Datum: 30.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:34 Uhr bis 21:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 23:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einwohnerfragestunde
2 Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG)
2.1 Niederlegung des Mandates von Gemeinderatsmitglied Josef Kratzer (Freie Wählergemeinschaft Oberhummel) Beratung und Beschlussfassung
2.2 Entscheidung über das Nachrücken der Listennachfolgerin (Nachrückerin für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Josef Kratzer) Beratung und Beschlussfassung
2.3 Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Susanne Wildgruber (Nachrückerin für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Josef Kratzer)
2.4 Ausschussnachbesetzung für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Josef Kratzer Beratung und Beschlussfassung
3 Bericht der Bürgermeisterin
4 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) vom 09.05.2023
5 Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse für die die Gründe der Geheimhaltung entfallen sind
6 Geothermie Vorstellung der Fernwärme Freising GmbH durch Geschäftsführer Andreas Voigt bezüglich der beantragten Bohrungen für das Gebiet "GeoFWFreising" sowie der Nutzungsmöglichkeiten für die Gemeinde Langenbach
6.1 Geothermie Stellungnahme der Gemeinde Langenbach zur beantragten Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis "GeoFwFreising" zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken der Fernwärme Freising GmbH Beratung und Beschlussfassung
6.2 Geothermie Interesse der Gemeinde Langenbach an der Nutzung der Erdwärme durch die Fernwärme Freising GmbH Beratung und Beschlussfassung
7 Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Hier: Verkleinerung Grundfläche in der Länge und Breite um jeweils 20 cm, Bauweise anstatt Mauerwerk in Holzfertigbauweise, Dachneigung 20° statt 35°, geringe Innenraumumgestaltung Beratung und Beschlussfassung
8 Vitalitätscheck 2.0 des Amtes für ländliche Entwicklung Bayern für die Gemeinde Langenbach Hier: Beteiligung am Vitalitätscheck für Kommunen gefördert durch das Amt für ländliche Entwicklung Beratung und Beschlussfassung
9 Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023
9.1 Festlegung der Wahllokale Beratung und Beschlussfassung
9.2 Festlegung der Höhe des "Erfrischungsgeldes" für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Beratung und Beschlussfassung
10 Bürgerfest 2023 Hier: Übernahme der Trägerschaft mit Anschubfinanzierung durch die Gemeinde Beratung und Beschlussfassung
11 Verschiedenes

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1. Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7/2023. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2023 ö informativ 1

Öffentlicher Sachverhalt

Herr Robert Würfl erkundigt sich, warum sein Betrieb nicht bei der Ausschreibung der Landschaftsbauarbeiten für die Außenanlagen des Pfarrkindergarten „Arche Noah“ berücksichtigt wurde. Frau 1. Bürgermeisterin Susanne Hoyer informiert, dass die Ausschreibung nicht durch die Gemeinde, sondern durch das Projektsteuerungsbüro THOST durchgeführt wurde.

Herr Martin Wildgruber informiert über das durch die Sperrung der Kreisstraße FS13 bedingte hohe Verkehrsaufkommen in der Waldstraße in Niederhummel. 
Die Verwaltung wird gebeten, die Verkehrslenkung der Umleitung zu überprüfen.

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2. Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7/2023. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2023 ö beschließend 2
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2.1. Niederlegung des Mandates von Gemeinderatsmitglied Josef Kratzer (Freie Wählergemeinschaft Oberhummel) Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7/2023. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2023 ö beschließend 2.1

Öffentlicher Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Josef Kratzer (Freie Wählergemeinschaft Oberhummel) reichte am 15.05.2023 bei der 1. Bürgermeisterin Susanne Hoyer folgendes Rücktrittsschreiben ein:

Rücktritt als Gemeinderat 

Liebe Susanne, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
 
hiermit trete ich als Gemeinderat zum nächstmöglichen Zeitpunkt zurück.
 
Grund für meinen Rücktritt ist mein berufsbegleitendes Studium, welches ich seit September 2022 aufgenommen habe. Dieses erfordert einiges von meiner bisherigen „Freizeit“. Dadurch kann ich leider das Amt des Gemeinderates nicht in dem Umfang wahrnehmen, wie ich mir das vorstelle und ausüben möchte. Entweder ich mach es „gscheid“ oder gar nicht. Deshalb habe ich mich für diesen Schritt entschieden. 

Ich möchte mich für das von meinen Wählern entgegengebrachte Vertrauen bedanken und entschuldige mich, dass ich in der „Halbzeit“ aussteige. 

