Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Sanierungssatzung für die Altstadt Laufen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 09.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 12.10.2021 vorberatend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 09.11.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Da die Aufhebung der Sanierungssatzung für die Altstadt von Laufen vom 01.08.1990, die mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Land Nr. 16 am 20.01.1991 in Kraft getreten ist, zum 31.12.2021 derzeit nicht möglich ist, beschließt Stadt Laufen gem. § 235 Abs. 4 in Verbindung mit § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB eine Verlängerung der Frist zur Aufhebung dieser Satzung bis zum 31.12.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2022 15:56 Uhr