Datum: 02.07.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Informationen
1.1 Informationen des Ersten Bürgermeisters | Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 04.06.2024
2 Energiewirtschaft - Windkraftanlagen | Windpark Burgkunstadt-Küps; Bebauungsplan „Windpark Burgkunstadt-Küps – Sondergebiet Küps“ sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren; Prüfung und Abwägung der Stellungahmen i.R.d. frühzeitigen Beteiligung; Billigungsbeschluss und Beschluss über die Veröffentlichung der Planentwürfe

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1. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2024 ö informativ 1
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1.1. Informationen des Ersten Bürgermeisters | Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 04.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2024 ö 1.1

Sachverhalt

Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.

Erster Bürgermeister Bernd Rebhan fasste die entsprechenden nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 04.06.2024 zusammen und gab diese bekannt.

TOP 4nö | Musikförderung im Markt Küps, Neubesetzung der Musikschulleitung
Das Gremium beschloss, als Nachfolgerin des scheidenden Musikschulleiters Holger Pohl, Frau Anna Piontek aus Küps die Leitung der kommunalen Musikschule Küps zu übertragen. Das Engagement beginnt mit dem neuen Sommersemester. Erster Bürgermeister Bernd Rebhan dankte Holger Pohl für das jahrzehntelange Engagement und den Einsatz zum Wohle der Küpser Musikbewegung und wünschte Anna Piontek für die anstehenden Aufgaben ein stets glückliches Händchen und von ganzem Herzen ‚Alles Gute‘.

TOP 5nö | Jugendpflege - Jugendtreff ‚Kiwi‘; Erhöhung des Personalkostenzuschusses für die Caritas
Der Marktgemeinderat stimmte einer Erhöhung des Personalkostenzuschusses an den Träger des kommunalen Jugendtreffs ‚KIWI‘, dem Caritasverband Kronach zu. Die Erhöhung war aufgrund von tariflichen Personalkostensteigerungen nötig geworden, so die Caritas. 

TOP 6nö | Feuerwehrwesen - Ersatzbeschaffung eines HLF 10 für die FF Schmölz
Das Gremium beauftragte die Anschaffung des HLF 10 für die FF Schmölz. Nach erfolgter Ausschreibung und Sichtung der Angebote durch ein Planungsbüro, erhielten die Firmen MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Schweinfurt (Fahrgestell), die Firma Magirus GmbH, Ulm (Aufbau) und die Firma Ludwig Feuerschutz, Bayreuth (Beladung, die Aufträge für das neue Löschfahrzeug. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 545.000 €. Der Eigenanteil des Marktes Küps bei ca. 410.000 €.

TOP 8nö | Dorferneuerung Au - Vergabe der Objektplanung für die Verkehrsanlage
Das Gremium vergab den Auftrag an das Planungsbüro IVS aus Kronach. Die Auftragssumme liegt bei ca. 67.000 €.

TOP 10nö | IT im Rathaus Küps – Beschaffung einer neuen GIS (Bauamtssoftware)
Das Gremium stimmte zu, in Kooperation mit dem Landkreis Kronach eine neues Geographisches Informationssystem im Rathaus Küps einzusetzen. Die Kosten für die neue Bauamtssoftware liegen bei ca. 4.000 €.

