Datum: 27.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungszimmer
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Informationen
1.1 Informationen des Ersten Bürgermeisters - Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21. Februar 2024
2 Ersatzneubau des Grundschulgebäudes mit Sport- und Kulturhalle - Außenanlagen Planung; Oberflächengestaltung
3 Landschaftspflegemaßnahmen; Maßnahmenliste 2024
4 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - Einziehung einer Teillänge der Ortsstraße Küps Nr. 78 "Beim Lerchenhof"
5 Bauantrag 8/2024; Nutzungsänderung Lagerhalle Stellplatz für Abschleppdienst, FlNr. 288/6 und 288/1 Gemarkung Schmölz; Nähe Wachholder 6
6 Bekanntmachung weitergeleiteter Bauanträge
7 Bekanntgabe von anzeigepflichtigen Bauvorhaben

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1. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.03.2024 ö informativ 1
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1.1. Informationen des Ersten Bürgermeisters - Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21. Februar 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.03.2024 ö 1.1

Sachverhalt

Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind. Erster Bürgermeister Bernd Rebhan fasste die entsprechenden nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 21.02.2024 zusammen und gab diese bekannt.

TOP 6.1.nö - Förderoffensive Nord-Ost Bayern; Generalsanierung des gemeindlichen Gebäudes „Am Bahnhof 3“ – „Alte Post“, Küps - Vergabeentscheidungen

Der Erste Bürgermeister informierte das Gremium über die Vergabeentscheidungen zu den jeweiligen Gewerken. Demnach erhielten folgende Firmen den Auftrag nach den erfolgten Ausschreibungen als jeweils wirtschaftlichste Bieter:

Tischlerarbeiten: (Innentüren und Fensterbänke) 
Schneider, Küps-Theisenort: 118.706,07 € (Kostenschätzung 86.726,51 €)

Fliesen- und Plattenarbeiten
Sollecito Fliesen GmbH, Bindlach: 12.359,04 € (Kostenschätzung 16.732, 21 €)

Bodenbelagsarbeiten
AWK, Kronach: 17.960 € (Kostenschätzung 44.595,00 €)

Parkettarbeiten:
Konrad Meusel, Oberlangenstadt: 13.325,68 €


TOP  7nö - Ersatzneubau einer Grundschule mit Sport- und Kulturhalle - Vergabeentscheidungen

Der Erste Bürgermeister informierte das Gremium über die Vergabeentscheidungen zu den jeweiligen Gewerken. Demnach erhielten folgende Firmen den Auftrag nach den erfolgten Ausschreibungen als jeweils wirtschaftlichste Bieter:

Mobile Trennwandelemente
Dorma Hüppe GmbH & Co. KG: 134.335,53 € (Kostenschätzung: 140.519,96 €)

Starkstromanlagen
Elektro Sonneberg eG: 1.700.521,77 €. Bepreistes LV vor der Ausschreibung: 1.737.926,78 €.

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2. Ersatzneubau des Grundschulgebäudes mit Sport- und Kulturhalle - Außenanlagen Planung; Oberflächengestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.03.2024 ö 2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Bernd Rebhan begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Kersten Schöttner sowie Herrn Martin Herrmann vom Architekturbüro Schöttner aus Wallenfels.

Das Architekturbüro erläuterte dem Gremium den aktuellen Baufortschritt und Sachstand der einzelnen Gewerke. Die Planungen für die Außenanlagen wurden bereits am 27.02.2024 in der Marktgemeinderatsitzung präsentiert. Im Rahmen dieser Besprechung sollte die Oberflächenplanung nochmals genauer definiert werden, welche nun vom Büro Schöttner vorgestellt werden.

Es ist geplant, dass die sogenannten Funktionsflächen im Bereich des zukünftigen Haupteinganges der Schule asphaltiert werden. In diesem Bereich werden immer wieder Anlieferungen durch LKW´s für die Schule anfallen. Der Bereich des Pausenhofes soll gepflastert werden. Zudem ist geplant, dass es eine Unterstellmöglichkeit für die Schülerinnen und Schüler geben soll.

