Datum: 30.07.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Informationen
1.1 Informationen des Ersten Bürgermeisters | Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.07.2024
1.2 Informationen des Ersten Bürgermeisters | Sitzungsdienst - Sitzungsfahrplan für das zweite Halbjahr 2024
1.3 Informationen des Ersten Bürgermeisters | Sachstand Umsetzung der Grundsteuerreform
2 Dorferneuerungsmaßnahmen | Vorstellung des Projektes 'DE Hummenberg'
3 Feuerwehrgerätehaus Schmölz; Schaffung eines neuen Stellplatzes und weitere Umbauarbeiten
4 Hallenbad Küps, Am Hirtengraben 7; Festsetzung der Benutzungsgebühren ab der Badesaison 2024/2025 und Änderung der Abrechnungsmodalitäten

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1. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2024 ö informativ 1
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1.1. Informationen des Ersten Bürgermeisters | Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2024 ö 1.1

Sachverhalt

Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.

Erster Bürgermeister Bernd Rebhan fasste die entsprechenden nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 02.07.2024 zusammen und gab diese bekannt.

TOP 3 nö | Energiewirtschaft – Windkraftanlagen 
Windpark Ebneth/Reuth/Küps - Angebot zur städtebaulichen Beteiligung

Der Marktgemeinderat beauftragte die Verwaltung für die gesellschaftliche Beteiligung am Windpark mit der Fa. iTerra in vertragliche Verhandlungen zu treten.

TOP 4 nö | Neubau einer Grundschule und Schulsporthalle mit Versammlungsstätte – Ausschreibung Estricharbeiten und Flachdachabdichtungsarbeiten

Nach erfolgter Ausschreibung beschloss das Gremium aufgrund des Vergabevorschlages des Architekten, die Vergabe folgender Gewerke an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter:

Estricharbeiten: Fa: Estrichtec GmbH, Nalbach 138.599,30 € 
Kostenschätzung 08/2020: 103.000 €
Bepreistes Leistungsverzeichnis: vor der Ausschreibung: 140.576 €

Flachdach Abdichtungsarbeiten: EASY PLAN, Zellamehlis 102.032.52 €
Kostenschätzung 08/2020: 58.500 €
Bepreistes Leistungsverzeichnis: vor der Ausschreibung: 85.963,43 €

TOP 5 nö | Breitbandausbau im Markt Küps 
Bundesförderprogramm und weitere Vorgehensweise

Der Marktgemeinderat beschloss, den eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau im Markt Küps mit der Firma ‚glasfaserplus‘ weiter zu folgen. Darüber hinaus soll im Rahmen des bereits auf den Weg gebrachten Bundesförderprogramms in die sog. ‚Markterkundungsphase‘ eingestiegen werden. Sollte der Markt Küps beim Bundesverfahren zum Zuge kommen, wird eine finale Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise nach einer entsprechenden Kostenermittlung erfolgen.

TOP 6nö | Straßenunterhalt im Markt Küps
Ortsstraßen ‚Ruhstein‘ und Zufahrt zum Wasserhochbehälter ‚Hummenberg‘

Die Sanierung eines Teilstückes der Ortsstraße ‚Ruhstein‘ in Burkersdorf und die Zufahrt zum Hochbehälter in Hummenberg / Oberlangenstadt werden saniert. Das Gremikum beauftragte die Firma Firma Schill und Geiger mit den Arbeiten. Die Kosten hierfür liegen in Summe bei ca. 78.500 €.

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1.2. Informationen des Ersten Bürgermeisters | Sitzungsdienst - Sitzungsfahrplan für das zweite Halbjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2024 ö 1.2

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Bernd Rebhan gab die geplanten Sitzungstermine für das zweite Halbjahr 2024 bekannt. Demnach sollen Sitzungen des Marktgemeinderates im Sinne der derzeit gültigen Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps an Dienstagen um 18.30 Uhr abgehalten werden:

  • 17. September 2024

  • 22. Oktober 2024

  • 26. November 2024 

und

  • 17. Dezember.