Mein Dank gilt ebenso dir Susanne und euch liebe Gemeinderatskolleginnen und -kollegen für die konstruktive und freundschaftliche sowie zielführende Zusammenarbeit in den vergangenen 3 Jahren. 

Nicht vergessen möchte ich die Mitarbeiter in der Verwaltung, die mir stets meine Fragen beantwortet und mich jederzeit mit Rat und Tat unterstützt haben. 

Ich wünsche euch für die Zukunft weiterhin ein kollegiales Miteinander sowie ein glückliches Händchen bei euren Entscheidungen. 

Mit freundlichen Grüßen 
Josef Kratzer

Beschluss

Der Niederlegung des Mandates von Gemeinderatsmitglied Josef Kratzer (Freie Wählergemeinschaft Oberhummel) wird von Seiten des Gemeinderates Langenbach gem. Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG stattgegeben. Die Niederlegung tritt mit sofortiger Wirkung ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Entscheidung über das Nachrücken der Listennachfolgerin (Nachrückerin für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Josef Kratzer) Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7/2023. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2023 ö beschließend 2.2

Öffentlicher Sachverhalt

Herr Josef Kratzer wurde bei der Gemeinderatswahl 2020 für die Wahlvorschlagsliste 07 „Freie Wählergemeinschaft Oberhummel“ in den Gemeinderat gewählt.
Die Listennachfolgerin der Wahlvorschlagsliste 07 „Freie Wählergemeinschaft Oberhummel“ ist Frau Susanne Wildgruber. 
Wenn die Wählbarkeitsvoraussetzungen (keine Amtshindernisse) weiterhin vorliegen rückt Susanne Wildgruber für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Josef Kratzer nach.

Frau Susanne Wildgruber versicherte schriftlich, dass bei ihr als Listennachfolgerin weiterhin keine Amtshindernisse gem. Art. 48 GLKrWG vorliegen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Langenbach stellt fest, dass bei der Listennachfolgerin Susanne Wildgruber aus dem Wahlvorschlag Nr. 07 „Freie Wählergemeinschaft Oberhummel“ keine Amtshindernisse gem. Art. 48 GLKrWG vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Als Nachrückerin von Josef Kratzer (Freie Wählergemeinschaft Oberhummel) wird aus dem Wahlvorschlag Nr. 07 „Freie Wählergemeinschaft Oberhummel“ die Listennachfolgerin Susanne Wildgruber bestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.3. Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Susanne Wildgruber (Nachrückerin für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Josef Kratzer)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7/2023. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2023 ö beschließend 2.3

Öffentlicher Sachverhalt

Aufgrund des Ausscheidens von Josef Kratzer aus dem Gemeinderat muss die entsprechende Listennachfolgerin Susanne Wildgruber als Gemeinderatsmitglied vereidigt werden (Art. 37 i. V. m. Art. 48 Abs. 3 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) ).

Susanne Wildgruber hat schriftlich mitgeteilt, das Gemeinderatsmandat anzunehmen und den Eid gem. Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) zu leisten. 

Frau 1. Bürgermeisterin Susanne Hoyer vereidigt somit Susanne Wildgruber als neues Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Langenbach. 

Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

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2.4. Ausschussnachbesetzung für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Josef Kratzer Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7/2023. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2023 ö beschließend 2.4

Öffentlicher Sachverhalt

Das Ausscheiden von Josef Kratzer aus dem Gemeinderat bedingt auch sein Ausscheiden aus allen Ausschüssen, in denen er ordentliches Mitglied war.

Josef Kratzer war ordentliches Mitglied in folgenden Ausschüssen:
  • Ferienausschuss
  • Krisenausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss


Susanne Wildgruber soll als Listennachfolgerin und neu vereidigtes Gemeinderatsmitglied die Sitze für den ausgeschiedenen Josef Kratzer in folgenden Ausschüssen übernehmen:
  • Ferienausschuss
  • Krisenausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Beschluss

Susanne Wildgruber übernimmt für die Freie Wählergemeinschaft Oberhummel als Listennachfolgerin und neu vereidigtes Gemeinderatsmitglied die Sitze für den ausgeschiedenen Josef Kratzer in folgenden Ausschüssen:
  • Ferienausschuss
  • Krisenausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bericht der Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7/2023. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2023 ö informativ 3

Öffentlicher Sachverhalt

  1. Vom Landratsamt genehmigte Bauanträge

Errichtung eines Mobilfunkmastens für die Vantage Towers AG auf der Flurnummer 809 der Gemarkung Oberhummel, 

  1. Bericht aus den kommunalen / interkommunalen Gremien

LAG Mittlere Isarregion; ILE Ampertal; Kreistag; Kreisausschuss; Kreisverband Freising Bay. Gemeindetag; Bezirksverband Oberbayern Bay. Gemeindetag; Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Süd-Ost Bayern; Fluglärmkommission; Nachbarschaftsbeirat


  1. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde Langenbach zum Bauleitverfahren Bebauungsplan Nr. 38 Gewerbegebiet Hinterholzhausen und 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langenpreising“, keine Bedenken und Anregungen vorgebracht, da die Belange der Gemeinde Langenbach nicht betroffen sind.





