Datum: 25.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Informationen
1.1 Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.01.2025
2 Städtebauförderung Küps - Lebendige Zentren; Jahresbericht 2024 und Evaluation des Förderzeitraums 2022-2024
3 Vorlage der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 2 GO
4 Baurecht | Bauantrag 01/2025, Abbruch eines Doppelhauses und Neubau eines Doppelhauses mit Carport, Bauort: Flur-Nr. 83/2, 84, 85, 85 Gemarkung Oberlangenstadt, Nageler Straße 26 und 28

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1. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö informativ 1
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1.1. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö 1.1

Sachverhalt

Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.

Erster Bürgermeister Bernd Rebhan fasste die entsprechenden nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 28.01.2025 zusammen und gab diese bekannt.

TOP – 6nö Versicherungswesen | Feuerwehrversicherung für alle aktiven Feuerwehrleute im Markt Küps.
Das Gremium beschloss deutliche Verbesserungen bei der Versicherung der Feuerwehrleute im Einsatzfalle. Der Erste Bürgermeister dankte vorab allen freiwilligen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern im Markt Küps für deren unermüdlichen, ehrenamtlichen Einsatz zum Wohle der örtlichen Gemeinschaft und schlug dem Gremium vor, die deutlich verbesserte Feuerwehrversicherung für die Aktiven auf den Weg zu bringen. Ziel müsse es sein, so Rebhan, dass alle Kameradinnen und Kameraden bei ihren Einsätzen durch optimalen Versicherungsschutz bestmöglich abgesichert sind. Im Anschluss erläuterte der Erste Bürgermeister das Modell und dessen wesentliche Verbesserungen im Einzelnen. Folgende Verbesserungen seien gegenüber dem bisherigen Versicherungsschutz beinhaltet: 

- Lohnerstattung auch für Selbstständige 
- Mitversicherung von Luftbeobachtern 
- Keine Anrechnung von Vorerkrankungen und Gebrechen 
- Mitversicherung von Geistes- und Bewusstseinsstörungen 
- Strahlenschäden 
- Nahrungsmittelvergiftung 
- Bergungskosten und kosmetische Operationen ohne gesonderten Beitrag bis zu 100.000 € 

Das Gremium stimmte dem neuen Versicherungsvertrag im Sinne der Ausführungen zu.


TOP 7nö – Feuerwehrwesen – Verkauf des Tragkraftspritzenanhängers der FF Hain
In seiner Sitzung vom 20.04.2021 hat der Marktgemeinderat die Anschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF) für die Freiwillige Feuerwehr Hain beschlossen. Mit Beschluss vom 21.11.2023 erhielt die Firma Compoint aus Forchheim den Auftrag für das Fahrgestell und den Fahrzeugaufbau. Den Zuschlag für die feuerwehrtechnische Beladung erhielt die Firma Ziegler aus Giengen. Die Auslieferung des neuen TSF wird laut Angebot der Fa. Compoint spätestens zum 31.07.2025 erfolgen. Das Fahrgestell der Marke MAN wurde inzwischen an die Fa. Compoint ausgeliefert. Für Anfang März ist mit den Kommandanten der Feuerwehr Hain und der Feuerwehr Schnaid, die das baugleiche Einsatzfahrzeug erhält, die Aufbaubesprechung in Forchheim angesetzt. Die Kostenrechnung für das Fahrgestell in Höhe von 78.659,00 Euro wurde bereits Ende 2024 beglichen. Für den bisherigen Tragkraftspritzenanhänger (TSA) gibt es einen Kaufinteressenten aus der Nachbargemeinde. Der bisherige Tragkraftspritzenanhänger (TSA) der Freiwilligen Feuerwehr Hain wird nach Inbetriebnahme des neuen Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF) verkauft. 

TOP 8nö – Liegenschaftsverwaltung | Feuerwehrgerätehäuser
Anbau an das bestehende Feuerwehrgerätehaus Schmölz

Das Gremium vergab die Baumeistertätigkeiten für den geplanten Umbau am Feuerwehrgerätehaus in Schmölz nach erfolgreicher Ausschreibung. Den Auftrag erhielt die Firma Otto Mühlherr, Küps zum Preis von 124.000 € als wirtschaftlichster Bieter.

Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Auftragsvergabe für das Gewerk „Baumeisterarbeiten“ im Sinne des Vergabevorschlages und auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) durchzuführen und zu vergeben. Die Verwaltung wird für die noch ausstehenden Gewerke ermächtigt, auf Basis der VOB und im Sinne der Vergabeempfehlungen der beauftragten Planer, die Auftragsvergaben durchzuführen; das Gremium ist in seiner nächsten Sitzung hierüber zu informieren.