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2. Energiewirtschaft - Windkraftanlagen | Windpark Burgkunstadt-Küps; Bebauungsplan „Windpark Burgkunstadt-Küps – Sondergebiet Küps“ sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren; Prüfung und Abwägung der Stellungahmen i.R.d. frühzeitigen Beteiligung; Billigungsbeschluss und Beschluss über die Veröffentlichung der Planentwürfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die iTerra energy GmbH beabsichtigt, im Bereich der beiden regionalplanerisch festgesetzten Vorranggebiete (VRG) für die Windenergie Nr. 81 und 84 den Windpark Burgkunstadt-Küps, bestehend aus sechs Windenergieanlagen, zu errichten. Im westlichen Vorranggebiet 81, das sich im Norden auf die Gemarkung Oberlangenstadt (Markt Küps) und im Süden auf die Gemarkung Ebneth (Stadt Burgkunstadt) erstreckt, sind insgesamt drei Windenergieanlagen vorgesehen, von denen eine im Gemeindegebiet Küps errichtet würde. Der östliche Teil des Windparks (Vorranggebiet 84) befindet sich vollständig auf Burgkunstadter Gemeindegebiet.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.11.2022 beschlossen, für die Umsetzung der Planung einen Bebauungsplan aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Bereits am 08.11.2022 hat der Stadtrat der Stadt Burgkunstadt entsprechende Bauleitplanverfahren für die Teile des Windparks eingeleitet, die im Burgkunstadter Stadtgebiet liegen.

In beiden Kommunen erfolgte die Beschlussfassung jeweils unter dem Vorbehalt eines rechtswirksam geschlossenen städtebaulichen Vertrages zwischen der Windpark Ebneth/Reuth GmbH als Projektgesellschaft, der iTerra energy GmbH und dem Markt Küps bzw. der Stadt Burgkunstadt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erfolgte in der Zeit vom 15.05.2023 bis einschließlich 22.06.2023. Parallel wurden diese Verfahrensschritte auch für die Bauleitplanung der Stadt Burgkunstadt durchgeführt. Zusätzlich bestand die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung im Rahmen einer gemeinsam mit der Stadt Burgkunstadt ausgetragenen öffentlichen Informationsveranstaltung am 26.05.2023.

Mit Schreiben vom 21.06.2023 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 BauGB beteiligt. Das Ergebnis dieser Beteiligung ist der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zu entnehmen. Als Ergebnis der zusammengestellten Beschlussempfehlungen zur Abwägung könnten nun der vorliegende Bebauungsplanentwurf sowie der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt werden und im Anschluss die Veröffentlichung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.
Anzumerken ist, dass der Standort der einzigen Windenergieanlage im Gebiet der Marktgemeinde Küps unverändert bleibt, während bei drei von fünf in Burgkunstadt geplanten Windenergieanlagen Standortverschiebungen im Rahmen der Windparkplanung vorgesehen sind.

Die Marktgemeinde Küps hat erfolgreich darauf hingewirkt, dass der Abstand zwischen der in Burgkunstadt geplanten WEA 3 und dem Allgemeinen Wohngebiet „Lohäcker“ des Ortsteils Burkersdorf im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Grenzen vergrößert wird. Der Abstand beträgt nun 969 Meter und konnte damit den angestrebten 1.000 m Abstand zumindest angenähert werden.

In der Entwurfsfassung des Bebauungsplans soll eine Kompensationsmaßnahme für den Artenschutz auf einer Teilfläche der Fl.Nrn. 171, 222, und 222/1 der Gmkg. Burkersdorf aufgenommen werden. Die Betroffenheit der Feldlerche besteht bei der WEA3 (Burgkunstadt).

Nach einer Sachdiskussion kam es zu folgenden Beschlüssen

Beschluss

  1. Der Marktgemeinderat beschließt zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen entsprechend den zusammengestellten Beschlussempfehlungen zur Abwägung in der Anlage.

  1. Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung sowie den Entwurf des Bebauungsplans „Windpark Burgkunstadt-Küps – Sondergebiet Küps“ einschließlich der Begründung, jeweils in der Fassung vom 24.06.2024.

  1. Der Marktgemeinderat beschließt, den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Entwurf des Bebauungsplans „Windpark Burgkunstadt-Küps – Sondergebiet Küps“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

  1. Der Marktgemeinderat beschließt, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß §§ 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie für den Entwurf des Bebauungsplans „Windpark Burgkunstadt-Küps – Sondergebiet Küps“ durchzuführen.

  1. Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die vorgenannten Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2024 12:04 Uhr