  1. Veranstaltungen im Gemeindegebiet

Am 08.06.2023 findet ab 09:00 Uhr der Pfarrgottesdienst mit Fronleichnamsprozession in der Pfarrkirche in Oberhummel statt

Am 11.06.2023 findet ab 09:00 Uhr der Pfarrgottesdienst mit Fronleichnamsprozession in der Pfarrkirche in Langenbach statt.

Am 17.06.2023 findet ab 18:00 Uhr die Vorabendveranstaltung zum Bürgerfest „Sommernacht im Schulhof“ statt.

Am 18.06.2023 findet ab 11:00 Uhr das Bürgerfest im Schulhof der Grundschule in Langenbach statt.

Am 18.06.2023 findet ab 10:00 Uhr das Oldtimertreffen des AAV Hummel im Bereich der Stockschützenhalle in Niederhummel statt. 


  1. 150-Jahre FFW Langenbach

Großer Dank gilt der Vorstandschaft, den Kommandanten, die sich bereit erklärt haben, Verantwortung im Verein zu übernehmen und dieses großartige Fest- und Jubiläumsjahr für unsere Gemeinde vorbereitet haben. 
Als Schirmherrin dieses besonderen Jubiläums hat die Bürgermeisterin im Namen der Gemeinde Langenbach der FFW Langenbach ihren tiefsten Dank ausgesprochen. Die FFW sei das Herzstück unserer Gemeinde und ein unverzichtbarer Bestandteil unseres gesellschaftlichen Gefüges. Deren Opferbereitschaft, ihr Zusammenhalt und ihre Bereitschaft, anderen in Not zu helfen, sind beispielhaft.
Als Symbol unserer Wertschätzung und Anerkennung überreichte die Bürgermeisterin im Namen aller Bürgerinnen und Bürger ein Fahnenband.



  1. Digitales Amt

Die Gemeinde Langenbach ist nun offiziell „Digitales Amt“. Die Auszeichnung wurde von Staatskanzleichef Dr. Florian Herrmann persönlich überreicht.



  1. Auszeichnung Brigitte Wadenstorfer/ Gisela Bernbeck
    Beide Damen erhielten am 04. Mai 2023 das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt.


  1. Der Glasfaserausbau in der Gemeinde schreitet voran. Die Planungen der Leitungswege in Ober- und Niederhummel sind abgeschlossen. Derzeit wird das Gebiet Ober- und Niederhummel erschlossen, anschließend wird im Kernort Langenbach (beginnend bei der Pfannenstiel- und Drosselstraße) weitergebaut.


  1. Der Bau des „Ladesäulen-Carports“ in Niederhummel ist in vollem Gange.
Die Fundamente sind bereits betoniert

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4. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) vom 09.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7/2023. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2023 ö beschließend 4

Öffentlicher Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift wurde den Gremiumsmitgliedern digital übermittelt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) vom 09.05.2023 werden keine Einwände vorgebracht. Sie wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse für die die Gründe der Geheimhaltung entfallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7/2023. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2023 ö beschließend 5

Öffentlicher Sachverhalt

Sitzung vom 09.05.2023

TOP 4
Gebäudeunterhalt Rathaus
Hier: Auftragsvergabe zur Sanierung der Toiletten im EG des Rathauses
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
Die 1. Bürgermeisterin Frau Susanne Hoyer wird vom Gemeinderat ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Amberger+Stadler, mit den Sanierungsarbeiten der beiden Toiletten im Erdgeschoss des Rathauses zu einem Bruttopreis von 26.624,33 € zu beauftragen.

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6. Geothermie Vorstellung der Fernwärme Freising GmbH durch Geschäftsführer Andreas Voigt bezüglich der beantragten Bohrungen für das Gebiet "GeoFWFreising" sowie der Nutzungsmöglichkeiten für die Gemeinde Langenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7/2023. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2023 ö beschließend 6

Öffentlicher Sachverhalt

Der Geschäftsführer Andreas Voigt der Fernwärme Freising GmbH informiert 
das Gremium über die Geothermie und die geplanten Bohrungen im Gebiet 
„GeoFWFreising“.

