Datum: 30.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungszimmer
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Küps
Öffentliche Sitzung, 16:01 Uhr bis 16:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:31 Uhr bis 17:17 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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30.04.2025
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ö
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informativ
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1.1. Informationen des Ersten Bürgermeisters; Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.03.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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30.04.2025
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ö
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1.1 | |
Sachverhalt
Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind. Erster Bürgermeister Bernd Rebhan fasste die entsprechenden nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 19.03.2025 zusammen und gab diese bekannt.
TOP 6.1nö – Informationen des Ersten Bürgermeisters – Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus Schmölz - Vergabeentscheidung
Der Erste Bürgermeister informierte das Gremium über die zwischenzeitlich vergebenen Gewerke. Die Verwaltung hat im Sinne der gültigen Beschlusslage folgende Firmen beauftragt. Die Beauftragung erhielt der jeweils wirtschaftlichste Bieter nach erfolgter Ausschreibung und Prüfung durch das Planungsbüro:
Dachdeckungsarbeiten: Hannweber, Stockheim (11.811,24 €)
Gerüstarbeiten: Walter Ermler GmbH, Coburg (5.462,70 €)
Klempnerarbeiten: Hannweber, Stockheim (4.501,91 €)
Zimmerer- und Hochbauarbeiten: Glückauf Dachdecker GmbH, Sonneberg (15.430,63 €)
TOP 8nö – Gehwegverbindung Kellerhaus|Friedhof Oberlangenstadt
Ausbau des vorhandenen Weges
Der Erste Bürgermeister berichtete über intensive Verhandlungen des Marktes Küps mit dem Staatlichen Bauamt über den Zustand der Zuwegungen vom Ortsbereich Kellerhaus zur Unterführung B173 in Richtung Friedhof Oberlangenstadt bzw. in Richtung Ortsmitte Oberlangenstadt. Die Vertreter des Staatlichen Bauamts stimmten einer Sanierungsmaßnahme zu - die Kosten der Einfahrtsherstellung übernimmt das Staatliche Bauamt. Bei den Kosten des Gehweges hätte der Markt Küps einen Anteil von 17.149,28 € brutto (38,4%) zu übernehmen. Dieser fällt an für die regelkonforme Abgrenzung des Gehwegbereichs in Richtung der angrenzenden Grundstücke. Ohne eine Einfassung mit Winkelelementen würde der Gehweg im vorhandenen Hangbereich bereits nach kürzester Zeit wieder abrutschen. Bereits seit vielen Jahren wird über den Zustand des Gehweges sowie die benannte Einfahrt am Kellerhaus Beschwerde geführt. Es ist daher zu begrüßen, dass nunmehr durch die staatlichen Stellen ein Ausbau erfolgt. Im Anschluss an die Maßnahmen sollen jedoch die Grundstücksverhältnisse geordnet und die Einfahrts- und Wegebereiche in das Eigentum des Marktes Küps übergeben werden.
Das Gremium beschloss den Ausbau des vorhandenen Gehweges. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, den Auftrag für die notwendige Abstützung aus Winkelelementen zu erteilen. Die Kosten liegen bei ca. 17.000 €. Die Firma Rädlinger Straßen- und Tiefbau erhielt den Auftrag als wirtschaftlichster Bieter. Im Anschluss wurde die Verwaltung aufgefordert, den notwendigen Grunderwerb mit dem Staatlichen Bauamt zu vollziehen.
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1.2. Informationen des Ersten Bürgermeisters - Windenergie; Windpark Ebneth-Reuth-Küps, Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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30.04.2025
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1.2 | |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Bernd Rebhan berichtete dem Gremium über die aktuellen Entwicklungen zum Windpark Ebneth-Reuth-Küps.
Zuletzt habe man im Jahresbericht (S. 31 im Anhang) ausführlich über den Sachstand unterrichtet. Mit Mail vom 17. April habe ITerra eine Mitteilung zum aktuellen Planungsstand im Windpark und den nächsten Schritten als Grundlage für die öffentliche Mitteilung in ihren Gremien übersandt. Die wesentlichen Inhalte lauten:
- Einstellung des ursprünglichen Anlagentyps und Auswahl eines neuen Herstellers Ursprünglich war für den Windpark Ebneth-Reuth die Errichtung der Anlagen SG 170 des Herstellers Siemens geplant. Da dieser die Produktion des Anlagentyps aufgrund von Serienfehlern eingestellt hat, wurden im Verlauf der letzten Wochen alternative Hersteller und Anlagentypen evaluiert. Die Prüfung hat ergeben, dass der für den Windpark Ebneth-Reuth am besten geeignete Typ die Anlage N175 mit einer Nabenhöhe von 162 Metern des Herstellers Nordex ist. Die iTerra energy GmbH steht bezüglich konkreter Abstimmungen bereits in Kontakt mit der Nordex SE.