TOP 11.1 U nö Städtebauförderung Küps - Lebendige Zentren; 
Weiterführung Gemeindeumbaumanagement mit Verfügungsfond 2025 - 2028; 
Kommunales Förderprogramm mit Sanierungsberatungen 2025 - 2027 
Der Markt Küps hat mit den aufgelegten Programmen des Gemeindeumbaumanagements inkl. Verfügungsfond und dem Kommunalen Förderprogramm mit Sanierungsberatungen sichtliche Erfolge erzielt. Der Marktgemeinderat Küps beschloss deshalb, die Programme für die dargestellten Förderzeiträume bis 2027 bzw. 2028 neu zu beantragen. Den Auftragsvergaben für die Büroleistungen wird, vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Oberfranken, zugestimmt. Eine Auftragsvergabe erfolgt erst nach Freigabe durch den Fördermittelgeber. Die jährlichen Kosten liegen für das Gemeindeumbaumanagement bei ca. 46.000 €, die Kosten für die jährlichen Sanierungsberatungen (rd. 10 Fälle) bei ca. 10.000 € und die Kosten für den jährlichen Verfügungsfond bei ca. 10.000 €. Das Gremium ist in der nächsten Sitzung nochmals im Detail durch die Umbaumanagerin Nikola Völkel über die durchgeführten Maßnahmen 2022 bis 2024 zu informieren. 

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2. Städtebauförderung Küps - Lebendige Zentren; Jahresbericht 2024 und Evaluation des Förderzeitraums 2022-2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Markt Küps hat mit der Erstellung des Kommunalen Denkmalkonzeptes und anschließend den Küpser Entwicklungskonzepten KEK³ umfangreiche konzeptionelle Grundlagen erarbeitet, auf deren Basis eine nachhaltige Ortsentwicklung erfolgt. Mit dem Gemeindeumbaumanagement hat der Markt Küps in der Förderperiode 2022 bis 2024 eine personelle Verstärkung in der Verwaltung erhalten, um die weitere Umsetzung der KEK³-Maßnahmen voranzubringen. In der Sitzung stellte Frau Völkel den Jahresbericht 2024 vor. Außerdem erfolgte eine kurze Evaluation des Förderzeitraums 2022-2024.

Gemeindeumbaumanagement und Verfügungsfonds
Im ersten Projektjahr lag der Schwerpunkt dieser Managementstelle insbesondere auf der Bewerbung und Organisation des neu in Kraft getretenen Kommunalen Förderprogramms. Es galt, Informationskanäle zu etablieren und das Gemeindeumbaumanagement als Beratungsstelle in der Öffentlichkeit aber auch verwaltungsintern bekannt zu machen. Hierzu dienten Werbemittel, aber auch öffentliche Veranstaltungen wie zum Tag der Städtebauförderung oder im Rahmen der Vortragsreihe. Zusätzlich wurden alle Eigentümer von Immobilien in den Sanierungsgebieten angeschrieben und über das Kommunale Förderprogramm informiert. 

Im zweiten Projektjahr wurden die bereits angestoßenen Maßnahmen und Prozesse weitergeführt und insbesondere die Umsetzung des Kommunalen Förderprogramms vertieft bearbeitet. Durch die Erarbeitung von Immobilien-Exposés wurden Eigentümern weitere Möglichkeiten der Unterstützung durch das Gemeindeumbaumanagement aufgezeigt. Zusätzlich wurden umfangreiche Untersuchungen und Vorarbeiten im Projekt der Verkehrsregelung im Altort von Küps abgeschlossen.

Im dritten Projektjahr mündeten diese Vorarbeiten in der Umsetzung des zehnwöchigen Probebetriebs der Ampelanlage, welcher umfangreich angekündigt, begleitet und evaluiert wurde. Die Abläufe und Verfahrensschritte im Rahmen der Förderung privater 
Sanierungsmaßnahmen über das Kommunale Förderprogramm wurden gefestigt und in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung auch für künftige Projekte etabliert. Mit den Veranstaltungen im Rahmen des Tags der Städtebauförderung wurden 
erneut zahlreiche Bürgerinnen und Bürger über die Themen Ortsentwicklung, Innenentwicklung, sowie Bauen und Sanieren im Bestand informiert. Die neue Beratungsstelle des Gemeindeumbaumanagements „Am Plan 2“ wird aktuell vorbereitet. 

