hat die Bedarfsplanung ebenfalls geprüft und den Bedarf als „zielführend und zukunftsorientiert“ festgestellt. Es ist zu erwarten, dass sich die Betreuungsbedarfe zunächst auf dem festgestellten Niveau einpendeln. Dennoch ist davon auszugehen, dass mit der Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagesbetreuung die Bedarfe zu einem späteren Zeitpunkt neu beleuchtet und ggf. angepasst werden müssen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat Küps nimmt die ‚Kommunale Bedarfsplanung‘ zur Kenntnis und legt die Bedarfe für ganztägige Betreuungs- und Verpflegungsangebote wie folgt fest:

Grundschüler im Markt Küps:                         200 Betreuungsplätze
Grund- und Mittelschüler im Markt Küps:         225 Verpflegungsplätze

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Grund- und Mittelschule Küps; Ersatzneubau einer Grundschule und Schulsporthalle mit Versammlungsstätte; Brandschutztechnische Ertüchtigung des Hauptgebäudes und Sanierung des Westtraktes; Sachstand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2024 ö 4

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Bernd Rebhan begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Kersten Schöttner vom Architekturbüro Schöttner aus Wallenfels.

Herr Kersten Schöttner erläuterte dem Gremium den aktuellen Baufortschritt und Sachstand des Neubaus und der Sporthalle. Die Außenputzarbeiten haben nun begonnen. Die Lüftungsanlage ist nahezu fertiggestellt und auch die Heizungs- und Sanitärtechnik sind weit fortgeschritten. Die Elektroarbeiten im Inneren des Gebäudes haben ebenfalls begonnen. Die Innenputzarbeiten wurden an die Fa. Zeuß & Gässlein vergeben. Die nächsten Ausschreibungen werden die Estricharbeiten und die Außenanlagen sein. Für die Außenanlagen ist die Entwurfsplanung weitestgehend fertiggestellt und die Ausschreibung vorbereitet.

Ziel sollte sein, einen Fahrplan für die weiteren Sanierungsarbeiten festzulegen. Geplant war, dass zunächst die brandschutztechnische Ertüchtigung des Hauptgebäudes erfolgt und im Anschluss daran die Sanierung des Westtraktes erledigt wird. Aufgrund verschiedener Faktoren sollte über eine neue Vorgehensweise nachgedacht werden, denn die bauliche Situation im Westgebäude ist sehr bedenklich. Der Erste Bürgermeister Bernd Rebhan verwies in diesem Zusammenhang auf die sanitären Probleme und auf die maroden Fenster.

Entgegen der damaligen Fördersituation gibt es nun neue Rahmenbedingungen, die für eine frühzeitige Sanierung des Westtraktes sprechen. Gleichzeitig müsse jedoch nach Umzug der Verwaltung in den Neubau, die Schulküche saniert werden, damit die Buskosten für den Transport der Schüler nach Redwitz reduziert werden können. Die Kosten für den sogenannten „Kochbus“ nach Redwitz lagen im Jahr 2022 bei 13.700 € und im Jahr 2023 bei 14.300 €. Diese Kosten sollen eingespart werden. An dieser Stelle geht der Dank an die Gemeinde Redwitz, die uns die Schulküche kostenlos zur Verfügung stellt!

Aus diesem Grund sollte zweigleisig vorgegangen werden:

  1. Sanierung Westtrakt zur Nutzung der OGTS
  2. Bildung von Bauabschnitten Sanierung Hauptgebäude

Bei den Bauabschnitten Sanierung Hauptgebäude sollte dann mit der Schulküche im Bereich der jetzigen Verwaltung begonnen werden. Auch der Computerraum, welcher für die DLRG vorgesehen ist, sollte im selben Zuge mit abgearbeitet werden.

Geplanter zeitlicher Ablauf:
Bis zum Herbst sollten die Antragsunterlagen bei der Regierung von Oberfranken eingereicht werden, damit Anfang 2025 der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt werden kann. Damit solle gewährleistet werden, dass unmittelbar nach Fertigstellung der neuen Grundschule die nächsten Arbeitsschritte anlaufen können. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgestellten Planungen voranzutreiben und mit dem Architekturbüro Schöttner sowie der Regierung von Oberfranken abzustimmen und durchzuführen. Der Marktgemeinderat wird über die weiteren Schritte informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Unvorhergesehenes und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2024 ö informativ 5
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5.1. / U. Bauantrag 11/2024, Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienwohnhaus mit 10 Wohneinheiten, Bauort: Flur-Nr. 1231/11 Gemarkung Küps, Lauschaweg 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2024 ö beschließend 5.1 U

Sachverhalt

Gegen die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes erhob sich seitens des Gremiums auf Rückfrage des Ersten Bürgermeisters kein Widerspruch.

Das Baugrundstück liegt im Teilgebiet 2 des Bebauungsplanes „Melm II“ und ist als WA = Wohngebiet allgemein ausgewiesen. Die maßgebenden Festsetzungen im Teilgebiet 2 sind:

  1. Ausnutzung des Grundstückes durch Begrenzung der Grundflächenzahl:
GRZ I = 0,35                 sowie                 GRZ II = 1,5 * GRZ I = 0,525 < 0,80
Die zulässige Grundfläche ist der errechnete Anteil am Baugrundstück, der von baulichen Anlagen überdeckt wird. Bei der GRZ I ist die Hauptanlage zu berücksichtigen; die GRZ II beinhaltet auch die Nebengebäude sowie die versiegelten Flächen.
Die GRZ I (Hauptgebäude) entspricht mit 0,22 den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Die GRZ II (Hauptgebäude, Nebengebäude, versiegelte Flächen) überschreitet mit 0,70 den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Überschreitung resultiert durch die hohe Anzahl der Stellplätze und ist tolerierbar.

  1. Anzahl der Vollgeschosse:
III = E+2
Es sind maximal 3 Vollgeschosse zulässig. In der vorliegenden Planung werden drei Vollgeschosse (EG, 1.OG, 2.OG) beantragt. Das Dachgeschoß mit zurück gesetztem Penthouse wird formell nicht als Vollgeschoss gewertet. Um ein Vollgeschoss bei Dachgeschossen handelt es sich erst dann, wenn dies auf mindestens zwei Drittel seiner Grundfläche oder des darunterliegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m erreicht (Art. 2 Abs. 5 Satz 1 BayBO). 
Die Anzahl der Vollgeschosse entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.

  1. Dachform:
PD 5°- 15°        =        Pultdach mit einer Dachneigung von 5° - 15°
Die Dachform entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.

  1. 2 Stellplätze je Wohneinheit
Auf dem Grundstück werden 21 Stellplätze nachgewiesen. Die Anzahl der Stellplätze entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Die maximal zulässige Gebäudehöhe ist im Bebauungsplan nicht geregelt. Die geplante Höhe entspricht der des angrenzenden Mehrfamilienhaus Lauschaweg 17 und fügt sich höhenmäßig in die Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.04.2024 11:19 Uhr