Änderung touristischer Kooperationsformen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 13.11.2018 vorberatend 8
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö beschließend 3

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat nimmt die in der Anlage zu dieser Sitzungsniederschrift rot markierten Satzungsänderungen in der Fassung vom 19.10.2018 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Vertreter der Stadt Laufen in der Mitgliederversammlung des Vereins „Erlebnisregion Berchtesgadener Land e.V.“ diesen Satzungsänderungen zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat nimmt die in der Anlage zu dieser Sitzungsniederschrift beigefügte Satzung der Berchtesgadener Land Tourismus GmbH zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Vertreter der Stadt Laufen in der Mitgliederversammlung des Vereins „Erlebnisregion Berchtesgadener Land e.V.“ diese zu genehmigen bzw. dafür zu stimmen, dass das Vertretungsorgan des Vereins in der Gesellschafterversammlung der Berchtesgadener Land Tourismus GmbH der Satzungsänderung zustimmt.

3.        Für die Durchführung des Betrauungsaktes wird ohne Begründung eines Rechtsanspruchs ein Defizitausgleich der Stadt Laufen gemäß dem in der Anlage beigefügten Verteilungsschlüssels ausgehend von einem Betrag von maximal 17.289,00 € jährlich beschlossen. Dieser Betrag erhöht sich ab 2019 jährlich um 1,5 %.

4.        Die Stadt Laufen betraut die Berchtesgadener Land Tourismus GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Maßgabe des in der Anlage beigefügten Betrauungsaktes.

5.        Zur Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs der Berchtesgadener Land Tourismus GmbH beschließt der Gemeinderat zur Kapitalerhöhung der Gesellschaft gemäß dem in der Anlage beigefügten Verteilungsschlüssel „Kapitalerhöhung“ einen Betrag von 8.897,14 € zu leisten.

6.        Der Stadtrat beschließt den Abschluss einer Marketingkooperation mit der Berchtesgadener Land Tourismus GmbH gemäß der dieser Niederschrift beigefügten Fassung mit folgendem Zusatz unter §2: Die Stadtmarketingmarke „Laufen. Einzigartiges entdecken“ bleibt formal und inhaltlich von sämtlichen Bestimmungen der Marketingvereinbarung unberührt. Der Passus über Dienstkleidung in § 3 wird ersatzlos gestrichen.

7.        Der Stadtrat ermächtigt den Vertreter der Stadt Laufen in der Mitgliederversammlung des Vereins „Erlebnisregion Berchtesgadener Land e.V.“ zur Stimmabgabe im Rahmen der in der jeweils gültigen Geschäftsordnung für den Stadtrat festgelegten entsprechenden Höchstsätze oder im Rahmen der entspre chenden im Haushalt der Gemeinde festgelegten Ansätze. Dies gilt insbesondere für die Stimmabgabe im Verein im Rahmen einer Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan der Berchtesgadener Land Tourismus GmbH, wenn dadurch keine höhere Belastung für die Stadt Laufen entsteht, als im laufenden Haushalt als Defizitausgleich im Rahmen des Betrauungsaktes an die Berchtesgadener Land Tourismus GmbH veranschlagt ist. Diese Ermächtigung gilt bis auf Widerruf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.08.2019 11:20 Uhr