Datum: 08.02.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Stadthalle Landau a.d.Isar
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Beantwortung offener Fragen
2 Wirtschaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb Stadtwerke Landau a.d.Isar
3 Aufstellung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan 2021
4 Aufstellung des Finanzplans 2020 - 2024
5 Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2021 der Heiliggeist-Bürgerspital-Stiftung Landau a.d.Isar
6 Neuaufstellung der Vergaberichtlinien für städtische Wohnbaugrundstücke
7 Wünsche und Anfragen

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1. Bekanntgaben und Beantwortung offener Fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 11. Sitzung des Stadtrates 08.02.2021 ö beschliessend 1
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2. Wirtschaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb Stadtwerke Landau a.d.Isar

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 11. Sitzung des Stadtrates 08.02.2021 ö beschliessend 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2021 für den Eigenbetrieb Stadtwerke Landau a.d.Isar entsprechend dem vorliegenden Entwurf aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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3. Aufstellung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 11. Sitzung des Stadtrates 08.02.2021 ö beschliessend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, auf Grundlage von Art. 63 ff GO die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan der Stadt Landau a.d.Isar für das Haushaltsjahr 2021 zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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4. Aufstellung des Finanzplans 2020 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 11. Sitzung des Stadtrates 08.02.2021 ö beschliessend 4

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 6

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5. Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2021 der Heiliggeist-Bürgerspital-Stiftung Landau a.d.Isar

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 11. Sitzung des Stadtrates 08.02.2021 ö beschliessend 5

Beschluss

1) Der Stadtrat beschließt, aufgrund Art. 63 ff GO die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan und Stellenplan der Heiliggeist-Bürgerspital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2021 zu erlassen. Die Satzung liegt dem Protokoll als Anlage bei.

2) Der Stadtrat beschließt, aufgrund Art. 63 ff GO den Finanzplan 2020 bis 2024 der Heiliggeist-Bürgerspital-Stiftung zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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6. Neuaufstellung der Vergaberichtlinien für städtische Wohnbaugrundstücke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 11. Sitzung des Stadtrates 08.02.2021 ö beschliessend 6

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Richtlinien zur Vergabe von vergünstigten städtischen Wohnbaugrundstücken wie folgt neu zu erlassen:

Richtlinien
zur Schaffung selbstgenutzten Wohneigentums durch die Vergabe von Wohnbaugrundstücken durch die Stadt Landau a.d.Isar

§ 1
Vergabeziele
Die Stadt Landau a.d.Isar verfolgt das Ziel, Familien den Verbleib bzw. die (Wieder-) Ansiedelung in Landau a.d.Isar zu erleichtern. Hierzu vergibt die Stadt festgelegte städtische Wohnbaugrundstücke zu einem im Vergleich zum freien Marktwert vergünstigten Preis zur Eigennutzung.
Der Grundstückspreis wird für jedes Baugebiet vor der Vergabe durch die Stadt festgelegt.
Die Grundstücke, welche nach diesen Richtlinien zu vergeben sind, werden für jedes Baugebiet eigenständig bestimmt.

§ 2
Vergabereihenfolge
Die Reihenfolge für die Vergabe subventionierter Grundstücke erfolgt nach einem Punktesystem. Die Punkte werden für folgende Kriterien vergeben:

1. Soziale Verhältnisse:        - Familienstruktur
                                 - vorhandener Immobilienbesitz
                                 - Ausübung eines Ehrenamts
2. Ortsansässigkeit

§ 3
Vergabekriterien
Innerhalb der einzelnen Kriterien wird die Punkteverteilung wie folgt geregelt:

  1. Soziale Verhältnisse / Familienstruktur

Alleinstehende
100 Punkte
Paare
200 Punkte
Je Kind im Haushalt zusätzlich
75 Punkte
Soweit Pflegefälle oder zu betreuende Personen oder Schwerbehinderte Personen (GdB > 50 %) zusätzlich im Haushalt leben
50 Punkte

Als Kinder im Sinne dieser Richtlinie gelten Kinder, welche im Haushalt des/der Antragsteller/in wohnen und für die der/die Antragsteller/in zum Zeitpunkt der Beurteilung Kindergeld bezieht. Ärztlich bestätigte Schwangerschaften werden gleichwertig berücksichtigt.
Die Zahl der Kinder wird sowohl bei Alleinstehenden als auch bei Paaren gewertet.
Der maximale Punktwert für Kinder im Haushalt beträgt 300 Punkte.

