Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegesetzes - Auflassung des beschränkt-öffentlichen "Fußweg von der Tittmoninger Straße zur von-Brandl-Straße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 18.07.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Die Stadt Laufen beschließt, den beschränkt-öffentlichen Weg Nr. 30 „Fußweg von der Tittmoninger Straße zur von-Brandl-Straße (Vogelschutz)“ einzuziehen, da er in der Realität nicht mehr besteht und jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat:
Bezeichnung:
Fußweg von der Tittmoninger Straße zur von-Brandl-Straße (Vogelschutz)
Anfangspunkt:
Tittmoninger Straße zwischen Landwirtschaftsschule und Tankstelle
Endpunkt:
Endpunkt Von-Brandl-Straße
Länge:
0,095 km
Straßenbaulast:
Stadt Laufen
Widmungsbeschränkung:
Nur Fußgängerverkehr
Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, das Einziehungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7

Datenstand vom 21.09.2023 17:43 Uhr