Des Weiteren wird in Kürze das Ausschreibungsverfahren für die Außenanlagen durchgeführt. Die Unterlagen hierzu werden aktuell vom Architekturbüro Schöttner vorbereitet.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die vorgestellten Planungen zur Oberflächengestaltung zur Kenntnis und stimmt diesen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Landschaftspflegemaßnahmen; Maßnahmenliste 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.03.2024 hat der Landschaftspflegeverband Frankenwald die Maßnahmenliste für die im Jahr 2024 vorgesehenen Landschaftspflegemaßnahmen übersandt. Nach dieser Maßnahmenliste sind für den Bereich des Marktes Küps nachfolgende Maßnahmen vorgesehen:

Nr.              Gemarkung                FlNr.            Größe                Maßnahme                                    €

004/24        Burkersdorf                 KC 22          0,320 km            Amphibienzaun                     587,93
005/24               Tiefenklein                 205               0,190 km            Amphibienzaun                     364,82
008/24        Oberlangenstadt     mehrere      Allee                   Baumpflege                        3.332,00
027/24        Oberlangenstadt     453               60 m                   Bibermanagement             4.788,00
036/23-R     Schmölz                     213/2            0,1000               Entbuschung                           952,00
035/24         Au                              126               0,1000               Entbuschung                           879,21
048/23-R      Küps                          Schloß          1 Keller              Fledermausquartiere          6.469,34
049/23-R      Hain                           224               1 Keller              Fledermausquartiere          2.583,27
051/23-R      Küps                          1220              80 m                 Heckenpflanzung                1.596,27


Aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen errechnet sich ein voraussichtlicher Eigenanteil in Höhe von 1.540,51 €. Die genaue Berechnung erfolgt am Jahresende, bzw. Anfang nächsten Jahres, wobei die tatsächlich entstandenen Maßnahmenkosten zugrunde gelegt werden. 

Wie bereits in den letzten Jahren wird zusätzlich ein Verwaltungskostenzuschuss von 5 % der Gesamtkosten der Maßnahmen erhoben. Diese Verwaltungskostenpauschale beträgt voraussichtlich 1.435,04 € und wird nicht mit dem Mitgliedsbeitrag verrechnet, so dass sie in jedem Falle zu zahlen ist. Wie beim Eigenanteil, werden die tatsächlich entstandenen Maßnahmenkosten zugrunde gelegt.  

Finanzen

Voraussichtlicher Eigenanteil: 1.540,51 €
Voraussichtliche Verwaltungskostenpauschale: 1.435,04 €

Beschluss

Das Einvernehmen zu der  vom Landschaftspflegeverband Frankenwald vorgelegten Maßnahmenliste 2024  wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - Einziehung einer Teillänge der Ortsstraße Küps Nr. 78 "Beim Lerchenhof"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die erforderlichen Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebiets. Ist eine Gemeindestraße ordnungsgemäß hergestellt, so hat die Straßenbaubehörde sie zu widmen. Die Widmung von Straßen im Sinne des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer „öffentlichen Straße“ erhalten. Durch die Widmung von Straßen gehen die Verkehrssicherungs- und Unterhaltspflichten an die Gemeinde über. In der Widmung kann auch geregelt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden dürfen (z.B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr). Ebenso können Straßen und Wege wieder eingezogen, also entwidmet werden, wenn sie jede Verkehrsbedeutung verloren haben oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen.

