Datum: 04.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 22:31 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Einwohnerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8/2024. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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informativ
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1 |
Öffentlicher Sachverhalt
Es wurden keine Einwohnerfragen gestellt.
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2. Bericht der Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8/2024. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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informativ
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2 |
Öffentlicher Sachverhalt
- Vom Landratsamt genehmigte Bauanträge:
Erweiterung eines Milchviehstalles auf der Flurnummer 1051, Gemarkung Langenbach, Großenviecht 3
Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses durch Aufstockung einer Garage auf der Flurnummer 53, Gemarkung Oberhummel, Isarstraße 12
- Hochwasser im Gemeindebereich Langenbach und Evakuierung Amperhof und Oftlfing
Die Gemeinde hat am Sonntag, 02. Juni 2024 den aktuell gültigen Hochwasserschutzmaßnahmenplan vollzogen. Dieser beinhaltet, dass ab einer gewissen Pegelhöhe der Amper (3,9m), die Ortsteile Oftlfing und Amperhof evakuiert werden müssen.
Der Pegelstand wurde am Sonntag erreicht und die Maßnahmen wurden entsprechend des Planes durchgeführt.
Alle Bewohnerinnen und Bewohner wurden entsprechend betreut und versorgt.
Ein großer Dank gilt den beiden Freiwilligen Feuerwehren Langenbach sowie Oberhummel für die vorbildlichen Einsätze.
Ein weiterer großer Dank gilt dem Bauhof für die Koordination der Sandsäcke und Kontrolle der neuralgischen „Überschwemmungspunkte“ im Gemeindegebiet.
Weitergehende Informationen
AKTUALISIERUNG Pegel ISAR:
gem. 12-Std.-Vorhersage und dem aktuellen 1-Tages-Trend vom HND wird an der ISAR die Meldestufe 2 (280cm) gegen Mittag des 05.06.2024 überschritten und bis 05.06.2024 gehalten. (Dies ist allerdings nur eine Vorhersage)
Trend vom 04.06.24 00:00 Uhr (Publikation: 01:24 Uhr):
- 210 cm: Stadt Moosburg: Kontrolle und ggf. Sperrung des Geh- und Radwegs unter der Isarbrücke ST 2350 durch Bauhof
- 260 cm: Freising: Auftreten von Druckwasser in Lerchenfeld, Krautgartensiedlung und Seilerbrückl
- 275 cm: Kreisstraße Oberhummel - Gaden: Straßensperre
- 290 cm: Moosburg: Überflutungen der Fluren innerhalb der HW-Dämme von Oberhummel bis Moosburg
- 300 cm: Rudlfing: Überflutungen der Fluren innerhalb der HW-Dämme in Rudlfing Riegerau
- 330 cm: Gemeindestraße Marzling: Straßensperre über die Isar
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3. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) vom 07.05.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8/2024. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Öffentlicher Sachverhalt
Die Sitzungsniederschrift wurde den Gremiumsmitgliedern übermittelt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) werden keine Einwände vorgebracht. Sie wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Baugenehmigung
Hier: Wohnhausneubau mit Carport auf der Flurnummer 636/2 der Gemarkung Oberhummel, Ortsstraße 14
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8/2024. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Öffentlicher Sachverhalt
§ 34 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 BauGB
Beschreibung des Vorhabens:
Beantragt wird der Neubau eines Wohnhauses mit Carport.
Das Wohnhaus hat eine Grundfläche von 10,65 m x 9,05 m. Es wird mit einem Satteldach gedeckt. Es wird mit einem Satteldach (DN 42°) gedeckt. Die Firsthöhe beträgt ca. 8,62 m und die Wandhöhe ca. 4,40 m.
Im Süden wird die Grundfläche mit einem rechteckigen Anbau (1,5 m x 4,10 m) erweitert. Dieser wird mittels Zwerchgiebel (Satteldach, DN 38°) gedeckt. Die Firsthöhe beträgt ca. 7,12 m und die Wandhöhe ca. 5,53 m.
