Kalkulation der Gebühren und Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal zum 01.01.2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 06.11.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) und zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Stadt Laufen zum 02.12.2014 festgesetzten Herstellungsbeiträge, die Grundgebühren sowie die Verbrauchs- und Einleitungsgebühren werden zum 01.01.2019 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend der abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntgabe dient lediglich der Vorinformation der Betrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2019 abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2019 erfolgen muss.
Nach Abschluss der oben genannten Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/WAS und BGS/EWS, bzw. Neuerlässen der städtischen BGS/WAS und BGS/EWS zu rechnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.08.2019 11:17 Uhr