Minikreisverkehr Schloßstraße Laufen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.01.2020 vorberatend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.01.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Auf Grund der positiven Erfahrungswerte aus dem Probebetrieb soll die Umsetzung des Minikreisverkehrs in der Schloßstraße vorbehaltlich der Zustimmung durch die Untere Verkehrsbehörde im Landratsamt Berchtesgadener Land erfolgen. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt alles Notwendige zur Umsetzung des Minikreisverkehrs in die Wege zu leiten.

Auf Grund der Tatsache, dass die Stadt Laufen mit den gleichzeitig auszuführenden Baumaßnahmen (z.B. Wasser, Kanal, Oberflächenbelag Marienplatz) die im Verhältnis weitaus größeren Bautätigkeiten zu bewältigen hat, übernimmt die Stadt Laufen auch das Projekt „Minikreisverkehr“ federführend. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung (insbesondere in Bezug auf die Themen Ablauf, Zuständigkeiten, Kostenerstattung, etc.) ist mit dem Staatlichen Bauamt Traunstein als Straßenbaulastträger zu schließen.

Im Haushaltsjahr 2020 sind insbesondere für Planungsleistungen in einem ersten Schritt 50.000 € an Haushaltsmittel bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.05.2020 11:41 Uhr