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6.1. Geothermie Stellungnahme der Gemeinde Langenbach zur beantragten Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis "GeoFwFreising" zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken der Fernwärme Freising GmbH Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7/2023. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2023 ö beschließend 6.1

Öffentlicher Sachverhalt

Die Fernwärmeversorgung Freising GmbH stellt einen Antrag auf Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „GeoFwFreising“ zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Erteilung. Ziel ist die Erschließung von geothermalen Tiefengrundwässern in den Malmkarbonaten für Zwecke der geothermischen Wärmeversorgung im Erlaubnisgebiet.
 
Durch die Erteilung einer großräumigen Erlaubnis werden vorbereitende Untersuchungen, wie z.B. seismische Messungen und Auswertungen, Modellierungen und vorbereitende Bohrplanungen ermöglicht, nicht jedoch die direkte Durchführung von Bohrungen. Hierfür ist eine gewerbliche Erlaubnis Voraussetzung.
Im Erlaubniszeitraum sind u.a. der Aufbau eines 3-dimensionales strukturgeologisches Modells, eine Konzeptstudie sowie Voruntersuchungen des Bohrplatzes laut Antrag vorgesehen (siehe Arbeitsprogramm des großräumigen Aufsuchungsantrags).
 
Im Rahmen der Beteiligung nach § 15 BBergG wird den zu beteiligenden Behörden (Landesamt für Umwelt, Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern und die Landratsämter Freising und Erding) Gelegenheit zur Stellungnahme bis 30.06.2023 gegeben. Hierbei geht es um die Prüfung überwiegender entgegenstehender öffentlicher Interessen im gesamten Erlaubnisfeld gegen das Aufsuchungsvorhaben des Antragstellers.
 
Je nach Zuständigkeit wird um Stellungnahmen zu Belangen der Landesplanung, Raumordnung und Wirtschaftsförderung (Regierung von Oberbayern), der Bergaufsicht (Bergamt Südbayern), des Gewässer-und Trinkwasserschutzes, der Hydrogeologie und Geologie des tieferen Untergrundes (Landesamt für Umwelt, Abt. 10 und 9), Belangen des Landschafts- und Naturschutzes sowie des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, des Baurechts und Denkmalschutzes (Landratsämter Freising und Erding) gebeten.
 
Den im Feld liegenden Städten und Gemeinden (Wolfersdorf, Zolling, Haag a.d. Amper, Kirchdorf a.d. Amper, Kranzberg, Freising, Marzling, Langenbach, Neufahrn b. Freising, Hallbergmoos, Oberding, Eitting, Moosinning) wird - unabhängig von der Beteiligung nach § 15 BBergG - der Antrag zur Kenntnis übermittelt. Stellungnahmen können bis 30.06.2023 ebenfalls abgegeben werden; hierbei ist insbesondere von Interesse, ob Bedarf für einen Wärmeanschluss an eine oder mehrere potentielle geothermische Wärmezentralen im Erlaubnisfeld.

Beschluss

Das Gremium beschließt keine Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6.2. Geothermie Interesse der Gemeinde Langenbach an der Nutzung der Erdwärme durch die Fernwärme Freising GmbH Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7/2023. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2023 ö beschließend 6.2

Öffentlicher Sachverhalt

Die Fernwärmeversorgung Freising GmbH stellt einen Antrag auf Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „GeoFwFreising“ zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Erteilung. Ziel ist die Erschließung von geothermalen Tiefengrundwässern in den Malmkarbonaten für Zwecke der geothermischen Wärmeversorgung im Erlaubnisgebiet.
 
Durch die Erteilung einer großräumigen Erlaubnis werden vorbereitende Untersuchungen, wie z.B. seismische Messungen und Auswertungen, Modellierungen und vorbereitende Bohrplanungen ermöglicht, nicht jedoch die direkte Durchführung von Bohrungen. Hierfür ist eine gewerbliche Erlaubnis Voraussetzung.
Im Erlaubniszeitraum sind u.a. der Aufbau eines 3-dimensionales strukturgeologisches Modells, eine Konzeptstudie sowie Voruntersuchungen des Bohrplatzes laut Antrag vorgesehen (siehe Arbeitsprogramm des großräumigen Aufsuchungsantrags).
 
Im Rahmen der Beteiligung nach § 15 BBergG wird den zu beteiligenden Behörden (Landesamt für Umwelt, Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern und die Landratsämter Freising und Erding) Gelegenheit zur Stellungnahme bis 30.06.2023 gegeben. Hierbei geht es um die Prüfung überwiegender entgegenstehender öffentlicher Interessen im gesamten Erlaubnisfeld gegen das Aufsuchungsvorhaben des Antragstellers.
 