  1. Soziale Verhältnisse / Immobilieneigentum

Antragsteller besitzt keine eigene, familiengeeignete Wohnimmobilie oder ein entsprechend bebaubares Grundstück.
400 Punkte
Antragsteller verpflichtet sich, seine bestehenden familiengeeigneten Wohnimmobilien oder entsprechend bebaubaren Grundstücke innerhalb einer Frist von drei Jahren zu veräußern.
100 Punkte
Antragsteller besitzt eine eigene Wohnimmobilie oder ein bebaubares Grundstück.
0 Punkte

Nicht familiengeeignete Wohnimmobilien (kleine Eigentumswohnungen mit einer Wohnfläche unter 50 m²) werden bei der Beurteilung dieses Kriteriums nicht berücksichtigt.

Als entsprechend bebaubares Grundstück gilt ein Grundstück mit Baurecht für ein Wohngebäude nach Baugesetzbuch (§§ 30/31, 34 und ggf. 35 Baugesetzbuch).

  1. Ausübung eines Ehrenamts

Antragsteller übt ein Ehrenamt aus, welches er über eine Ehrenamtskarte nachweisen kann.
200 Punkte


  1. Ortsansässigkeit

    Hauptwohnsitz oder Arbeitsstelle im Stadtgebiet

2 - 4 Jahre
100 Punkte
5 – 9 Jahre
250 Punkte
10 Jahre und länger
400 Punkte

„Dorfbonus“ für Wohnen oder Arbeiten im Ortsteil/Gemarkung

Ab 5 Jahre
250 Punkte

Das Kriterium des Ortsteils ist bei der Ortschaft Landau a.d.Isar selbst nicht anwendbar.

Dem Wohnen bzw. Arbeiten in der Gemeinde / Ortsteil wird eine entsprechende Verwurzelung in der Gemeinde / Ortsteil gleichgestellt.

§ 4
Punktegleichstand
Bei Punktegleichstand richtet sich die weitere Reihenfolge nach dem Eingang der Bewerbung. Sollte auch hierbei ein Gleichstand vorliegen erfolgt ein Losentscheid.

§ 5
Bau- und Wohnverpflichtung
Der Erwerber verpflichtet sich, auf dem erworbenen Grundstück binnen der für das jeweilige Baugebiet festgesetzten Zeit, gerechnet ab dem Tag der Beurkundung des Kaufvertrags, ein Wohngebäude bezugsfertig zu errichten.
Der Erwerber verpflichtet sich weiterhin, mindestens fünf Jahre ab Bezugsfertigkeit des Wohngebäudes dieses selbst zu nutzen.

§ 6
Veräußerungsverbot
Der Erwerber verpflichtet sich, das erworbene Grundstück innerhalb der Geltungsdauer der Wohnverpflichtung nicht an Dritte (ausgenommen an die eigenen Kinder und/oder den mit im Gebäude lebenden Ehe-, bzw. Lebenspartner) zu veräußern.

§ 7
Richtigkeit der Angaben
Der Käufer versichert, dass die bei seiner Bewerbung um das Grundstück gemachten Angaben richtig sind. Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse bis zur Bauplatzzuteilung müssen der Stadt umgehend mitgeteilt werden.

§ 8
Verstöße gegen die Vergaberichtlinien
Insoweit der Erwerber die Verpflichtungen nach § 5 (Bau- und Wohnverpflichtung) und § 6 (Veräußerungsverbot) nicht einhält oder bei seiner Bewerbung falsche Angaben macht, steht der Stadt die Rückübertragung des Grundstücks, alt. die Nachzahlung von 50 % des Kaufpreises zu.
Weitere rechtliche Schritte behält sich die Stadt vor.

§ 9
Mehrmaliger Grundstücksbezug
Soweit ein Bewerber bereits von der Stadt ein Wohnbaugrundstück gekauft hat ist ein erneuter Bezug i.d.R. nicht mehr möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Stadtrat.

§ 10
Inkrafttreten
Diese Vergabekriterien treten für neu zu vergebende Baugebiete ab dem 01.03.2021 in Kraft (Beginn des Vergabeverfahrens) und ersetzen die bisherigen Kriterien vom 20.04.2017.


Stadt Landau a.d.Isar, den 21.01.2021

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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7. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 11. Sitzung des Stadtrates 08.02.2021 ö beschliessend 7
Datenstand vom 06.04.2021 10:55 Uhr