Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung der Erschließungsstraße im Baugebiet "Niedervillern" zur Ortsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 20.07.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Die neu hergestellte Erschließungsstraße im Baugebiet Gewerbegebiet „Niedervillern“ bestehend aus der Fl.-Nr. 84 der Gemarkung Triebenbach wird gem. Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Bezeichnung:
Niedervillern
Anfangspunkt:
Einmündung in die Bundesstraße 20
Endpunkt:
Südliche Grenze von Fl.-Nr. 83/2
Länge:
0,191 km
Straßenbaulast:
Stadt Laufen
Widmungsbeschränkung:
Keine

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2021 15:11 Uhr