Neuregelung bei Verpachtung landw. Flächen der Stadt Laufen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 31.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Finanzausschuss | Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses | 10.07.2018 | nö | vorberatend | 7 |
Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 31.07.2018 | ö | beschließend | 10 |
Beschluss
Bei Neuverpachtung von landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Laufen werden die Flächen nur an Biolandwirte verpachtet. Sollte kein Biolandwirt an der Pachtung der Fläche interessiert sein, so wird die Fläche mit der Auflage verpachtet, dass auf der Fläche auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet wird. Auf die Bewirtschaftungsgrundsätze lt. § 9 des landwirtschaftlichen Pachtvertrages wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4
Datenstand vom 21.08.2019 11:10 Uhr