Festlegung des Umgriffs der vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen des ISEK


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 16.11.2021 vorberatend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.12.2021 ö beschließend 11

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Laufen beschließt den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB für das aus dem vorliegenden Lageplan ersichtliche Gebiet zur Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit.
Der Lageplan zum Untersuchungsgebiet (Plankreis, Stand: November 2021, M 1:3.000) wird Bestandteil des Beschlusses. 

Für den Bereich der Gesamtstadt beschließt der Stadtrat der Stadt Laufen die Erarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK). Die Vorbereitenden Untersuchungen sind darin einzubinden.

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Verfahrensschritte zur Vorbereitung der förmlichen Festlegung durchzuführen.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2022 11:49 Uhr