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1.3. Informationen des Ersten Bürgermeisters | Sachstand Umsetzung der Grundsteuerreform

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2024 ö beschließend 1.3

Sachverhalt

Mit großen Schritten nähern wir uns dem 1. Januar 2025, an dem die neue Grundsteuer in Kraft tritt, berichtete Bürgermeister Bernd Rebhan vom großen Aufwand, den die Reform in den Rathausverwaltungen mache. Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und versah dies mit einer Öffnungsklausel, die den Ländern wiederum die Einführung eines abweichenden Systems ermöglichte. Hiervon machte der Bayerische Landtag Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG). Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt.

Da die bisherigen Hebesätze mit Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraums, d.h. zum 1. Januar 2025, automatisch ihre Geltung verlieren (vgl. § 25 Abs. 2 GrStG), sollte jede Gemeinde die ab dem 1. Januar 2025 gültigen, neuen Hebesätze noch im Kalenderjahr 2024 festlegen. Hebesätze wurden in Bayern vielerorts bislang im Rahmen der Haushaltssatzungen bekanntgemacht. Dies ist zwar weiterhin grundsätzlich möglich. Aufgrund der Tatsache, dass einerseits über die Höhe der neuen Hebesätze sinnvoll erst nach Kenntnis über die jeweiligen Grundsteuermessbeträge im eigenen Gemeindegebiet diskutiert werden kann und andererseits aber noch vor dem 1. Januar 2025 eine Bekanntmachung der Hebesätze erfolgen soll, wird sich allerdings vielerorts eine von der Haushaltssatzung separate Bekanntmachung der Hebesätze durch eine sogenannte Hebesatzsatzung empfehlen, so der Bayerischer Gemeindetag in seiner Mitteilung. Die Verwaltung plant daher eine entsprechende Beschlussvorlage für November/Dezember 2024.

An die 80 bis 90 Prozent der Messbeträge seien mittlerweile durch die Finanzämter festgesetzt. Die digital übersandten neuen Messbetragsbescheide des Finanzamtes Kronach müssen in der Kämmerei manuell mit den vorhandenen Grundsteuerakten abgeglichen werden. Die in CIPkom vorhandenen Daten sind im nächsten Schritt mit dem übermittelten Bescheid abzustimmen. Letztlich müssen die entdeckten Fehler beim Finanzamt berichtigt werden. Die Fehlerpalette reicht von falschen Hausnummern oder Aktenzeichen über komplett falsche Angaben zu Eigentümern, Grundstücksgrößen oder Wohnflächen.

Insgesamt sind noch rund 1800 solcher Vorgänge in der Kämmerei zu erledigen. Durch das Finanzamt werden dazu noch weitere Messbescheide erlassen. Der zu leistende Gesamtaufwand wird sich so auf mehr als 5000 Fälle belaufen. Bürgermeister Bernd Rebhan dankte an dieser Stelle dem Team aus der Kämmerei für die Erledigung dieser immensen Zusatzaufgabe.

Die Marktgemeinde Küps hat die gezeigte mit einem Hebesatz von 330 Punkten einen unterdurchschnittlichen Satz, wie die Übersicht belegt. Zuletzt hat die Marktgemeinde den Hebesatz im Jahr 2018 angepasst. Mit Blick auf das ohnehin nötige Versenden neuer Grundsteuerbescheide zum Jahr 2025 hat die Marktgemeinde zwischenzeitlich von einer Veränderung des Hebesatzes abgesehen. Aus Sicht der Verwaltung ist eine gewisse Anpassung des Grundsteueraufkommens an die erweiterten Aufgaben (z. B. kostenlose Glasfaseranschlüsse) im Zuge der Reform anzustreben. Zudem hat die Kommunalaufsicht im Landratsamt bei den Genehmigungen der Haushaltssatzungen zuletzt immer wieder darauf hingewiesen, dass die Hebesätze mindestens auf das Niveau des jeweiligen Landes- oder Landkreisdurchschnitts angehoben werden sollten. Begründet wurde dies damit, dass der Markt Küps im Zuge der Haushaltskonsolidierung alle Möglichkeiten zur besseren Ausschöpfung der gemeindeeigenen Einnahmequellen wahrnehmen sollte.

