Fristverlängerung für die Aufhebung der derzeit gültigen Sanierungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 05.11.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss | Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses | 15.10.2024 | nö | vorberatend | 3 |
Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 05.11.2024 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
Da die Aufhebung der Sanierungssatzung für die Altstadt von Laufen vom 01.08.1990, die mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Land Nr. 16 am 20.01.1991 in Kraft getreten ist, zum 31.12.2021 noch nicht möglich war, beschließt Stadt Laufen gem. § 235 Abs. 4 in Verbindung mit § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB eine Verlängerung der Frist zur Aufhebung dieser Satzung bis zum 31.12.2025. Der Stadtratsbeschluss vom 09.11.2021 in dieser Angelegenheit wird insoweit modifiziert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.12.2024 12:10 Uhr