- Verschiebung der Windenergieanlage (WEA) 2 Die iTerra energy GmbH folgt dem Vorschlag des Wasserwirtschaftsamtes Kronach und verlegt die WEA 2 an einen neuen Standort, westlich der ursprünglichen Position. Die Entscheidung wurde am 26. März 2025 innerhalb der entsprechenden Arbeitsgruppe diskutiert und von allen Seiten positiv beschieden. Ebenfalls positiv beschieden wurde die Planungslösung zur Gründung des Querungsbauwerks über den Teufelsgraben. Die Ergebnisse wurden in einer Aktennotiz festgehalten und am 15. April 2025 per offiziellem Protokoll an die Gemeinden und weitere Teilnehmerinnen des Termins vom September 2024 versandt. Die Bedenken der Behörde bezüglich potenzieller Auswirkungen der WEA 2 auf den Pfersagwasserfall und den Teufelsgraben, die auch vom Markt Küps im Rahmen der Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange geäußert wurden, konnten somit ausgeräumt werden. Technische Umplanung und Gutachtenrevision Die technische Umplanung mit dem neuen Anlagentyp und Hersteller wird voraussichtlich im April/Mai 2025 abgeschlossen sein. Zeitgleich startet die Überarbeitung der für den Bebauungsplan relevanten Gutachten. Nach Abschluss der technischen Planung werden die Unterlagen an das Ingenieurbüro TB Markert übergeben, das die Anpassungen am Bebauungsplan vornimmt.
Es ist geplant, am Dienstag, 24. Juni 2025, die nächsten öffentlichen Sitzungen des Küpser Marktgemeinderates sowie des Stadtrates der Stadt Burgkunstadt bezüglich des Windparks abzuhalten. Im Rahmen der Sitzungen sollen die bis dato eingegangenen Stellungnahmen aus der Entwurfsoffenlage erörtert und untereinander abgewogen werden. Auf Grundlage des aktuellen Planungsstandes sollen zudem die Beschlüsse für die erneute Entwurfsoffenlage durch die Gremien gefasst werden. Dies wird notwendig, da durch die jüngsten Umplanungen und Gegebenheiten die Grundzüge der Planung betroffen sind. Alle Beteiligten stimmen darin überein, dass eine erneute Entwurfsoffenlage ohne Einschränkungen hinsichtlich des Empfängerkreises der Träger öffentlicher Belange sinnvoll ist. Der Zeitraum der Offenlage wird nicht verkürzt.
Parallel zum Bebauungsplan-Verfahren werden die Unterlagen zur Einreichung des BImSCHG-Antrags bis Ende Juni 2025 vorbereitet. Unter Berücksichtigung entsprechender Fristen und aufgrund bisheriger Erfahrungen ist mit dem Erhalt der Genehmigung im zweiten Quartal des Jahres 2026 zu rechnen.
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2. Grund- und Mittelschule Küps; Ersatzneubau einer Grundschule und Schulsporthalle mit Versammlungsstätte; hier: Möbel und Ausstattung des neuen Grundschulgebäudes
Finale Entscheidung zur Variantenauswahl der Schüler-Garderoben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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30.04.2025
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Sachverhalt
Der Marktgemeinderat Küps hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 unter TOP 10nö beschlossen, Ausschreibungen für die Ausstattung des neuen Schulhauses mit Mobiliar auf den Weg zu bringen.
Bei der Ausführung der Garderoben in den Fluren des neuen Gebäudes hatte sich das Gremium darauf verständigt, zunächst beide durch das Architekturbüro Schöttner vorgestellte Varianten (offene Variante und geschlossene Schrankvariante) auszuschreiben, um den eng gestrickten Zeitplan nicht zu gefährden. Das Gremium behielt sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt eine Entscheidung über die tatsächliche Ausführung der Garderoben zu treffen bzw. die Entscheidung dem Bau- und Umweltausschuss zu überlassen. Hintergrund waren die im Rahmen des Sachvortrages geführte Diskussionen zum o.g. Beschluss. Ein Teil des Gremiums vertrat die Meinung, man solle von der Installation eines „geschlossenen Garderobesystems“ als Schrankversion Abstand zu nehmen (Thema „Feuchtigkeit“, „Schimmel“ etc.). Die Verwaltung erhielt im Anschluss den Auftrag, gemeinsam mit dem Büro Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Die Innenarchitektin Sabine Batistella hat inzwischen gemeinsam mit Vertretern der Verwaltung, der Schulleitung, den Hausmeister und potentiellen Anbietern nach Alternativen gesucht und dabei eine offene Garderoben-Variante zusammengestellt, die so von allen Beteiligten favorisiert wird. Sie beschreibt die Garderoben wie folgt:
„Die offene Variante wird als Bank mit Kleiderhäken und Eckwangen ausgeführt und erfüllt die notwendigen brandschutztechnischen Anforderungen. Aufgrund der vorhandenen Fluchtwegesituation in den Fluren müssen hier schwer entflammbare Möbel der Brandschutzklasse B1 verbaut werden. Die vorgestellten Möbel entstehen im Flachpressverfahren aus Spanplatten und Zement als Bindemittel. Sie sind verrottungs- und feuchtigkeitsbeständig und erreichen die Brandschutzklasse B1 (schwer entflammbar). Die Garderoben sind seitlich und an der Rückwand mit Platten belegt - ein guter Schutz für die Wände. Durch die Seitenelemente sind die Garderoben begrenzt – damit fällt der Blick vom Flur aus nicht direkt auf die dort aufgehängten Kleidungsstücke. Außerdem verfügt die Bank über eine Schuhablage, die damit einen einfachen Wechsel zu Hausschuhen während des Unterrichts ermöglicht. Die Hakenreihen werden in Greifweite für die Kinder montiert, bei 4 Bänken (4 Meter-Garderobe) sind 26 Haken geplant. Die Sitzhöhe der Bänke befindet sich auf 42 cm, damit Grund- und Mittelschüler gleichermaßen die Bänke benutzen können und trotzdem ausreichend Platz für die Schuhe zum Abstellen auf der Schuhablage bleibt“.
