Datum: 21.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungszimmer
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:45 Uhr bis 18:09 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.02.2024
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ö
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informativ
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1 | |
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1.1. Informationen des Ersten Bürgermeisters - Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24. Januar 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.02.2024
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ö
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1.1 | |
Sachverhalt
Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind. Erster Bürgermeister Bernd Rebhan fasste die entsprechenden nichtöffentlichen Beschlüsse aus den Sitzungen vom 24.01.2024 zusammen und gab diese bekannt.
TOP 4.1nö – Informationen des Ersten Bürgermeisters; Jugendarbeit im Markt Küps
Spendenangebot der AWO Küps für die Gestaltung der Außenanlagen des Kiwi
Erster Bürgermeister Bernd Rebhan konnte das Gremium über das Angebot einer großzügigen Spende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Küps zugunsten der Jugendarbeit informieren. Diese solle im Zuge der Gestaltung der Außenanlagen an der Schule für die Freizeitgestaltung der Jugendlichen eingesetzt werden. Aus den Wünschen der Küpser Jugend ging im Rahmen der Chancenwerkstatt für Jugendliche die Idee eines sog. „Boulderblocks“ hervor, berichteten die Jugendbeauftragte des Marktes Küps Christina Härtlein und die Leiterin des Jugendtreffs Lydia Pfluger. Das Klettergerät würde die AWO Küps, vorbehaltlich der Annahme der Spende durch den Marktgemeinderat Küps, finanzieren, so der Erste Bürgermeister. Sein Dank galt den Verantwortlichen der AWO für dieses großzügige Angebot.
TOP 5nö – Wasserversorgung Küps
Konzept zur Energieeinsparung durch den Einsatz von Photovoltaikanlagen
Aufgrund des hohen Energieverbrauches der Wasserversorgungsanlagen, verbunden mit überschaubaren Investitionskosten und einer guten Prognose zum „Return of Invest“ (ROI), hat der Bau- und Umweltausschuss Küps beschlossen, zeitnah PV-Anlagen zur Eigenstromnutzung an den Pumpwerken und Wasserwerken der Küpser Wasserversorgung zu installieren. Das Gremium beschloss, einen Energieberater mit der Planung, Untersuchung und Umsetzung von zwei PV-Aufdachanlagen am Pumpwerk „Langer Weg“ in Küps sowie im Wasserwerk Unterlangenstadt zu beauftragen. Die Verwaltung erhielt den Auftrag beide Maßnahmen im Anschluss an die Planung auszuschreiben und an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Darüber hinaus wurde seitens des BUA ein durch die BAFA staatlich gefördertes Energieaudit für weitere Standorte der Küpser Wasserversorgung angestoßen. Den Auftrag erhielt das Büro Energieberatung Dipl. Ing. (Univ.) Frank Berlips aus Küps.
Der entsprechende Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem Betrag von 6.000 Euro ist mittlerweile eingegangen, ergänzte der Bürgermeister.
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2. Grund- und Mittelschule Küps;
Erneuerung der Heizanlage;
Sachstand und Entscheidung über die weitere Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.02.2024
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister Bernd Rebhan begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Lukas Albrecht von der KEW Ingenieurbüro GmbH aus Kronach.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15.03.2023, TOP 7, nö erläuterte Herr Albrecht die aktuelle Bestandssituation und stellte dem Gremium den Variantenvergleich vor. Angesichts der damals vorherrschenden Gasmangellage habe sich das Gremium mit der Idee beschäftigt, mit einem nachhaltigen und heimischen Brennstoff die Wärmeversorgung von Schule und Hallenbad zu gewährleisten. Da die bisher vorhandenen Lagerkapazitäten nicht ausreichend seien, wurde damals über nötige Beförderungssysteme wie Schüttgossen und Hochsilos nachgedacht. In jedem Falls seien solche Veränderungen mit hohen Investitionskosten, Flächeneinschränkungen im Pausenhof, einem personellen Mehraufwand für Wartung, Entsorgung & Störungsbeseitigung bei einer Hackschnitzelheizung sowie dem Vorhalten eines eigenen Zwischenlagers als Reserve für mind. 1 Schulwoche verbunden. Darüber hinaus müssten Qualität und Quantität der Hackschnitzel über das gesamte Jahr bzw. Heizperiode gewährleistet sein (siehe beigefügte Präsentation vom 15.03.2023). Der Bau- und Umweltausschuss hat damals auf der Basis des Variantenvergleichs des Büro KEW die Verwaltung beauftragt, ein zukunftsfähiges Konzept für die Beheizung der Grund- und Mittelschule vorzubereiten.