Je nach Zuständigkeit wird um Stellungnahmen zu Belangen der Landesplanung, Raumordnung und Wirtschaftsförderung (Regierung von Oberbayern), der Bergaufsicht (Bergamt Südbayern), des Gewässer-und Trinkwasserschutzes, der Hydrogeologie und Geologie des tieferen Untergrundes (Landesamt für Umwelt, Abt. 10 und 9), Belangen des Landschafts- und Naturschutzes sowie des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, des Baurechts und Denkmalschutzes (Landratsämter Freising und Erding) gebeten.
 
Den im Feld liegenden Städten und Gemeinden (Wolfersdorf, Zolling, Haag a.d. Amper, Kirchdorf a.d. Amper, Kranzberg, Freising, Marzling, Langenbach, Neufahrn b. Freising, Hallbergmoos, Oberding, Eitting, Moosinning) wird - unabhängig von der Beteiligung nach § 15 BBergG - der Antrag zur Kenntnis übermittelt. Stellungnahmen können bis 30.06.2023 ebenfalls abgegeben werden; hierbei ist insbesondere von Interesse, ob Bedarf für einen Wärmeanschluss an eine oder mehrere potentielle geothermische Wärmezentralen im Erlaubnisfeld besteht. 

Beschluss

Das Gremium bekundet Interesse an der Nutzung der Erdwärme durch die Fernwärme Freising GmbH.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Hier: Verkleinerung Grundfläche in der Länge und Breite um jeweils 20 cm, Bauweise anstatt Mauerwerk in Holzfertigbauweise, Dachneigung 20° statt 35°, geringe Innenraumumgestaltung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7/2023. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2023 ö beschließend 7

Öffentlicher Sachverhalt

Mit Bescheid des Landratsamtes Freising vom 06.05.2021 erhielt der Bauwerber die Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Fl.Nrn. 586/5 und 586/6 der Gemarkung Oberhummel, Ortsstraße 

Mit Bauantrag vom 28.04.2023 beantragte der Bauwerber nun eine Tektur zu o.g. Baugenehmigung.

Folgende Änderungen beinhaltet die Tektur:
  • Verkleinerung der Grundfläche in der Länge und Breite um jeweils 20 cm,
  • Bauweise anstatt Mauerwerk in Holzfertigbauweise
  • Dachneigung 20° statt 35°
  • geringe Innenraumumgestaltung

Das geplante Einfamilienhaus hat nun die Maße 10,79 m x 9,79 m. Die Firsthöhe beträgt 7,93 m.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass das Einvernehmen zur Tektur des Bauvorhabens Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Fl.Nrn. 586/5 und 586/6 der Gemarkung Oberhummel erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Vitalitätscheck 2.0 des Amtes für ländliche Entwicklung Bayern für die Gemeinde Langenbach Hier: Beteiligung am Vitalitätscheck für Kommunen gefördert durch das Amt für ländliche Entwicklung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7/2023. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2023 ö beschließend 8

Öffentlicher Sachverhalt

Der Vitalitätscheck 2.0 (VC) mit der integrierten Flächenmanagement- Datenbank (FMD) ist ein standardisiertes Instrument des Amtes für ländliche Entwicklung und dient der Bewertung der Vitalität und Zukunftsfähigkeit einer Kommune oder ländlichen Region. Er soll helfen, die Potentiale und Schwächen zu identifizieren und gezielt Maßnahmen zur Stärkung der ländlichen Entwicklung zu planen und umzusetzen.
Er umfasst die Analyse verschiedener Indikatoren, die für die ländliche Entwicklung relevant sind, wie z.B. die Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur, Flächennutzung und Siedlungsstruktur, Bodenpolitik und Infrastruktur. Auch soziale und kulturelle Aspekte, so wie Bürgerschaftliches Engagement werden berücksichtigt. 
Schwächen und Potenziale der Gemeinde werden ermittelt, ein Paket aus umfangreichem und detailliertem Datenmaterial geschnürt und Handlungsempfehlungen für eine erfolgreiche Entwicklung abgeleitet.

Zahlreiche Gründe sprechen für einen Vitalitätscheck:

  1. Erhaltung der Attraktivität der Gemeinde: Ein Vitalitätscheck ermöglicht es, die Attraktivität der Gemeinde langfristig zu erhalten und zu stärken. Durch gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, der Wirtschaftsstruktur oder der Lebensqualität kann die Lebensqualität in der Gemeinde erhöht werden.
  2. Identifikation von Potenzialen und Risiken: Der Vitalitätscheck hilft dabei, Potenziale und Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt darauf zu reagieren. So können beispielsweise Maßnahmen zur Anpassung an den demografischen Wandel ergriffen werden.
  3. Förderung der Zusammenarbeit: Die Ergebnisse des Vitalitätschecks unterstützen verschiedene Akteure und Partner in der Gemeinde bei der Zusammenarbeit. So können gemeinsam Strategien und Maßnahmen entwickelt werden, um die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern.