Kommunales Förderprogramm und Sanierungsberatungen 
Zum Abschluss des dritten Projektjahres wurden die durchgeführten Sanierungsberatungen, sowie die angestoßenen oder abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms evaluiert. Insgesamt wurden 51 Sanierungsberatungen durchgeführt - davon 37 im ersten Projektjahr, sieben im Jahr 2022 und sieben im Jahr 2024. 31 Beratungen wurden im Sanierungsgebiet „Ortskern“ durchgeführt, 20 im Sanierungsgebiet „Bahnhofsviertel“. Für 13 Sanierungsmaßnahmen wurden Sanierungsvereinbarungen geschlossen und Fördermittel über das Kommunale Förderprogramm beantragt, sieben Maßnahmen hiervon sind bereits abgeschlossen und abgerechnet. Die enorme Zahl von 37 Sanierungsberatungen im ersten Jahr ist sicherlich auf die Werbung und direkte Ansprache der Eigentümer zurückzuführen, die Interesse am neuen Förderprogramm ihrer Gemeinde haben. Dass die Nachfrage in den darauffolgenden Jahren sinkt, war zu erwarten. Dennoch ist auch ein Wert von jeweils sieben Sanierungsberatungen pro Jahr als sehr positiv zu werten. Erfreulich ist daher auch, dass nun zahlreiche umgesetzte Sanierungsmaßnahmen von Privateigentümern im Ortsbild sichtbar geworden sind. Damit wird der Wert des Kommunalen Förderprogramms für die Bürgerschaft sicht- und greifbarer. 

Mit insgesamt 13 angemeldeten Sanierungsvorhaben ist nach dem ersten Förderzeitraum eine sehr positive Bilanz zu ziehen. Die Zusammenarbeit mit der Sanierungsberatung und die Verzahnung mit der Gemeindeverwaltung hat sich gut etabliert, sodass die Bearbeitungszeiten bei Förderanträgen minimiert werden konnten. 

Zusammenfassung 
Als wesentliche Projekte der ersten Förderperiode wurden in der Ausschreibung der Managementstelle die Einführung eines Kommunalen Förderprogramms genannt, die Umstrukturierung des innerörtlichen Verkehrs, die Umsetzung einer ortsgestalterischen Aufwertung des Ortskerns und die Fortsetzung des Leerstandsmanagements. Besonders die ersten beiden Themenbereiche wurden umfangreich bearbeitet und vorangebracht. Die Gestaltung und Aufwertung des Ortskerns erfolgt parallel durch zahlreiche laufende Projekte: die Entwicklung des Anwesens „Marktplatz 6“ sei hier besonders genannt, aber auch die Rekonstruktion des Gebäudes „Am Plan 2“ oder die Gestaltung der Freifläche Röthenstraße/Zettlitzweg. 

Insgesamt kann der erste Förderzeitraum des Gemeindeumbaumanagements als erfolgreich bewertet werden. Die definierten Ziele und Projekte wurden umgesetzt, das Kommunale Förderprogramm hat sich etabliert und die Managementstelle ist in der Verwaltung fest verankert sowie in der Öffentlichkeit als Beratungsstelle bekannt. Die Einführung des Kommunalen Förderprogramms hat sich als sinnvolle Maßnahme im Sinne der KEK³-Ziele erwiesen. Gleichzeitig ist der städtebauliche Erneuerungsprozess in den beiden Sanierungsgebieten noch nicht abgeschlossen und es gibt weiterhin lohnende Projekte und Themenfelder, die künftig bearbeitet werden müssen.

Ausblick 2025 – 2028: In seiner Sitzung am 28.01.2025 beschloss der Marktgemeinderat die Weiterführung des Gemeindeumbaumanagements mit Verfügungsfond für die Jahre 2025 – 2028 und die Weiterführung des Kommunales Förderprogrammes mit Sanierungsberatungen für die Jahre 2025 – 2027. 

Die Fortführung der Managementstelle bietet der Marktgemeinde die Chance, weiter an der Umsetzung der Handlungsziele und Projekte des ISEK / der VU mit externer Unterstützung zu arbeiten. Das Leistungsspektrum des Gemeindeumbaumanagements in der zweiten Förderperiode umfasst zunächst die Weiterführung und Entwicklung der bereits angestoßenen Projekte und Maßnahmen (Förderprogramm, Leerstands- und Flächenmanagement, Verkehr). Besonders die Bearbeitung des Kommunalen Förderprogramms mit den dazugehörigen Sanierungsberatungen, der Begleitung und Unterstützung der Eigentümer sowie der anschließenden Dokumentation hat sich in den letzten Jahren etabliert. Es soll künftig daher auf die Integration in die bestehenden Verwaltungsabläufe hingearbeitet werden, um eine langfristige Verstetigung auch ohne die Zuarbeit des Umbaumanagements zu ermöglichen. Dies umfasst auch die regelmäßige Werbung in den Informationskanälen der Marktgemeinde sowie eine schriftliche Ansprache aller Eigentümer im Sanierungsgebiet.