Herr Albrecht präsentierte dem Bau- und Umweltausschuss das mögliche Konzept für die Errichtung eines Heizhauses mit zwei Hackschnitzelkessel zum Abdecken des gesamten Wärmebedarfs der Grund- und Mittelschule Küps.
Für die Platzierung des Heizhauses würden zwei Standorte in Frage kommen, welche im Vorfeld geprüft und die jeweiligen Vor- und Nachteile vom Ingenieurbüro KEW dargestellt wurden. Standort 1 wäre in der Nähe vom Probenheim und den Sportanlagen. Standort 2 wäre der aktuelle Pausenhof, inkl. Forum.
Vorteile Standort 1:
- Zufahrt von Schulverkehr getrennt
Abstand zur Nachbarbebauung
Nutzung einer „freien Fläche“
Bauablauf einfacher (Baulogistik)
Nachteile Standort 1:
- Alleinstehender Baukörper
- Lange Anbindeleitungen an die Heizzentrale
- Größerer Abstand zum Hausmeisterquartier
- Kostenintensiver
- Entfall von Parkplätzen (Probenheim)
- Hohe Abhängigkeit zum Bauablauf des Neubaus Schule
Vorteile Standort 2:
- Neue Nutzung für „baufälligen“ Bereich
- Baukörper fügt sich in das Gelände + Gebäude ein
- Kurze Anbindung zum Versorgungsschacht
- Kurze Wege für die Schulhausmeister
- Keine Abhängigkeit zum Bauablauf des Neubaus Schule
Nachteile Standort 2:
- Nähe zur Nachbarbebauung
- LKW-Zufahrt zu Freifläche verkleinert
- Höhere Kaminanlage notwendig
Bei der Gegenüberstellung der beiden Standorte konnte festgestellt werden, dass das Heizhaus aus technischer Sicht an beiden Standorten errichtet werden kann und die Kosten der beiden Standorte annähernd gleich sind. Das Heizhaus würde sich jedoch besser in die bestehende Bebauung (Standort 2) eingliedern und auch aus logistischer Sicht ist der Standort 2 vorteilhafter.
Außerdem müsste der Bauablauf bei Standort 1 genau mit den Außenanlagen des Schulneubaus koordiniert und abgestimmt sein und im Hinblick auf das baufällige Forum würden sich bei Standort 2 Synergieeffekte ergeben.
Im Zuge der Außenanlagenplanung sei jetzt zunächst eine grundlegende Entscheidung über den möglichen Standort einer solchen Anlage notwendig. Im Rahmen einer Besprechung mit dem Architekturbüro Schöttner, Lukas Albrecht, stellvertretendem Schulleiter Holger Pohl, den Hausmeistern sowie dem Liegenschaftsverwalter Johannes Schmidt wurde am 13.02.2024 die Empfehlung getroffen, eine ausreichend dimensionierte neue Heizanlage im Bereich des jetzigen Forums vorzusehen (Standort 2).
Im Anschluss an die Sachdarstellung folgte eine Aussprache. Thomas Friedlein fragte nach, warum bei der aktuellen Planung lediglich eine Hackschnitzellösung in den Fokus gerückt wurde. Nach seiner Einschätzung wäre auch eine Befeuerung mit Pellets intensiv auf ihre Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Auch nach seiner Ansicht sei die Standortvariante 2 der optimale Platz für die Heizanlage.
Ausschussmitglied Thomas Meyer stellte klar, dass man bei der Installation und Ersteinrichtung einer Pelletslösung kaum Einsparungen im Vergleich zur Hackschnitzelvariante habe. Pellets seien im Nachgang aber insbesondere aufgrund der höheren Bezugskosten unwirtschaftlich. Auch das Thema Nachhaltigkeit sei bei regional erzeugten Hackschnitzel größtmöglich gewährleistet. Deshalb stellen Hackschnitzel als Naturstoff die richtige Energiequelle für das geplante Vorhaben dar.
