Haushalt 2024 - Beschluss Haushaltsplan samt Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 27.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.02.2024 vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.02.2024 ö beschließend 3

Beschluss

Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2024 wird in der vorgestellten Form beschlossen.


Haushaltssatzung der Stadt Laufen (Landkreis Berchtesgadener Land)
für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Laufen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2024 der Stadt Laufen wird hiermit festgesetzt; er schließt 

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        19.713.000,00 €

und 

im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        9.735.000,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf        2.785.000,00 €
festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf        600.000,00 €
festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    1. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)                                        310 v. H.
    2. für die Grundstücke (B)                                                                310 v. H.

  1. Gewerbesteuer                                                                        310 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf        
       3.200.000,00 €
festgesetzt.

§ 6

Weitere Vorschriften, die sich auf Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan (§ 6 KommHV) beziehen, werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.


Laufen, den 
Stadt Laufen

Hans Feil
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 16:00 Uhr