Im Zuge der Grundsteuerreform ist ab 2025 mit einer Reduzierung des Hebesatzes zu rechnen. Da die Datengrundlagen derzeit erarbeitet werden, lässt sich die Größenordnung noch nicht abschätzen. 

Wie sich der Nivellierungshebesatz (bislang 310 Punkte), der für die Berechnung der Umlagekraft entscheidend ist, langfristig entwickeln wird, ist derzeit absolut offen. Nach einer Mitteilung des Bayerischen Gemeindetages werden die Grundsteuerkraftzahlen für drei Jahre „eingefroren“. Das heißt die Grundsteuerkraftzahlen 2026, die sich aus den Grundsteuereinnahmen 2024 ergeben, gelten auch für die Steuerkraft und den kommunalen Finanzausgleich 2027 bis 2029.

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2. Dorferneuerungsmaßnahmen | Vorstellung des Projektes 'DE Hummenberg'

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2024 ö 2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informierte darüber, dass in einem ersten Planungsschritt im Rahmen der Dorferneuerung Oberlangenstadt die Aufwertung des Ortsbereichs Hummenberg in Angriff genommen wurde. Dazu fanden bereits mehrere Abstimmungstermine mit Planern, Anliegern und der Vorstandschaft der Dorferneuerung statt. Auch wurde der Grunderwerb bereits mit allen betroffenen Grundstückseigentümern besprochen und schriftlich niedergelegt.

Durch das Planungsbüro BFS aus Bamberg wurde nunmehr ein planerischer Vorentwurf erarbeitet und dem Amt für Ländliche Entwicklung vorgelegt. Aktuell wird dort der Vorentwurf fachtechnisch und haushaltsrechtlich abgestimmt. Bisher haben noch nicht alle Fachstellen eine Stellungnahme abgegeben.

Es ist beabsichtigt den Anhörungstermin nach §41 FlurbG mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wie auch die Beteiligung der Öffentlichkeit bis Ende 2024 auszuführen, damit der Förderantrag noch bis Jahresende beim Amt gestellt werden kann. 
Die Höhe der Förderung kann jedoch erst mit Vorlage der Entwurfsplanung, vor der Erstellung des Förderantrages festgelegt werden. 

Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich nach aktuellem Planungsstand auf brutto 1.013.583 €. 

Die aktuellen Planunterlagen wurden dem Gremium in ihren Grundzügen vorgestellt. Nach einer kurzen Aussprache kam es zu folgendem Beschluss:

Beschluss

Die erarbeitete Vorentwurfsplanung wird seitens des Gremiums genehmigt. Die für die Umsetzung des Projekts notwendigen Finanzmittel sind in die Haushaltsplanung einzubeziehen, wenngleich eine abschließende Bewertung erst nach Vorlage des Förderbescheides möglich ist, welcher dann auch die Förderhöhe festschreibt. Das Gremium wird über den Fortschritt des Projekts auf dem Laufenden gehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Feuerwehrgerätehaus Schmölz; Schaffung eines neuen Stellplatzes und weitere Umbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 02.02.2022 befasste sich der Bau- und Umweltausschuss unter TOP 2 mit den Stellplatzmöglichkeiten im Feuerwehrgerätehaus in Schmölz. Der Architekt Herr Alexander Hempfling (Büro 3D, Kronach) wurde daraufhin beauftragt ein Konzept für das Feuerwehrgerätehaus Schmölz zu erarbeiten.

Im Vorfeld der heutigen Sitzung fanden mehrere Gespräche mit der Feuerwehr Schmölz sowie dem Architekturbüro 3D, Kronach statt. Herr Alexander Hempfling erläuterte dem Gremium den aktuellen Sachstand sowie die Kostenberechnung.