Im Themenbereich Verkehr steht die Evaluation der Ampel-Testphase durch den Marktgemeinderat, sowie die Erarbeitung eines Parkraumkonzepts für den Altort aus. Hierzu wurde das Gremium bereits zu einer Klausurtagung am 22.03.2025 in Marktrodach eingeladen. 

Für die kommende Förderperiode gibt es somit zahlreiche Projektideen und Ziele, bei denen der Markt Küps auf den bereits umgesetzten oder angestoßenen Projekten aufbaut, aber auch neue initiiert. In Zusammenarbeit mit dem Gemeindeumbaumanagement und der Sanierungsberatung wird aktiv am Ziel eines attraktiven Wohn- und Gewerbestandortes und dem Aufblühen des historischen Ortskerns gemeinsam gearbeitet.

Im Anschluss an den Vortrag von Frau Völkel konnten die Mitglieder des Marktgemeinderats offene Fragen erörtern. Nach einer kurzen Aussprache kam es zu folgendem Beschluss

Beschluss

Der Marktgemeinderat sieht in der Unterstützung durch das Gemeinde-Umbaumanagement einen wichtigen Baustein zur Weiterentwicklung vieler kommunaler Strukturen. Das Gremium begrüßt die aufgezeigten Initiativen und Fortschritte und dankte insbesondere der Umbaumanagerin Nikola Völkel, die zusammen mit dem Bauamt viele Projekte angestoßen und bearbeitet hat. Dieser Erfolgsweg soll fortgeführt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Vorlage der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö 3

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2023 des Marktes Küps wurde dem Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vorgelegt. Aufgrund der Abschlussübersicht wurden die Soll- und Ist-Ergebnisse der Jahresrechnung und in groben Zügen die finanzielle und wirtschaftliche Abwicklung erläutert. Insbesondere wurde die Zuführung zum Vermögenshaushalt und die Schuldenentwicklung dargelegt.

Der Entwurf des Rechenschaftsberichtes 2023 zur Jahresrechnung und diese Beschlussvorlage wurden den Marktgemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungsladung bereitgestellt.

Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 17.404.795,51 € ab. Dies entspricht einer Unterschreitung des Haushaltsansatzes um 364.784,49 €.

Der Löwenanteil der Einnahmenmehrung entfällt auf die Gewerbesteuer mit 2.254.240,06 € und die Einkommensteuer mit 3.955.539,00 €.

Die TOP 10 der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind der Anlage „Rechenschaftsbericht 2023“ zu entnehmen.
Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt 3.029.713,57 €. Der Haushaltsplan 2023 sah eine Zuführung von 2.367.050,00 € vor. Im Verwaltungshaushalt wurden somit 662.663 € mehr erwirtschaftet als ursprünglich geplant. Gründe dafür sind die bereits erwähnten Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt. Die gesetzlich geforderte Mindestzuführung (in Höhe der ordentlichen Tilgung = 1.245.552,43 €) konnte nicht nur erreicht, sondern erheblich übertroffen werden. Es standen somit freie Mittel für Investitionen bzw. Minderung der Neuverschuldung zur Verfügung.
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben nach Abgang alter Haushaltseinnahmereste (2.903.100,00 €) bzw. Haushaltsausgabereste (1.492.043,90 €) mit jeweils 1.884.337,94 € ab. Dies entspricht einer Unterschreitung des Haushaltsansatzes (9.881.650 €) um ca. 7,99 Mio. €.

Negatives Ergebnis bei den Kreditaufnahmen:
Der Haushaltseinnahmerest für Kreditaufnahmen musste mit 2.772.100,00 € teilweise in Abgang gestellt werden, da die Kreditermächtigung nicht im vollen Umfang benötigt wurde und Haushaltseinnahmereste nur einmal übertragen werden dürfen. Gleiches gilt für die restlichen Abgänge an Haushaltseinnahmeresten.

