Bauantrag der ATC Germany Holdings GmbH - Errichtung eines 41,35 m hohen Funkmastes in Niederheining


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 20.07.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Die Stadt Laufen stimmt dem Bauantrag auf Errichtung eines 41,35 m hohen Funkmastes auf der Fl.-Nr. 197 der Gemarkung Triebenbach (Nähe Sturz) gem. der eingereichten Grundplanung mit Ergänzungen nicht zu und verweigert das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, Privilegierungstatbestände gem. § 35 Abs. 1 BauGB („Dient der öffentliche Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen“) wurden nicht nachgewiesen. Ein Nachweis, dass das Vorhaben nicht auch im Innenbereich gem. § 34 BauGB oder im Bebauungsplanbereich gem. § 30 BauGB errichtet werden kann, wurde ebenfalls nicht erbracht. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Laufen und beeinträchtigt das Orts- und Landschaftsbild in erheblichem Maße. Zudem liegt es im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Salzach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2021 15:11 Uhr