Corona-Krise - Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf den Haupt- und Finanzausschuss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Konstituierende Stadtratssitzung, 05.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Konstituierende Stadtratssitzung 05.05.2020 ö beschließend 17

Beschluss

Der Stadtrat überträgt seine Entscheidungsbefugnisse auf Grund der Corona-Krise mit Wirkung ab 06.05.2020 bis auf weiteres auf den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Laufen.

Ausgenommen von der Übertragung der Entscheidungsbefugnisse sind Angelegenheiten, die unter das Übertragungsverbot nach Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO fallen.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei jeder seiner Sitzungen, ob und gegebenenfalls wie lange die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen vom Stadtrat auf den Haupt- und Finanzausschuss noch bestehen sollen.

Unabhängig davon ist die Übertragung der Entscheidungsbefugnisse ist jederzeit widerruflich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2020 10:14 Uhr