Corona Virus - Haus für Kinder - Kinderbetreuungsgebühren
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ferienausschusses, 21.04.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, für den Zeitraum an dem auf Grund der Corona-Pandemie und den damit von der Bayerischen Staatsregierung ausgesprochenen Allgemeinverfügungen in Bezug auf die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote die Kindertageseinrichtungen der Stadt Laufen geschlossen haben, auf die Erhebung der Gebühren, Tee- und Spielgelder ab 01.04.2020 zu verzichten.
- Für Kinder, die sich in der Notbetreuung befinden, werden die Kinderbetreuungsgebühren, das Tee- und Spielgeld auch weiterhin gemäß der aktuell gültigen Kinderbetreuungseinrichtungs-Gebührensatzung erhoben und eingezogen.
- Das Essensgeld wird stets nach tatsächlicher Inanspruchnahme gemäß der aktuell gültigen Kinderbetreuungseinrichtungs-Gebührensatzung abgerechnet.
- Die bereits geleisteten Zahlungen der 13 Personen i.H.v. ca. 270,-- € für den Monat April 2020 werden zurückbezahlt.
- Sofern der Tag der Wiedereröffnung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Laufen vor dem 15ten eines Monats fällt, werden die Gebühren, das Tee- und Spielgeld für den vollen Monat erhoben.
Sofern der Tag der Wiedereröffnung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Laufen nach dem 15ten eines Monats fällt, werden die Gebühren, das Tee- und Spielgeld zum ersten des folgenden Monats erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.07.2020 10:16 Uhr