Aufgrund der Neuanschaffung des Fahrzeuges für die Feuerwehr Schmölz bedarf es einen Anbau an das Feuerwehrgerätehaus, da die Abmessungen der alten Fahrzeughalle nicht für das neue Fahrzeug genügen. Der Anbau wird in Richtung des Spielplatzes und in konventioneller Massivbauweise errichtet, wobei die Dachform und die Dachneigung übernommen werden. Ebenfalls finden auch Umbau- und Sanierungsarbeiten im Altbau statt, da beispielweise vier Fenster ausgetauscht werden müssen und die Elektrotechnik erneuert werden muss.

Der Freistaat Bayern gewährt beim Ersatz von baulich nicht UVV-gerechten Stellplätzen durch neu errichtete Stellplätze, auch wenn dies nicht zu einer Erhöhung der Gesamtzahl der notwenigen Stellplätze führt, einen Festbetrag von 63.600,00 €.

Die Planungen werden mit den Verantwortlichen der Feuerwehr Schmölz weiterhin abgestimmt. Ebenso ist noch zu klären, welche Eigenleistungen von der Freiwilligen Feuerwehr Schmölz erbracht werden können.

MGR Alexander Kopp-Redwitz dankte dem Planer für dessen Ausführungen. Es sei sehr positiv zu sehen, dass man sich frühzeitig mit der Erweiterung des Feuerwehrhauses in Schmölz beschäftige. Er könne die vorgestellten Planungen ausdrücklich befürworten, so Kopp-Redwitz.

MGR Bernd Steger gratulierte Alexander Hempfling zur vorgestellten Planung. Das Konzept sei stimmig, füge sich in die Ortsbebauung harmonisch ein und sei optisch gelungen. Die vorgesehenen Kapazitäten seien ausreichend - insbesondere bei den freiwilligen Feuerwehren sei keine weitere Vergrößerung der Feuerwehrfahrzeuge zu erwarten, so der ehemalige KBI.

MGR Heiko Meusel bat den Planer, die offene Bauweise des Daches noch auf energetische Einsparungspotentiale zu prüfen. Denkbar wäre hier der Einzug einer Zwischendecke mit einer entsprechenden Dampfsperre und Stauraum. Ein sog. „Warmdach“ sei energetisch derzeit nicht zu empfehlen, so Meusel.

MGR Nikolai Hiesl bezeichnete die Planungen als bodenständige und gute Variante für die notwendige Erweiterung des Schmölzer Feuerwehrhauses. Resumierend sei -nach allen bisherigen Überlegungen zu möglichen Interimslösungen und Leichtbauvarianten- das vorgestellte Konzept eine wirklich sinnvolle Lösungsvariante, die den Ansprüchen der Schmölzer Wehr gerecht werde und die notwendigen Anforderungen erfülle. Der Vorschlag sei eine solide Lösung mit adäquatem Kosten- /Nutzungsverhältnis, so Hiesl.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die vorgestellten Planungen zur Kenntnis.
Mit dem Architekturbüro 3D Architekten-Ingenieure und dem Planungsbüro Berndorfer GmbH, Kronach sind auf Grundlage der HOAI entsprechende Honorarvereinbarungen zu treffen.
Das erforderliche Bauantragsverfahren sowie die Beantragung der Förderung sind parallel zu den weiteren Planungen durchzuführen. Mögliche Auflagen der Bauaufsichtsbehörde sind in die Gesamtplanungen mit einfließen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Hallenbad Küps, Am Hirtengraben 7; Festsetzung der Benutzungsgebühren ab der Badesaison 2024/2025 und Änderung der Abrechnungsmodalitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Änderung der Abrechnungsmodalitäten

Der Erste Bürgermeister Bernd Rebhan teilte dem Gremium mit, dass aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen des Küpser Hallenbades eine Veränderung der Abrechnungsmodalitäten sinnvoll sei.

