Haushalt 2020 - Haushaltsplan
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 18.02.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Haupt- und Finanzausschuss | Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses | 04.02.2020 | nö | vorberatend | 3 |
Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 18.02.2020 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2020 wird in der vorgestellten Form beschlossen.
HAUSHALTSSATZUNG der STADT LAUFEN
(Landkreis Berchtesgadener Land)
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung - GO - erlässt die Stadt Laufen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2020 der Stadt Laufen wird hiermit festgesetzt; er schließt
VERWALTUNGSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.511.000 €
und im VERMÖGENSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.603.000 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen wird auf 2.231.500 €
festgesetzt.
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.300.000 €
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für land- u. forstwirtschaftliche
Betriebe (A) 310 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 310 v.H.
2. Gewerbesteuer:
a) nach dem Gewerbeertrag
und dem Gewerbekapital 310 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.300.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan (§ 6 KommHV) beziehen, werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
Laufen, den
STADT LAUFEN
gez. Hans Feil, Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.05.2020 11:36 Uhr