Zu den Abgängen von Haushaltsausgaberesten:
Der Abgang an Haushaltseinnahmeresten hätte im Ergebnis der Jahresrechnung zu einem Fehlbetrag geführt. Um dies zu verhindern, wurden - soweit möglich - bei verschiedenen Investitionsmaßnahmen, die aus dem Jahr 2022 übertragenen Haushaltsausgabereste ebenfalls in Abgang gebracht. Das war möglich, weil die Ausgaben in diesen Bereichen aufgrund des Baufortschrittes kassentechnisch nicht in der erwarteten Höhe angefallen waren. Zudem wurden im Haushalt 2024 die noch zu erwartenden Ausgaben in voller Höhe veranschlagt.
Neue Haushaltsausgabereste wurden nur dort gebildet, wo es zur Restfinanzierung einer Maßnahme erforderlich war und im Haushalt 2024 nicht genügend Mittel eingeplant waren.

Der größte Anteil an den Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt ist die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt (3.029.713,57 €). An zweiter Stelle steht der Förderbetrag (weitere Abschlagszahlung) für die Sanierung der Remise des Oberen Schlosses in Höhe von 413.000,00 €.

Die TOP 10 der Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt sind der Anlage „Rechenschaftsbericht 2023“ zu entnehmen.

Trotz einer sparsamen Haushaltsführung wurden zahlreiche Investitionsmaßnahmen begonnen bzw. durchgeführt. Zu erwähnen sind hier die Beschaffung von Endgeräten des digitalen BOS-Funks zur digitalen Alarmierung (Förderung mit 80%) und die Anschaffung des Feuerwehrfahrzeuges GWL-2 für die FW Küps (Fördersumme 38.900 €), die Großbaumaßnahme an der GMS Küps mit Neubau Grundschule und der Sport- und Kulturhalle sowie Sanierung der Ortsstraße „Melanger“. Die Erschließung des Baugebiets „Lohäcker“ konnte abgeschlossen werden. Die Erschließung des Baugebiets „Südlich der Ringstraße“ konnte bis auf kleine Abschlussarbeiten weitestgehend abgeschlossen werden. Die Dorferneuerung Theisenort und Oberlangenstadt sind in vollem Gange. Für den Bauhof wurde ein PKW (Bauhofleiter) und der Hako Citymaster im Gesamtwert von ca. 175.500 € angeschafft. Die Errichtung der PV-Anlage auf der GMS Küps hat mit ca. 120.600 € zu Buche geschlagen. Für 571.939 € wurden in verschiedenen Straßen (Mühlberg, Krebsbachstraße, Melanger, Kugelgasse) die Trinkwasserleitungen erneuert. Für die Sanierung „Alte Post“, Am Bahnhof 3, wurden ca. 711.406 € und für die Sanierung des Grundstücks „Nageler Straße 42“ ca. 652.781 € aufgewendet. Beide Sanierungsmaßnahmen werden entsprechend gefördert.

Aufgrund der Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes durch Kredite entfällt die Bildung einer allgemeinen Rücklage. Die rechnerische Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von 48.813,27 €, in der 48.465,91 € für Bausparverträge enthalten sind, wurde im Jahr 2023 mit 347,36 € sofort wieder entnommen. Rücklagenentnahmen dienen unmittelbar der Finanzierung von Investitionen und reduzieren die Kredit-Neuaufnahmen. Aufgrund der Höhe dieser Rücklage handelt es sich nur um eine „technische“ Abschlussbuchung. Eine Mindest-Rücklage von ca. 1% der Durchschnittsausgaben der letzten drei Verwaltungshaushalte, in Höhe von etwa 180 Tsd. €, ist durch die Bausparverträge mit ca. 319.182 € vorhanden.

Zu Beginn des Haushaltsjahres betrug der Schuldenstand 17,435 Mio. €. Eine Kreditaufnahme wurde nicht durchgeführt. Die Pro-Kopf-Verschuldung betrug zum Jahresende 1.716,22 €.

Der Erste Bürgermeister stellte abschließend fest, dass im Sinne der Geschäftsordnung des Marktes Küps und gemäß Art. 103 Abs. 2 GO die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchzuführen ist. Vorab wären die Haushaltsreste und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen, sofern nicht bereits durch Einzelbeschlüsse während des Jahres geschehen. Mit Blick auf die vielfältigen Aufgaben und damit Investitionen, die im Jahr 2023 begonnen, abgeschlossen und auch fortgeführt wurden, sprach er von einer soliden Haushaltsentwicklung.



Beschlussvorschlag:

  1. Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom wesentlichen Inhalt der Jahresrechnung 2023 der Marktgemeinde Küps. 