Hubertus von Künsberg unterstrich, dass Einigkeit darüber bestehe, dass eine Hackschnitzellösung der richtige Weg sei. Hier verwies er insbesondere auf Erfahrungswerte in Mitwitz. Auf Nachfrage wurde ihm erläutert, dass die im Rahmen der Energieerzeugung anfallende Asche als Restmüll deklariert wird und auch eine landwirtschaftliche Nutzung dieser Asche möglich sei. Die Aschepartikel in den verbauten E-Filterungen müssen jedoch, als Sondermüll betrachtet werden.
Auf mehrere Nachfragen von Heiko Meusel wurde durch Lukas Albrecht erläutert:
- Mit den in Mitwitz verbauten Schubböden der Heizanlagen, sowie deren verbauter Hydraulik, gab es innerhalb eines Jahrzehnts kaum Probleme.
- Die Anlagensteuerung ist mittels Fernwartung möglich – ebenso eine Störungsalarmierung.
- Bei der geplanten Anlage ist ein Rückbrand durch die verbaute Zählradschleuse ausgeschlossen. Eine Löschvorrichtung ist überdies verbaut.
- In einem Jahr ist für die notwendige Filterwartung mit Kosten in Höhe von rd. 1.500 Euro zu rechnen.
- Die Standortwahl für Variante 2 lässt zukünftig keinen fußläufigen Durchgangsverkehr an dieser Stelle mehr zu.
- Die im Rahmen der Präsentation vorgelegten Kosten beinhalteten auch die entsprechenden Ingenieurleistungen.
- Die Qualitätssicherung bezüglich der Restfeuchte angelieferter Hackschnitzel wird mittels Stichproben sichergestellt.
- Der Zeitaufwand für das Personal der zu verbauenden Heizanlage wird von Lukas Albrecht für täglich notwendige Sichtkontrollen auf rund eine Stunde beziffert. Am Wochenende könnte u.U. auf eine entsprechende Sichtkontrolle verzichtet werden.
Abschließend schlug Heiko Meusel vor für die favorisierte Heizanlage, bezogen auf die Gesamtnutzungsdauer, die jährlich anfallenden Gesamtkosten ermitteln zu lassen. Bürgermeister Rebhan sicherte dies zu.
Wolfgang Neumann erkundigte sich abschließend, ob das Einblasen von Pellets in die zu errichtende Bevorratungseinrichtung, insbesondere unter dem Aspekt der Geräuschimmissionen, zu favorisieren sei. Durch Lukas Albrecht wurde dargelegt, dass aufgrund der Anlagengröße und -konzeption ein Einblasen von Pellets und Hackschnitzel nicht in Frage kommt.
Beschluss
Die Schaffung einer Hackschnitzelheizanlage für den Schulkomplex im Bereich des jetzigen Forums wird begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, dass die weiteren Planungsschritte im Sinne der heutigen Sachdarstellung vorzubereiten und vor allem die Finanzierungsmöglichkeiten abzustimmen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - Umstufung des Feld- und Waldweg ÖFW Nr. 52 "Flur-Nr. 1235" und eines Teilstückes des ÖFW Nr. 81 "Flur-Nr. 1218", Ortsteil Küps, zum Rad- und Fußweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.02.2024
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die erforderlichen Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebiets. Ist eine Gemeindestraße ordnungsgemäß hergestellt, so hat die Straßenbaubehörde sie zu widmen (Art. 47 BayStrWG). Die Widmung von Straßen im Sinne des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer „öffentlichen Straße“ erhalten. Durch die Widmung von Straßen gehen die Verkehrssicherungs- und Unterhaltspflichten an die Gemeinde über. In der Widmung kann auch geregelt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich, zum Beispiel als Fuß- und Radwege, genutzt werden dürfen (Art. 53 BayStrWG). Sofern eine Straße nicht mehr in die ihrer Verkehrsbedeutung entsprechende Straßenklasse einzuordnen ist, besteht die Verpflichtung zur Umstufung (Art. 7 BayStrWG).
1. Umstufung des Feld- und Waldweges Küps ÖFW 52 „Flur-Nr. 1235“ zum Fuß- und Radweg
Die nachfolgende Verkehrsfläche hat nach der Erschließung des Baugebietes „Melm II“ ihre Nutzung als Feld- und Waldweg verloren. Aktuell wird das Straßenstück nur von den Anliegern zur rückseitigen Erschließung der Grundstücke sowie von Spaziergängern genutzt. Eine Teillänge des Weges von 108 Meter wurde entsprechend dem Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 08.11.2023 TOP 4 bereits eingezogen. Der restliche Weg soll entsprechend seiner tatsächlichen Nutzung zum Fuß- und Radweg umgewidmet werden. Im Nachgang zur Umstufung soll die Nutzung durch die Anlieger mittels Verkehrszeichen geregelt werden.