Das Carport hat die Maße 6 m x 6 m. Es wird mit einem Pultdach gedeckt. Die Firsthöhe liegt bei ca. 2,80 m.
Die erforderlichen 2 Stellplätze werden in Form des Carports auf dem Grundstück nachgewiesen.
Rechtliche Würdigung:
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem „Dorfgebiet“. Das Vorhaben ist seiner Art nach in diesem Gebiet zulässig.
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche misst sich die Zulässigkeit an der Eigenart der näheren Umgebung. Anhaltspunkte, die der Zulässigkeit anhand dieser Faktoren entgegenstehen würden, sind nicht ersichtlich.
Ortsbild beeinträchtigt: nein
Stellplatznachweis erbracht: ja
Erschließung gesichert: ja
Nachbarunterschriften vollständig: ja
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Förderprogramm von Mini-PV-Anlagen in der Gemeinde Langenbach
Hier: Anpassung der Förderrichtlinien
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8/2024. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Öffentlicher Sachverhalt
Seit 01.06.2023 fördert die Gemeinde Langenbach die Beschaffung von Mini-PV-Anlagen.
Bisher gingen bei der Gemeinde Langenbach 21 Förderanträge ein. Alle konnten mit dem Maximalbetrag von 200,00 € gefördert werden.
Insgesamt waren 10.000€ als Budget vorgesehen. 1000€ wurden und werden vorgehalten für Marketing etc. Von den übrigen 9000€ wurden bereits 4200€ verfügt. Damit besteht ein „Restbudget“ von derzeit 4800€.
Die Bundesregierung hat nun das Solarpaket I beschlossen.
Durch das Solarpaket I haben sich auch Änderungen ergeben, die auch Auswirkungen auf die gemeindlichen Förderrichtlinien haben. Daher sollen die gemeindlichen Förderrichtlinien an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Folgende Änderungen ergeben sich nun bei der Beschaffung von Balkonkraftwerken:
- Die Maximalkapazität der Photovoltaik-Module und Modulwechselrichter erhöht sich auf 800 Watt.
- Eine vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig. Es reicht lediglich die Registrierung im Marktstammdatenregister.
Zusätzlich hat sich herausgestellt, dass auch Vereine und andere Vereinigungen gerne eine Mini-PV Anlage beschaffen wollen. Diese sind in den bisherigen Antragsberechtigtenkreis für eine Förderung nicht vorgesehen. Grundsätzlich wäre möglich, den Antragsberechtigtenkreis für v.g. Antragssteller zu erweitern.
Fazit nach einem Jahr:
Die gemeindliche Förderrichtlinie zur Beschaffung von Mini-PV-Anlagen hat sich in der Praxis als einfaches, unbürokratisches (soweit möglich) und bürgerfreundliches Regelwerk herausgestellt.
Zusammenfassend schlägt die Verwaltung daher folgende Anpassungen der gemeindlichen Förderrichtlinie zur Beschaffung von Mini-PV-Anlagen vor:
- Erhöhung der Maximalkapazität der Photovoltaik-Module und Modulwechselrichter auf 800 Watt.
- Entfall der Kopie der Anmeldebestätigung seitens des Netzbetreibers als Verwendungsnachweis.
- Der Antragsberechtigtenkreis wird um „juristische Personen und sonstige Vereinigungen“ erweitert.