Immer öfter fragen verschiedene Schulen an, ob sie das Hallenbad in Küps für ihren Schwimmunterricht nutzen dürfen. Bereits im letzten Schuljahr hat zum Beispiel die Maximilian-von-Welsch Realschule 1 in Kronach das Hallenbad angefragt und genutzt. 

Die Abrechnung soll in Zukunft pro Schulstunde erfolgen, wie es beispielsweise schon in anderen Gemeinden und Städten praktiziert wird, da dies wesentlich einfacher abzuwickeln ist. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, künftig einen Pauschalbetrag in Höhe von 80,00 Euro pro Schulstunde für die Nutzung des Hallenbades in Küps zu verrechnen.

Bei den Vereinen sollen keine Veränderungen vorgenommen werden.


Benutzungsgebühren ab der Badesaison 2024/2025

Zuletzt hat der Marktgemeinderat mit Beschluss vom 01.03.2016 TOP 25 eine Anpassung der Benutzungsgebühren vorgenommen. Folgende Preise wurden festgesetzt:

Einzelkarten
Kinder
1,50 Euro



Erwachsene
3,00 Euro







Mehrfachkarten
Kinder
Kartenpreis
Kartenwert
Ersparnis

5 Stück
7,00 Euro
7,50 Euro
0,50 € ≙   6,67 %

10 Stück
13,50 Euro
15,00 Euro
1,50 € ≙ 10,00 %

20 Stück
25,00 Euro
30,00 Euro
5,00 € ≙ 16,67 %






Erwachsene




5 Stück
14,00 Euro
15,00 Euro
1,00 € ≙   6,67 %

10 Stück
27,00 Euro
30,00 Euro
3,00 € ≙ 10,00 %

20 Stück
50,00 Euro
60,00 Euro
10,00 € ≙ 16,67 %

Aufgrund der massiv gestiegenen Energiepreisen (Steigerung Arbeitspreis um das Zehnfache bei Strom und bei Gas eine Verdoppelung des Arbeitspreises) schlägt die Verwaltung eine leichte Anpassung der Gebühren vor.

Die Eintrittspreise für Kinder und Erwachsene sollen um je 0,50 Euro erhöht werden.

Einzelkarten
Kinder
2,00 Euro

Erwachsene
3,50 Euro

Die Rabattkarten sollen wie folgt gestaffelt werden:

Mehrfachkarten
Kinder
Kartenpreis
Kartenwert
Ersparnis

5 Stück
9,50 Euro
10,00 Euro
0,50 € ≙   5,00 %

10 Stück
18,50 Euro
20,00 Euro
1,50 € ≙   7,50 %

20 Stück
35,00 Euro
40,00 Euro
5,00 € ≙ 12,50 %






Erwachsene




5 Stück
16,50 Euro
17,50 Euro
1,00 € ≙   5,71 %

10 Stück
32,00 Euro
35,00 Euro
3,00 € ≙   8,57 %

20 Stück
60,00 Euro
70,00 Euro
10,00 € ≙ 14,29 %

Beschluss

Im Sinne der Sachdarstellung werden die Abrechnungsmodalitäten für Schulen geändert. Außerdem werden ab Beginn der Badesaison 2024/2025 die Eintrittspreise für den öffentlichen Badebetrieb wie folgt neu festgesetzt:

Einzelkarten
Kinder
2,00 Euro

Erwachsene
3,50 Euro

Des Weiteren werden ab diesem Zeitpunkt für den öffentlichen Badebetrieb die folgenden Mehrfachkarten zum Verkauf angeboten:

-
Mehrfachkarten
Kinder


5 Stück
9,50 Euro

10 Stück
18,50 Euro

20 Stück
35,00 Euro




Erwachsene


5 Stück
16,50 Euro

10 Stück
32,00 Euro

20 Stück
60,00 Euro

Für Vereine und Verbände, denen das Hallenbad zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt wird, sind die Eintrittspreise der Einzelkarten zu verrechnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2024 13:02 Uhr