Einführung eines Sozialpasses für Kinder und Jugendliche aus Haushalten mit geringen finanziellen Möglichkeiten aus der Gemeinde Langenbach sowie Förderung der ermäßigten Teilnahme am Ferienprogramm Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6/2023. Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6/2023. Sitzung des Gemeinderates 09.05.2023 ö beschließend 8

Öffentlicher Sachverhalt

Kinder und Jugendliche aus Haushalten mit geringen finanziellen Möglichkeiten haben nur eingeschränkte Möglichkeit zur Teilnahme am Ferienprogramm. Für sie sollte der Zugang zu den Veranstaltungen des Ferienprogramms erleichtert werden. So sind auch ihnen Erlebnisse mit Schulkameraden in den Ferien möglich und auch sie können in der Schule vom „Erlebten“ berichten. Der gesellschaftliche Zusammenhalt wird gefördert, die Randstellung dadurch aufgehoben. Ebenso könnten gezielt Familien angesprochen und auf diese Unterstützung aufmerksam gemacht werden.

Hierbei schlägt die Verwaltung die Einführung eines „Sozialpasses“ für Kinder und Jugendliche aus Haushalten mit geringen finanziellen Mitteln aus der Gemeinde Langenbach vor.

Der Nachweis für die Bedürftigkeit (Haushalt mit geringen finanziellen Mitteln) wird wie folgt hergeleitet:

  • BezieherInnen von Bürgergeld nach dem SGB II legen den gültigen Bewilligungsbescheid des Jobcenters, Landkreis Freising vor.
  • BezieherInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII legen den neuesten Bewilligungsbescheid vor.
  • BezieherInnen von Wohngeld nach dem Wohngeldbesetz legen den neusten Bewilligungsbescheid vor.
  • BezieherInnen von Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz legen den neusten Bewilligungsbescheid vor.


Eine Teilnahme am Ferienprogramm mit o.g. Sozialpass stellt sich wie folgt dar:

Ermäßigung der Teilnahmebeiträge im Ferienprogramm um 50% für Kinder und Jugendliche mit Sozialpass.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Einführung des Sozialpasses - der künftig unter der Bezeichnung „Feriensozialpass“ geführt wird - zu. Der Feriensozialpass muss jährlich neu beantragt werden.
Der Ermäßigung der Teilnahmebeträge am Ferienprogramm um 50% für Kinder und Jugendliche mit entsprechende Feriensozialpass wird ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.06.2023 09:03 Uhr