  1. Die neu gebildeten Haushaltsreste und die außer- und überplanmäßigen Ausgaben, wie in der Sachdarstellung aufgeführt, werden genehmigt.

  1. Die Jahresrechnung ist zusammen mit dem Rechenschaftsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung vorzulegen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Baurecht | Bauantrag 01/2025, Abbruch eines Doppelhauses und Neubau eines Doppelhauses mit Carport, Bauort: Flur-Nr. 83/2, 84, 85, 85 Gemarkung Oberlangenstadt, Nageler Straße 26 und 28

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bei dem vorliegenden Bauantrag handelt es sich um die Tekturplanung zum bereits im Gremium (MGR-Sitzung vom 22.10.2024 TOP 8) behandelten Bauantrag 33/2024.

In der vorliegenden Eingabeplanung wurden folgende Punkte angepasst:

  1. Wegfall der beiden straßenseitigen Carports. Dafür Errichtung eines Carports als Grenzbebauung zu Haus-Nr. 24.
  2. Verkleinerung des Balkons an der Westseite. Dieser wird hierdurch nicht mehr abstandsflächenrelevant.
  3. Verringerung der versiegelten Flächen durch den Einsatz einer wassergebundenen, teilweise versickerungsfähigen Decke bei den Stellflächen.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich des Orstteiles Oberlangenstadt und ist nach dem gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Küps als MI = Mischgebiet ausgewiesen. Ebenso liegt es im Sanierungsgebiet der in Planung befindlichen Dorferneuerung Oberlangenstadt, weshalb eine Stellungnahme des ALE Bamberg Grundlage der Einvernehmenserteilung sein muss. Das Bauvorhaben fügt sich entsprechend § 34 BauGB nach Art (Wohnbebauung) sowie nach dem Maß der baulichen Nutzung und der Grundfläche die überbaut werden soll, in die Umgebung ein. Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die vorhandene dörfliche Bauweise ein, was insbesondere den Stellungnahmen des ALE Bamberg zu entnehmen ist. Der Stellplatznachweis ist erbracht. Die Erschließung ist gesichert. Die Nachbarunterschriften sind nicht (Haus-Nr. 24 und 34) vollständig.

Zum Maß der baulichen Nutzung und der Grundfläche die überbaut werden soll:
Durch den Wegfall eines Carports sowie Verringerung der versiegelten Flächen bewegen sich die Grundflächenzahl I nun bei 0,43 < 0,60 sowie die GRZ II nun bei 0,69 < 0,80 und somit im zulässigen Bereich.

Aufstellfläche vor den Carports:
Durch den Wegfall der beiden straßenseitigen Carports entfällt auch die nötige Aufstellfläche.

Bezüglich der Feuerwehrzufahrt werden folgende Hinweise an das Landratsamt bzw. an den Bauherren gegeben:
Entsprechend der BayBO Art. 5 ist eine Zu- oder Durchfahrt zwingend erforderlich bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich ist.
Diese Regelung folgt aus der Erkenntnis, dass bei Entfernungen von über 50 m die Rettung mit tragbaren Leitern nur mehr schwer möglich ist, und zwar auch bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3. Bei Gebäuden, bei denen die Oberkante der Brüstung des zweiten Rettungsweges über 8 m beträgt, wäre der Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen einzuplanen. Ein Nachweis der Durchfahrbarkeit durch die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr zu den beiden hinterlegenden Anwesen liegt insbesondere für den Kurvenbereich der Zufahrt nicht vor. Dieser ist vor Baubeginn in geeigneter Form, z.B. entsprechend der Richtlinie über Flächen der Feuerwehr, durch Einbindung der Kreisbrandinspektion, oder durch Antrag auf Abweichung von BayBO Art. 5 zu erbringen.

Stellungnahme über die Vereinbarkeit mit der Dorferneuerung:
Stellungnahme der Sanierungsberaterin Architektin Christiane Werthmann vom 25.02.2025:
Vorabbemerkung: 
Im Juli 2021 fand im Rahmen der Dorferneuerung eine baubegleitende Beratung zum Vorhaben "Abriss von baufälligen Wohngebäuden; Darstellen unterschiedlicher Nachnutzungsmöglichkeiten der Grundstücke inkl. Wiesengrundstück" statt. Die aus dem Gespräch und der Begehung resultierende Variante 1 sah vor, zwei Doppelhaushälften (II+D mit Satteldach) neu zu errichten. Detaillierte Ausführungen zu diesem Vorhaben können dem Ihnen (ALE) vorliegenden Protokoll entnommen werden. 
Entwurfsplanung März 2023: 
Im März 2023 wurde dem ALE eine Entwurfsplanung zu diesem Vorhaben vorgelegt, welche grundsätzlich den Zielen aus dem Beratungsprotokoll entsprach und auch von Amtsseiten auf Zustimmung stieß.
Genehmigungsplanung Dez. 2024: 
Vergleicht man nun den damaligen Entwurf mit der aktuellen Planung, so zeigen sich sowohl in gestalterischer als auch in rechtlicher Hinsicht deutliche Nachteile: 