Insgesamt kann ein Vitalitätscheck somit dazu beitragen, die Vitalität und Zukunftsfähigkeit einer Gemeinde anhand verschiedener Indikatoren zu messen und zu analysieren und die Gemeinde Langenbach langfristig als attraktive und lebenswerte Region zu erhalten und weiterzuentwickeln. 
Die Innenentwicklung zu forcieren -anstatt neuer Flächen auszuweisen- ist dabei ein Hauptaugenmerk. Lebendige Ortszentren, charakteristische Bausubstanz und damit die Eigenart und Identität der Gemeinde sollen erhalten werden und Flächen gespart. Das schont natürliche Ressourcen und sichert Freiräume, es reduziert für die Gemeinden und Bürger die Kosten für die Infrastruktur und verhindert den Verfall von Immobilienwerten.
Dies schafft Lebensqualität für die Menschen, die im Dorf und in der Gemeinde leben.

Vorgehensweise und Kosten:

Der Vitalitätscheck des Amtes für Ländliche Entwicklung Bayerns ist ein standardisiertes Verfahren, er besteht aus verschiedenen Phasen:

  1. In der Datenerhebungsphase werden relevante Daten und Informationen zu verschiedenen Indikatoren mit der Flächenmanagement- Datenbank erhoben. Hierzu zählen z.B. statistische Daten zur Bevölkerungsstruktur, zur Wirtschaftsstruktur und Infrastruktur. Die Gemeinden ergänzen diese durch eigenes Datenmaterial.  
  2. In der Datenanalysephase werden die erhobenen Daten ausgewertet und bewertet. Hierbei werden auch Zusammenhänge zwischen den einzelnen Indikatoren hergestellt, um ein umfassendes Bild zu erhalten. 
  3. Verständlich aufbereitetes Kartenmaterial, Berichtsblätter und anschauliche Unterlagen unterstützen bei der Erfassung und verdeutlichen Potentiale.
  4. In der Umsetzungsphase werden auf Basis der Handlungsempfehlungen nun Kommunale Ziele für die (Innen-)Entwicklung und ein Strategieansatz formuliert.

Die Datenerhebung soll überwiegend durch Gemeindemitarbeiter erfolgen.
Das beauftragte Planungsbüro leistet hierbei fachliche Unterstützung. Es hilft unter anderem bei der Erfassung, Zuordnung und Bewertung der Flächen (-kategorien), es bewertet und ordnet Prioritäten und Bedarfe ein und erarbeitet Planungshinweise unter Berücksichtigung der Innenentwicklungspotentiale mit Beteiligung der kommunalen Entscheidungsträger. Die Ergebnisse werden durch das Büro in Text und Karten dargestellt.  
Die Ergebnisse sind so aufzubereiten, dass die Gemeinde die Daten künftig eigenständig fortschreiben und weiterbearbeiten kann.

Die ILE Kulturraum Ampertal übernimmt die Ausschreibung der Planer- Leistungen und stellt die Schnittstelle zum Amt für ländliche Entwicklung dar. Sie stellt den Förderantrag für die Planer- Kosten und regelt die Abrechnung.

Eine Kostenaufteilung nach Einwohnerzahlen der teilnehmenden Gemeinden Allershausen, Langenbach, Kirchdorf, Kranzberg, Paunzhausen erscheint sinnvoll. Stichtag sind die Einwohnerzahlen vom 30. September 2022. 
Auf Grundlage der Kostenschätzung des Amtes für ländliche Entwicklung von 60.000€ und einer Förderung von 35.000€ ergibt sich damit voraussichtlich ein Umlegungsbetrag von 25.000€, das entspricht gerundet 1,30 pro Einwohner:







       
Gemeinde
Einwohner

Kostenschätzung
Allershausen
6.069

7.890€
Kirchdorf
3.286

4.272€
Kranzberg
4.234

5.504€
Langenbach
4.086

5.312€
Paunzhausen
1.600

2.080€

19.275

ca. 25.000€
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/bevoelkerungsstand/index.html#link_2