Art: Umstufung eines öffentlichen Feld- und Waldweges zum
beschränkt öffentlichen Weg.
Alte Bezeichnung: ÖFW 52 „Flur-Nr. 1235“ – Ortsteil Küps
Neue Bezeichnung: beschränkt öffentlicher Weg Nr. 51 „Flur-Nr. 1235“ - Ortsteil Küps
Flur-Nr.: Gemarkung Küps, 1235
Anfangspunkt: keine Änderung
Endpunkt: keine Änderung
Länge: keine Änderung
Widmungsbeschränkung: Fuß- und Radweg
Straßenbaulastträger: Markt Küps
2. Umstufung eines Teilstückes des Feld- und Waldweges Küps ÖFW 81 „Flur-Nr. 1218“ zum Fuß- und Radweg
Die nachfolgende Verkehrsfläche hat nach der Erschließung des Baugebietes „Melm II“ ihre Nutzung als Feld- und Waldweg verloren. Aktuell wird das Teilstück nur von den Anliegern zur rückseitigen Erschließung der Grundstücke sowie von Spaziergängern genutzt. Die Teillänge von 175 Meter soll entsprechend seiner tatsächlichen Nutzung zum Fuß- und Radweg umgewidmet werden. Der Rest bleibt als Feld- und Waldweg gewidmet.
Art: Umstufung eines Teilstückes des öffentlichen Feld- und
Waldweges zum beschränkt öffentlichen Weg.
Alte Bezeichnung: ÖFW 81 „Flur-Nr. 1218“ – Ortsteil Küps
Neue Bezeichnung: beschränkt öffentlicher Weg Nr. 52 „Flur-Nr. 1218“ - Ortsteil Küps
Flur-Nr.: Gemarkung Küps, 1218
Anfangspunkt: Flur-Nr. 1235
Endpunkt: südliche Grenze von 1231/59, ÖFW Nr. 89
Länge: 175 Meter
Widmungsbeschränkung: Fuß- und Radweg
Straßenbaulastträger: Markt Küps
Beschluss
Die Wege sind entsprechend den Ausführungen umzustufen. Die Umstufungen sind amtlich bekannt zu machen, ins Straßenbestandsverzeichnis zu übernehmen und der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Sondernutzung nach Art. 18 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Hinweisschilder Kronacher Straße / Bahnhofsstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.02.2024
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Mit Datum vom 13.02.2024 beantragt Olga Baum, Melm 7 B, die Anbringung dreier privater Hinweisschilder für ihr Geschäft „Kalinka“. Die Hinweisschilder sollen an Laternenmasten im Bereich Bahnhofstraße / Kronacher Straße angebracht werden. Der Erste Bürgermeister erläuterte den Mitgliedern des Gremiums die örtliche Situation und schilderte das Vorhaben der Antragstellerin.
Die Installation eines privaten Schildes stellt eine Sondernutzung des öffentlichen Straßengrundes Nach Art. 18 BayStrWG dar, welche der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers bedarf. Straßenbaulastträger ist der Markt Küps.
Die Erlaubnis darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden. Die Erlaubnisnehmerin ist verpflichtet, die Sondernutzungsanlagen nach den bestehenden und gesetzlichen Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erreichten und zu unterhalten. Diesbezüglich ist noch die Zustimmung der für Bundes- und Kreisstraßen zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzuholen.
Finanzen
Keine
Beschluss
Dem Antrag wird aus Sicht des Marktes Küps stattgegeben. Der Bau- und Umweltausschuss Küps erteilt die Genehmigung nach Art. 18 BayStrWG zur Anbringung der im Sachverhalt genannten Beschilderung. Die Genehmigung wird unter dem Vorbehalt einer künftig einheitlichen Beschilderung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Bekanntmachung weitergeleiteter Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.02.2024
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ö
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informativ
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5 | |
Sachverhalt
BA 03/2024 Anbau einer Balkonanlage, FlNr. 107/3 Gem. Tüschnitz;
Bauort: Asternweg 7
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.02.2024 11:51 Uhr