Bahnausbau ABS 38 - Erneuerung der Eisenbahnkreuzungen, Ausgestaltung, Planungsvereinbarungen, Kosten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.04.2022 vorberatend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.05.2022 ö beschließend 3

Beschluss 1

01.
Die Ausführungen der Vertreter der DB AG zum aktuellen Verfahrensstand und insbesondere zu den Eisenbahnkreuzungen werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

02.
Den Vorentwürfen zu den Kreuzungsbauwerken, die zweifelsfrei zu keiner Kostenbeteiligung der Stadt Laufen führen, wird zugestimmt. Dabei handelt es sich um folgende Bauwerke: 
EÜ bei Km:
  • 50,566, 
  • 50,630 (überquert Bachlauf, keine Anwendung des EKrG), 
  • 50,996, 
  • 52,229,
  • 55,240,
  • 55,623 und
  • 56,884.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

03.
SÜ km 51,467 (Straß): Es besteht ein einseitiges Aufweitungsverlangen der Bahn, die Erneuerungsmaßnahme wird durch die Bahn bezahlt. Da für den Unterhalt die Stadt Laufen zuständig ist, muss diese der Bahn einen Ablösebetrag für den sog. Vorteilsausgleich erstatten. Bei momentan kalkulierten Baukosten in Höhe von 1.156.000 € wäre ein Betrag von 960.000 € durch die Stadt an die Bahn zu erstatten. Der ersatzlose Abbruch des Bauwerks würde sich auf ca. 360.000 € belaufen. Die Stadt Laufen stellt weiterhin kein Verlangen nach dem EKrG und stimmt der Erneuerung der Brücke zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 4

04.
EÜ km 53,028 (Durchgang von Hauspoint): Auf Grundlage der Bürgerplanungsgruppe wurde die Erneuerung als barrierefreier Geh- und Radweg gefordert (bisher gewidmet als Gehweg). Dies stellt daher ein beidseitiges Verlangen sowohl der Bahn als auch der Stadt Laufen dar. Nach derzeitiger Berechnung würden auf die Stadt Laufen etwa 740.000 € entfallen, die zusätzlichen Zuwegungskosten zum Bauwerk fallen ausschließlich der Stadt zu (nochmals etwa 800.000 €). Nach Verkehrsübergabe der Ortsumfahrung der B 20 steht in einer Entfernung von etwa 250 m ein Geh- und Radweg über die Bahn zur Verfügung (Biburger Brücke). Bei einer ersatzlosen Auflassung der Eisenbahnkreuzung entstehen der Stadt Laufen keine Kosten. Die Stadt Laufen beschließt, das bestehende Bauwerk ersatzlos aufzulassen und als öffentlichen Weg einzuziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Beschluss 5

05.
EÜ km 53,821 (Teisendorfer Straße): Mit der Verkehrsübergabe der Ortsumfahrung der B 20 wird die Stadt Laufen zum Straßenbaulastträger der Teisendorfer Straße als Ortsstraße. Der nicht regelkonforme Ausbau als einspurige Fahrbahn mit abgetrenntem Geh- und Radweg sowie der geringeren lichten Höhe (bestandskonform) von ca. 4 m stellt ein Verlangen der Stadt Laufen dar; die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Laufen liegen erst zur Sitzung vor (Ergänzung: Nettokosten für die Stadt Laufen ca. 400.000 €). Die Stadt Laufen beschließt die Ausführung des Brückenbauwerks als einspurige Straße mit begleitendem Geh- und Radweg mit einer lichten Weite von 8,0 m und einer lichten Höhe von ca. 4 m und äußert ein diesbezügliches gegenseitiges Verlangen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17

Beschluss 6

06.
EÜ km 54,143 (Abtsdorfer Straße): Mit der Verkehrsübergabe der Ortsumfahrung der B 20 wird die Stadt Laufen zum Straßenbaulastträger der Abtsdorfer Straße als Ortsstraße. Die Stadt Laufen äußert hierzu weiterhin kein Aufweitungsverlangen. Dies bedeutet, dass Begegnungsverkehr nur mit Einschränkungen (z. B. Tempolimit) möglich ist. Diese Einschränkungen akzeptiert die Stadt Laufen und sichert die Umsetzung innerhalb der gesetzlichen Schranken zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 7

07.
Die Ausführungen der Schrammborde dürfen nicht zu Lasten der Fahrbahnbreite erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 8

08.
Die Stadt Laufen nimmt den Vorteilsausgleich zur SÜ 52,785 km i.H.v. ca. 185.000 € in Anspruch.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2022 08:49 Uhr