Der Vitalitätscheck ist ein Instrument, das uns dabei helfen kann, die Stärken und Schwächen unserer Gemeinde zu identifizieren und zukunftsorientierte Entscheidungen zu treffen.
Durch die Teilnahme am Vitalitätscheck über die ILE Kulturraum Ampertal können wir ein umfassendes Bild unserer Gemeinde und ihrer Entwicklungspotenziale erhalten. Dies kann uns helfen, unsere Ressourcen und Anstrengungen effektiver zu nutzen und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger zu ergreifen

Beschluss

Der Gemeinderat Langenbach beschließt, sich am Vitalitätscheck für Kommunen gefördert durch das Amt für ländliche Entwicklung zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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9. Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7/2023. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2023 ö beschließend 9
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9.1. Festlegung der Wahllokale Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7/2023. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2023 ö beschließend 9.1

Öffentlicher Sachverhalt

Zur Bundestagswahl 2021 sind 2.976 Wahlberechtigte auf 6 Wahllokale aufgeteilt worden, davon beantragten 1.613 Personen die Briefwahlunterlagen.

Zur Landtags- und Bezirkswahl 2023 sind derzeit ca. 2.883 Personen in Langenbach wahlberechtigt.

Der bisherige Zuschnitt der Wahllokale hat sich aus Sicht der Verwaltung sehr bewährt.

Es wird daher empfohlen, die Wahllokale im bestehenden Umfang beizubehalten.

Die bisherige Einteilung der Wahllokale (3 Urnenwahllokale, 3 Briefwahllokale):

Die Zahlen basieren auf den Wahlberechtigten zur Bundestagswahl 2021.

Urnenwahllokale
001        Grundschule Langenbach                        1.076 Wahlberechtigte        8 Wahlhelfer
002        Kindergarten Mooshäusl                        1.048 Wahlberechtige        8 Wahlhelfer
003        Gemeindehaus Niederhummel                852 Wahlberechtigte        8 Wahlhelfer

Briefwahllokale
011        Grundschule Langenbach                        531 Wähler                        8 Wahlhelfer
012        Schulungsraum FFW Langenbach        564 Wähler                        8 Wahlhelfer
013        Gemeindehaus Niederhummel                433 Wähler                        8 Wahlhelfer

Zur Bundestagswahl 2021 wurden je Wahllokal 8 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingeteilt. Bei 3 Urnenwahllokalen und 3 Briefwahllokalen wurden somit 48 Wahlhelfer benötigt.

Die folgende Wahllokaleinteilung ist ebenfalls für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 beabsichtigt:

Urnenwahllokale
zugeteiltes Briefwahllokal
001 | Grundschule Langenbach
011 | Grundschule Langenbach
002 | Gemeindekindergarten Mooshäusl
012 | Schulungsraum FFW Langenbach
003 | Gemeindehaus Niederhummel
013 | Gemeindehaus Niederhummel


Pro Wahllokal werden wieder 8 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingeteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Festlegung der Wahllokale entsprechend vorstehenden Vorschlag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9.2. Festlegung der Höhe des "Erfrischungsgeldes" für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7/2023. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2023 ö beschließend 9.2

Öffentlicher Sachverhalt

Für die ehrenamtliche Tätigkeit der in den Urnenwahllokalen und Briefwahllokalen eingeteilten Wahlvorstandsmitglieder kann gemäß derzeitiger Fassung des § 10 Abs. 2 der Bundeswahlordnung für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von 35 € für den Vorsitzenden und von 25 € für die übrigen Mitglieder gewährt werden. Soweit die Länder und Kommunen die Höhe des Erfrischungsgeldes festlegen, können die Beträge nach oben oder unten abweichen. 

Auch wenn die ehrenamtliche Tätigkeit nicht „bezahlt“ werden soll, erscheint diese Erfrischungsgeldhöhe nicht angemessen. Die Verwaltung schlägt für die kommende Landtags- und Bezirkswahl ein einheitliches Erfrischungsgeld von 60 € vor, mit dem der gesamte Aufwand der etwa 48 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer abgedeckt sein soll (einschließlich evtl. Fahrtkosten und eine (Pflicht-)Teilnahme an der Einweisungsveranstaltung).

