Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 51 "Großer Anger West" Hier: Abwägung der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3/2025. Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3/2025. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 6.4

Öffentlicher Sachverhalt


3.7

Staatliches Bauamt Freising, Schreiben vom 09.01.2024

3.7a


2.1 Grundsätzliche Stellungnahme
Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen Bauamtes Freising bestehen, unter Berücksichtigung unserer Stellungnahme vom 21.06.2022 und der unter 2.2 ff genannten Punkte, keine Einwände.

2.2 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen
- keine -

2.3 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen,
die den o.g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes

Beim Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München bestehen für den Bereich der o. g. Bauleitplanung keine Ausbauabsichten.

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamt Freising vom 09.01.2024 wird zur Kenntnis genommen.


3.7 b









2.4 Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder Wasserschutzgebietsverordnungen), Angabe der Rechtsgrundlage sowie Möglichkeiten der Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen)


Bauverbot
Die Belange des Staatlichen Bauamts wurden entsprechend der Stellungnahme vom 21.06.2022 beachtet und in der Bauleitplanung umgesetzt.

Anbindung
Die Einwände des Staatlichen Bauamts der Stellungnahme vom 21.06.2022 wurden im Bebauungs- und Grünordnungsplan des IB Linke + Kerling vom 31.10.2023 berücksichtigt. Die Gestaltung der Zufahrt in das Gewerbegebiet bei Abschnitt 380 Station 2,968 ist entsprechend der eingezeichneten Schleppkurven des aktuellen Planstands umsetzbar. Detaillierte Nachweise sind im Zuge der Erschließungsplanung zu erstellen.

Sichtflächen
Die Belange des Staatlichen Bauamts wurden entsprechend der Stellungnahme vom 21.06.2022 beachtet und in der Bauleitplanung umgesetzt.

2.5 Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen
Hinweise auf den Immissionsschutz wurden aus der Stellungnahme vom 21.06.2022 beachtet und in der Entwicklung der Bauleitplanung berücksichtigt.

Die Hinweise werden im Zuge der Erschließungsplanung und Bauausführung beachtet.


Beschluss

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamt Freising vom 09.01.2024 wird zur Kenntnis genommen.


Die Hinweise werden im Zuge der Erschließungsplanung und Bauausführung beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2025 15:01 Uhr