1.Einziehung einer Teillänge der Ortsstraße Küps Nr. 78 „Beim Lerchenhof“ 

Bereits in der Sitzung vom 25.07.2018 hat der Bau- und Umweltausschuss den Beschluss zur Absicht der Einziehung einer Teillänge der genannten Ortsstraße gefasst. Aufgrund der baulichen Situation ist eine Nutzung des unten näher beschriebenen Teilstückes, als Straße im Sinne der Widmung nicht mehr möglich und dieser Bereich hat seine Verkehrsbedeutung verloren. Die Absicht der Einziehung wurde im Mitteilungsblatt des Markt Küps vom 07.09.2018 (Nr. 18/2018) amtlich bekannt gemacht. Innerhalb der drei-monatigen Auslegungsfrist wurden keine Einwände eingereicht. 
Das einzuziehende Teilstück beginnt im Osten bei der asphaltierten Zufahrt der Anwesen Lerchenhof 2, 2a, und 2b (Flur-Nr. 454/3, Gemarkung Theisenort). Die asphaltierte Zufahrt von den Anwesen zur Gemeindeverbindungsstraße Johannisthaler Straße (Flur-Nr. 473) bleibt gewidmet. Das einzuziehende Teilstück endet im Westen bei der Zufahrt von der Johannisthaler Straße (Flur-Nr. 473) zum Feld- und Waldweg „Weinberg“ (Flur-Nr. 117). Auch hier soll die Zufahrt gewidmet bleiben. Die Länge der Teileinziehung beträgt rund 87 Meter.

Art:                                 Einziehung einer Teillänge einer Ortsstraße
Bezeichnung:                 Ortsstraße Nr. 78 „Beim Lerchenhof“ - OT Küps
Flur-Nr.:                         Gemarkung Küps, 485 (Teilfläche)
Beginn:                         westliche Grenze der Flur-Nr. 486
Ende:                                 östliche Grenze der Flur-Nr. 486
Länge:                         Verkürzung um 87 Meter
Widmungsbeschränkung:        keine
Straßenbaulastträger:        Markt Küps

Beschluss

Die Einziehung ist amtlich bekannt zu machen. Im Anschluss ist die Änderung in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag 8/2024; Nutzungsänderung Lagerhalle Stellplatz für Abschleppdienst, FlNr. 288/6 und 288/1 Gemarkung Schmölz; Nähe Wachholder 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.03.2024 ö 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im MI (Mischgebiet) ausgewiesenen Bereich des 1993 in Kraft getretenen Bebauungsplanes „Schafgasse/Wachholder BA I“ im Gemeindeteil Schmölz. 

Die betroffene Lagerhalle ist bereits im Bestand vorhanden und soll für einen 24h Abschleppdienst umgenutzt werden. Eine schalltechnische Untersuchung zur Geräuscheinwirkung in der Nachbarschaft des Büros IBAS, Bayreuth, liegt vor und ist mit dem Immissionsrecht im Landratsamt Kronach vorabgestimmt. Die durchgeführten Berechnungen nach den einschlägigen Richtlinien und Ansätze zur Betriebsweise und Schallemission zeigen, dass für den zukünftigen Betrieb Beurteilungspegel zu erwarten sind, die zu Tag- und Nachtzeit die zulässigen Immissionswerte in der schutzbedürftigen Nachbarschaft einhalten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bekanntmachung weitergeleiteter Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.03.2024 ö informativ 6

Sachverhalt

BA 4/2024    Neubau eines Carports an Bestandsgarage,
                     FlNr. 505/101 Gemarkung Johannisthal;
                     Bauort: Innerer Ring 8

BA 6/2024     Errichtung einer Dachgaube,
                      FlNr. 2 Gemarkung Tüschnitz;
                      Bauort: Schlossring 9

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7. Bekanntgabe von anzeigepflichtigen Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.03.2024 ö informativ 7

Sachverhalt

BA 5/2024              Abbruch des Nebengebäudes „Hummenberg 4“,
                               FlNr. 650 Gemarkung Oberlangenstadt;
                       

BA 7/2024             Abbruch der baufälligen Gebäude, FlNr. 1384 u. a. Gemarkung Küps, 
       Bahnhofstraße 15


 
            

Datenstand vom 04.04.2024 08:24 Uhr