Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Sanierungssatzung für die Altstadt Laufen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 09.11.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Finanzausschuss | Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses | 12.10.2021 | nö | vorberatend | 5 |
Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 09.11.2021 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
Da die Aufhebung der Sanierungssatzung für die Altstadt von Laufen vom 01.08.1990, die mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Land Nr. 16 am 20.01.1991 in Kraft getreten ist, zum 31.12.2021 derzeit nicht möglich ist, beschließt Stadt Laufen gem. § 235 Abs. 4 in Verbindung mit § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB eine Verlängerung der Frist zur Aufhebung dieser Satzung bis zum 31.12.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.01.2022 15:56 Uhr