1. Der Standort des Gebäudekomlexes rückt bis auf 1,50 Meter an die südlich angrenzende Nageler Straße heran, d.h. die Mindestabstandsfläche von 3 Metern gem. BayBO Art. 6 wird nicht eingehalten. 

2. Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze wird als Grenzbebauung ein Carport mit Abstellraum errichtet, der dann im Mittel nur 1 Meter vom benachbarten Bestandsgebäude (Fl.-Nr. 82) entfernt liegt. Auch wenn die Grenzbebauung rechtlich zulässig ist, wird die Belichtung und die Privatsphäre des Nachbarn extrem eingeschränkt.

3. Der nun an die Straße gerückte Gebäudekomplex tritt wuchtig, beinahe erdrückend, in Erscheinung, was dem ursprünglichen Charakter der vorhandenen Bebauungen, die sich beinahe in einer Linie hinter üppigen Vorgärten zur Straße hinzeigen, komplett widerspricht. Somit steht das neue Bauwerk als Fremdkörper im dörflich geprägten Umfeld und durchbricht massiv die städtebaulich gewachsenen Strukturen, die es natürlich dringend zu erhalten gilt. 

4. Vergleicht man die Wohnflächen des Vorentwurfs mit denen der Genehmigungsplanung, so zeigen sich nur geringfügige Unterschiede. Der offensichtliche Unterschied besteht in der Anzahl der Wohneinheiten und somit in der Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze. Dieser Flächenverbrauch wirkt sich negativ auf die privaten Außenbereiche und Grünflächen aus, so dass in der Genehmigungsplanung solche kaum vorzufinden sind. Terrassen finden sich beispielsweise auf dem schmalen Streifen zur Straße hin orientiert. Wird als erforderlicher Sichtschutz eine Hecke gepflanzt, so ergibt sich letztlich eine nutzbare Tiefe von etwa 1 Meter, Aufenthaltsqualität kann hier allein aus Platzmangel nicht entstehen. 

Insgesamt ist festzuhalten, dass der Vorentwurf aus dem Jahr 2023 die städtebaulichen Belange weitgehend berücksichtigte und sich harmonisch in das dörfliche Gefüge integrierte. Die Bebauung der Genehmigungsplanung von 2024 berücksichtigt die umgebenden baulichen und räumlichen Strukturen hingegen nicht, so dass empfohlen wird, die Vorentwurfsplanung wieder aufzugreifen und weiter zu verfolgen.

Stellungnahme des Architekten Vicent Béchet vom ALE Bamberg vom 25.02.2025: 
Der Vergleich zwischen dem ersten und dem zweiten Entwurf zeigt in verschiedenen Bereichen deutliche Nachteile auf.
Gestalterische Probleme & Erscheinungsbild:
Im zweiten Entwurf führt die gleich hohe Bebauung auf der rechten Seite des Gebäudes zu einer deutlich massiveren und dominanteren Wirkung. Durch die Erhöhung der Gebäudehöhe muss das Bauwerk zudem näher an die Straße herangeführt werden, um den erforderlichen Abstand zu wahren.
Dieser neue Standort des Bauwerks beeinträchtigt nicht nur die Möglichkeit, einen Ruhebereich vor dem Gebäude zu gestalten, sondern verstärkt auch den imposanten, fast erdrückenden Eindruck, den das Gebäude auf den Betrachter macht.
Zudem verliert der Entwurf durch die veränderte Positionierung des Gebäudes den ursprünglichen, harmonischen Charakter, der sich durch eine klare Fluchtlinie der angrenzenden Gebäude auszeichnete. Stattdessen wirkt das Bauwerk nun wie ein isoliertes Einzelstück und hebt sich zu stark vom Umfeld ab. 
Die ursprüngliche Erscheinung der Doppelhaushälften ist in dem Neueren Entwurf nicht mehr ersichtlich.
Zusätzliche Wohnung:
Die Entscheidung, eine zusätzliche Wohnung in den Entwurf aufzunehmen, führt zu mehreren Kompromissen, die die Gesamtqualität des Gebäudes beeinträchtigen.
Außerdem hat die zusätzliche Wohnung negative Auswirkungen auf die Parkplatzsituation. Die ursprünglich geplanten, geordneten Stellflächen für die Fahrzeuge müssen zugunsten der vierten Wohnung weichen. Die verbleibenden Parkflächen werden zerstreut an den Rändern des Baugrundstücks angeordnet, was die Übersichtlichkeit und Funktionalität der Parkmöglichkeiten erheblich mindert.
Veränderung des Charakters:
Der ursprüngliche dörfliche Charakter des ersten Entwurfs wird im zweiten Entwurf durch die Änderungen stark in einen städtischen Charakter umgewandelt. Die einladende, ruhige Atmosphäre geht verloren, und das Bauwerk fügt sich weniger harmonisch in die bestehende Struktur der Umgebung ein.