Bei vergangenen Wahlen wurde das Erfrischungsgeld wie folgt festgesetzt:

Kommunalwahl                             2014                         70,00 € 
        2020                         70,00 €

Landtags- und Bezirkswahl        2013                        50,00 €
                                        2018                         50,00 €

Bundestagswahl                         2017                        40,00 €
                                                   2021                        50,00 €

Beschluss

Die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 wird gemäß dem vorstehenden Vorschlag mit einem einheitlichen Betrag von 60 € gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Bürgerfest 2023 Hier: Übernahme der Trägerschaft mit Anschubfinanzierung durch die Gemeinde Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7/2023. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2023 ö beschließend 10

Öffentlicher Sachverhalt

Frau Gemeinderätin Christa Summer als Vertreterin der teilnehmenden Vereine und Organisationen bedankt sich mit Schreiben vom 12.05.2023 für die wohlwollende und großzügige Unterstützung des letztjährigen Bürgerfestes und stellt für das Bürgerfest 2023 folgenden Antrag:

„Auch im Jahr 2022 hat sich das Konzept des gemeinsam veranstalteten Bürgerfestes unter dem Motto „füreinander – miteinander“ wieder bewährt. Helfer aus 24 Vereinen und Organisationen der Gemeinde waren beim Bürgerfest im Einsatz. 1036 Portionen Essen wurden ausgegeben, 1624 Getränke ausgeschenkt und viele Kuchen gebacken und verzehrt. 152 Bürger über 70 Jahren haben am Fest teilgenommen. Der Gesamtumsatz betrug 13.374 €. Weiteres notwendiges Equipment (Spuckschutze, Kuchentheke und Lagerkühlschrank) konnte erworben werden.

Der Gewinn des letztjährigen Festes sollte den Ukraineflüchtlingen, die in unserer Gemeinde leben zu Gute kommen. So ging eine Spende in Höhe von 300,00 € an die Radlwerkstatt und mit 334,00 € wurden die Teilnahmegebühren für das Zirkusprojekt der Schule für die ukrainischen Familien übernommen. Ebenso wurde eine „Notfallkasse“, mit einer Einlage von 1.500,00 € für die Ukraineflüchtlinge geschaffen.

Aktuell sind wir wieder fleißig am planen und organisieren des diesjährigen Festes, das wie immer am ersten Wochenende nach den Pfingstferien stattfindet:

Samstag, 17. Juni und Sonntag, 18. Juni

Am Samstag starten wir mit einer Sommernacht im Schulgarten mit leckeren Burgern, g´schmackiger Brotzeit, coolen Drinks und chilliger Musik.
Sonntags nach der Messe, ab 11 Uhr wartet ein umfangreiches Programm – mit Unterhaltung, Spiel und Spaß für Jung und Alt – auf unsere Bürger und natürlich ist auch Bestens für das leibliche Wohl gesorgt.

Als Träger der Veranstaltung sollte auch in diesem Jahr wieder die Gemeinde auftreten. Zur Finanzierung der Auslagen, die für die Ausrichtung des Festes notwendig sind, beantragen wir von der Gemeinde eine Anschubfinanzierung in Höhe von 5.000,00 €. Die Erlöse des Festes bis zur Höhe der bereitgestellten Mittel werden an die Gemeinde zurückgezahlt. Eventuelle Defizite, die z. B. bei schlechten Wetterverhältnissen eintreten könnten, bitten wir die Gemeinde zu übernehmen. 
Wie bereits in den letzten Jahren stellen wir zusätzlich den Antrag, für die Asylbewerber und Ukraineflüchtlinge, die in unserer Gemeinde vorübergehend eine Heimat gefunden haben, die Kosten für ein Getränk und ein Essen zu übernehmen. 

Wir bitten Sie unseren Antrag wohlwollend zu behandeln und würden uns über eine Zustimmung freuen.

i.V. für die teilnehmenden Vereine und Organisationen
Christa Summer
Referentin Bürgerfest“

Beschluss

Das Gremium stimmt der Übernahme der Trägerschaft und der Anschubfinanzierung durch die Gemeinde für das Bürgerfest zu.
Ebenso wird die Übernahme eines Betrags von 12 € pro Person für Essens- und Getränkemarken für Senior*Innen über 70 Jahre, Asylbewerber und Flüchtlinge in der Gemeinschaftsunterkunft in der Freisinger Straße und für ortsansässige ukrainischen Flüchtlinge beschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7/2023. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2023 ö informativ 11

Öffentlicher Sachverhalt

Frau Gemeinderätin Christine Stein erkundigt sich nach der Urnenwand am Friedhof. Frau 1. Bürgermeisterin Susanne Hoyer informiert über die Möglichkeit in Erdurnengräbern zu bestatten. Zusätzlich wird eine neue Urnenwand geplant. 
Frau Gemeinderätin Eva Bucksch informiert aus einer Fortbildung zum Bestattungswesen über die Bestattung in Urnenröhrengrabstätten. Es handle sich um Grabstellen mit bis zu vier Urnenplätzen, die von einer Grabplatte überdeckt werden.

Datenstand vom 06.07.2023 15:53 Uhr