Die vorliegende Gebührenkalkulation der Heyder + Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, Leipzig, vom 23.09.2022 für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Laufen wird anerkannt.
Der Stadtrat beschließt daher folgende
Satzung zur Änderung der
Friedhofsgebührensatzung
der Stadt Laufen:
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Stadt Laufen folgende
Satzung:
Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Laufen vom 03.12.2014 (ABl. Landkreis BGL Nr. 50 vom 09.12.2014), zul. geändert durch Satzung vom 05.05.2021 (ABl. Landkreis BGL Nr. 20 vom 18.05.2021) wird wie folgt geändert:
§ 1
Änderungen
- § 4 wird wie folgt gefasst:
„§ 4
Bestattungsgebühren
(1) Für die Grabherstellung im Städtischen Friedhof Laufen (Abstimmungs- und Beratungsgespräche mit den Angehörigen seitens des Friedhofswärters und der Verwaltung, Aushang der Bestattungsbekanntmachung, Ausheben und Zufüllen des Grabes, Erdabfuhr, einmalige Hügelung und Grabausschmückung mit Matten bei Sargbestattungen, Öffnen und Schließen der Urnenkammer, Mitwirkung des Friedhofswärters bei der Bestattung, Läuten der Sterbeglocke, Erstellung des Gebührenbescheids) werden folgende Gebühren erhoben:
1. Normalgrab (Erdbestattung ca. 1,60 m tief) 680,00 €,
2. Tiefgrab (Erdbestattung ca. 2,10 m tief) 810,00 €,
3. Urnen-Erdgrab (Urnenbestattung ca. 0,60 m tief) 335,00 €,
4. Urnenkammer in Urnenwand 305,00 €,
5. Bestattung von Leichenteilen, Tot- und Fehlgeburten 260,00 €.
(2) Für die Grabherstellung im kirchlichen Friedhof Leobendorf (Abstimmungs- und Beratungsgespräche mit den Angehörigen seitens des Friedhofswärters und der Verwaltung, Ausheben und Zufüllen des Grabes, Erdabfuhr, einmalige Hügelung und Grabausschmückung mit Matten bei Sargbestattungen, Mitwirkung des Friedhofswärters bei der Bestattung, Erstellung des Gebührenbescheids) werden folgende Gebühren erhoben:
1. Normalgrab (Erdbestattung ca. 1,60 m tief) 740,00 €,
2. Tiefgrab (Erdbestattung ca. 2,10 m tief) 890,00 €,
3. Urnen-Erdgrab (Urnenbestattung ca. 0,60 m tief) 320,00 €,
4. Bestattung von Leichenteilen, Tot- und Fehlgeburten 280,00 €.
(3) Im Übrigen werden folgende Bestattungsgebühren erhoben:
1. Entsorgung von Kränzen, Gestecken usw. je Stunde 50,00 €,
2. Einsatz eines Sargträgers 50,00 €,
(4) Werden Arbeiten an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ausgeführt, so wird auf die Gebühren gem. Abs. 1 bis 3 ein Zuschlag i.H.v. 30 % erhoben.“
- § 5 wird wie folgt gefasst:
„§ 5
Grabnutzungsgebühren
(1) Für den erstmaligen Erwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte im Städtischen Friedhof Laufen werden für eine Nutzungsdauer von 12 Jahren folgende Gebühren erhoben:
1. Reihengrab (im Feld) je Grabstelle 545,00 €,
2. Wahlgrab (am Weg) je Grabstelle 600,00 €,
3. Wandgrab je Grabstelle 655,00 €,
4. Urnen-Erdgrab (bis zu 8 Urnen gleichzeitig) 475,00 €,
5. Urnenkammer, 2 fach 490,00 €,
6. Urnenkammer, 4 fach 555,00 €,
7. Halbanonymes Baumgrab 425,00 €,
8. Anonymes Baumgrab, einmalig 410,00 €,
9. Anonymer Urnenhain, einmalig 405,00 €.
(2) Für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte im Städtischen Friedhof Laufen werden pro Jahr folgende Gebühren erhoben:
1. Reihengrab (im Feld) je Grabstelle 45,00 €,
2. Wahlgrab (am Weg) je Grabstelle 50,00 €,
3. Wandgrab je Grabstelle 54,00 €,
4. Urnen-Erdgrab 39,00 €,
5. Urnenkammer, 2 fach 40,00 €,
6. Urnenkammer, 4 fach 46,00 €,
7. Halbanonymes Baumgrab 35,00 €.
- § 6 wird wie folgt gefasst:
„§ 6
Benutzungsgebühren
Für die Benutzung der Städtischen Friedhofseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:
1. Leichenhaus, je Benutzungstag 39,00 €,
2. Aussegnungshalle, je Benutzung 165,00 €,
3. Kühlung, je Benutzungstag 16,00 €.“
- § 7 wird wie folgt geändert:
- In Abs. 1 wird der Betrag „205,00 €“ durch den Betrag „345,00 €“ ersetzt.
- In Abs. 2 wird der Betrag „205,00 €“ durch den Betrag „345,00 €“ ersetzt.
- In Abs. 3 wird der Betrag „180,00 €“ durch den Betrag „300,00 €“ ersetzt.
- Abs. 4 wird gestrichen.
- Abs. 5 wird zum neuen Abs. 4 und es werden die Worte „sowie die in Abs. 4 genannten Personalkosten“ gestrichen.
- § 8 wird wie folgt gefasst:
„§ 8
Sonstige Gebühren und Kosten
(1) An sonstigen Gebühren werden erhoben:
1. Benutzung des Leihsarges inkl. Reinigung 28,00 €,
2. Benutzung der Leichentrage inkl. Reinigung 28,00 €,
(2) Für die Inanspruchnahme des Friedhofspersonals bei Überführungen und sonstigen besonderen Tätigkeiten (z.B. Exhumierungen) wird der tatsächliche Zeitaufwand nach den aktuell gültigen Personal-Stundensätzen der Stadt Laufen, für die Inanspruchnahme des Leichenwagens und anderer Transportfahrzeuge mit oder ohne Anhänger werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer nach den aktuell gültigen Maschinen- und Fahrzeug-Kilometersätzen der Stadt Laufen abgerechnet.
(3) Bei Inanspruchnahme des Friedhofspersonals an Samstagen, Sonn- und gesetzl. Feiertagen wird ein Zuschlag in Höhe von 30 % erhoben.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.