Im Rahmen der anschließenden Diskussion erklärte MGR Dieter Lau, dass der dörfliche Charakter in diesem Bereich erhalten bleiben müsse. Kleine Bauerngärten, so wie man sie in Oberlangenstadt an dieser Stelle findet, waren in der Historie mit kleinen Häuser verknüpft. Die Dorferneuerung legt Wert auf die historische Bausubstanz - man könne deshalb nicht einerseits Entwicklungskonzepte auf den Weg bringen und andererseits nahezu städtische Planungen zulassen – das gehe mit den Forderungen des Gremiums nach Erhalt der Altorte und der dörfliche Charakter nicht einher. Auch im Baurecht würde davon gesprochen, dass sich Gebäude in die bestehende Bebauung einfügen müssen – außerdem sei der Feuerschutz der hinterliegenden Häuser äußerst kritisch zu betrachten.  Die vorgelegte eher städtische Planung halte nicht alle Vorschriften ein und passt nicht in die Planung einer Dorferneuerung. Lau bezeichnete diese als „überzogen“ und „an der Stelle nicht passend“.

MGR Wolfgang Neumann schloss sich den Ausführungen an – die zunächst vorgelegte Planung aus 2023 habe mit dem jetzigen Plan nichts mehr zu tun. Der Bau sei so an dieser Stelle zu „mächtig“. Der Feuerschutz könne aus seiner Sicht aufgrund des beengten Aktionsradius bei der Einfahrt nicht eingehalten werden.

MGR Heiko Meusel bezeichnete die Planung als „an dieser Stelle mangelhaft“. Sie sei eine Zumutung für die Hinterlieger. Die vorgelegte Planung habe nur noch wenig bis gar nichts mehr mit der ursprünglich präsentierten Planung aus 2023 zu tun. Er bemängelte auch, dass die Nachbarbeteiligung durch den Bauherren unterblieben sei. Diese wäre gerade bei diesem Projekt sehr wichtig gewesen, weil der Bau die Sicht und die Rettungswegsituation der Hinterlieger beeinträchtigt.

MGR Bernd Steger erklärte, dass die Kreisbrandinspektion ohnehin Stellung nehmen werde. Aufgrund des beengten Radius ist davon auszugehen, dass das Landratsamt den Bauantrag ablehnen wird.

MGR Hubertus von Künsberg-Langenstadt begrüßte eine bauliche Entwicklung in diesem Bereich von Oberlangenstadt. Es sei dem Bauherren hoch anzurechnen, dass er an dieser Stelle Wohnraum schaffen und investieren will. Er schlug vor, die Planung nochmals zu überarbeiten. Sollte diese mit „Maß und Ziel“ erfolgen könne man dem Bauvorhaben sicherlich zustimmen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird nicht erteilt. Das Bauvorhaben greift die vorhandenen baulichen und räumlichen Strukturen in keiner Weise auf. Das Bauvorhaben läuft den Zielen und Planungen der Dorferneuerung zuwider. Die Schaffung eines städtebaulich städtischen Charakters ist nicht gewünscht. Die Einhaltung der Forderungen des Art. 5 BayBO (Feuerwehrzufahrt) wurde nicht nachgewiesen. 

Der Marktgemeinderat begrüßt grundsätzlich Vorhaben zu Schaffung von Wohnraum.  Dem Bauherrn wird anempfohlen, die ursprünglich mit den Behörden abgestimmte Vorzugsvariante vom März 2023 wieder aufzugreifen. Die Unterstützung der Marktgemeinde Küps und des ALE Bamberg hierzu werden zugesichert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2025 08:35 Uhr