Die angepasste Förderrichtlinie (in der Anlage als Entwurf ersichtlich) soll zum 01.07.2024 in Kraft treten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der angepassten Förderrichtlinie zur Beschaffung von Mini-PV-Anlagen zu. Diese tritt zum 01.07.2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Bürgerfest 2024
Hier: Übernahme der Trägerschaft mit Anschubfinanzierung durch die Gemeinde
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8/2024. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Öffentlicher Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Christa Summer als Vertreterin der teilnehmenden Vereine und Organisationen bedankt sich mit Schreiben vom 21.05.2024 für die wohlwollende und großzügige Unterstützung des letztjährigen Bürgerfestes und stellt für das Bürgerfest 2024 folgenden Antrag:
„Auch im Jahr 2023 hat sich das Konzept des gemeinsam veranstalteten Bürgerfestes unter dem Motto „füreinander – miteinander“ wieder bewährt. Helfer aus 25 Vereinen und Organisationen der Gemeinde waren beim Bürgerfest im Einsatz. Weit über 1000 Portionen Essen wurden ausgegeben, etwa 2000 Getränke ausgeschenkt und viele Kuchen gebacken und verzehrt. 191 Bürger über 70 Jahren haben am Fest teilgenommen, 77 Asylbewerber und Ukraineflüchtlinge konnten begrüßt werden und auch 177 „Stadtradler“ hatten unser Bürgerfest zum Ziel. Der Gesamtumsatz betrug fast 15.000 €. Weiteres notwendiges Equipment (Transportbox mit 20 Biertischgarnituren, Faltpavillion, Gefrierschrank) konnte erworben werden.
Aus dem Gewinn des letztjährigen Festes wurden 500,00 € für die Seniorenarbeit in der Gemeinde an „55 Plus“ weitergegeben.
Aktuell sind wir wieder fleißig am planen und organisieren des diesjährigen Festes, das am
Samstag, 15. Juni und Sonntag, 16. Juni
stattfindet.
Am Samstag, nach der feierlichen Einweihung des Freizeitparkes und der Ausstellung „Kunst im Park“ starten wir mit der Sommernacht im Schulgarten mit (vielleicht) Burgern, g´schmackiger Brotzeit, coolen Drinks und chilliger Musik.
Sonntags ab 11 Uhr wartet ein umfangreiches Programm – mit Unterhaltung, Spiel und Spaß für Jung und Alt – auf unsere Bürger und natürlich ist Bestens für das leibliche Wohl gesorgt und auch die Kunstausstellung im Freizeitpark kann wieder besucht werden.
Leider ist es in diesem Jahr schwierig ausreichend Helfer zu finden und wir sind noch intensiv auf der Suche nach weiterer Unterstützung.
Als Träger der Veranstaltung sollte auch in diesem Jahr wieder die Gemeinde auftreten. Zur Finanzierung der Auslagen, die für die Ausrichtung des Festes notwendig sind, beantragen wir von der Gemeinde eine Anschubfinanzierung in Höhe von 5.000,00 €. Die Erlöse des Festes bis zur Höhe der bereitgestellten Mittel werden an die Gemeinde zurückgezahlt. Eventuelle Defizite, die z. B. bei schlechten Wetterverhältnissen eintreten könnten, bitten wir die Gemeinde zu übernehmen.
Wie bereits in den letzten Jahren stellen wir zusätzlich den Antrag, für die Asylbewerber und Ukraineflüchtlinge, die in unserer Gemeinde vorübergehend eine Heimat gefunden haben, die Kosten für ein Getränk und ein Essen zu übernehmen.
Wir bitten Sie unseren Antrag wohlwollend zu behandeln und würden uns über eine Zustimmung freuen.
i.V. für die teilnehmenden Vereine und Organisationen
Christa Summer
Referentin Bürgerfest
Beschluss
Das Gremium stimmt der Übernahme der Trägerschaft und der Anschubfinanzierung durch die Gemeinde für das Bürgerfest zu.
Ebenso wird die Übernahme eines Betrags von 12 € pro Person für Essens- und Getränkemarken für Senioren über 70 Jahre, Asylbewerber und Flüchtlinge in der Gemeinschaftsunterkunft in der Freisinger Straße und für ortsansässige ukrainischen Flüchtlinge beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Dokumente
Download Antrag Gemeinde 2024.pdf
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8/2024. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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informativ
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7 |
Öffentlicher Sachverhalt
Gremiumsmitglied Christine Stein bittet zu überprüfen, ob der Behindertenparkplatz beim Gasthaus Alter Wirt verbreitert werden kann.
Gremiumsmitglied Christine Stein informiert, dass die Schranken an der Ulmenstraße zu dicht gesetzt sind, um mit einem Rollstuhl passieren zu können.
Datenstand vom 17.07.2024 11:21 Uhr