3. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.05.2019 vorberatend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö beschließend 5

Beschluss

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen

Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:

Die Stellungnahmen der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG vom 04.03.2019 und der Bayernwerk Netz GmbH vom 11.03. 2019, in denen keine Einwände oder Anregungen vorgebracht wurden, werden zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde vom 27.02.2019 sowie des Regionalen Planungsverbandes vom 11.03.2019: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegensteht. Die Belange des Lärmschutzes wurden durch die schalltechnische Untersuchung in Abstimmung mit der unteren Immissionsschutzbehörde abgestimmt.

Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft, vom 06.03.2019: Die fachlichen Informationen werden zur Kenntnis genommen. Im Flächennutzungsplan sind in den angrenzenden Bereichen keine Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Ein Hinweis auf landwirtschaftliche Immissionen ist daher im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung nicht erforderlich. Beim Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.

Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes vom 11.03.2019: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes von der Planung nicht berührt werden und insofern keine Bedenken bestehen.

Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien, vom 13.03.2019: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass gegen die Planung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Die fachlichen Hinweise werden beachtet.

Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Traunstein vom 19.03.2019: Die Stadt Laufen nimmt den Verweis auf die Stellungnahme vom 22.08.2019 aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung zur Kenntnis. Hier wurde auf die Stellungnahme im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan verwiesen. Die dort vorgebrachten Einwendungen / fachlichen Empfehlungen wurden bzw. werden entsprechend dort behandelt.


Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 18.03.2019: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Inhalte des Schreibens sind Gegenstand im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes.

Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 25.03.2019:
Einwendung, FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:
Die Auswirkungen der Planung sind zwar grundsätzlich auch im Umweltbericht ausführlich dargelegt, dennoch wird die Begründung wie folgt ergänzt:
Vor dem Umweltbericht, der dadurch zu Pkt. C) wird, wird folgender Pkt. B) eingefügt:
„B) Wesentliche Auswirkungen der Planung
  1. Durch die vorliegende Änderung wird die für eine Friedhofserweiterung vorgesehene Fläche entsprechend verkleinert. Allerdings stehen auch weiterhin noch ausreichend große Flächen zur Erweiterung des Friedhofs zur Verfügung.
  2. Das Gebiet wird wie die benachbarten Bereiche als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt. Eine gegenseitige Beeinträchtigung ist nicht zu befürchten. Im Rahmen des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplanes wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, die zu dem Ergebnis kommt, dass die zulässigen Immissionswerte in den benachbarten Gebieten nicht überschritten werden.
  3. Durch die zusätzliche Gemeinbedarfsfläche kann der bestehende Standort für Gemeinbedarfszwecke langfristig gesichert und weiterentwickelt werden. Dadurch wird die Möglichkeit zur Unterstützung und Förderung der örtlichen Vereine und zur Erhaltung des Brauchtums geschaffen.
  4. Die Erschließung des Änderungsbereiches erfolgt im Wesentlichen durch die bestehenden Anlagen, so dass eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur gegeben ist.“

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen:
  • AB 321 Immissionsschutz: Es bestehen keine grundlegenden Einwände. Die Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung wurde entsprechend abgewogen.
  • AB 322 Wasserrecht: Die Abwasserbeseitigung sowohl des Schmutzwassers als auch des Niederschlagswassers ist gesichert. Die Begründung wird in Pkt. A) 4. wie folgt ergänzt: „Das Niederschlagswasser wird nach Möglichkeit versickert.“
  • FB 33 Naturschutz, FB 41 Gesundheitswesen und FB 23 Straßenverkehrswesen: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht werden.
  • FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:
  • Die Bezeichnung als 3. Änderung wird als ausreichend betrachtet. Die Notwendigkeit einer näheren Gebietsbezeichnung sowie eines Übersichtsplanes wird nicht gesehen. Im Bedarfsfall wird die Anregung bei künftigen Änderungen aufgegriffen.
  • Das Gebiet ist zwar als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kulturellen und sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt. Aufgrund der Kleinteiligkeit des Planes und der deutlicheren Lesbarkeit wurde entsprechend der überwiegenden Nutzung das Zeichen für kulturelle Zwecke in der Planzeichnung verwendet.

Die Stadt Laufen beschließt daher die gemäß obenstehendem Abwägungsergebnis nur mehr redaktionell in der Begründung geänderte 3. Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom 12.04.2019 bestehend aus Plan mit Begründung und stellt die Planung fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2019 11:23 Uhr