Beschluss
Das Gremium nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Aufgrund des Sachvortrages wird die vorgestellte, „offene Garderobenvariante“ favorisiert. Die Verwaltung wird beauftragt im Sinne der aktuell gültigen Beschlussvorlage den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Kommunales Förderprogramm - Fassadenprogramm i. R. des Gemeindeumbaumanagements; Abschluss einer Sanierungsvereinbarung für das Anwesen "Am Bahnhof 1" FlNr. 452/5 Gemarkung Küps
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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30.04.2025
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ö
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Sachverhalt
Die Eigentümer des Anwesens Am Bahnhof 1 (FlurNr. 452/5) planen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen am aktuell leerstehenden ehemaligen Bahnhofsgebäude in Küps. Nach Beratung und Prüfung durch die Sanierungsberaterin und das Gemeindeumbaumanagement werden die Maßnahmen als fachgerecht und gestalterisch wertvoll bewertet. Eine Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms wird als möglich und sinnvoll erachtet.
Der konkrete Sanierungsvorschlag ist im Beratungsprotokoll der Sanierungsberatung festgehalten. Alle Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Satzung innerhalb von fünf Jahren abzuschließen.
Gemäß Satzung des Kommunalen Förderprogramms werden Sanierungsmaßnahmen mit 30 % der förderfähigen Kosten (maximal 20.000 €) bezuschusst. Der kommunale Eigenanteil läge also maximal in dieser Höhe.
Mit Beschluss der Marktgemeinde wird eine Sanierungsvereinbarung zwischen der Marktgemeinde und den Eigentümern geschlossen. Vor Umsetzung der Maßnahmen sind Vergleichsangebote durch die Eigentümer einzureichen und durch die Sanierungsberaterin zu prüfen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Küps stimmt der Förderung der Maßnahmen am Anwesen Am Bahnhof 1 über das Kommunale Förderprogramm gemäß vorliegender Antragstellung und Sanierungsberatung zu. Es wird eine Sanierungsvereinbarung mit den Eigentümern geschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Bauantrag 8/2025, Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Bauort: Flur-Nr. 15 (Teilfläche) Gemarkung Au, Valentin-Fischer-Straße 5
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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30.04.2025
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beschließend
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Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich des Ortsteiles Au und ist nach dem gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Küps als MD = dörfliches Mischgebiet ausgewiesen. Das Bauvorhaben fügt sich entsprechend § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Umgebung ein. Die Nachbarschaftsunterschriften sind nicht vollständig (Flur-Nr. 16 / 17 / 20 /27). Die Zufahrt sowie die Erschließung mit Wasser und Abwasser ist erst gesichert durch eine vom Bauherrn zu erwirkende Dienstbarkeit. Der Stellplatznachweis ist erbracht.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Bekanntmachung von Vorlagen im Genehmigungs-Freistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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30.04.2025
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ö
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informativ
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5 | |
Sachverhalt
BA 9/2025 D Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Geräteraum,
FlNr. 761/4 Gemarkung Küps;
Bauort: Ringstraße 46
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Bekanntmachung weitergeleiteter Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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30.04.2025
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ö
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informativ
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6 | |
Sachverhalt
BA 7/2025 Terrassenüberdachung an Bestand,
FlNr. 96/13 Gemarkung Tüschnitz;
Bauort: Nelkenweg 24
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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7. Unvorhergesehenes und Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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30.04.2025
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informativ
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7 | |
Datenstand vom 09.05.2025 11:58 Uhr